Systemische Schulassistenz im Kreis Soest im Schuljahr 2023/24 Referenznummer der Bekanntmachung: 2023-5001-0143
Auftragsbekanntmachung
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Soest
NUTS-Code: DEA5B Soest
Postleitzahl: 59494
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: https://www.kreis-soest.de/start/
Adresse des Beschafferprofils: https://www.kreis-soest.de/politik_verwaltung/verwaltung/ausschreibungen/ausschreibungen.php
Abschnitt II: Gegenstand
Systemische Schulassistenz im Kreis Soest im Schuljahr 2023/24
Systemische Schulassistenz im Kreis Soest
Einsatz von insgesamt 12 Schulassistenzen an neun Schulen im Kreisgebiet.
Systemische Schulassistenz im Kreis Soest im Schuljahr 2023/24 an insgesamt 4 Grundschulen in Erwitte, Anröchte, Bad Sassendorf und Lippetal
Kreisgebiet Soest 59494 Soest, Erich Kästner Grundschule Glasmerweg 14 59597 Erwitte, Grundschulverbund Anröchte - Standort Anröchte Kapellenweg 10 59506 Anröchte, Grundschulverbund Anröchte - Standort Mellrich Schulstraße 2 59609 Anröchte, Sälzer Gemeinschafts-Grundschule Zur Sälzerschule 48 59505 Bad Sassendorf, St. Ida Grundschule Lippstädter Str. 29 59510 Lippetal-Herzfeld
Erbringen von Schulassistenzleistungen in Form von insgesamt 12 Stellen für pädagogische Fachkräfte (mit einer mindestens dreijährigen Berufsausbildung) zum Einsatz an neun Grundschulen im Kreis Soest mit einem wöchentlichen Stundenanteil von 27,5 Stunden je Schulassistenz.
Die Aufteilung erfolgt in 2 Lose:
Los 1: Systemische Schulassistenz im Kreis Soest im Schuljahr 2023/24 an insgesamt 4 Grundschulen in Erwitte, Anröchte, Bad Sassendorf und Lippetal.
Los 2: Systemische Schulassistenz im Kreis Soest im Schuljahr 2023/24 an insgesamt 5 Grundschulen in Soest, Möhnesee, Werl.
Die Stellen sind nicht teilbar.
Das jeweilige Angebot für ein Los muss einen einheitlichen Stundensatz für die Schulassistenzen ausweisen.
Die Schulassistenzen sind schwerpunktmäßig in den Grundschulen in den Klassen der Schuleingangsphase eingesetzt. Ihr Tätigkeitschwerpunkt während des Unterrichts liegt in der Arbeit im Klassenverbund (mit einzelnen Kindern oder auch der gesamten Klasse). Klassenübergreifend arbeiten die Schulassistenzen mit anderen schulischen Unterstützungssystemen zusammen. Sie sind Ansprechpartner*in für alle Schüler*innen der Schule.
Systemische Schulassistenz im Kreis Soest im Schuljahr 2023/24 an insgesamt 5 Grundschulen in Soest, Möhnesee, Werl
Kreisgebiet Soest 59494 Soest, Jacob - Grimm - Schule Vor dem Schültingertor 61 59494 Soest, Grundschulverbund Möhnesee - Standort Körbecke Hospitalstraße 14 59519 Möhnesee, Grundschulverbund Möhnesee - Standort Günne Hangstraße 4 59519 Möhnesee, Marienschule Büderich Kunibertstrasse 17 59457 Werl - Büderich, Norbertschule Lindenallee 9 59457 Werl, Petrigrundschule Langenwiedenweg 18 59457 Werl
Erbringen von Schulassistenzleistungen in Form von insgesamt 12 Stellen für pädagogische Fachkräfte (mit einer mindestens dreijährigen Berufsausbildung) zum Einsatz an neun Grundschulen im Kreis Soest mit einem wöchentlichen Stundenanteil von 27,5 Stunden je Schulassistenz.
Die Aufteilung erfolgt in 2 Lose:
Los 1: Systemische Schulassistenz im Kreis Soest im Schuljahr 2023/24 an insgesamt 4 Grundschulen in Erwitte, Anröchte, Bad Sassendorf und Lippetal.
Los 2: Systemische Schulassistenz im Kreis Soest im Schuljahr 2023/24 an insgesamt 5 Grundschulen in Soest, Möhnesee, Werl.
Die Stellen sind nicht teilbar.
Das jeweilige Angebot für ein Los muss einen einheitlichen Stundensatz für die Schulassistenzen ausweisen.
Die Schulassistenzen sind schwerpunktmäßig in den Grundschulen in den Klassen der Schuleingangsphase eingesetzt. Ihr Tätigkeitschwerpunkt während des Unterrichts liegt in der Arbeit im Klassenverbund (mit einzelnen Kindern oder auch der gesamten Klasse). Klassenübergreifend arbeiten die Schulassistenzen mit anderen schulischen Unterstützungssystemen zusammen. Sie sind Ansprechpartner*in für alle Schüler*innen der Schule.
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
- Eigenerklärung zu Ausschlussgründen (Formular 521)
- Eigenerklärung zur Eignung (Formblatt 124 LD VHB Bund)
- Eigenerklärung zu Ausschlussgründen (Formular 521)
- Eigenerklärung zur Eignung (Formblatt 124 LD VHB Bund)
- Referenzen
- Angabe der Erfahrung des Unternehmens im Bereich der Schulbegleitung
- Bestätigung der Mitarbeiteranzahl
- Nennung der Ansprechperson und deren Grundqualifikation
- 3 Referenzen (s. Leistungsbeschreibung)
- Bestätigung der Mitarbeiteranzahl von über 25 sozialversicherungspflichtig Beschäftigten mit abgeschlossener pädagogischer Ausbildung
- Angabe der Erfahrung des Unternehmens im Bereich der Schulbegleitung (mind. 3 Jahre)
- Nachweis über die Qualifikation der Ansprechperson (mind. Fachkraft mit abgeschlossenem (Fach-) Hochschulstudium im
pädagogischen Bereich) inkl. namentlicher Nennung
Abschnitt IV: Verfahren
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Es sind ausschließlich elektronische Angebote zugelassen, daher ist eine Teilnahme an der Öffnung der Angebote nicht möglich.
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Wenn Sie auf beide Lose bieten, kann auch eine Bezuschlagung beider Lose an Sie möglich sein. Bitte kalkulieren Sie in diesem Fall ein, dass Sie über die ausgeschriebenen Personalkapazitäten für beide Lose verfügen und diese dementsprechend bedienen können.
Bekanntmachungs-ID: CXUKYYDYW17SKJTZ
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Münster
Postleitzahl: 48147
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse: https://www.bezreg-muenster.de/de/wirtschaft_finanzen_kommunalaufsicht/vergabekammer_westfalen/index.html
Siehe § 160 III GWB
- unverzüglich gegenüber dem Kreis Soest nach Erkennen des Verstoßes gegen Vergabevorschriften im Vergabeverfahren;
- spätestens bis Ablauf der Angebots-/Bewerbungsfrist bei Verstößen gegen Vergabevorschriften in der Bekanntmachung;
- spätestens bis Ablauf der Angebots-/Bewerbungsfrist bei Verstößen gegen Vergabevorschriften in den Vergabeunterlagen;
- innerhalb von 15 Tagen nach Eingang der Mitteilung des Kreises Soest, der Rüge nicht abhelfen zu wollen;
siehe § 135 II GWB;
- 30 Kalendertage ab Kenntnis des Rechtsverstoßes, spätestens jedoch 6 Monate nach Vertragsschluss.
Im Fall der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der EU 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der EU.