BAB A40, AS BO-Freudenbergstraße, BW Schlachthofbrücke,Ersatzneubau BW 4509-768, Schlachthofbrücke Referenznummer der Bekanntmachung: 23_A-09581-00_232-22-0083
Auftragsbekanntmachung
Bauauftrag
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Bochum
NUTS-Code: DEA51 Bochum, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 44803
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.Autobahn.de
Abschnitt II: Gegenstand
BAB A40, AS BO-Freudenbergstraße, BW Schlachthofbrücke,Ersatzneubau BW 4509-768, Schlachthofbrücke
Gegenstand der Ausschreibung ist die Planung und Erstellung eines Ersatzneubaus für das Brückenbauwerk "Schlachthofbrücke, BW-Nr. 4509-768" inklusive der angrenzenden Streckenabschnitte. Die Brücke i.Z.d. A40 in Ortslage Bochum überquert drei elektrifizierte Gleisanlagen der DB-AG und befindet sich zwischen den Anschlussstellen Freudenbergstraße und BO-Zentrum. Zudem werden Planungs- und Bauleistungen von Stützwandkonstruktionen aus Stahlbeton sowie Planungsleistungen von Verkehrszeichenträgern/ -brücken erforderlich.
BAB A40 Schlachthofbrücke Freudenbergstraße 44809 Bochum
Die Ausschreibung umfasst die folgenden wesentlichen Leistungen:
- Planung, Abbruch und Bau des BW Schlachthofbrücke i.Z.d. BAB A40 über elektrifizierte Gleisanlagen der DB-AG, Ausbildung der Überbauten als Spannbeton und/oder Verbundbauweise
- Erd- und Straßenbau auf einer Länge von ca. 500m
- Planung, Abbruch und Bau von Stützwandkonstruktionen als Stahlbetonkonstruktion
-Planung von 2 Verkehrszeichenträgern und einer Verkehrszeichenbrücke
Es werden maximal fünf Bewerber/Bewerbergemeinschaften zur Angebotsabgabe aufgefordert. Für den Fall, dass mehr als fünf Bewerber die Eignungsanforderungen gemäß Abschnitt III.1 der EU-Auftragsbekanntmachung erfüllen, erfolgt die Auswahl der maximal fünf Bewerber/Bewerbergemeinschaften aufgrund nachfolgender Auswahlkriterien und -methodik:
Es werden wie nachfolgend dargestellt Punkte (maximal insgesamt 12) vergeben. Die fünf Bewerber/Bewerbergemeinschaften mit der höchsten Gesamtpunktzahl werden zur Angebotsabgabe aufgefordert.
1.1) Ausführungs-Referenzprojekt über den Neubau einer Spannbeton- und/oder Verbundbrücke über elektrifizierte Gleisanlagen der Deutschen Bahn.
Es werden alle zu dieser Referenzkategorie eingereichten Referenzen berücksichtigt, die die Mindeststandards zu Abschnitt III.1.3) 1.1 der EU-Auftragsbekanntmachung erfüllen.
(1) Sodann wird aus diesen Referenzen die durchschnittliche Gesamtbreite ermittelt.
(2) Anhand des ermittelten Durchschnittswerts werden Punkte wie folgt vergeben:
Die durchschnittliche Gesamtbreite für ein Teilbauwerk der Spannbeton- und/oder Verbundbrücke(n) beträgt:
- mehr als 11 m bis zu 13,5 m: 1 Punkt
- mehr als 13,5 m bis zu 16,0 m: 2 Punkte
- mehr 16,0 m: 3 Punkte
1.2) Ausführungs-Referenzprojekt für den Neubau eines Brückenbauwerks, das einen erhöhten Schweregrad aufweist
Es werden alle zu dieser Referenzkategorie eingereichten Referenzen berücksichtigt, die die Mindeststandards zu Abschnitt III.1.3) 1.2 der EU-Auftragsbekanntmachung erfüllen.
(1) Jede dieser Referenzen wird separat nach der Punkte-Wertungsmethode gemäß Mindeststandards zu III.1.3) 1.2 der EU-Auftragsbekanntmachung mit einem Punktwert bewertet.
(2) Sodann wird aus den für jede Referenz separat ermittelten Punktwerten ein Durchschnittspunktwert aus allen Referenzen ermittelt.
(3) Sodann findet eine Umrechnung des Durchschnittspunktwerts in den für dieses Auswahlkriterium maßgeblichen Punktwert wie folgt statt:
Für einen Durchschnittspunktwert von 7,5 Punkten bis einschließlich 10,0 Punkten: 1 Punkt.
Für einen Durchschnittspunktwert von mehr als 10,0 Punkten bis einschließlich 12,5 Punkten: 2 Punkte.
Für einen Durchschnittspunktwert von mehr als 12,5 Punkten bis einschließlich 15 Punkten: 3 Punkte.
1.3) Ausführungs-Referenzprojekt über den Neubau einer Stützwand mit obenliegender Straße mit Schwerverkehr
Es werden alle zu dieser Referenzkategorie eingereichten Referenzen berücksichtigt, die die Mindeststandards zu Abschnitt III.1.3) 1.3 der EU-Auftragsbekanntmachung erfüllen.
(1) Sodann wird ein Durchschnittswert aus den maximalen Gesamthöhen aller Referenzen gebildet.
(2) Anhand des ermittelten Durchschnittswerts werden Punkte wie folgt vergeben:
Die durchschnittliche maximale Stützwandhöhe (Höhe zwischen OK Fundament bis OK Wandkopf) der Referenzprojekte mit obenliegender Straße mit Schwerverkehr beträgt:
- mehr als 2,0 Meter bis hin zu 5,0 Meter: 1 Punkt
- mehr als 5,0 Meter bis hin zu 8,0 Meter: 2 Punkte
- mehr als 8,0 Meter: 3 Punkte
2.1) Anzahl der Referenzaufträge über in den letzten 10 Jahren ausgeführte, vergleichbare Planungsleistungen, die alle Mindeststandards nach Ziffer III.1.3) 2. der EU-Auftragsbekanntmachung erfüllen, also gleichzeitig sowohl Ausführungsplanungen entsprechend LPH 5 §§ 41 ff. HOAI 2021 (Ingenieurbauwerke) als auch Genehmigungs- und Ausführungsplanungen entsprechend LPH 4 und LPH 5 §§ 49 ff. HOAI 2021 (Tragwerksplanung) von Brückenbauwerken in Spannbeton und/oder Verbundbauweise zum Gegenstand hatten
Es werden alle zu Referenzkategorie 2 eingereichten Referenzen berücksichtigt, die alle Mindeststandards zu Abschnitt III.1.3) 2. der EU-Auftragsbekanntmachung erfüllen.
Im Auswahlkriterium 2.1 werden sodann Punkte wie folgt vergeben:
Mindestens drei Referenzprojekte, die alle Mindeststandards zu Abschnitt III.1.3) 2 der EU-Auftragsbekanntmachung erfüllen: 0,5 Punkt.
Mindestens fünf Referenzprojekte, die alle Mindeststandards zu Abschnitt III.1.3) 2 der EU-Auftragsbekanntmachung erfüllen: 1 Punkt.
Mindestens sieben Referenzprojekte, die alle Mindeststandards zu Abschnitt III.1.3) 2 der EU-Auftragsbekanntmachung erfüllen: 1,5 Punkte.
2.2) Referenzaufträge über in den letzten 10 Jahren ausgeführte, vergleichbare Planungsleistungen, die Entwurfsplanungen entsprechend LPH 3 §§ 41 ff. HOAI 2021 (Ingenieurbauwerke) und LPH 3 §§ 49 ff. HOAI 2021 (Tragwerksplanung) von Brückenbauwerken in Spannbeton und/oder Verbundbauweise zum Gegenstand hatten
Es werden alle zu Referenzkategorie 2 eingereichten Referenzen berücksichtigt, die die "Zusätzlichen Mindeststandards für alle Referenzen" erfüllen und separat jeweils für sich genommen die folgenden Anforderungen vollständig erfüllen:
a) Planungsleistungen in Bezug auf Ingenieurbauwerke, entsprechend §§ 41 ff. HOAI 2021, und Tragwerksplanung, entsprechend §§ 49 ff. HOAI 2021, eines Brückenbauwerkes in Spannbeton und/oder Verbundbauweise
b) einschließlich mindestens Entwurfsplanung, entsprechend LPH 3 §§ 41 ff. HOAI 2021 (Ingenieurbauwerke) und LPH 3 §§ 49 ff. HOAI 2021 (Tragwerksplanung).
c) Abschluss der Entwurfsplanung entsprechend LPH 3 §§ 41 ff. HOAI 2021 (Ingenieurbauwerke) und LPH 3 §§ 49 ff. HOAI 2021 (Tragwerksplanung) innerhalb der letzten 10 Jahre ab dem Datum der Absendung der EU-Auftragsbekanntmachung.
Für die eingereichten Referenzprojekte, die die vorstehenden Anforderungen erfüllen, werden im Auswahlkriterium 2.2 Punkte wie folgt vergeben:
Mindestens drei Referenzprojekte, die die vorgenannten Anforderungen jeweils vollständig erfüllen: 0,5 Punkte.
Mindestens fünf Referenzprojekte, die die vorgenannten Anforderungen jeweils vollständig erfüllen: 1 Punkt.
Mindestens sieben Referenzprojekte, die vorgenannten Anforderungen jeweils vollständig erfüllen: 1,5 Punkte.
Zu Abschnitt II.2.9) Objektive Kriterien für die Auswahl der begrenzten Zahl von Bewerbern:
Kommt es durch die Anwendung der Auswahlkriterien und der vorstehenden, hierzu dargestellten Wertungsmethode zu einem Punktegleichstand mehrerer Bewerber auf Platz 5, sodass eine eindeutige und transparente Begrenzung auf fünf Bewerber nicht möglich ist, wird nur derjenige auf Platz 5 liegende Bewerber zur Angebotsabgabe aufgefordert, der im Auswahlkriterium 1.3 den höchsten Durchschnittspunktwert (Ergebnis Rechenschritt 2; vor Umrechnung in die Punkte gemäß Auswahlkriterium) erreicht hat. Lässt sich auch danach nicht eindeutig ermitteln, welche fünf Bewerber zur Angebotsabgabe aufzufordern sind, wird nur derjenige auf Platz 5 liegende Bewerber zur Angebotsabgabe aufgefordert, der im Auswahlkriterium 1.1 die höchste durchschnittliche Gesamtbreite der Spannbeton- und/oder Verbundbrücke nachgewiesen hat.
Das vorgenannte Verfahren zur Begrenzung der Bewerber wird entsprechend angewendet, wenn die Zahl der auszuwählenden Bewerber auf Platz 4 und/oder Platz 3 und/oder Platz 2 und/oder auf Platz 1 mehr als fünf beträgt.
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
Auflistung und kurze Beschreibung der Bedingungen:
1) Eigenerklärung zum Nichtvorliegen von Ausschlussgründen nach § 6e EU-VOB/A; Bei Vorliegen eines Ausschlussgrundes sind Nachweise hinsichtlich einer eventuell durchgeführten Selbstreinigung mit dem Teilnahmeantrag vorzulegen.
2) Eigenerklärungen zur Zahlung von Steuern, Abgaben und Beiträgen zur Sozialversicherung; mit dem Teilnahmeantrag ist eine Unbedenklichkeitsbescheinigung der tariflichen Sozialkasse und eine Unbedenklichkeitsbescheinigung des Finanzamtes vorzulegen.
3) Eigenerklärungen zu Insolvenzverfahren und Liquidation; mit dem Teilnahmeantrag ist ein rechtskräftig bestätigter Insolvenzplan (falls eine Erklärung über das Vorliegen eines solchen Insolvenzplanes abgegeben wurde) vorzulegen.
4) Eigenerklärungen zur Mitgliedschaft bei der Berufsgenossenschaft; mit dem Teilnahmeantrag ist eine qualifizierte Unbedenklichkeitsbescheinigung der Berufsgenossenschaft mit Angabe der Lohnsummen vorzulegen.
5) Eigenerklärungen zur Befähigung und Erlaubnis der Berufsausübung; mit dem Teilnahmeantrag sind zur Bestätigung die Gewerbeanmeldung, ein Berufs-/Handelsregisterauszug, die Eintragung in der Handwerksrolle oder bei der Industrie- und Handelskammer oder anderweitige sonstige Nachweise der erlaubten Berufsausübung vorzulegen.
Auflistung und kurze Beschreibung der Bedingungen:
- eine Erklärung über den Umsatz des Unternehmens jeweils bezogen auf die letzten drei abgeschlossenen Geschäftsjahre, soweit er Bauleistungen und andere Leistungen betrifft, die mit der zu vergebenden Leistung vergleichbar sind, unter Einschluss des Anteils bei gemeinsam mit anderen Unternehmen ausgeführten Aufträgen.
Mit dem Teilnahmeantrag ist eine Bestätigung eines vereidigten Wirtschaftsprüfers/Steuerberaters oder entsprechend testierte Jahresabschlüsse oder entsprechend testierte Gewinn- und Verlustrechnungen vorzulegen.
Auflistung und kurze Beschreibung der Eignungskriterien:
A) Angabe zu Arbeitskräften:
Eigenerklärungen, dass die für die Ausführung der Leistung erforderlichen Arbeitskräfte zur Verfügung stehen; mit dem Teilnahmeantrag ist die Zahl der in den letzten drei abgeschlossenen Kalenderjahren jahresdurchschnittlich beschäftigten Arbeitskräfte, gegliedert nach Lohngruppen und gesondert ausgewiesenem technischen Leitungspersonal anzugeben.
B) Referenzen:
Es werden Angaben in Form von Eigenerklärungen über die Ausführung nachfolgender Referenzleistungen gefordert. Diese werden im Rahmen der Eignungsprüfung (siehe insbesondere den Abschnitt Mindeststandards) sowie im Rahmen der Auswahlkriterien berücksichtigt (siehe hierzu Abschnitt II.2.9).
1) Referenzen zu ausgeführten Bauleistungen, nämlich:
1.1) Referenzaufträge über ausgeführte Bauleistungen für den Neubau einer Spannbeton- und/oder Verbundbrücke über elektrifizierte Gleisanlagen der Deutschen Bahn.
1.2) Referenzaufträge über ausgeführte Bauleistungen für den Neubau eines Brückenbauwerks, das einen erhöhten Schweregrad aufweist
1.3) Referenzaufträge über den Neubau von Stützwänden (auch als Teilleistung einer Gesamtmaßnahme).
Mehrfachnennungen von Referenzen in den Kategorien 1.1), 1.2) und 1.3) sind zulässig, müssen aber in jeder Kategorie (siehe Formblatt), in der sie berücksichtigt werden sollen, gesondert eingetragen werden. Es werden ausschließlich Referenzen berücksichtigt, die vom Bieter in der jeweiligen Kategorie (siehe Formblatt) eingetragen sind.
2) Referenzen über ausgeführte Planungsleistungen, nämlich:
Referenzaufträge aus den letzten 10 Jahren über ausgeführte Planungsleistungen, die mit den ausgeschriebenen Leistungen vergleichbar sind.
Mindeststandards zu III.1.3) 1.1:
Einzureichen sind Eigenerklärungen über die Ausführung mindestens eines Referenz-Projektes, das mindestens folgendes zum Gegenstand hatte:
a) Bauleistungen für den Neubau einer Spannbeton- und/oder Verbundbrücke über elektrifizierte Gleisanlagen der Deutschen Bahn,
b) als Straßenbrücke mit mehrstegigem Plattenbalken und einer Gesamtbreite von min. 10,0 m (Gesamtbreite für ein Teilbauwerk),
c) Abnahme des Bauwerks frühestens 10 Jahre vor dem Datum der Absendung der EU- Auftragsbekanntmachung.
Zu beachten sind auch die "Zusätzliche Mindeststandards für alle Referenzen" am Ende dieses Abschnitts.
Es können Eigenerklärungen über weitere Referenzprojekte eingereicht werden. In diesem Zusammenhang wird ausdrücklich darauf hingewiesen, dass im Rahmen des Auswahlkriteriums 1.1 sodann ein Durchschnittswert berücksichtigt wird.
Mindeststandards zu III.1.3) 1.2:
Einzureichen ist eine Eigenerklärung über die Ausführung mindestens eines Referenz-Projektes, das mindestens folgendes zum Gegenstand hatten:
Referenzprojekt über ausgeführte Bauleistungen für den Neubau eines Brückenbauwerks,
a) das einen erhöhten Schweregrad aufweist. Der erhöhte Schweregrad kann sich aus unterschiedlichen Merkmalen / Herausforderungen des Referenzprojektes ergeben. Berücksichtigt werden, gewichtet nach dem Grad der Herausforderung, folgende Merkmale / Herausforderungen: umliegende Bebauung, unter Verkehr befindliche Verkehrsinfrastruktur im Baufeld und Arbeitsbereiche mit Sicherungsmaßnahmen bei Arbeiten am/ im Gleisbereich der Deutschen Bahn. "Umliegend" bezieht sich auf das Baufeld.
Für die Beurteilung, ob nach den vorgenannten Merkmalen / Herausforderungen ein erhöhter Schweregrad vorliegt, muss sich aufgrund nachfolgend dargestellter Wertungsmethode ein Punktwert von mindestens 7,5 ergeben:
aa) Für die durch das Referenzprojekt beeinflusste Verkehrsinfrastruktur werden wie folgt Punkte vergeben: Durch das Baufeld verlaufen keine Verkehrswege: 0 Punkte || Durch das Baufeld verlaufen verkehrstechnisch untergeordnete, in Betrieb befindliche Verkehrswege (Wirtschaftswege etc.): 2,5 Punkte || Durch das Baufeld verlaufen verkehrstechnisch bedeutsame, in Betrieb befindliche Verkehrswege (z.B. Bundes-, Landes, Kreis- oder Gemeindestraßen oder mindestens mehrmals täglich befahrene Schienenverkehrswege oder mehrmals täglich von (gewerblicher) Fracht- oder Fahrgastschifffahrt genutzte Wasserstraßen): 5 Punkte
bb) Für die umliegende Bebauung des Referenzprojekts werden wie folgt Punkte vergeben: Baufeld des Referenzprojekts grenzt nicht an Wohn- und/oder Industriebebauung: 0 Punkte || Baufeld des Referenzprojekts grenzt an Wohn- und/oder Industriebebauung, die jedoch nicht durchgehend ist: 2,5 Punkte || Baufeld des Referenzprojekts grenzt an eine durchgehende Wohn- und/oder Industriebebauung: 5 Punkte. Eine Wohn- und/oder Industriebebauung ist "durchgehend", wenn sie als "im Zusammenhang bebauter Ortsteil" i.S.d. § 34 BauGB i.V.m. der hierzu ergangenen Rechtsprechung zu bewerten ist.
cc) Für Arbeitsbereiche des Referenzobjektes werden wie folgt Punkte vergeben: Arbeitsbereiche, die nicht unter die Rahmenrichtlinie 132.0118 (Sicherungsmaßnahmen bei Arbeiten im Gleisbereich) der DB Netz AG fallen: 0 Punkte || Arbeitsbereiche an nicht elektrifizierten Gleisanlagen der Deutschen Bahn, die unter die Rahmenrichtlinie 132.0118 (Sicherungsmaßnahmen bei Arbeiten im Gleisbereich) der DB Netz AG fallen: 2,5 Punkte ||Arbeitsbereiche an elektrifizierten Gleisanlagen der Deutschen Bahn, die unter die Rahmenrichtlinie 132.0118 (Sicherungsmaßnahmen bei Arbeiten im Gleisbereich) der DB Netz AG fallen: 5,0 Punkte
b) Abnahme des Bauwerks frühestens 10 Jahre vor dem Datum der Absendung der EU-Auftragsbekanntmachung.
Es findet keine kumulierte Betrachtung mehrerer eingereichter Referenzprojekte statt, um die zu vergebenden Punkte zu ermitteln. Die Punkte werden durch separate Bewertung der einzelnen Referenzprojekte ermittelt. Zu beachten sind auch die "Zusätzlichen Mindeststandards für alle Referenzen" am Ende dieses Abschnitts.
Es können Eigenerklärungen über weitere Referenzprojekte eingereicht werden, die die vorgenannten Mindeststandards aufweisen. In diesem Zusammenhang wird ausdrücklich darauf hingewiesen, dass im Rahmen des Auswahlkriterium 1.2 sodann ein Durchschnittswert berücksichtigt wird.
Mindeststandards zu III.1.3) 1.3:
Einzureichen ist eine Eigenerklärung über die Ausführung mindestens eines Referenz-Projekts, das mindestens folgendes zum Gegenstand hatte:
a) Bauleistungen für den Neubau einer Stützwand mit obenliegender Straße mit Schwerlastverkehr (Lastmodell 1 gem. DIN EN 1991) auch als Teilleistung einer Gesamtmaßnahme
b) mit einer Mindesthöhe von OK Fundament bis OK Wandkopf von 1,5m
c) Abnahme des Bauwerks frühestens 10 Jahre vor dem Datum der Absendung der EU-Auftragsbekanntmachung.
Zu beachten sind auch die "Zusätzliche Mindeststandards für alle Referenzen" am Ende dieses Abschnitts.
Es können Eigenerklärungen über weitere Referenzprojekte eingereicht werden. In diesem Zusammenhang wird ausdrücklich darauf hingewiesen, dass im Rahmen des Auswahlkriteriums 1.3 sodann ein Durchschnittswert berücksichtigt wird.
Mindeststandards zu III.1.3) 2.:
Einzureichen sind Eigenerklärungen über die Ausführung von Planungsleistungen in den letzten 10 Jahren, die mit der ausgeschriebenen Leistung vergleichbar sind und die "Zusätzlichen Mindeststandards für alle Referenzen" am Ende dieses Abschnitts erfüllen.
Davon müssen mindestens zwei Referenz-Projekte jeweils für sich separat betrachtet mindestens folgendes zum Gegenstand gehabt haben:
a) Planungsleistungen in Bezug auf Ingenieurbauwerke entsprechend §§ 41 ff. HOAI 2021 und gleichzeitig (d.h. in einem Auftrag) Tragwerksplanung entsprechend §§ 49 ff. HOAI 2021 für ein Brückenbauwerk,
b) mindestens Ausführungsplanung entsprechend LPH 5 §§ 41 ff. HOAI 2021 (Ingenieurbauwerke) und gleichzeitig (d.h. in einem Auftrag) mindestens Genehmigungs- und Ausführungsplanung entsprechend LPH 4 und 5 §§ 49 ff. HOAI 2021 (Tragwerksplanung),
c) Abschluss der Ausführungsplanung entsprechend LPH 5 §§ 41 ff. HOAI 2021 (Ingenieurbauwerke) und LPH 5 §§ 49 ff. HOAI 2021 (Tragwerksplanung) frühestens 10 Jahre vor dem Datum der Absendung der EU-Auftragsbekanntmachung.
Es wird auf die Berücksichtigung der Anzahl und des Gegenstandes der Referenzprojekte gemäß Abschnitt II.9 im Rahmen der Auswahlkriterien hingewiesen.
Zusätzliche Mindeststandards für alle Referenzen:
Für alle einzureichenden Referenzen gemäß III.1.3) 1.1 bis III.1.3)2. gelten zudem folgende Mindeststandards:
Für die Eigenerklärungen sind zwingend die zur Verfügung gestellten Formulare zu verwenden. Anderenfalls werden die Referenzen nicht gewertet.
Die Eigenerklärung muss Angaben zu mindestens folgenden Aspekten des Referenzprojekts enthalten:
- kurze Beschreibung des Projektes
- kurze Beschreibung der erbrachten Leistungen mit Angabe der im eigenen Unternehmen erbrachten Gewerke
- Auftragsvolumen der Referenzleistung
- Auftraggeber mit Ansprechpartner und Kontaktdaten
- Auftragnehmer der Referenz / Leistungserbringendes Unternehmen
- Leistungszeitraum
- alle Angaben die jeweiligen Mindeststandards betreffend.
Bei Referenzprojekten, die zusammen mit anderen ARGE-Partnern oder Unterauftragnehmern erbracht wurden, muss das Unternehmen, das zum Nachweis der Eignung herangezogen werden soll (= das Bewerbergemeinschaftsmitglied oder der Unterauftragnehmer), die Leistungen eigenverantwortlich erbracht haben. Für die Referenz von Planungsleistungen nach III.1.3) 2. genügt es, wenn diese als verantwortlicher Generalplaner erbracht wurden.
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Die Kommunikation erfolgt während des gesamten Vergabeverfahrens ausschließlich elektronisch über die Vergabeplattform. Von anderen Kommunikationswegen bitten wir abzusehen.
Bekanntmachungs-ID: CXPNYYVDK8H
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Bonn
Postleitzahl: 53123
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse: www.bundeskartellamt.de
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Berlin
Postleitzahl: 10557
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse: www.autobahn.de
Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen: Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein (§ 160 Abs. 1 GWB). Der Antrag ist gemäß § 160 Abs. 3 GWB unzulässig, soweit 1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat, 2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Berlin
Postleitzahl: 10557
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse: www.autobahn.de