Erstellung zwei energetischer Quartierskonzepte Rheda Nord und Süd Referenznummer der Bekanntmachung: 2022-VgV-EU-10
Bekanntmachung vergebener Aufträge
Ergebnisse des Vergabeverfahrens
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Rheda-Wiedenbrück
NUTS-Code: DEA42 Gütersloh
Postleitzahl: 33378
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: https://www.vergabe.rib.de
Adresse des Beschafferprofils: https://www.vergabe.rib.de
Abschnitt II: Gegenstand
Erstellung zwei energetischer Quartierskonzepte Rheda Nord und Süd
Für die Quartiere „Rheda-Süd“ und “Rheda-Nord” soll jeweils ein integriertes energetisches Quartierskonzept nach KfW 432 – Energetische Stadtsanierung erstellt werden.
Rheda-Wiedenbrück
Das jeweilige Konzept soll den Entscheidungsträgern sowie den beteiligten Akteuren als strategisches Instrument im Bereich der nachhaltigen energetischen Planung dienen. Es ist ein konkreter Maßnahmenkatalog zu entwickeln, der eine Handlungsgrundlage für das anschließende Sanierungsmanagement bildet. Es sollen zudem Umsetzungsmöglichkeiten für konkrete energetische Sanierungs- und Modernisierungsmaßnahmen sowie Optionen zur nachhaltigen und CO2-armen Wärmeversorgung der Gebäude aufgezeigt werden.
Zuschlagskritrien gem. Wertungsmatrix
Nur Optional: Präsentation des Angebots mit Erläuterung des Vorgehens beim AG durch Projektleitung
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt V: Auftragsvergabe
Erstellung zwei aufeinander abgestimmter energetischer Quartierskonzepte Rheda Nord und Süd
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Wiesbaden
NUTS-Code: DE714 Wiesbaden, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 65189
Land: Deutschland
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Bewerber haben die Vergabeunterlagen unverzüglich auf Vollständigkeit der Unterlagen sowie auf Unklarheiten zu überprüfen. Enthalten die Vergabeunterlagen nach Auffassung des Bewerbers Unklarheiten, so hat er unverzüglich und vor Abgabe des Angebots darauf hinzuweisen.
Die vollständigen Vergabeunterlagen werden in elektronischer Form auf der
Vergabeplattformwww.vergabe.rib.de unentgeltlich, uneingeschränkt und direkt zum Download bereitgestellt.
Die Beantwortung von Fragen zum Verfahren sowie sämtliche Kommunikation zwischen den Beteiligten und
der Vergabestelle erfolgt ausschließlich über das Vergabeportal. Zur Teilnahme an der Kommunikation ist eine
Registrierung erforderlich.
Die Angebote sind elektronisch in Textform abzugeben. Die Abgabe einer Bieteranfrage ist gestattet bis zum
09.01.2023, 10:00 Uhr.
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Münster
Postleitzahl: 48147
Land: Deutschland
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) § 160:
(1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein.
(2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht.
(3) Der Antrag ist unzulässig, soweit 1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt,
2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt.
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Rheda-Wiedenbrück
Postleitzahl: 33378
Land: Deutschland
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]