Rasen- und Rabattenpflege der Grünanlagen der Stadt Nieheim inkl. Ortschaften Referenznummer der Bekanntmachung: FB 3 67-10-10
Bekanntmachung vergebener Aufträge
Ergebnisse des Vergabeverfahrens
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Nieheim
NUTS-Code: DEA44 Höxter
Postleitzahl: 33039
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.nieheim.de
Abschnitt II: Gegenstand
Rasen- und Rabattenpflege der Grünanlagen der Stadt Nieheim inkl. Ortschaften
Rasen- und Rabattenpflege der Grünanlagen der Stadt Nieheim inkl. deren Ortschaften
in den Vergabeunterlagen aufgeführt
Leistungsumfang: 58.587 qm Großflächenrasenpflege 36.184 qm Allgemeine Grünanlagen inkl. Spielplätze, Friedhöfe und Gemeindestraßen 6.160 qm Rabatten- und Heckenpflege 586 lfd. m Heckenpflege Die Stadt Nieheim liegt in der Bundesrepublik Deutschland im Bundesland Nordrhein-Westfalen, im Kreis Höxter. Die Stadt zählt mit ihren 10 Ortsteilen zusammen etwa 6.200 Einwohner.
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt V: Auftragsvergabe
Ort: Höxter
NUTS-Code: DEA44 Höxter
Postleitzahl: 37671
Land: Deutschland
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Münster
Postleitzahl: 48147
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
(1) Etwaige Vergabeverstöße muss der Bewerber/Bieter gemäß § 160 Abs. 3 Nr. 1 GWB innerhalb von 10 Tagen nach Kenntnisnahme rügen.
(2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, sind nach § 160 Abs. 3 Nr. 2 GWB spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Abgabe der Bewerbung oder der Angebote gegenüber dem Auftraggeber zu rügen.
(3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, sind nach § 160 Abs. 3 Nr. 3 GWB spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbungs- oder Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber zu rügen.
(4) Ein Vergabenachprüfungsantrag ist nach § 160 Abs. 3 Nr. 4 GWB innerhalb von 15 Kalendertagen nach der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, bei der Vergabekammer einzureichen.