Hellingskampschule - Neubau | Fliesen- und Plattenarbeiten Referenznummer der Bekanntmachung: 100.31-6438 EX
Bekanntmachung vergebener Aufträge
Ergebnisse des Vergabeverfahrens
Bauauftrag
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Bielefeld
NUTS-Code: DEA41 Bielefeld, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 33602
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: https://www.bielefeld.de/node/7868
Abschnitt II: Gegenstand
Hellingskampschule - Neubau | Fliesen- und Plattenarbeiten
Wand- und Bodenbeläge einschließlich Abdichtungsarbeiten W3-I für eine gewerbliche Küche:
-- Boden ca. 85 m²
-- Wand ca. 120 m²
Wand- und Bodenbeläge einschließlich Abdichtungsarbeiten für den Sanitärbereich einer Sporthalle:
-- Boden ca. 110 m² Feinsteinzeug
-- Wand ca. 155 m² keramische Fliese
-- Wand ca. 45 m² Feinsteinzeug
Hellingskampschule Herforder Straße 263 33609 Bielefeld
Wand- und Bodenbeläge einschließlich Abdichtungsarbeiten W3-I für eine gewerbliche Küche:
-- Boden ca. 85 m²
-- Wand ca. 120 m²
Wand- und Bodenbeläge einschließlich Abdichtungsarbeiten für den Sanitärbereich einer Sporthalle:
-- Boden ca. 110 m² Feinsteinzeug
-- Wand ca. 155 m² keramische Fliese
-- Wand ca. 45 m² Feinsteinzeug
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt V: Auftragsvergabe
1
Ort: Herford
NUTS-Code: DEA43 Herford
Land: Deutschland
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Die Stadt Bielefeld führt das Vergabeverfahren über das zentrale Vergabeportal "Vergabe - Westfalen" nach den Bestimmungen der VOB durch. Die Unterlagen zur Angebotserstellung können ausschließlich elektronisch abgefordert und Angebote bis zum Ablauf der Angebotsfrist elektronisch eingestellt werden. (Ein Zusenden der Unterlagen u./o. eine Einreichung von Angebotsunterlagen per Post ist nicht möglich.) Die Beantwortung von Fragen zum Verfahren sowie sämtliche Kommunikation zwischen den Beteiligten und der Vergabestelle erfolgt ausschließlich über das bekannte Vergabeportal.
Bekanntmachungs-ID: CXPWYDZLY75
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Münster
Postleitzahl: D-48147
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Zur Überprüfung des Vergabeverfahrens kann ein Nachprüfungsantrag bei der o. g. Vergabekammer gestellt werden, solange ein wirksamer Zuschlag noch nicht erteilt worden ist. Ein wirksamer Zuschlag kann erst erteilt werden, nachdem der Auftraggeber die unterlegenen Bieter schriftlich über den beabsichtigten Zuschlag informiert hat (§ 134 Abs. 1 GWB).
Gem. § 160 Abs. 1 GWB leitet die Vergabekammer ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein. Der Antrag ist gemäß § 160 Abs. 3 Nr. 1 GWB unzulässig, wenn der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrages erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat. Des Weiteren ist gemäß § 160 Abs. 3 Nr. 4 GWB der Nachprüfungsantrag unzulässig, wenn mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind