Ökostromversorgung 2023-2025 Referenznummer der Bekanntmachung: 8-655/23/7-36/01
Auftragsbekanntmachung
Lieferauftrag
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Bergisch Gladbach
NUTS-Code: DEA2B Rheinisch-Bergischer Kreis
Postleitzahl: 51465
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.bergischgladbach.de
Abschnitt II: Gegenstand
Ökostromversorgung 2023-2025
Belieferung von rund 429 Abnahmestellen mit Ökostrom in Anlehnung an die Vorgaben des UBA.
Unter Punkt 7 der Leistungsbeschreibung sind Schwankungen des Stromverbrauchs zu berücksichtigen.
Schwankungen des Stromverbrauchs von +/- 5% der Energiemenge eines Loses haben keinen Einfluss auf den angebotenen Arbeitspreis. Änderungen der SLP-Abnahmestellen um +/- 10 haben keinen Einfluss auf den angebotenen Arbeitspreis.
Versorgung mit Ökostrom zweites Halbjahr 2023
Stadtgebiet Bergisch Gladbach Bergisch Gladbach diverse Abnahmestellen im Stadtgebiet
Versorgung von 429 Abnahmestellen mit ca. 4,0 GWh elektrischer Energie aus regenerativen Energiequellen.
Angebote sind ausschließlich digital über den Vergabemarktplatz abzugeben: https://www.vmp-rheinland.de
Versorgung mit Ökostrom im Kalenderjahr 2024
Stadtgebiet Bergisch Gladbach Bergisch Gladbach diverse Abnahmestellen im Stadtgebiet
Versorgung von 429 Abnahmestellen mit 8,2 GWh elektrischer Energie aus regenerativen Energiequellen.
Angebote sind ausschließlich digital über den Vergabemarktplatz abzugeben: https://www.vmp-rheinland.de
Versorgung mit Ökostrom im Kalenderjahr 2025
Stadtgebiet Bergisch Gladbach Bergisch Gladbach diverse Abnahmestellen im Stadtgebiet
Versorgung von 429 Abnahmestellen mit 8,2 GWh elektrischer Energie aus regenerativen Energiequellen.
Angebote sind ausschließlich digital über den Vergabemarktplatz abzugeben: https://www.vmp-rheinland.de
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
Im Formular "Eigenerklärung zur Eignung" sind folgende Angaben zu machen:
Eintragung in ein Präqualifikationsverzeichnis;
Eintragung im Handelsregister des Amtsgerichts;
Eintragung in sonstiges Berufsregister;
Keine Verpflichtung zu einer solchen Eintragung;
Eintragung bei der Handwerkskammer;
Eintragung bei der Industrie- und Handelskammer;
Gewerbeanmeldung;
Mitgliedschaft Berufsgenossenschaft.
Im Formular "Eigenerklärung zur Eignung" sind folgende Angaben zu machen:
Insolvenzverfahren;
Unternehmensliquidation;
schwere Verfehlungen;
Verpflichtung zur Zahlung von Steuern;
Im Formular ''Eigenerklärung zum Unternehmen'' sind folgende angaben zu machen:
Umsatz des Unternehmens bezogen auf die letzten drei Geschäftsjahre; Umsatz des/ der Unternehmer/ Unternehmerin in den letzten 3 abgeschlossenen Geschäftsjahren in demjenigen Bereich, der mit der zu vergebenden Leistung vergleichbar ist; es ist jeweils die Summe der Leistung und die darin enthaltene Eigenleistung anzugeben.
Es wird ein jährlicher Mindestumsatz i. H. v. 2.800.000,00 EUR verlangt.
Im Formular "Eigenerklärung zur Eignung" sind folgende Angaben zu machen:
Abgaben zur gesetzlichen Sozialversicherung und zu Beiträgen der(n) gemeinsamen Einrichtung(en) der Tarifvertragsparteien i. S. d. § 5 Nr. 3 des Arbeitnehmerentsendegesetzes (AEntG).
Im Formular ''Anlage 3 Referenzliste zur Lieferung von Ökostrom'' sind folgende Angaben zu machen:
Angaben über die Lieferung von Ökostrom (Strom aus erneuerbaren Energiequellen) mit oder ohne Netznutzung an öffentliche, industrielle oder gewerbliche Auftraggeber in den letzten drei abgeschlossenen Geschäftsjahren, die mit dem zu vergebenden Stromlieferauftrag vergleichbar sind. Bei einer Beauftragung von Unterauftragnehmern
sind die entsprechenden Referenzen auch für diese nachzuweisen.
In den letzten 3 Jahren müssen vergleichbare Mengen an Ökostrom geliefert worden sein. Vergleichbar ist eine ausgelieferte Menge von mindestens 8 GWh Ökostrom jährlich. Die Referenzen sind in der "Anlage 3 Referenzliste zur Lieferung von Ökostrom" anzugeben.
Anforderungsnachweis Wasserkraftanlagen:
Falle einer Lieferung von Ökostrom aus Wasserkraft muss die Auftragnehmer/in sicherstellen, dass die nachfolgenden Anforderungen während des gesamten Lieferzeitraums durch die Wasserkraftanlage eingehalten werden:
- Eine dauerhafte mechanische Schutzeinrichtung vor dem Turbineneinlauf, an der die Anströmgeschwindigkeit und die lichte Stabweite der Einrichtung so bemessen ist, dass eine Schädigung der fließgewässertypspezifischen Gewässerorganismen vermieden wird.
- Ein Leitsystem (Bypass) für die abwandernde Fauna zur Umgehung der Turbinenanlage.
Können solche Schutzeinrichtungen nicht installiert werden oder sind sie nicht zielführend, kann auch ein Schutzmanagement anerkannt werden, z.B. in Form eines fischfreundlichen Betriebs- und Turbinenmanagements oder eines Fang- und Transportverfahrens (catch & carry).
Die Auftragnehmerin kann die Einhaltung der vorgenannten Kriterien dadurch Nachweisen, dass er eine rechtsverbindliche Eigenerklärung oder eine Eigenerklärung des Anlagenbetreibers vorlegt (zum Nachweis siehe auch Aufforderung zur Abgabe eines Angebotes VgV Stand:28.07.2021 Ziffer 6.5).
In dieser muss sich die Auftragnehmerin oder die Anlagenbetreiberin verpflichten, dass die besonderen Anforderungen an Wasserkraftanlagen eingehalten werden. Der Nachweis kann alternativ auch durch Vorlage eines Umweltgutachtens durch eine staatlich anerkannte Technische Überwachungsorganisation (TÜO), einen nach dem europäischen eco-manage-ment and audit scheme (EMAS) akkreditierten Umweltgutachter oder einen gleichermaßen geeigneten Gutachter geführt werden.
Lieferung und Herkunftsnachweise für Strom aus erneuerbaren Energien:
Der Nachweis des gelieferten Stroms erfolgt gegenüber der Auftraggeberin unter Verwendung von Herkunftsnachweisen, die die Anforderungen der EU-Richtlinie 2009/28/EG zur Förderung der Nutzung von Energie aus erneuerbaren Quellen vom 23. April 2009 (ABl. L 140 vom 5. Juni 2009, S. 16) bzw. die Anforderungen einer entsprechenden Nachfolgeregelung und die Anforderungen gemäß § 79 Erneuerbare-Energien-Gesetz vom 21. Juli 2014 (BGBl. I S. 1066), das durch Artikel 1 des Gesetzes vom 13. Oktober 2016 (BGBl. I S. 2258) geändert worden ist (EEG 2017), sowie der zur Konkretisierung des § 79 EEG 2017 erlassenen Rechtsverordnungen in ihrer jeweils geltenden Fassung bzw. die Anforderungen entsprechender Nachfolgeregelungen erfüllen. Für Herkunftsnachweise aus dem Ausland gilt § 79 Absatz 3 EEG 2017 i.V.m. Art. 15 Abs. 6 und 9 EU-Richtlinie 2009/28/EG und § 18 Herkunfts- und Regionalnachweis-Durchführungsverordnung (abgekürzt HkRNDV).
Die Auftragnehmerin muss die Entwertung der Herkunftsnachweise für die Auftraggeberin vornehmen durch Einfügen der Auftraggeberin im dafür vorgesehenen Formularfeld "Stromkunde" bei der Entwertung im Herkunftsnachweisregister (abgekürzt HKNR) und diese Menge im Rahmen der Stromkennzeichnung ausweisen.
Die Bieterin hat für jede Stromerzeugungsanlage, die in die Lieferung einbezogen werden soll, ein Stammdatenblatt (Anlage 4) vollständig
Aufforderung zur Abgabe eines Angebotes VgV Stand:28.07.2021
auszufüllen. Die ausgefüllten Stammdatenblätter sind dem Angebot beizufügen. Die ausgefüllten Stammdatenblätter sind dem Angebot beizufügen. Die Auftraggeberin ist berechtigt, die Angaben der Auftragnehmerin im Stammdatenblatt durch einen Gutachter bestätigen zu lassen.
Während der Laufzeit des Stromliefervertrages hat die Auftragnehmerin die Erfüllung der Anforderungen an die Lieferung von Strom aus erneuerbaren Energien nachzuweisen. Innerhalb von drei Monaten nach Ablauf eines jeden Lieferjahres hat die Auftragnehmerin die Herkunft des gelieferten Stromes auf eigene Kosten durch die Vorlage über das deutsche Herkunftsnachweisregister (HKNR) entwerteter Herkunftsnachweise nachzuweisen. Die Auftragnehmerin muss die Entwertung der Herkunftsnachweise für die Auftraggeberin vornehmen durch Einfügen der Auftraggeberin im Feld "Stromkunde" und diese Menge im Rahmen der Stromkennzeichnung ausweisen. Die Herkunft des gelieferten Stroms aus erneuerbaren Energien muss auf eindeutig beschriebene und identifizierbare Quellen zurückführbar sein.
Abschnitt IV: Verfahren
Stadt Bergisch Gladbach
Konrad - Adenauer - Platz 9
51465 Bergisch Gladbach
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Sommer 2025
Angebote sind ausschließlich digital über den Vergabemarktplatz abzugeben: https://www.vmp-rheinland.de
Bekanntmachungs-ID: CXPTYDFDES5
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Köln
Postleitzahl: 50667
Land: Deutschland
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Köln
Postleitzahl: 50667
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Internet-Adresse: www.bezreg-koeln.nrw.de
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Köln
Postleitzahl: 50667
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Internet-Adresse: www.bezreg-koeln.nrw.de