ZAKO - Entsorgungsdienstleistungen Referenznummer der Bekanntmachung: 1029/2023
Auftragsbekanntmachung
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Olpe
NUTS-Code: DEA59 Olpe
Postleitzahl: 57462
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.kreis-olpe.de
Abschnitt II: Gegenstand
ZAKO - Entsorgungsdienstleistungen
Gegenstand dieser Ausschreibung sind folgende in Lose aufgeteilte Leistungen:
- Los 1: Abfuhr von Rest- und Bioabfall mit Identsystem sowie Altpapier; Behälterbewirtschaftung
- Los 2: Abfuhr von Sperrmüll inkl. Altholz, Metall- und Elektroschrott auf Abruf
- Los 3: Mobile Schadstoffsammlung
- Lose 4 bis 7: Gestellung und Betrieb von Annahmestellen in verschiedenen Gemeinden (inkl. Transportleistungen)
Es werden Rabatte, welche der Bieter für den Zuschlag auf mehrere Lose eingeräumt hat, berücksichtigt. Der Zuschlag wird nur dann auf rabattierte Preise erteilt, wenn diese in Hinblick auf die betroffenen Lose jeweils den niedrigsten Preis darstellen.
Behälterabuhr und Behälterbewirtschaftung
Verbandsgebiet des ZAKO
Behälterabfuhr von Rest- und Bioabfall mit Identsystem sowie Behälterabfuhr von Altpapier im Verbandsgebiet des ZAKO; zudem Behälterbewirtschaftung für Rest-, Bioabfall- und Altpapierbehälter einschließlich Beschaffung der Behälter für den Auftraggeber.
Der Vertrag verlängert sich bis zum 31.05.2033, wenn er nicht spätestens bis zum 31.12.2029 durch den Auftraggeber gekündigt wird. Das Recht der außerordentlichen Kündigung beider Vertragspartner bleibt unberührt.
Abfuhr von Sperrmüll
Verbandsgebiet des ZAKO
Abfuhr auf Abruf von Sperrmüll inkl. Altholz, Metall- und Elektroschrott im Verbandsgebiet des ZAKO.
Der Vertrag verlängert sich bis zum 31.05.2033, wenn er nicht spätestens bis zum 31.12.2029 durch den Auftraggeber gekündigt wird. Das Recht der außerordentlichen Kündigung beider Vertragspartner bleibt unberührt.
Mobile Schadstoffsammlung
Verbandsgebiet des ZAKO
Leistungsgegenstand ist die Einsammlung von Problem- bzw. Schadstoffen mittels Schadstoffmobil sowie deren ordnungsgemäße Entsorgung.
Dazu gehören:
- Einholung aller für die Durchführung der Sammlung und des Beförderns erforderlichen Genehmigungen und Nachweise gegenüber dem ZAKO.
- Entgegennahme von Schadstoffen aus privaten Haushaltungen an den Sammelstellen, die durch ein Schadstoffmobil im Rahmen des Bringsystems anzufahren sind.
- Entgegennahme von Schadstoffen aus privaten Haushaltungen, Gewerbebetrieben und öffentlichen Einrichtungen (unter der Voraussetzung, dass es sich um vorgesammelte Schadstoffe aus privaten Haushalten handelt), die durch ein Schadstoffmobil im Rahmen des Holsystems anzufahren sind.
- Sortierung und Umverpackung der eingesammelten Schadstoffe.
- Zwischenlagerung der Abfälle, soweit erforderlich.
- Befördern der Schadstoffe zu einer Entsorgungsanlage, Verwiegung der Schadstoffe.
- Ordnungsgemäße Entsorgung der Schadstoffe.
Der Vertrag verlängert sich bis zum 31.05.2033, wenn er nicht spätestens bis zum 31.12.2029 durch den Auftraggeber gekündigt wird. Das Recht der außerordentlichen Kündigung beider Vertragspartner bleibt unberührt.
Annahmestelle Olpe/Wenden/Drolshagen
Olpe/Wenden/Drolshagen
Der Auftragnehmer hat eine Annahmestelle in der Stadt Olpe oder der Stadt Drolshagen oder der Gemeinde Wenden zu stellen und zu betreiben.
Angenommen werden Elektroaltgeräte, Metallschrott, Restsperrmüll und Altholz A I bis A III als Mischfraktion sowie schadstoffhaltiges Altholz der Klasse A IV (jeweils bis zu 4 m³ pro Anlieferung); alle Abfälle werden nicht verwogen und gebührenfrei angenommen. Der Auftragnehmer hat die Container für den Metallschrott sowie für den Restsperrmüll und die beiden Altholzfraktionen zu stellen sowie diese bei Verfüllung zur Entsorgungsanlage zu bringen.
An dieser Annahmestelle ist auch eine Annahmemöglichkeit für Solarpaneele und Nachtspeicheröfen, die Asbest oder sechswertiges Chrom enthalten, zu schaffen.
Der Vertrag verlängert sich bis zum 31.05.2033, wenn er nicht spätestens bis zum 31.12.2029 durch den Auftraggeber gekündigt wird. Das Recht der außerordentlichen Kündigung beider Vertragspartner bleibt unberührt.
Annahmestelle Lennestadt/Kirchhundem
Lennestadt/Kirchhundem
Der Aufrtragenehmer hat eine Annahmestelle in der Stadt Lennestadt oder der Gemeinde Kirchhundem zu stellen und zu betreiben.
Angenommen werden Elektroaltgeräte, Metallschrott, Restsperrmüll und Altholz A I bis A III als Mischfraktion sowie schadstoffhaltiges Altholz der Klasse A IV (jeweils bis zu 4 m³ pro Anlieferung); alle Abfälle werden nicht verwogen und gebührenfrei angenommen. Der Aufrtragenehmer hat die Container für den Metallschrott sowie für den Restsperrmüll und die beiden Altholzfraktionen zu stellen sowie diese bei Verfüllung zur Entsorgungsanlage zu bringen.
Der Vertrag verlängert sich bis zum 31.05.2033, wenn er nicht spätestens bis zum 31.12.2029 durch den Auftraggeber gekündigt wird. Das Recht der außerordentlichen Kündigung beider Vertragspartner bleibt unberührt.
Annahmestelle Finnentrop
Finnentrop 57413 Finnentrop
Der Auftragnehmer hat eine Annahmestelle in der Gemeinde Finnentrop zu stellen und zu betreiben.
Angenommen werden Elektroaltgeräte, Metallschrott, Restsperrmüll und Altholz A I bis A III als Mischfraktion sowie schadstoffhaltiges Altholz der Klasse A IV (jeweils bis zu 4 m³ pro Anlieferung); alle Abfälle werden nicht verwogen und gebührenfrei angenommen. Der Auftragnehmer hat die Container für den Metallschrott sowie für den Restsperrmüll und die beiden Altholzfraktionen zu stellen sowie diese bei Verfüllung zur Entsorgungsanlage zu bringen.
Der Vertrag verlängert sich bis zum 31.05.2033, wenn er nicht spätestens bis zum 31.12.2029 durch den Auftraggeber gekündigt wird. Das Recht der außerordentlichen Kündigung beider Vertragspartner bleibt unberührt.
Annahmestelle Attendorn
Hansestadt Attendorn 57439 Attendorn
Der Auftragnehmer hat eine Annahmestelle in der Stadt Attendorn zu stellen und zu betreiben.
Angenommen werden Elektroaltgeräte, Metallschrott, Restsperrmüll und Altholz A I bis A III als Mischfraktion sowie schadstoffhaltiges Altholz der Klasse A IV (jeweils bis zu 4 m³ pro Anlieferung); alle Abfälle werden nicht verwogen und gebührenfrei angenommen. Der Auftragnehmer hat die Container für den Metallschrott sowie für den Restsperrmüll und die beiden Altholzfraktionen zu stellen sowie diese bei Verfüllung zur Entsorgungsanlage zu bringen.
Der Vertrag verlängert sich bis zum 31.05.2033, wenn er nicht spätestens bis zum 31.12.2029 durch den Auftraggeber gekündigt wird. Das Recht der außerordentlichen Kündigung beider Vertragspartner bleibt unberührt.
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
Für jeden Bieter, jedes Mitglied von Bietergemeinschaften.
BB 1 Unternehmensbeschreibung:
Als Anlage zum Angebot ist eine eigene Darstellung, Broschüre o. Ä. beigefügt, aus welcher Angaben zum Unternehmen hervorgehen (z. B. Unternehmensstruktur, Muttergesellschaften, Konzernzugehörigkeit, ggf. zuständige Niederlassung).
BB 2 Registereintrag:
Als Anlage zum Angebot ist ein aktueller (nicht älter als drei Monate) Auszug aus dem Berufs- oder Handelsregister nach Maßgabe des Landes, in dem der Bieter ansässig ist, beigefügt.
Der Bieter, jedes Mitglied von Bietergemeinschaften und jeder Unterauftragnehmer hat zu den Ausschlusskriterien der §§ 123 f. GWB und zur Anlage zum BMWK-Rundschreiben vom 14.04.2022 eine Erklärung abzugeben. Die abzugebenden Erklärungen sind in Kap. 5.4 der Vergabeunterlagen bzw. des Angebotsformulars enthalten.
Einzelheiten und Konkretisierungen finden sich im Angebotsformular (Kap. 5 der Vergabeunterlagen).
Für jeden Bieter, jedes Mitglied von Bietergemeinschaften sowie für Unterauftragnehmer, welche Einsammlungsleistungen erbringen sollen, auszufüllen.
Sollte ein Bieter keine Umsätze mit vergleichbaren Leistungen aufweisen, so sind die Umsätze des Unterauftragnehmers anzugeben. Dieser fungiert dann als Eignungsverleiher und muss eine Verpflichtungserklärung gemäß Kap. 5.3.2 der Vergabeunterlagen einreichen.
Angaben jeweils für 2020, 2021, 2022 (ggf. vorläufig) und Mittelwert 2020-2022:
WL 1 Angaben zum Gesamtumsatz.
WL 2 Angaben zum Umsatz mit vergleichbaren Leistungen.
Los 1: Sämtliche Umsätze, die mit der Behälterabfuhr von Abfällen im Kommunalauftrag erzielt wurden.
Los 2: Sämtliche Umsätze, die mit der Sperrmüllabfuhr erzielt wurden.
Los 3: Sämtliche Umsätze, die mit der mobilen Erfassung und Entsorgung von Schadstoffen erzielt wurden.
Lose 4 bis 7: Sämtliche Umsätze, die mit dem Betrieb von Annahmestellen erzielt wurden.
Einzelheiten und Konkretisierungen finden sich im Angebotsformular (Kap. 5 der Vergabeunterlagen).
Für jeden Bieter (mindestens ein Mitglied von Bietergemeinschaften) sowie für Unterauftragnehmer, welche Einsammlungsleistungen erbringen sollen, auszufüllen.
Sollte ein Bieter keine Nachweise für einen bestimmten Bereich aufweisen, so sind die Angaben für den Unterauftragnehmer einzutragen. Dieser fungiert dann als Eignungsverleiher und muss eine Verpflichtungserklärung gemäß Kap. 5.3.2 der Vergabeunterlagen einreichen.
Los 1
BL 1 Qualitätssicherung:
Nachweis des Einsammlers für die Zertifizierung zum Entsorgungsfachbetrieb für die Tätigkeit "Sammeln" für die Abfallschlüsselnummer 20 03 01. Beigefügt als Anlage zum Angebot. Bei ausländischen Bietern: gleichwertige Qualitätssicherung als Anlage zum Angebot.
BL 2 Referenzen:
Mindestens eine Referenz in den letzten fünf Jahren für die Behälterabfuhr von Abfall im Kommunalauftrag für ein Gebiet mit mindestens 50.000 Einwohner, mit Angabe:
- des Auftraggebers,
- der Tätigkeit,
- des Zeitraums,
- der Einwohnerzahl,
- des Kontakts des Referenzgebers.
Los 2
BL 3 Qualitätssicherung:
Nachweis des Einsammlers für die Zertifizierung zum Entsorgungsfachbetrieb für die Tätigkeit "Sammeln" für die Abfallschlüsselnummer 20 03 07. Beigefügt als Anlage zum Angebot. Bei ausländischen Bietern: gleichwertige Qualitätssicherung als Anlage zum Angebot.
BL 4 Referenzen:
Mindestens eine Referenz in den letzten fünf Jahren für die Sperrmüllabfuhr, mit Angabe:
- des Auftraggebers,
- der Tätigkeit,
- des Zeitraums,
- des Umfangs,
- des Kontakts des Referenzgebers.
Los 3
BL 5 Qualitätssicherung
Nachweis des Einsammlers für die Zertifizierung zum Entsorgungsfachbetrieb für die Tätigkeit "Sammeln" für alle Abfallschlüssel gemäß Kap. 3.8 der Vergabeunterlagen. Sind einzelne dieser Abfallschlüsselnummern vom Zertifikat nicht umfasst, ist gesondert darzulegen, wie damit umgegangen werden soll: entweder Übernahme unter einer anderen, stofflich passenden AVV (anzugeben) oder beabsichtigte Ergänzung der betreffenden AVV im Zertifikat bis zum Leistungsbeginn. Beigefügt als Anlage zum Angebot. Bei ausländischen Bietern: gleichwertige Qualitätssicherung als Anlage beigefügt.
BL 6 Referenzen:
Mindestens eine Referenz in den letzten fünf Jahren für die mobile Erfassung und Entsorgung von Schadstoffen, mit Angabe:
- des Auftraggebers,
- der Tätigkeit,
- des Zeitraums,
- des Umfangs,
- des Kontakts des Referenzgebers.
Lose 4 bis 7
BL 7 Qualitätssicherung
Bieter sollen aus der Abfallbranche kommen. Sie müssen daher über eine Efb-Zertifizierung verfügen (gleich welcher Art und gleich für welche Abfallschlüssel und Standorte). Als Anlage zum Angebot. Bei ausländischen Bietern: gleichwertige Qualitätssicherung als Anlage zum Angebot.
BL 8 Technische Leistungsfähigkeit
Mit dem Angebot sind je Los folgende Unterlagen für die vorgesehenen Standorte der Annahmestellen vorzulegen, um die technische Leistungsfähigkeit zu belegen:
a) Kartendarstellung (Katasterplan oder Grundkarte) mit Kennzeichnung des vorgesehenen Standorts, Adresse des vorgesehenen Standorts.
b) Eigenerklärung des Bieters, dass er Eigentümer des Grundstücks ist. Ist der Bieter nicht Eigentümer, hat er eine Bestätigung des Eigentümers vorzulegen, dass der Standort für den vorgesehenen Zweck verfügbar ist.
c) Lageplan mit Darstellung der auf dem Gelände vorhandenen betrieblichen Einheiten; Bezeichnung der Flächen, die für die Annahmestelle vorgesehen sind (Eingangsbereich mit Kontrollpunkt, Containerstellplätze, Toiletten).
d) Kurze Beschreibung des vorgesehen Standorts (derzeitige Nutzung, baulicher Zustand der Lager- und Verkehrsflächen, etwaiger Sozial- und sonstiger Betriebsgebäude, sonstige Ausstattung des Standorts). Kurze Beschreibung der Verkehrsführung von und zu der öffentlichen Straße. Angabe der Flächengröße.
e) Eigenerklärung, dass für den Standort die erforderliche Genehmigung zur Annahme der vertragsgegenständlichen Abfälle vorliegt bzw. rechtzeitig vorliegen wird; liegt sie noch nicht vor, mit Angabe, wie die rechtzeitige Vorlage gesichert werden soll. Als Anlage zum Angebot.
Einzelheiten und Konkretisierungen finden sich im Angebotsformular (Kap. 5 der Vergabeunterlagen).
1. Im Fall der Auftragsvergabe an eine Bietergemeinschaft haften alle Mitglieder der Bietergemeinschaft gesamtschuldnerisch.
2. Im Fall der Eignungsleihe haftet auch der Eignungsverleiher gemäß § 47 Abs. 3 VgV.
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Zu I.3) Kommunikation: Die Auftragsunterlagen stehen für einen uneingeschränkten und vollständigen direkten Zugang gebührenfrei zur Verfügung: Gemäß § 9 Abs. 3 VgV ist der öffentliche Auftraggeber verpflichtet, den Zugang zu den Vergabeunterlagen ohne Registrierungspflicht zu ermöglichen. Um an der Kommunikation in diesem Vergabeverfahren teilzunehmen, sollten Interessenten sich in ihrem eigenen Interesse bei DTVP für diese Ausschreibung registrieren.
Da die Kommunikation über die Vergabeplattform laufen soll, haben Bieter sicherzustellen, dass die auf DTVP hinterlegte E-Mail-Adresse offizielle Nachrichten empfangen kann bzw. diese weitergeleitet werden.
Zu I.3) Kommunikation: Weitere Auskünfte erteilt die oben genannte Kontaktstelle: Bestehen nach Auffassung des Bieters in den Vergabeunterlagen Unklarheiten, Lücken oder Widersprüche, sind diese unverzüglich über das Portal DTVP mitzuteilen. Dies gilt auch für sonstige auftretende Fragen und Probleme, insbesondere wenn die Vergabeunterlagen Fragen aufwerfen, die für die Erstellung des Angebots relevant sein können. Fragen auf anderem Wege (z. B. per E-Mail oder Fax) werden nicht beantwortet. Weitere Auskünfte werden ebenfalls nur auf Anfrage über das Portal DTVP erteilt. Für die Kommunikation zwischen Bietern und Vergabestelle wird auf den Bereich Kommunikation im Projektraum von DTVP verwiesen; insbesondere werden an dieser Stelle Bieterrundschreiben der Vergabestelle veröffentlicht.
Zu IV.2.6): Verzögert sich die Zuschlagserteilung wegen eines Nachprüfungsverfahrens, so sind die am Nachprüfungsverfahren beteiligten Bieter bis 4 Wochen nach Rechtskraft des letztinstanzlichen Beschlusses an ihr Angebot gebunden.
Zu IV.2.7) Bedingungen für die Öffnung der Angebote: Der angegebene Zeitpunkt ist der frühstmögliche Öffnungstermin; die Öffnung kann auch später erfolgen.
Bezüglich weiterer Unterlagen für Bietergemeinschaften, Eignungsverleiher und Unterauftragnehmer sowie für Anforderungen an leistungsbezogene Unterlagen und Angaben siehe Kap. 5 der Vergabeunterlagen.
Allgemein: Es wird auf die Bestimmungen des Gesetzes über die Sicherung von Tariftreue und Mindestlohn bei der Vergabe öffentlicher Aufträge (Tariftreue- und Vergabegesetz Nordrhein-Westfalen - TVgG NRW) hingewiesen; Näheres siehe Vergabeunterlagen.
Für Anforderungen an den Datenschutz siehe Kap. 2.2 der Vergabeunterlagen; insbesondere erklärt der Bieter sich damit einverstanden, dass die von ihm mitgeteilten personenbezogenen Daten und bereitgestellten Unterlagen für das Vergabeverfahren von der Vergabestelle gespeichert und verarbeitet werden. Der Bieter
ist außerdem verpflichtet sicherzustellen, dass die Übermittlung der personenbezogenen Daten durch den Bieter an die Vergabestelle rechtmäßig ist. Soweit notwendig, hat der Bieter die betroffenen Personen über die Übermittlung der Daten an die Vergabestelle und deren Verarbeitung für Zwecke des Vergabeverfahrens zu informieren und die Zustimmung der betroffenen Personen einzuholen. Eine gesonderte Information an die betroffenen Personen durch die Vergabestelle erfolgt nicht.
Die folgenden kodierten Zeilen sind notwendig, um Angaben zur Umsetzung des Gesetzes über die Beschaffung sauberer Straßenfahrzeuge technisch zu ermöglichen.
#cvd00=Das Vergabeverfahren fällt in den Anwendungsbereich des SaubFahrzeugBeschG# #cvd03=Dienstleistungsaufträge § 3 Nr. 3 SaubFahrzeugBeschG#
Bekanntmachungs-ID: CXP4YDJ6L8N
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Münster
Postleitzahl: 48143
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse: www.bezreg-muenster.nrw.de
Der Auftraggeber weist darauf hin, dass etwaige Nachprüfungsanträge unzulässig sind, soweit:
1) der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 GWB bleibt unberührt,
2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4) mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2 GWB. § 134 Absatz 1 Satz 2 GWB bleibt unberührt.