Lieferung und Inbetriebnahme von Cisco Switchen bei der Gesellschaft für Zwischenlagerung mbH (BGZ) am Standort Essen Referenznummer der Bekanntmachung: 2023/S 018-049633
Bekanntmachung vergebener Aufträge
Ergebnisse des Vergabeverfahrens
Lieferauftrag
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift: Frohnhauser Strasse 67
Ort: Essen
NUTS-Code: DEA13 Essen, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 45127
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n): Einkauf KRE-Houssaine Machmour
E-Mail:
Telefon: +49 20127961706
Fax: +49 201279621706
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: https://bgz.de/ausschreibungen
Abschnitt II: Gegenstand
Lieferung und Inbetriebnahme von Cisco Switchen bei der Gesellschaft für Zwischenlagerung mbH (BGZ) am Standort Essen
Lieferung und Inbetriebnahme von Cisco Switchen inklusive Support und Entstörung bei der Gesellschaft für
Zwischenlagerung mbH (BGZ)
Essen
Gegenstand dieser Leistungsbeschreibung ist
die Erstellung einer Vorkonfiguration
die Lieferung von Hardware gemäß Leistungsverzeichnis
die Dokumentation der Vorkonfiguration
die Bereitstellung von Abrufkontingenten
der Ein- und Ausbau, Austausch und Inbetriebnahme
die Entstörung und Support der Geräte
die kostenfreie Bereitstellung von Festplatten oder Flashspeichern der Geräte
bei Defekt/Austausch oder Rückgabe
Verkabelung Strom, Stacking, Core zu Etagenverteilung
Die Konfiguration der Switche umfasst sämtliche Einstellungen an den Komponenten,
die für den bestimmungsgemäßen Betrieb erforderlich sind, einschließlich folgender
Funktionen:
- QoS
- Stack-Konfiguration
- Out-Of-Band Management
- VLAN
- Routing
- PoE+
- Core-Redundanz (MLAG, VSW, o.ä.)
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt V: Auftragsvergabe
Lieferung und Inbetriebnahme von Cisco Switchen bei der Gesellschaft für Zwischenlagerung mbH (BGZ) am Standort Essen
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Postanschrift: Villemombler Str. 76
Ort: Bonn
Postleitzahl: 53123
Land: Deutschland
E-Mail:
Telefon: +49 22894990
Fax: +49 2289499163
Internet-Adresse: http://www.bundeskartellamt.de/DE/Vergaberecht/vergaberecht_node.html
Es gilt insoweit die am 18.04.2016 in Kraft getretene Neufassung des GWB (Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen). Auf folgende Punkte wird hingewiesen:
- § 134 GWB
Demnach darf eine Vertrag erst 15 Kalendertage nach Absendung der Information an die nicht berücksichtigten Bieter geschlossen werden. Wird die Information per Fax oder auf elektronischem Weg versendet, verkürzt sich die Frist auf 10 Kalendertage.
- § 160 GWB: Einleitung, Antrag
„(3) Der Antrag ist unzulässig, soweit
1. der Antragsteller den gerügten Verstoß gegen Vergabevorschriften im Vergabeverfahren erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht unverzüglich gerügt hat, der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt.
2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Angebotsabgabe oder zur Bewerbung gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Angebotsabgabe oder zur Bewerbung gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.“