Neubau Erweiterung Städt. Gymnasium G9, Objektplanung Gebäude

Freiwillige Ex-ante-Transparenzbekanntmachung

Dienstleistungen

Rechtsgrundlage:
Richtlinie 2014/24/EU

Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber/Auftraggeber

I.1)Name und Adressen
Offizielle Bezeichnung:[gelöscht]
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Gütersloh
NUTS-Code: DEA42 Gütersloh
Postleitzahl: 33330
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.guetersloh.de
I.4)Art des öffentlichen Auftraggebers
Regional- oder Kommunalbehörde
I.5)Haupttätigkeit(en)
Allgemeine öffentliche Verwaltung

Abschnitt II: Gegenstand

II.1)Umfang der Beschaffung
II.1.1)Bezeichnung des Auftrags:

Neubau Erweiterung Städt. Gymnasium G9, Objektplanung Gebäude

II.1.2)CPV-Code Hauptteil
71200000 Dienstleistungen von Architekturbüros
II.1.3)Art des Auftrags
Dienstleistungen
II.1.4)Kurze Beschreibung:

Leistungen der Architektur (Objektplanung Gebäude und Innenräume) für das städtische Gymnasium in Gütersloh. Das Gymnasium soll durch den Neubau eines Anbaus an den bestehenden Mensatrakt erweitert werden.

II.1.6)Angaben zu den Losen
Aufteilung des Auftrags in Lose: nein
II.1.7)Gesamtwert der Beschaffung (ohne MwSt.)
Wert ohne MwSt.: 491 702.00 EUR
II.2)Beschreibung
II.2.2)Weitere(r) CPV-Code(s)
71000000 Dienstleistungen von Architektur-, Konstruktions- und Ingenieurbüros und Prüfstellen
71240000 Dienstleistungen von Architektur- und Ingenieurbüros sowie planungsbezogene Leistungen
II.2.3)Erfüllungsort
NUTS-Code: DEA42 Gütersloh
II.2.4)Beschreibung der Beschaffung:

Die Stadt Gütersloh ist Trägerin des Städt. Gymnasiums, Schulstraße 18, 33330 Gütersloh, Kreis Gütersloh, Nordrhein-Westfalen. Die Schule umfasst die Sekundarstufen I und II. Sie hat rund 1.800 Schüler*innen und 150 Lehrer*innen. Das Städt. Gymnasium wurde in den Jahren 1962 - 65 errichtet. In den Jahren 2009 bis 2013 wurde es in weiteren Teilen durch Neubauten ergänzt, ausgeführt vom Architekturbüro Herzog & Kordtomeikel in Gütersloh. Aufgrund der rasant steigenden Schülerzahlen und der Rückführung zum G9-Abitur sowie der daraus resultierenden erforderlichen Bündelungsklassen wird eine Erweiterung des Gymnasiums zwingend notwendig. Gemäß Raumbedarfsanalyse werden zusätzlich 11 Klassenräume, 4 Differenzierungsräume und Sozialräume benötigt. Die Erweiterung muss auf Grund der beengten Platzsituation auf dem Gelände des Städt. Gymnasiums zwingend direkt an den Mensa-Bau angedockt werden. Die neu zu schaffende Bruttogeschossfläche beträgt ca. 2.000 m².

Besonders wesentlich ist dabei die optische Gestaltung des Anbaus. Dieser ist an den Mensatrakt anzuschließen. Das äußere optische Erscheinungsbild hat dem des Naturwissenschaftlichen Trakts zu entsprechen. Der Anbau soll eine optische Wiederholung dessen darstellen und das vorhandene Ensemble vervollständigen.

Die Architektenleistungen betreffen die Leistungsphasen 1-9 der Objektplanung Gebäude und Innenräume (vgl. § 34 Abs. 3 HOAI). Die Vergabestelle wird die Leistungen stufenweise in maximal 3 Beauftragungsstufen beauftragen. Beauftragt werden in Leistungsstufe 1 mit Zuschlagserteilung zunächst die Leistungsphasen 1 bis 3 nach § 34 Abs. 3 HOAI. Zu erbringen sind ferner Besondere Leistungen/Zusatzleistungen gem. Leistungsbeschreibung. Es besteht kein Anspruch des Auftragnehmers auf eine weitergehende Beauftragung von Leistungen.

Das Honorar wird unter Zugrundelegung der Honorarordnung für Architekten und Ingenieure (HOAI) in der derzeit geltenden Fassung 2021 vereinbart.

II.2.5)Zuschlagskriterien
Preis
II.2.11)Angaben zu Optionen
Optionen: ja
Beschreibung der Optionen:

Stufenweise Beauftragung: Die Vergabe erfolgt stufenweise. Beauftragt werden zunächst die Leistungsphasen 1 bis 3 nach § 34 Abs. 3 HOAI (Beauftragungsstufe 1), anschließend bei Weiterbeauftragung(en) die Leistungsphasen 4 bis 8 nach § 34 Abs. 3 HOAI (Beauftragungsstufe 2) und Leistungsphase 9 nach § 34 Abs. 3 HOAI (Beauftragungsstufe 3). Der Auftraggeber ist in der Beauftragung der weiteren Beauftragungsstufen nach Beauftragungsstufe 1 frei. Es besteht kein Anspruch des Auftragnehmers auf eine weitergehende Beauftragung von Leistungen.

Besondere und Zusatzleistung laut Leistungsbeschreibung.

II.2.13)Angaben zu Mitteln der Europäischen Union
Der Auftrag steht in Verbindung mit einem Vorhaben und/oder Programm, das aus Mitteln der EU finanziert wird: nein
II.2.14)Zusätzliche Angaben

Die Vergabestelle wird ab einer Auftragssumme von mehr als EUR 30.000,00 für den Bieter, der den Zuschlag erhalten soll, zur Bestätigung der Erklärung nach § 19 Abs. 3 Mindestlohngesetz („MiLoG“) einen Auszug aus dem Wettbewerbsregister einholen (§ 19 Abs. 4 MiLoG). Negative Eintragungen in dem Auszug können zum Ausschluss führen.

Abschnitt IV: Verfahren

IV.1)Beschreibung
IV.1.1)Verfahrensart
Verhandlungsverfahren ohne vorherige Bekanntmachung
  • Die Bauleistungen/Lieferungen/Dienstleistungen können aus folgenden Gründen nur von einem bestimmten Wirtschaftsteilnehmer ausgeführt werden:
    • aufgrund des Schutzes von ausschließlichen Rechten einschließlich Rechten des geistigen Eigentums
Erläuterung:

Der Auftrag soll ohne vorherige Veröffentlichung einer Auftragsbekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union vergeben werden, weil ein Fall nach § 14 Abs. 4 Nr. 2 lit. c) VgV vorliegt. Danach ist es ausnahmsweise zulässig, einen öffentlichen Auftrag im Verhandlungsverfahren ohne Teilnahmewettbewerb zu vergeben, wenn zum Zeitpunkt der Aufforderung zur Abgabe von Angeboten der Auftrag wegen des Schutzes von ausschließlichen Rechten, insbesondere von gewerblichen Schutzrechten, nur von einem bestimmten Unternehmen erbracht oder bereitgestellt werden kann.

Diese Voraussetzungen liegen hier vor.

Das Städt. Gymnasium befindet sich in der Innenstadt von Gütersloh und ist von dichter Bebauung umgeben. Aufgrund der rasant steigenden Schülerzahlen und der Rückführung zum G9-Abitur sowie der daraus resultierenden erforderlichen Bündelungsklassen wird eine Erweiterung des Gymnasiums zwingend notwendig. Gemäß Raumbedarfsanalyse werden zusätzlich 11 Klassenräume, 4 Differenzierungsräume und Sozialräume benötigt. Nach umfangreicher Prüfung hat die Stadt Gütersloh festgestellt, dass sich der benötigte Raumbedarf nur durch eine Erweiterung durch einen Anbau an den bereits bestehenden Mensabau realisieren lässt („Neubau G9“). Aufgrund der beengten Platzsituation und der Raumanforderungen muss der Baukörper angedockt werden. Die Schaffung eines freistehenden unabhängigen Baukörpers ist wegen des umfangreichen Raumbedarfs nicht möglich. Ebenso scheiden ausreichend große Anbauten an anderer Stelle auf dem Gelände aus.

Die äußere Gestaltung der bestehenden Baukörper, an die angedockt werden soll, umfasst in Teilen eine Beplankung mit HPL-Fassadenplatten in der Farbe anthrazitgrau. Um diese dunkle Fassade aufzulockern, ist sie mit horizontalen Fensterbändern mit grauen Rahmenprofilen ausgestattet. Sich öffnende Fensterflügel werden durch ein markantes Orange in einem Teilgebäude hervorgehoben. Farbliche Akzente setzen Glasplatten in diesen Bändern in verschiedenen Grüntönen im angrenzenden Gebäudeteil fort. So entsteht eine spannungsvolle Fassadengestaltung.

Anschließend nach Westen wird die Fassade des Naturwissenschaftlichen Bereiches mit vertikalen Fassadenabschnitten ausgeführt. Vorhanden ist weiter eine Glasfuge zur Kenntlichmachung des Treppenhauses und weitergehend nach Westen eine breitere gebäudehohe Glasfassade. Bei dem sich anschließenden Gebäudeteil erfährt der Baukörper wieder eine horizontale Ausrichtung. Im Erdgeschoss befindet sich die Mensa, die vollständig verglast ist. Hier entsteht eine große Leichtigkeit des Baukörpers. In verschiedenen Sprachen, in den Farben Grün und Orange, sind die Wörter „Essen“, „Trinken“ und „Mensa“ aufgeklebt. Somit ist die Nutzung bereits von weither sichtbar und gut zu erkennen. Die darüber liegenden Klassenräume verfügen wieder über horizontale Fensterbänder. Umrahmt werden diese Fenster durch eine weiße Putzfassade. Den Naturwissenschaften wird mit der dunklen HPL-Fassade eine helle, schwebende, weiß-gerahmte Fassade angefügt. Dies nimmt dem Ensemble die Schwere des östlichen Bauteils und komplettiert sie zu einer architektonisch gelungenen Einheit. Grüne Farbtupfer in Form der Glasplatten verhindern Eintönigkeit. Die Fensterplatzierung erzeugt eine architektonische Spannung an allen Baukörpern.

Der vorgesehene Auftragnehmer ist Urheberrechtsinhaber des Architekturwerkes des zuvor beschriebenen Bestandes. Eine Veränderung des Bestandes durch den Erweiterungsbau beeinträchtigt das Urheberrecht am Bestand. Durch die Fortführung des Gebäuderiegels unter Aufnahme der Gestaltungselemente wird mit dem Neubau G9 eine optische Einheit geschaffen. Eine entsprechende Gestaltung des Neubaus als Anbau unterliegt ebenfalls dem Urheberrecht des vorgesehenen Auftragnehmers. Eine neue, andere Fassadengestaltung, sei es im Wechsel des Fassadenmaterials, z. B. durch ein Verblendmauerwerk, und einer anderen Fensteranordnung, z. B. durch eine Lochfassade, würde den Gesamteindruck des Ensembles zerstören.

IV.1.3)Angaben zur Rahmenvereinbarung
IV.1.8)Angaben zum Beschaffungsübereinkommen (GPA)
Der Auftrag fällt unter das Beschaffungsübereinkommen: ja
IV.2)Verwaltungsangaben

Abschnitt V: Auftragsvergabe/Konzessionsvergabe

V.2)Auftragsvergabe/Konzessionsvergabe
V.2.1)Tag der Zuschlagsentscheidung:
30/03/2023
V.2.2)Angaben zu den Angeboten
Der Auftrag wurde an einen Zusammenschluss aus Wirtschaftsteilnehmern vergeben: nein
V.2.3)Name und Anschrift des Auftragnehmers/Konzessionärs
Offizielle Bezeichnung:[gelöscht]
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Gütersloh
NUTS-Code: DEA42 Gütersloh
Postleitzahl: 33330
Land: Deutschland
Der Auftragnehmer/Konzessionär wird ein KMU sein: ja
V.2.4)Angaben zum Wert des Auftrags/Loses/der Konzession (ohne MwSt.)
Ursprünglich veranschlagter Gesamtwert des Auftrags/Loses/der Konzession: 491 702.00 EUR
Gesamtwert des Auftrags/des Loses/der Konzession: 485 375.00 EUR
V.2.5)Angaben zur Vergabe von Unteraufträgen

Abschnitt VI: Weitere Angaben

VI.3)Zusätzliche Angaben:

Es handelt sich vorliegend um eine freiwillige Ex-ante-Transparenzbekanntmachung. Die Auftraggeberin beabsichtigt, einen Vertrag zu schließen. Der Vertrag wurde noch nicht geschlossen. Der Vertragsschluss soll voraussichtlich am 17.04.2023, jedoch nicht vor dem Ablauf von 10 Kalendertagen, gerechnet ab dem Tag der Veröffentlichung dieser Bekanntmachung, erfolgen. Unter der Nr. V.2.1) wurde das Datum der Absendung der Bekanntmachung eingetragen, da das Formular keine Eintragung von Daten in der Zukunft zulässt und eine Angabe zwingend erfolgen muss

VI.4)Rechtsbehelfsverfahren/Nachprüfungsverfahren
VI.4.1)Zuständige Stelle für Rechtsbehelfs-/Nachprüfungsverfahren
Offizielle Bezeichnung:[gelöscht]
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Münster
Postleitzahl: D-48147
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse: https://www.bezreg-muenster.de/de/wirtschaft_finanzen_kommunalaufsicht/vergabekammer_westfalen/index.html
VI.4.3)Einlegung von Rechtsbehelfen
Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen:

Hinzuweisen ist auf die Frist von 10 Kalendertagen gemäß § 135 Abs. 3 Nr. 3 GWB. § 135 GWB lautet wie folgt:

„(1) Ein öffentlicher Auftrag ist von Anfang an unwirksam, wenn der öffentliche Auftraggeber

1. gegen § 134 verstoßen hat oder

2. den Auftrag ohne vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union vergeben hat, ohne dass dies aufgrund Gesetzes gestattet ist,

und dieser Verstoß in einem Nachprüfungsverfahren festgestellt worden ist.

(2) Die Unwirksamkeit nach Absatz 1 kann nur festgestellt werden, wenn sie im Nachprüfungsverfahren innerhalb von 30 Kalendertagen nach der Information der betroffenen Bieter und Bewerber durch den öffentlichen Auftraggeber über den Abschluss des Vertrags, jedoch nicht später als sechs Monate nach Vertragsschluss geltend gemacht worden ist. Hat der Auftraggeber die Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union bekannt gemacht, endet die Frist zur Geltendmachung der Unwirksamkeit 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union.

(3) Die Unwirksamkeit nach Absatz 1 Nummer 2 tritt nicht ein, wenn:

1. der öffentliche Auftraggeber der Ansicht ist, dass die Auftragsvergabe ohne vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union zulässig ist,

2. der öffentliche Auftraggeber eine Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union veröffentlicht hat, mit der er die Absicht bekundet, den Vertrag abzuschließen, und

3. der Vertrag nicht vor Ablauf einer Frist von mindestens zehn Kalendertagen, gerechnet ab dem Tag nach der Veröffentlichung dieser Bekanntmachung, abgeschlossen wurde.

Die Bekanntmachung nach Satz 1 Nummer 2 muss den Namen und die Kontaktdaten des öffentlichen Auftraggebers, die Beschreibung des Vertragsgegenstands, die Begründung der Entscheidung des Auftraggebers, den Auftrag ohne vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union zu vergeben, und den Namen und die Kontaktdaten des Unternehmens, das den Zuschlag erhalten soll, umfassen.“

4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.

Ferner wird auf § 135 GWB hingewiesen

VI.4.4)Stelle, die Auskünfte über die Einlegung von Rechtsbehelfen erteilt
Offizielle Bezeichnung:[gelöscht]
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Münster
Postleitzahl: D-48147
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse: https://www.bezreg-muenster.de/de/wirtschaft_finanzen_kommunalaufsicht/vergabekammer_westfalen/index.html
VI.5)Tag der Absendung dieser Bekanntmachung:
30/03/2023

Wähle einen Ort aus Nordrhein-Westfalen

Aachen
Ahaus
Ahlen
Aldenhoven
Alfter
Alpen
Alsdorf
Altena
Altenbeken
Altenberge
Anröchte
Arnsberg
Ascheberg
Attendorn
Augustdorf
Bad Berleburg
Bad Driburg
Bad Honnef
Bad Laasphe
Bad Lippspringe
Bad Münstereifel
Bad Oeynhausen
Bad Salzuflen
Bad Sassendorf
Bad Wünnenberg
Baesweiler
Balve
Barntrup
Beckum
Bedburg
Bedburg-Hau
Beelen
Bergheim
Bergisch Gladbach
Bergkamen
Bergneustadt
Bestwig
Beverungen
Bielefeld
Billerbeck
Blankenheim (Ahr)
Blomberg
Bocholt
Bochum
Bönen
Bonn
Borchen
Borgentreich
Borgholzhausen
Borken
Bornheim
Bottrop
Brakel
Breckerfeld
Brilon
Brüggen
Brühl
Bünde
Burbach
Büren
Burscheid
Castrop-Rauxel
Coesfeld
Datteln
Delbrück
Detmold
Dinslaken
Dörentrup-Bega
Dormagen
Dorsten
Dortmund
Drensteinfurt
Drolshagen
Duisburg
Dülmen
Düren
Düsseldorf
Eitorf
Elsdorf
Emmerich am Rhein
Emsdetten
Engelskirchen
Enger
Ennepetal
Ennigerloh
Ense
Erftstadt
Erkelenz
Erkrath
Erndtebrück
Erwitte
Eschweiler
Eslohe
Espelkamp
Essen
Euskirchen
Everswinkel
Extertal
Finnentrop
Frechen
Freudenberg (Siegerland)
Fröndenberg
Gangelt
Geilenkirchen
Geldern
Gelsenkirchen
Gescher
Geseke
Gevelsberg
Gladbeck
Goch
Grefrath
Greven
Grevenbroich
Gronau
Gummersbach
Gütersloh
Haan
Hagen
Halle (Westf.)
Hallenberg
Haltern am See
Halver
Hamm
Hamminkeln
Harsewinkel
Hattingen
Havixbeck
Heiden
Heiligenhaus
Heimbach
Heinsberg
Hellenthal
Hemer
Hennef
Herdecke
Herford
Herne
Herscheid
Herten
Herzebrock-Clarholz
Herzogenrath
Hiddenhausen
Hilchenbach
Hilden
Hille
Holzwickede
Hopsten
Horn-Bad Meinberg
Hörstel
Horstmar
Hövelhof
Höxter
Hückelhoven
Hückeswagen
Hüllhorst
Hünxe
Hürtgenwald
Hürth
Ibbenbüren
Inden
Iserlohn
Isselburg
Jüchen
Jülich
Jülich
Kaarst
Kalkar
Kall
Kalletal
Kamen
Kamp-Lintfort
Kempen
Kerken
Kerpen
Kevelaer
Kierspe
Kirchhundem
Kirchlengern
Kleve
Köln
Königswinter
Korschenbroich
Krefeld
Kreuzau
Kreuztal
Kürten
Ladbergen
Laer
Lage
Langenfeld
Langerwehe
Legden
Leichlingen
Lemgo
Lengerich
Lennestadt
Leopoldshöhe
Leverkusen
Lichtenau
Lienen
Lindlar
Linnich
Lippetal
Lippstadt
Lohmar
Löhne
Lotte
Lübbecke
Lüdenscheid
Lüdinghausen
Lügde
Lünen
Marienheide
Marl
Marsberg
Mechernich
Meckenheim
Medebach
Meerbusch
Meinerzhagen
Menden (Sauerland)
Merzenich
Meschede
Mettingen
Mettmann
Minden
Moers
Möhnesee
Mönchengladbach
Monheim am Rhein
Monschau
Morsbach
Much
Mülheim an der Ruhr
Münster
Nachrodt-Wiblingwerde
Netphen
Nettersheim
Nettetal
Neuenkirchen (Kreis Steinfurt)
Neuenrade
Neukirchen-Vluyn
Neunkirchen
Neunkirchen-Seelscheid
Neuss
Nideggen
Niederkassel
Niederkrüchten
Niederzier
Nieheim
Nordkirchen
Nordwalde
Nörvenich
Nottuln
Nümbrecht
Oberhausen
Ochtrup
Odenthal
Oelde
Oer Erkenschwick
Oerlinghausen
Olfen
Olpe
Olsberg
Ostbevern
Overath
Paderborn
Petershagen
Plettenberg
Porta Westfalica
Preußisch Oldendorf
Pulheim
Radevormwald
Raesfeld
Rahden
Ratingen
Recke
Recklinghausen
Rees
Reichshof
Reken
Remscheid
Rheda-Wiedenbrück
Rhede
Rheinbach
Rheinberg
Rheine
Rheurdt
Rietberg
Rödinghausen
Rommerskirchen
Rosendahl
Rösrath
Ruppichteroth
Rüthen
Saerbeck
Salzkotten
Sankt Augustin
Schalksmühle
Schermbeck
Schieder-Schwalenberg
Schlangen
Schleiden
Schloß Holte-Stukenbrock
Schmallenberg
Schöppingen
Schwalmtal
Schwelm
Schwerte
Selfkant
Selm
Senden
Sendenhorst
Siegburg
Siegen
Simmerath
Soest
Solingen
Sonsbeck
Spenge
Sprockhövel
Stadtlohn
Steinfurt
Steinhagen
Steinheim
Stemwede
Stolberg
Straelen
Südlohn
Sundern
Swisttal
Tecklenburg
Telgte
Titz
Tönisvorst
Troisdorf
Übach-Palenberg
Uedem
Unna
Velbert
Velen
Verl
Versmold
Vettweiß
Viersen
Vlotho
Voerde
Vreden
Wachtberg
Wachtendonk
Wadersloh
Waldbröl
Waltrop
Warburg
Warendorf
Warstein
Wassenberg
Weeze
Wegberg
Weilerswist
Welver
Wenden
Werdohl
Werl
Wermelskirchen
Werne
Werther (Westf.)
Wesel
Wesseling
Westerkappeln
Westheim
Wetter (Ruhr)
Wettringen
Wickede (Ruhr)
Wiehl
Willich
Wilnsdorf
Windeck
Winterberg
Wipperfürth
Witten
Wülfrath
Wuppertal
Würselen
Xanten
Zülpich