Umbau und Sanierung des Gebäudes Rheinlanddamm 201 a Referenznummer der Bekanntmachung: VE 715 Projektmanagement im Bauwesen
Bekanntmachung vergebener Aufträge
Ergebnisse des Vergabeverfahrens
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift: Grüne Straße 2-8
Ort: Dortmund
NUTS-Code: DEA52 Dortmund, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 44147
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n): Diana Fischer
E-Mail:
Telefon: +49 2315016459
Fax: +49 2315023255
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.dortmund.de
Abschnitt II: Gegenstand
Umbau und Sanierung des Gebäudes Rheinlanddamm 201 a
Der zur Stadt Dortmund gehörende Fachbereich Sondervermögen Verpachtung Technologiezentrum Dortmund plant den Umbau und die Sanierung des Gebäudekomplexes am Rheinlanddamm 201a. Die Immobilie wurde 2001 von der Stadt Dortmund übernommen, um dort ein Gründungszentrum für Software, Informationstechnologie, Telekommunikation und Medien zu etablieren. Bei dem Gebäude handelt es sich um das ehemalige Max-Planck-Institut. Im Rahmen der Umbau- und Renovierungsmaßnahmen wurden viele Räume aus Kostengründen nicht zu Büroräumen umfunktioniert. Das zu dieser Einrichtung gehörenden Hochhaus wurde bisher nicht zur Nutzung durch Unternehmen hergerichtet. Aus den vorgenannten Gründen bietet es sich an, dass bisher nicht genutzte "Hochhaus" soweit umzubauen und zu sanieren, dass dort ein weiterer Studienbetrieb möglich wird und zusätzlich eine Vermietung weiterer Büros erfolgen kann. Ein Generalplaner wurde bereits beauftragt. Mit dieser Ausschreibung soll noch ein Projektsteuerer gefunden werden.
Rheinlanddamm 201a Dortmund
Das Raumprogramm umfasst eine Bruttofläche von rund 5.833 m², wobei 3.700 m² aktuell vermietet werden. Erweiterung um:
- Seminar- und Schulungsräume
- Büro- und Veranstaltungsräume
- Kinderbetreuung für die Studierenden
- Fitness, sonstige Gemeinschaftsräume
Das Investitionsvolumen liegt bei ca. 10,5 Mio. EUR/brutto (Kostengruppen 200 - 700 nach DIN 276).
Die Leistungsphasen werden stufenweise beauftragt.
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt V: Auftragsvergabe
Umbau und Sanierung des Gebäudes Rheinlanddamm 201 a
Abschnitt VI: Weitere Angaben
1. Das vorliegende europaweite Vergabeverfahren ist ein zweistufiges Verfahren nach der VgV. Die erste Stufe ist der Teilnahmewettbewerb, die zweite Stufe das eigentliche Verhandlungsverfahren, an dem nur noch die geeigneten Bewerber teilnehmen.
2. Die Bewerber sollen ihren Teilnahmeantrag unter Nutzung des Bewerbungsbogens zum Teilnahmeantrag beim Auftraggeber einreichen. Dieses Dokument ist unter der in Ziffer I.3. dieser Bekanntmachung genannten URL kostenlos verfügbar.
3. Der Teilnahmeantrag ist digital über die Projektplattform einzureichen. Die Abgabe des Teilnahmeantrags ausschließlich in Papierform, per Fax oder E-Mail ist nicht zugelassen.
4. Den qualifizierten Bewerbern der Stufe 1 werden sodann die Vergabeunterlagen für die Stufe 2 zum Download zur Verfügung gestellt. Die übrigen Bewerber werden entsprechend der vergaberechtlichen Erfordernisse über ihre Nichtberücksichtigung informiert.
5. Für den Fall, dass mehr als fünf Bewerber die Eignungsanforderungen erfüllen, erfolgt eine Auswahl entsprechend der Eignungskriterien wie folgt:
Zur Gewichtung der einzelnen Eignungsnachweise sind die jeweiligen Klammerzusätze aufgenommen. Es findet eine vergleichende Wertung der Teilnahmeanträge statt. Für die entsprechend gewichteten
Eignungskriterien erfolgt eine Bewertung nach einer Punkteskala von 0 bis 5 Punkte, deren Anforderungen für die entsprechenden Kriterien transparent in dem Bewerbungsbogen aufgenommen sind.
Die erreichte Punktzahl wird sodann mit der Gewichtung multipliziert und ergibt die gewichtete Punktezahl. Grundlage für die Auswahl der fünf Bewerber im Teilnahmewettbewerb sind die im Ergebnis höchsten Punktzahlen. Gibt es hier einen Gleichstand, kann der Auftraggeber die Entscheidung per Los nach § 75 Abs. 6 VgV treffen.
Die Einzelheiten zum Vorgehen bei der Bewertung sind im Bewerbungsbogen festgelegt.
6. Der Teilnahmeantrag ist von den Bewerbern eigenhändig zu unterzeichnen. Im Falle von Bewerbergemeinschaften ist der Teilnahmeantrag von allen Mitgliedern der Bewerbergemeinschaft oder dem bevollmächtigten Vertreter eigenhändig zu unterzeichnen.
7. Für die Bewerberauswahl werden nur die geforderten Nachweise berücksichtigt. Darüber hinausgehende Unterlagen sind nicht erwünscht.
8. Sämtliche in der Bekanntmachung geforderten Nachweise, Erklärungen oder sonstigen Angaben müssen bis zum Schlusstermin digital über die Projektplattform eingegangen sein. Fehlende Erklärungen können auf
Anforderung des Auftraggebers bis zum Ablauf einer zu bestimmenden Nachfrist gemäß § 56 VgV nachgereicht werden. Sofern fehlende Unterlagen auch dann nicht vorliegen, muss der Bewerber vom weiteren Verfahren ausgeschlossen werden.
9. Nachfragen werden nur beantwortet, wenn sie per E-Mail oder über die Projektplattform bis spätestens 7 Tage vor dem Schlusstermin zur Abgabe der Teilnahmeanträge über die Projektplattform (in Ziffer I.3) ist die URL genannt) gestellt werden. Eine Beantwortung gestellter Fragen erfolgt entsprechend der vergaberechtlichen Erfordernisse durch Einstellung der Antworten auf der Projektplattform, die die Bewerber regelmäßig zu prüfen haben.
10. Die Teilnahmeanträge und die eingereichten Anlagen und Dokumente werden mit der Abgabe vom Bewerber an den Auftraggeber übereignet. Eingereichte Unterlagen verbleiben beim Auftraggeber.
11. Die Teilnahme am Wettbewerb sowie die spätere Abgabe von Angeboten erfolgt insoweit auf eigenes Risiko der Teilnehmer/Bewerber, insbesondere im Hinblick auf die Kosten der Angebotserstellung.
Bekanntmachungs-ID: ………………………………
Postanschrift: Albrecht-Thaer-Str. 9
Ort: Münster
Postleitzahl: 48147
Land: Deutschland
E-Mail:
Telefon: +49 2514111691
Fax: +49 2514112165
Internet-Adresse: www.bezreg-muenster.nrw.de
Bieter haben Verstöße gegen Vergabevorschriften unter Beachtung der Regelungen in § 160 Abs. 3 GWB zu rügen. Ein Nachprüfungsantrag ist nach § 160 Abs. 3 GWB unzulässig, soweit
1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Aufraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Abs. 2 bleibt unberührt,
2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.