Rahmenvertrag Wartung Aufzuganlagen
Auftragsbekanntmachung – Sektoren
Dienstleistungen
Abschnitt I: Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Köln
NUTS-Code: DEA23 Köln, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 51147
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: http://www.koeln-bonn-airport.de
Abschnitt II: Gegenstand
Rahmenvertrag Wartung Aufzuganlagen
Die Flughafen Köln/Bonn GmbH betreibt an ihrem Standort eine umfangreiche Anzahl von Aufzugsanlagen.
Der Auftragnehmer übernimmt die Instandhaltung nach DIN 31051 (Wartung, Inspektion und Instandsetzung)sowie sonstige Leistungen an den technischen Anlagen und Einrichtungen, die in der Bestandsliste aufgeführt sind.
Der Auftraggeber behält sich vor einzelne Gebäude separat zu vergeben. Von den Bietern kann gerne auch
nur ein Angebot für einzelne Gebäude abgegeben werden. Eine getrennte Vergabe berechtigt den Bieter nicht,
das Angebot zurückzuziehen oder anderweitige Ansprüche hieraus abzuleiten.
Rahmenvertrag Wartung Aufzugsanlagen
Im Sicherheitsbereich des Flughafens Köln/Bonn
Teilwartung Aufzugsanlagen
Die Vertragslaufzeit verlängert sich maximal 2 mal um 12 Monate bis zu einer Maximallaufzeit von 5 Jahren.
Rahmenvertrag Wartung Aufzugsanlagen
Im Sicherheitsbereich des Flughafens Köln/Bonn
Vollwartung von Aufzugsanlagen
Die Vertragslaufzeit verlängert sich maximal 2 mal um 12 Monate bis zu einer Maximallaufzeit von 5 Jahren.
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
a) Eigenerklärungen zum Nichtvorliegen von fakultativen Ausschlussgründen nach § 124 Abs. 1 GWB;
b) Aktueller Auszug aus dem Handelsregister (max. 6 Monate alt, maßgebend ist der Schlusstermin für die Einreichung der Teilnahmeanträge);
c) Nachweis einer aktuellen Berufshaftpflichtversicherung mit 5,0 Mio. Deckungssummen für Sach-, Personenund Vermögensschäden;
d) Eigenerklärung zur positiven Zuverlässigkeitsüberprüfung nach § 7 LuftSiG
a) Erklärung über den Umsatz des Bewerbers, der auf Leistungen entfällt, die mit den vor liegend ausgeschriebenen Leistungen vergleichbar sind, unter Angabe des Eigenleistungsanteils, aufgeteilt für die letzten 3 abgeschlossenen Geschäftsjahre;
Zu a) der Mindestumsatz muss pro Jahr 750 000 EUR (netto) betragen;
a) Benennung der Anzahl der in den letzten 3 abgeschlossenen Geschäftsjahren jahresdurchschnittlich beschäftigten festangestellten Arbeitskräfte am zuständigen Firmenstandort (für jedes Geschäftsjahr getrennt),gegliedert nach Berufsgruppen sowie nach Anzahl, welche im bewerbungsspezifischen Bereich tätig sind, in den die Erbringung der ausgeschriebenen Leistungen fällt.
b) Erklärung des Bewerbers über die Reaktionszeiten für die Störungsbeseitigung;
c) Angaben von realisierten oder in Realisierung befindlichen Referenzprojekten aus den vor der Veröffentlichung dieser Bekanntmachung vergangenen 5 Jahren, bei denen in Art und Umfang mit der vorliegend ausgeschriebenen Leistung vergleichbare Leistungen durchgeführt wurden, mit den einzelnen aufgeführten Angaben:
Zu a) Die Anzahl der techn. Mitarbeiter im bewerbungsspezifischen Bereich am zuständigen Standort muss mindestens 25 Mitarbeiter betragen.
Zu b) Störungsbeseitigungen sind nach Aufforderung innerhalb von 60 min. nach Meldung durch den Auftraggeber zu beginnen.
Das Personal des Auftragnehmers wird tagsüber (6.00-22.00 Uhr) innerhalb von 4 Stunden vor Orterwartet, nachts (22.00-6.00 Uhr) innerhalb von 10 Stunden vor Ort erwartet. Der Auftragnehmer beseitigt Betriebsstörungen der Anlage(n) rund um die Uhr sowie an Wochenenden und an Feiertagen. Mehrarbeitszuschläge und sonstige Notbereitschaftspauschalen werden nicht berechnet.
Zu c) Es sind mindestens 4 Referenzprojekte Wartung von Aufzuganlagen mit einer Anlagenzahl >30 Anlagen je Standort zu benennen.
Gemäß Verdingungsunterlagen
Gemäß Verdingungsunterlagen
Bietergemeinschaften sind zugelassen. Es ist aufzuzeigen, wer an der Bietergemeinschaft beteiligt ist.
Dem Auftraggeber ist ein bevollmächtigter Vertreter aus der Bietergemeinschaft zu benennen.
Die Übernahme der gesamtschuldnerischen Haftung ist durch jedes Mitglied der Bietergemeinschaft zu erklären.
Im Angebot ist detailliert die aufgabenspezifische Aufteilung der Leistungserbringung darzulegen.
Geforderte Nachweise sind von jedem Mitglied der Bietergemeinschaft zu erbringen.
Eine Nichtvorlage/Nichtabgabe oder unvollständige Abgabe der vor genannten Erklärungen mit dem Angebot führt für die Bietergemeinschaft automatisch zum Ausschluss vom weiteren Verfahren.
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Im Rahmen des Teilnahmewettbewerbs ist zunächst der Bewerbungsbogen nebst den geforderten Nachweisen bis zum unter Ziffer IV.2.2) dieser Bekanntmachung genannten Termin über die Vergabeplattform einzureichen.
Der Teilnahmeantrag und in den darauffolgenden Angebots-/Verhandlungsrunden die Angebote, sind ausschließlich digital über www.subreport.de abzugeben. Weitere Informationen rund um die elektronische Vergabe erhalten Sie unter www.subreport.de oder direkt bei subreport Verlag Schawe GmbH, Buchforststr. 1-15, 51101 Köln, Tel.: 02 21/9 85 78-0, Fax: 02 21/9 8578-66, E-Mail: [gelöscht] .
Der Auftraggeber weist darauf hin, dass allein der Inhalt dieser EU-weiten Veröffentlichung maßgeblich ist, wenn die Bekanntmachung zusätzlich in weiteren Bekanntmachungsmedien veröffentlicht wird und der Bekanntmachungstext in diesen zusätzlichen Bekanntmachungen nicht vollständig, unrichtig, verändert oder mit weiteren Angaben wiedergegeben wird.
Es darf nur ein Angebot abgegeben werden, an dem ein Bieter entweder in einer Bietergemeinschaft beteiligt ist oder das ein Bieter alleine abgibt. Falls Angebote mit Mehrfachbeteiligungen eingehen, werden alle Angebote vom weiteren Verfahren ausgeschlossen.
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Köln
Postleitzahl: 50667
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]/3055
Fax: [gelöscht]
§ 160 GWB Einleitung, Antrag.
(1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein.
(2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht.
(3) Der Antrag ist unzulässig, soweit:
1) der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt,
2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4) mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt.