Neubau Erweiterung Städt. Gymnasium G9, Objektplanung Gebäude
Freiwillige Ex-ante-Transparenzbekanntmachung
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber/Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Gütersloh
NUTS-Code: DEA42 Gütersloh
Postleitzahl: 33330
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.guetersloh.de
Abschnitt II: Gegenstand
Neubau Erweiterung Städt. Gymnasium G9, Objektplanung Gebäude
Leistungen der Architektur (Objektplanung Gebäude und Innenräume) für das städtische Gymnasium in Gütersloh. Das Gymnasium soll durch den Neubau eines Anbaus an den bestehenden Mensatrakt erweitert werden.
Die Stadt Gütersloh ist Trägerin des Städt. Gymnasiums, Schulstraße 18, 33330 Gütersloh, Kreis Gütersloh, Nordrhein-Westfalen. Die Schule umfasst die Sekundarstufen I und II. Sie hat rund 1.800 Schüler*innen und 150 Lehrer*innen. Das Städt. Gymnasium wurde in den Jahren 1962 - 65 errichtet. In den Jahren 2009 bis 2013 wurde es in weiteren Teilen durch Neubauten ergänzt, ausgeführt vom Architekturbüro Herzog & Kordtomeikel in Gütersloh. Aufgrund der rasant steigenden Schülerzahlen und der Rückführung zum G9-Abitur sowie der daraus resultierenden erforderlichen Bündelungsklassen wird eine Erweiterung des Gymnasiums zwingend notwendig. Gemäß Raumbedarfsanalyse werden zusätzlich 11 Klassenräume, 4 Differenzierungsräume und Sozialräume benötigt. Die Erweiterung muss auf Grund der beengten Platzsituation auf dem Gelände des Städt. Gymnasiums zwingend direkt an den Mensa-Bau angedockt werden. Die neu zu schaffende Bruttogeschossfläche beträgt ca. 2.000 m².
Besonders wesentlich ist dabei die optische Gestaltung des Anbaus. Dieser ist an den Mensatrakt anzuschließen. Das äußere optische Erscheinungsbild hat dem des Naturwissenschaftlichen Trakts zu entsprechen. Der Anbau soll eine optische Wiederholung dessen darstellen und das vorhandene Ensemble vervollständigen.
Die Architektenleistungen betreffen die Leistungsphasen 1-9 der Objektplanung Gebäude und Innenräume (vgl. § 34 Abs. 3 HOAI). Die Vergabestelle wird die Leistungen stufenweise in maximal 3 Beauftragungsstufen beauftragen. Beauftragt werden in Leistungsstufe 1 mit Zuschlagserteilung zunächst die Leistungsphasen 1 bis 3 nach § 34 Abs. 3 HOAI. Zu erbringen sind ferner Besondere Leistungen/Zusatzleistungen gem. Leistungsbeschreibung. Es besteht kein Anspruch des Auftragnehmers auf eine weitergehende Beauftragung von Leistungen.
Das Honorar wird unter Zugrundelegung der Honorarordnung für Architekten und Ingenieure (HOAI) in der derzeit geltenden Fassung 2021 vereinbart.
Stufenweise Beauftragung: Die Vergabe erfolgt stufenweise. Beauftragt werden zunächst die Leistungsphasen 1 bis 3 nach § 34 Abs. 3 HOAI (Beauftragungsstufe 1), anschließend bei Weiterbeauftragung(en) die Leistungsphasen 4 bis 8 nach § 34 Abs. 3 HOAI (Beauftragungsstufe 2) und Leistungsphase 9 nach § 34 Abs. 3 HOAI (Beauftragungsstufe 3). Der Auftraggeber ist in der Beauftragung der weiteren Beauftragungsstufen nach Beauftragungsstufe 1 frei. Es besteht kein Anspruch des Auftragnehmers auf eine weitergehende Beauftragung von Leistungen.
Besondere und Zusatzleistung laut Leistungsbeschreibung.
Die Vergabestelle wird ab einer Auftragssumme von mehr als EUR 30.000,00 für den Bieter, der den Zuschlag erhalten soll, zur Bestätigung der Erklärung nach § 19 Abs. 3 Mindestlohngesetz („MiLoG“) einen Auszug aus dem Wettbewerbsregister einholen (§ 19 Abs. 4 MiLoG). Negative Eintragungen in dem Auszug können zum Ausschluss führen.
Abschnitt IV: Verfahren
- Die Bauleistungen/Lieferungen/Dienstleistungen können aus folgenden Gründen nur von einem bestimmten Wirtschaftsteilnehmer ausgeführt werden:
- aufgrund des Schutzes von ausschließlichen Rechten einschließlich Rechten des geistigen Eigentums
Der Auftrag soll ohne vorherige Veröffentlichung einer Auftragsbekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union vergeben werden, weil ein Fall nach § 14 Abs. 4 Nr. 2 lit. c) VgV vorliegt. Danach ist es ausnahmsweise zulässig, einen öffentlichen Auftrag im Verhandlungsverfahren ohne Teilnahmewettbewerb zu vergeben, wenn zum Zeitpunkt der Aufforderung zur Abgabe von Angeboten der Auftrag wegen des Schutzes von ausschließlichen Rechten, insbesondere von gewerblichen Schutzrechten, nur von einem bestimmten Unternehmen erbracht oder bereitgestellt werden kann.
Diese Voraussetzungen liegen hier vor.
Das Städt. Gymnasium befindet sich in der Innenstadt von Gütersloh und ist von dichter Bebauung umgeben. Aufgrund der rasant steigenden Schülerzahlen und der Rückführung zum G9-Abitur sowie der daraus resultierenden erforderlichen Bündelungsklassen wird eine Erweiterung des Gymnasiums zwingend notwendig. Gemäß Raumbedarfsanalyse werden zusätzlich 11 Klassenräume, 4 Differenzierungsräume und Sozialräume benötigt. Nach umfangreicher Prüfung hat die Stadt Gütersloh festgestellt, dass sich der benötigte Raumbedarf nur durch eine Erweiterung durch einen Anbau an den bereits bestehenden Mensabau realisieren lässt („Neubau G9“). Aufgrund der beengten Platzsituation und der Raumanforderungen muss der Baukörper angedockt werden. Die Schaffung eines freistehenden unabhängigen Baukörpers ist wegen des umfangreichen Raumbedarfs nicht möglich. Ebenso scheiden ausreichend große Anbauten an anderer Stelle auf dem Gelände aus.
Die äußere Gestaltung der bestehenden Baukörper, an die angedockt werden soll, umfasst in Teilen eine Beplankung mit HPL-Fassadenplatten in der Farbe anthrazitgrau. Um diese dunkle Fassade aufzulockern, ist sie mit horizontalen Fensterbändern mit grauen Rahmenprofilen ausgestattet. Sich öffnende Fensterflügel werden durch ein markantes Orange in einem Teilgebäude hervorgehoben. Farbliche Akzente setzen Glasplatten in diesen Bändern in verschiedenen Grüntönen im angrenzenden Gebäudeteil fort. So entsteht eine spannungsvolle Fassadengestaltung.
Anschließend nach Westen wird die Fassade des Naturwissenschaftlichen Bereiches mit vertikalen Fassadenabschnitten ausgeführt. Vorhanden ist weiter eine Glasfuge zur Kenntlichmachung des Treppenhauses und weitergehend nach Westen eine breitere gebäudehohe Glasfassade. Bei dem sich anschließenden Gebäudeteil erfährt der Baukörper wieder eine horizontale Ausrichtung. Im Erdgeschoss befindet sich die Mensa, die vollständig verglast ist. Hier entsteht eine große Leichtigkeit des Baukörpers. In verschiedenen Sprachen, in den Farben Grün und Orange, sind die Wörter „Essen“, „Trinken“ und „Mensa“ aufgeklebt. Somit ist die Nutzung bereits von weither sichtbar und gut zu erkennen. Die darüber liegenden Klassenräume verfügen wieder über horizontale Fensterbänder. Umrahmt werden diese Fenster durch eine weiße Putzfassade. Den Naturwissenschaften wird mit der dunklen HPL-Fassade eine helle, schwebende, weiß-gerahmte Fassade angefügt. Dies nimmt dem Ensemble die Schwere des östlichen Bauteils und komplettiert sie zu einer architektonisch gelungenen Einheit. Grüne Farbtupfer in Form der Glasplatten verhindern Eintönigkeit. Die Fensterplatzierung erzeugt eine architektonische Spannung an allen Baukörpern.
Der vorgesehene Auftragnehmer ist Urheberrechtsinhaber des Architekturwerkes des zuvor beschriebenen Bestandes. Eine Veränderung des Bestandes durch den Erweiterungsbau beeinträchtigt das Urheberrecht am Bestand. Durch die Fortführung des Gebäuderiegels unter Aufnahme der Gestaltungselemente wird mit dem Neubau G9 eine optische Einheit geschaffen. Eine entsprechende Gestaltung des Neubaus als Anbau unterliegt ebenfalls dem Urheberrecht des vorgesehenen Auftragnehmers. Eine neue, andere Fassadengestaltung, sei es im Wechsel des Fassadenmaterials, z. B. durch ein Verblendmauerwerk, und einer anderen Fensteranordnung, z. B. durch eine Lochfassade, würde den Gesamteindruck des Ensembles zerstören.
Abschnitt V: Auftragsvergabe/Konzessionsvergabe
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Gütersloh
NUTS-Code: DEA42 Gütersloh
Postleitzahl: 33330
Land: Deutschland
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Es handelt sich vorliegend um eine freiwillige Ex-ante-Transparenzbekanntmachung. Die Auftraggeberin beabsichtigt, einen Vertrag zu schließen. Der Vertrag wurde noch nicht geschlossen. Der Vertragsschluss soll voraussichtlich am 17.04.2023, jedoch nicht vor dem Ablauf von 10 Kalendertagen, gerechnet ab dem Tag der Veröffentlichung dieser Bekanntmachung, erfolgen. Unter der Nr. V.2.1) wurde das Datum der Absendung der Bekanntmachung eingetragen, da das Formular keine Eintragung von Daten in der Zukunft zulässt und eine Angabe zwingend erfolgen muss
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Münster
Postleitzahl: D-48147
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse: https://www.bezreg-muenster.de/de/wirtschaft_finanzen_kommunalaufsicht/vergabekammer_westfalen/index.html
Hinzuweisen ist auf die Frist von 10 Kalendertagen gemäß § 135 Abs. 3 Nr. 3 GWB. § 135 GWB lautet wie folgt:
„(1) Ein öffentlicher Auftrag ist von Anfang an unwirksam, wenn der öffentliche Auftraggeber
1. gegen § 134 verstoßen hat oder
2. den Auftrag ohne vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union vergeben hat, ohne dass dies aufgrund Gesetzes gestattet ist,
und dieser Verstoß in einem Nachprüfungsverfahren festgestellt worden ist.
(2) Die Unwirksamkeit nach Absatz 1 kann nur festgestellt werden, wenn sie im Nachprüfungsverfahren innerhalb von 30 Kalendertagen nach der Information der betroffenen Bieter und Bewerber durch den öffentlichen Auftraggeber über den Abschluss des Vertrags, jedoch nicht später als sechs Monate nach Vertragsschluss geltend gemacht worden ist. Hat der Auftraggeber die Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union bekannt gemacht, endet die Frist zur Geltendmachung der Unwirksamkeit 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union.
(3) Die Unwirksamkeit nach Absatz 1 Nummer 2 tritt nicht ein, wenn:
1. der öffentliche Auftraggeber der Ansicht ist, dass die Auftragsvergabe ohne vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union zulässig ist,
2. der öffentliche Auftraggeber eine Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union veröffentlicht hat, mit der er die Absicht bekundet, den Vertrag abzuschließen, und
3. der Vertrag nicht vor Ablauf einer Frist von mindestens zehn Kalendertagen, gerechnet ab dem Tag nach der Veröffentlichung dieser Bekanntmachung, abgeschlossen wurde.
Die Bekanntmachung nach Satz 1 Nummer 2 muss den Namen und die Kontaktdaten des öffentlichen Auftraggebers, die Beschreibung des Vertragsgegenstands, die Begründung der Entscheidung des Auftraggebers, den Auftrag ohne vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union zu vergeben, und den Namen und die Kontaktdaten des Unternehmens, das den Zuschlag erhalten soll, umfassen.“
4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Ferner wird auf § 135 GWB hingewiesen
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Münster
Postleitzahl: D-48147
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse: https://www.bezreg-muenster.de/de/wirtschaft_finanzen_kommunalaufsicht/vergabekammer_westfalen/index.html