Rahmenvereinbarung über die Digitalisierung von Archivgut für das Bundesarchiv - Projekt NS-Unterlagen Referenznummer der Bekanntmachung: B 12.29 - 0821/22/VV : 1
Soziale und andere besondere Dienstleistungen – öffentliche Aufträge
Bekanntmachung vergebener Aufträge
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Bonn
NUTS-Code: DEA22 Bonn, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 53119
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]2
Fax: [gelöscht]432
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: http://www.bescha.bund.de
Abschnitt II: Gegenstand
Rahmenvereinbarung über die Digitalisierung von Archivgut für das Bundesarchiv - Projekt NS-Unterlagen
Rahmenvereinbarung über die Digitalisierung von Archivgut für das Bundesarchiv - Projekt NS-Unterlagen
Gegenstand der Rahmenvereinbarung ist die Digitalisierung von Archivgut einschl. konservatorischer Vorarbeiten und notwendiger Transportleistungen zwischen dem Bundesarchiv und der Auftragnehmerin, mit einer festen Laufzeit von 4 Jahren. In diesem Projekt handelt es sich vor allem um militärisches Archivgut aus der Zeit von 1933 bis 1945.
Die Rahmenvereinbarung wird für den Zeitraum vom 01.05.2023 bis 30.04.2027 geschlossen.
Der Höchstwert des Auftragsvolumens der Rahmenvereinbarung beträgt 2.584.033,61 Euro (netto).
Festbestellmenge/gesamte Vertragslaufzeit: 7.500.000 Digitalisate
Mögl. zusätzliche Mengen/gesamte Vertragslaufzeit: 13.000.000 Digitalisate
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt V: Auftragsvergabe
Rahmenvereinbarung über die Digitalisierung von Archivgut für das Bundesarchiv - Projekt NS-Unterlagen
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Hannover
NUTS-Code: DE92 Hannover
Postleitzahl: 30659
Land: Deutschland
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Bonn
Postleitzahl: 53123
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse: http://www.bundeskartellamt.de
Ein Antrag auf Nachprüfung kann schriftlich an die Vergabekammern des Bundes beim Bundeskartellamt, Villemombler Straße 76, 53123 Bonn, gerichtet werden. Die Unwirksamkeit des Vertrages gemäß § 135 GWB kann innerhalb von 30 Kalendertagen nach Veröffentlichung dieser Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union geltend gemacht werden.