Transport von Speisen, Postgüter und Geld Referenznummer der Bekanntmachung: EnBW-2023-0024
Auftragsbekanntmachung – Sektoren
Dienstleistungen
Abschnitt I: Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Stuttgart
NUTS-Code: DE11 Stuttgart
Postleitzahl: 70567
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.enbw.com
Abschnitt II: Gegenstand
Transport von Speisen, Postgüter und Geld
Auftragsgegenstand ist ein Rahmenvertrag für Speisentransporte, Beförderung von Postgütern und sonstigen Transport-Dienstleistungen zwischen Standorten des EnBW Konzerns in Baden-Württemberg inkl. Fachpersonal und Transportkapazitäten.
Standorte der EnBW Energie Baden-Württemberg AG
Auftragsgegenstand ist ein Rahmenvertrag für Speisentransporte, Beförderung von Postgüter und sonstigen Transport-Dienstleistungen zwischen Standorten des EnBW Konzerns in Baden-Württemberg inkl. Fachpersonal und Transportkapazitäten.
Weitere Informationen entnehmen Sie bitte den Ausschreibungsunterlagen.
Kann verlängert werden.
Dem AG steht das dreimalige Optionsrecht zu, die Laufzeit dieses Rahmenvertrages um jeweils 1 Jahr zu verlängern.
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
Direktlink auf Dokument mit Eignungskriterien: (URL) https://www.tender24.de/NetServer/SelectionCriteria/54321-Tender-18731613f3b-4a99ce21d8d94d92
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Direktlink auf Dokument mit Eignungskriterien: (URL) https://www.tender24.de/NetServer/SelectionCriteria/54321-Tender-18731613f3b-4a99ce21d8d94d92
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Gesamtschuldnerisch haftend.
Siehe die Ausschreibungsunterlagen.
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Karlsruhe
Postleitzahl: 76137
Land: Deutschland
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Ein Nachprüfungsverfahren ist nur dann zulässig, wenn der Antragsteller unter anderem den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat und der Antrag auf Einleitung eines Nachprüfungsverfahrens innerhalb von 15 Kalendertagen nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, eingereicht wird (vgl. hierzu im einzelnen § 160 Absatz 3 GWB).