Mediaagentur Referenznummer der Bekanntmachung: 0020-Media-2023
Auftragsbekanntmachung
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Wuppertal
NUTS-Code: DEA1A Wuppertal, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 42285
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: https://beschaffungen.barmer.de/projekte
Abschnitt II: Gegenstand
Mediaagentur
Der Auftraggeber sucht eine Mediaagentur, diese plant, bucht und kontrolliert vorher entwickelte klassische und performance-orientierte Werbekampagnen in den Veröffentlichungsmedien wie TV, Radio, Zeitungen, Zeitschriften, Suchmaschinen, Sozialen Netzwerken oder digitalen Medien.
BARMER
Lichtscheider Straße 89
42285 Wuppertal
Die Mediaagentur übernimmt insbesondere folgende Aufgaben: Mediaanalyse, Mediaselektion und Mediaplanung sowie abschließend die Mediabuchung und Mediaerfolgskontrolle.
Details zum Leistungsumfang sind den Ausschreibungsunterlagen zu entnehmen.
Zunächst Kriterien des Fragenkatalogs; dann Abwicklung des Verfahrens in aufeinander folgenden Phasen zwecks schrittweiser Verringerung der Zahl der zu erörternden Lösungen bzw. zu verhandelnden Angebote
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
- Eigenerklärung über das Vorliegen einer Haftpflichtversicherung für Personen-, Sach- und sämtliche Vermögensschäden mit einer Deckungssumme von mindestens 1 000 000,00 EUR pro Vertragsjahr oder die Bereitschaft im Fall der Auftragserteilung eine Haftpflichtversicherung mit den vorgenannten Deckungssummen abzuschließen.
- Eigenerklärung über das Sprachniveau "Deutsch als Muttersprache" oder "Deutsch Niveaustufe C 2 gemäß dem "Gemeinsamen Europäischen Referenzrahmen für Sprachen";
- Eigenerklärung darüber, dass die Maßnahmen zum Schutz der personenbezogenen Daten bzw. Sozialdaten bei der Verarbeitung im Auftrag unter Berücksichtigung des Art. 28 DS-GVO in Verbindung mit § 80 SGB X (bei Sozialdaten) und die Anforderungen der Datenübermittlung bei der Auftragsverarbeitung eingehalten werden;
- Eigenerklärung über das Nichtvorliegen eines Russlandbezuges;
- Eigenerklärungen zu Referenzanforderungen:
-- Der Bewerber kann Erfahrung durch mindestens einen Referenzkunden aus dem Bereich Banken oder Versicherungen nachweisen. Hierbei verantwortete der Bewerber sowohl die Mediastrategie/ -planung als auch den Mediaeinkauf. Darüber hinaus fungierte der Bewerber nachweislich auch als strategisches Bindeglied zwischen dem Auftraggeber und mehreren Agenturen (mindestens eine außerhalb des eignen Agenturnetzwerks). Die in den Referenzen beschriebenen Leistungen dürfen bis zu drei Jahre gerechnet ab dem Zeitpunkt der Angebotsabgabe zurückliegen.
-- Sind Leistungen im Bereich Media-Analyse, Media-Strategie und Media-Planung mit einem Media-Budget von mindestens 8 Mio. EUR brutto inkl. Agenturvergütung p.a. erbracht worden, die erkennen lassen, dass der Bewerber in der Lage ist, die ausgeschriebene Leistung ordnungsgemäß zu erbingen? Die in den Referenzen beschriebenen Leistungen dürfen bis zu drei Jahre gerechnet ab dem Zeitpunkt der Angebotsabgabe zurückliegen. Es sind zwei Referenzen mit mindestens folgenden Inhalten darzulegen:
--- Summary Referenzprojekt / Briefing (Branche / Wettbewerbsumfeld / Zielsetzung)
--- Ableitung Mediaziele, Zielgruppe(n) und Kanal-/Vermarktermix
--- Wettbewerbsanalyse /-beobachtung
--- Kampagnenbegleitende Optimierung
--- Kampagnenergebnisse und -reporting / "Lessons learned"
-- Sind Leistungen im Bereich Performance Marketing mit einem Media-Budget von mindestens 1 Mio. EUR brutto inkl. Agenturvergütung p.a.erbracht worden, die erkennen lassen, dass der Bewerber in der Lage ist, die ausgeschriebene Leistung ordnungsgemäß zu erbingen? Die in den Referenzen beschriebenen Leistungen dürfen bis zu drei Jahre gerechnet ab dem Zeitpunkt der Angebotsabgabe zurückliegen. Es sind zwei Referenzen mit mindestens folgenden Inhalten darzulegen:
--- Summary Referenzprojekt / Briefing (Branche / Wettbewerbsumfeld / Zielsetzung)
--- Ableitung Performancestrategie und Zielwerte (KPI Framework)
--- Wettbewerbsanalyse /-beobachtung
--- Kampagnenbegleitende Optimierung
--- Beispiele Kreation für die Kanäle
--- Performanceergebnisse und -reporting / "Lessons learned"
-- Zeigen Sie die Erfahrung der Agentur im Bereich der tool-basierten Planungskompetenz und der operativen Anwendung von Media-Mix-Modelling-Ergebnissen in der Mediaplanung/-optimierung/-reporting. Erklären Sie hierbei, wie Learnings aus dem MMM in die Strategie von Kunden einfließen und welche Art von Leistungen dabei von der Agentur erbracht werden. Machen Sie bitte deutlich, ob die Modellierung über einen weiteren beauftragten Dienstleister oder Agentur-intern erfolgt ist.
(max. drei DIN A4 Seiten)
- Eigenerklärung über den vorgesehenen Einsatz von Unterauftragnehmern
- Eigenerklärung zur Zuverlässigkeit
Abschnitt IV: Verfahren
Die Rahmenvereinbarung hat eine Laufzeit von 51 Monaten. Nur so ist gewährleistet, dass der Vertrag in die Marktgegebenheiten passt, die sich an dem jeweiligen Wirtschaftsjahr orientieren; somit das Laufzeitende auf einen 31.12. fallen kann.
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Die Vergabeunterlagen können ausschließlich und kostenfrei über das Internet (https://beschaffungen.barmer.de/projekte) heruntergeladen werden. Eine Anforderung und Zusendung der Unterlagen in Papierform ist nicht möglich. Die Einreichung der Teilnahmeanträge und die Angebotsabgabe erfolgt ausschließlich elektronisch über ein zuvor zu installierendes Bietercockpit. Hierfür ist eine vorherige Registrierung unter zuvor genanntem Link erforderlich.
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Bonn
Postleitzahl: 53123
Land: Deutschland
Ein Nachprüfungsantrag kann bei der Vergabekammer des Bundes, Bundeskartellamt Bonn, Villemombler Straße 76, 53123 Bonn, gestellt werden.
Der Antrag ist unzulässig, soweit
1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 GWB bleibt unberührt,
2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2 GWB. § 134 Absatz 1 Satz 2 GWB bleibt unberührt.