2023-999 Deichsanierung Homberg - Vorabberme Referenznummer der Bekanntmachung: 2023-999
Vorinformation
Diese Bekanntmachung dient nur der Vorinformation
Bauauftrag
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Duisburg
NUTS-Code: DEA12 Duisburg, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 47059
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.wb-duisburg.de
Abschnitt II: Gegenstand
2023-999 Deichsanierung Homberg - Vorabberme
Die Wirtschaftsbetriebe Duisburg AöR beabsichtigen im Namen und Auftrag der Stadt Duisburg die Vergabe von Bauleistungen im Rahmen der Deichsanierung Duisburg-Homberg. Es handelt sich hierbei um die sog. "Vorabberme", die als der endgültigen Deichsanierung vorlaufende Maßnahme in einem begrenzten Teilbereich des Projekts ausgeführt werden soll.
Die "Vorabberme" umfasst folgende Hauptleistungsbereiche:
- Erstellen und Rückbau von Baustraßen
- Abtrag von Oberboden und Boden sowie Entfernen von Gehölzwurzeln unter "Baubegleitender Kampfmittelräumung" gemäß "Leitfaden des Kampfmittelbeseitigungsdienstes in Nordrhein-Westfalen für die Durchführung von Bohrlochdetektionen und Baubegleitender Kampfmittelräumung gemäß der Kampfmittelverordnung vom 16. März 2022"
- Aufsetzen des (Ober-)Bodenabtrags in Mieten
- Gestellung der "Baubegleitenden Kampfmittelräumung"
- Einbau von rd. 15.000 m³ Erdstoffen
Die Verdingungsunterlagen für die Vorabberme sollen im Frühjahr 2023 mit verkürzter Bieterfrist veröffentlicht werden.
Deichsanierung Homberg Rheindeichstr. 47198 Duisburg
Die Wirtschaftsbetriebe Duisburg AöR beabsichtigen im Namen und Auftrag der Stadt Duisburg die Vergabe von Bauleistungen im Rahmen der Deichsanierung Duisburg-Homberg. Es handelt sich hierbei um die sog. "Vorabberme", die als der endgültigen Deichsanierung vorlaufende Maßnahme in einem begrenzten Teilbereich des Projekts ausgeführt werden soll.
Die "Vorabberme" umfasst folgende Hauptleistungsbereiche:
- Erstellen und Rückbau von Baustraßen
- Abtrag von Oberboden und Boden sowie Entfernen von Gehölzwurzeln unter "Baubegleitender Kampfmittelräumung" gemäß "Leitfaden des Kampfmittelbeseitigungsdienstes in Nordrhein-Westfalen für die Durchführung von Bohrlochdetektionen und Baubegleitender Kampfmittelräumung gemäß der Kampfmittelverordnung vom 16. März 2022"
- Aufsetzen des (Ober-)Bodenabtrags in Mieten
- Gestellung der "Baubegleitenden Kampfmittelräumung"
- Einbau von rd. 15.000 m³ Erdstoffen
Die Verdingungsunterlagen für die Vorabberme sollen im Frühjahr 2023 mit verkürzter Bieterfrist veröffentlicht werden.
Wenn der Auftrag für Bieter interessant erscheint, so können Sie sich gerne im Vorfeld bei uns melden, sodass wir Sie bei der anstehenden Ausschreibung direkt berücksichtigen werden.
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Bekanntmachungs-ID: CXPSYDBD03V