elektronische Zustellungsaufträge vergebener Auftrag (Scannen, elektronische Erfassung, Bereitstellung der Zustelldaten sowie Rücklieferung der Zustellurkunden Referenznummer der Bekanntmachung: Nr. 29 (2) / 2022
Bekanntmachung vergebener Aufträge
Ergebnisse des Vergabeverfahrens
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Karlsruhe
NUTS-Code: DE122 Karlsruhe, Stadtkreis
Postleitzahl: 76131
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: https://rp.baden-wuerttemberg.de
Abschnitt II: Gegenstand
elektronische Zustellungsaufträge vergebener Auftrag (Scannen, elektronische Erfassung, Bereitstellung der Zustelldaten sowie Rücklieferung der Zustellurkunden
Das Land Baden-Württemberg, vertreten durch das Regierungspräsidium Karlsruhe, vergibt die elektronische Erfassung von Zustelldaten und Rücklieferung von Zustellungsurkunden an den AG der Zustellungsurkunden.
Rücklieferungsort der erfassten Zustellungsurkunden ist Karlsruhe.
Die Erfassung und das Scannen kann innerhalb des Inlandes am Standort des AN erfolgen.
Das Land Baden-Württemberg, vertreten durch das Regierungspräsidium Karlsruhe, vergibt die elektronische Erfassung von Zustelldaten und Rücklieferung von Zustellungsurkunden an den AG der Zustellungsurkunden.
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt V: Auftragsvergabe
Ort: Bonn
NUTS-Code: DEA22 Bonn, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 53173
Land: Deutschland
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Bekanntmachungs-ID: CXR6YYHY6UL
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Karlsruhe
Postleitzahl: 76137
Land: Deutschland
Ein Nachprüfungsantrag zur Vergabekammer ist unzulässig, soweit mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind (§ 160 Abs. 3 Nr. 4 GWB).
Erkennt ein Bewerber Verstöße gegen Vergabevorschriften, so hat er diese innerhalb von 10 Tagen nach Kenntniserlangung gegenüber dem Auftraggeber zu rügen. § 160 Abs. 3 GWB bleiben unberührt.