Fahrzeuginnenreinigung von Stadt- und Straßenbahnen sowie Kraftomnibussen
Auftragsbekanntmachung – Sektoren
Dienstleistungen
Abschnitt I: Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Essen
NUTS-Code: DEA13 Essen, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 45130
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.ruhrbahn.de
Abschnitt II: Gegenstand
Fahrzeuginnenreinigung von Stadt- und Straßenbahnen sowie Kraftomnibussen
Die Ruhrbahn GmbH bedient im Rahmen der allgemeinen Daseinsversorge die Städte Essen und Mülheim an der Ruhr mit öffentlichem Personennahverkehr. Dabei kommen ca. 240 Busse und ca. 135 Stadt- bzw. Straßenbahnen zum Einsatz. Gegenstand dieser Vergabe ist die Innenreinigung der zuvor genannten Fahrzeuge auf den Betriebshöfen und in den Abstellanlagen der Ruhrbahn GmbH in Essen und Mülheim an der Ruhr. Nachstehende Informationen sind nicht abschließend und sollen den Bewerbern lediglich als Orientierung bei Ihrer Entscheidung zur Teilnahme am Verfahren dienen. Detaillierte und weitergehende Informationen/Vorgaben ergeben sich aus den Vergabeunterlagen.
Auf den Betriebshöfen und in den Abstellanlagen der Ruhrbahn GmbH in Essen und Mülheim an der Ruhr
Die tagsüber eingesetzten Stadt- und Straßenbahnen sowie KOM-Fahrzeuge müssen in den Abend- bzw. Nachtstunden einer täglichen Innenreinigung unterzogen werden. Ebenfalls zählen zusätzliche wöchentliche Reinigungen sowie Sonder- und Grundreinigungen der Fahrzeuge zum Leistungsumfang. Die Reinigung hat in den Betriebshöfen bzw. in den Abstellanlagen von montags bis sonntags (365 Tage im Jahr) zu erfolgen. Entsprechende Wegstrecken zwischen den Betriebshöfen und Abstellanlagen sind zu beachten und zu berücksichtigen. Detaillierte und weitergehende Informationen ergeben sich aus den Vergabeunterlagen.
Es besteht die Möglichkeit, dass die Auftraggeberin den Vertrag jeweils um ein weiteres Jahr verlängern kann.
Auf eine Beschränkung der Zahl der Bewerber wird die Auftraggeberin verzichten. Die Vergabestelle wird alle
formell und fachlich geeigneten Bewerber zur Angebotsabgabe auffordern. Die Ermittlung des wirtschaftlichsten
Angebots erfolgt anhand der Zuschlagskriterien Preis, Qualität und Konzept. Die Kriterien werden in den Beschaffungsunterlagen genauer erläutert.
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
Im Rahmen des Teilnahmewettbewerbs sind sämtliche der nachfolgend unter Ziffer III.1.1 bis III.1.3 aufgelisteten Nachweise, Erklärungen und Angaben (Unterlagen) beizubringen. Mehrere Bewerber können sich zu einer Bewerbergemeinschaft zusammenschließen (Formbl. A-4). In diesem Fall muss die Bewerbergemeinschaft mit Einreichung des Teilnahmeantrags: (I) sämtliche Mitglieder der beteiligten Unternehmen namentlich mit Anschrift, Telefonnummer und E-Mail-Adresse benennen, (II) einen bevollmächtigten Vertreter für das Vergabeverfahren sowie den Abschluss und die Durchführung des Vertrages benennen und (III) einen von allen Mitgliedern unterschriebene Vollmacht (im Original) vorlegen. Im Falle einer Bewerbergemeinschaft sind sämtliche unter Ziffer III.1.2 aufgeführten Unterlagen von wenigstens einem Mitglied der Bewerbergemeinschaft vorzulegen. Angebote von Bewerber-/Bietergemeinschaften, die sich erst nach der Aufforderung zur Angebotsabgabe aus aufgeforderten Unternehmen gebildet haben, werden nicht zugelassen. Ein Bewerber kann sich zum Nachweis seiner Leistungsfähigkeit und Fachkunde (gem. den Teilnahmebedingungen unter Ziffer III.1.2 und III.1.3) der Fähigkeiten anderer Unternehmen bedienen, ungeachtet des rechtlichen Charakters der zwischen ihm und diesen Unternehmen bestehenden Verbindungen. In diesem Fall hat der Bewerber diese anderen Unternehmen (Dritte) in seinem Teilnahmeantrag zu benennen (Formbl. A-12) und die unter Ziffer III.1.2 und III.1.3 bezeichneten Unterlagen für diese Dritten in dem Umfang vorzulegen, in dem sich der Bewerber auf die Fähigkeiten der Dritten zum Nachweis der Leistungsfähigkeit und/oder Fachkunde beruft. Ferner ist eine Erklärung des benannten Dritten einzureichen, aus dem hervorgeht, dass der Bewerber im Falle der Zuschlagserteilung auf sämtliche für die Auftragsdurchführung erforderlichen Mittel der benannten Dritten zugreifen kann (Formbl. A-15). Außerdem hat der Bewerber die unter Ziffer III.1.1 Nr. (1) bis (3) aufgeführten Unterlagen jeweils auch von den benannten Dritten beizubringen.
Beabsichtigen Bewerber bzw. die nach Abschluss des Teilnahmewettbewerbs zur Angebotsabgabe aufgeforderten Bieter, Teile des Auftrags durch Unterauftragnehmer zu erbringen – ohne sich zugleich auf deren Leistungsfähigkeit und/oder Fachkunde zu berufen –, haben sie diese Unterauftragnehmer im Angebot zu benennen und zum Nachweis der Zuverlässigkeit und Gesetzestreue dieser Unterauftragnehmer die unter Ziffer III.1.1 Nr. (1) bis (3) aufgeführten Unterlagen für diese mit Angebotsabgabe vorzulegen. Eine Benennung der Unterauftragnehmer oder eine Vorlage der Unterlagen nach Ziffer III.1.1 Nr. (1) bis (3) für diese ist im Teilnahmeantrag nicht erforderlich.
Darüber hinaus sind folgende Erklärungen/Nachweise beizubringen:
- Nachweis über die Eintragung in einem Berufs- oder Handelsregister (nicht älter als 3 Monate),
- Unbedenklichkeitsbescheinigung des Finanzamtes über die Erfüllung aller steuerlichen Verpflichtungen (nicht älter als 3 Monate),
- Unbedenklichkeitsbescheinigung der Minijobzentrale über abgeführte Beiträge (nicht älter als 3 Monate),
- Unbedenklichkeitsbescheinigung der Berufsgenossenschaft (nicht älter als 3 Monate),
- Allgemeiner Bewerbungsbogen (Formbl. A-17),
- Eigenerklärung Mindestentlohnung (Formbl. A-16),
- Eigenerklärung russische Unternehmen (Formbl. A-18).
Besondere Bedingungen für den Teilnahmewettbewerb (Ziffer III.1.1):
(1) unterschriebene schriftliche Erklärung, dass keine Ausschlussgründe nach § 123 Abs. 1 und Abs. 4 GWB und § 124 Abs. 1 GWB vorliegen (Formbl. A-7);
(2) Antiterrorerklärung (Formbl. A-8);
(3) Vertragsbedingungen Tariftreue und Mindestarbeitsbedingungen (Formbl. A-9)
Die Vergabestelle behält sich vor, zu jedem Zeitpunkt des Verfahrens erneut in die Eignungsprüfung einzusteigen.
- Eigenerklärung des Bewerbers über den Umsatz der letzten 3 Geschäftsjahre, getrennt nach Jahren, im Bereich der Verkehrsmittelreinigung für vergleichbare Leistungen. Teilnahmebedingung ist ein durchschnittlicher Umsatz in Höhe von 550.000 EUR p. a. (Formbl. A-5),
- Nachweis einer aktuell gültigen, marktüblichen Haftpflichtversicherung mit einer Haftpflichtdeckungshöhe von mindestens 1,5 Millionen EUR für Personenschäden, 0,5 Millionen EUR für Sach- und Vermögensschäden und 0,25 Millionen EUR für Schlüsselschäden, bzw. von zusammen 2 Millionen EUR für Personen-, Sach- und Vermögensschäden (inkl. 0,25 Millionen EUR für Schlüsselschäden im Rahmen der Deckungssumme für Sachschäden) je Versicherungsjahr. Die Vorlage in unbeglaubigter Kopie ist zulässig. Falls eine Versicherung
mit diesen Deckungshöhen derzeit nicht besteht, reicht eine unterschriebene schriftliche, unwiderrufliche und unbedingte Eigenerklärung des Bewerbers, dass er im Auftragsfall bereit ist, eine entsprechende Versicherung unaufgefordert, unmittelbar nach Zuschlagserteilung vorzulegen (Formbl. A-10).
- Eigenerklärung des Bewerbers über ein Referenzprojekt (Formbl. A-6)
Teilnahmebedingung ist ein Nachweis von einer vergleichbaren Referenz aus den letzten 3 Jahren. Vergleichbar sind Leistungen, die mindestens folgende Anforderungen erfüllen:
Reinigung von mindestens 100 Verkehrsmittel zur öffentlichen Personenbeförderung (z. B. Kraftomnibusse, Stadtbahnen oder Straßenbahnen) eines Aufraggebers im Rahmen der einsatztäglichen Reinigung. Die Referenz muss im Bereich der Verkehrsmittelreinigung/Unterhaltsreinigung täglich min. 100 Fahrzeuge ausweisen, wobei sich die Fahrzeuge auf mehrere Betriebshöfe/Abstellanlagen (= Standorte) eines Referenzgebers aufteilen können. Die Anzahl an Fahrzeugen darf 40 Stück je Betriebshof/Abstellanlage nicht unterschreiten. Bei der einzureichenden Referenz kann es sich um eine laufende Dienstleistung handeln oder um ein abgeschlossenes Referenzprojekt. Das abgeschlossene Referenzprojekt darf nicht länger als drei Jahre (01.01.2020 bis zum Ablauf der Teilnahmefrist) zurückliegen (Formbl. A-6.1). Die Vergabestelle behält sich vor, die angegebenen Referenzen zu überprüfen. Die Überprüfung basiert allein auf den vom Bewerber gemachten Angaben. Der Bewerber hat insofern unbedingt auf die Vollständigkeit und Richtigkeit der von der Vergabestelle geforderten Angaben innerhalb der Referenzen zu achten. Im Falle einer Bewerbergemeinschaft sind die unter Ziffer III.1.3 aufgeführten Unterlagen, ausgenommen der Referenzprojekte, von allen Mitgliedern der Bewerbergemeinschaft vorzulegen.
- Eigenerklärung + Nachweis des Bewerbers, dass keine Eintragungen im Gewerbezentralregister vorliegen, welche belegen, dass die Voraussetzung für einen Ausschluss nach § 23 Abs. 1 AEntG vorliegen und ihm eine solche Eintragung auch nicht droht (nicht älter als 6 Monate) (Formbl. A-11),
- Nachweis der Zertifizierung nach DIN EN ISO 9001:2015 (Formbl. A-13),
- Nachweis der Zertifizierung nach DIN EN ISO 14001:2015 (Formbl. A-14).
Eine beigefügte Checkliste dient als Orientierungshilfe.
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt VI: Weitere Angaben
1) Diese Ausschreibung wird nach den Vorschriften der Sektorenverordnung (SektVO) durchgeführt.
2) Der Auftrag wird in einem Verhandlungsverfahren mit vorherigem europaweitem Teilnahmewettbewerb vergeben.
3) Die Formblätter (gemäß Ziffer III.1.1), III.1.2) und III.1.3)) für den Teilnahmeantrag sind auf dem Portal „subreport ELViS“ unter https://www.subreport.de/E24588975 bereitgestellt. Die geforderten Erklärungen und Unterlagen sind an der dafür vorgesehenen Stelle vollständig auszufüllen und in Textform zu unterschreiben und auf elektronischem Weg über das Portal subreport ELViS einzureichen und hochzuladen. Die Vergabestelle behält sich vor, unter Wahrung des Gleichbehandlungsgrundsatzes, bei fehlenden, unvollständigen oder
fehlerhaften unternehmensbezogenen Unterlagen (insb. Eigenerklärungen, Angaben, Bescheinigungen, sonstigen Nachweisen) den Bewerber/Bieter nachzufordern, diese nachzureichen, zu vervollständigen oder zu korrigieren (§§ 51 Abs. 2 ff. SektVO). Die Bewerber haben hierauf jedoch keinen Anspruch. Bei der Abgabe der Unterlagen ist deshalb zu berücksichtigen, dass unvollständige Unterlagen zum Ausschluss führen können. Eine Einreichung der Unterlagen per Post, per Fax oder E-Mail ist nicht zulässig. Es sind ausschließlich die
Formblätter der Auftraggeberin (ausgenommen Referenzen) zu verwenden.
4) Nach Auswertung der Teilnahmeanträge werden alle Bewerber, unter Wahrung des Gleichbehandlungsgrundsatzes, über das Ergebnis des vorgeschalteten Wettbewerbs informiert. Alle Bewerber, die sich über die Inhalte der Formblätter (gemäß Ziffer III.1.1), III.1.2) und III.1.3)) qualifiziert haben, werden in der nächsten Phase des Verfahrens aufgefordert, ein verbindliches Angebot einzureichen. Die Auftraggeberin behält sich vor, den Auftrag auf der Grundlage der Erstangebote zu vergeben, ohne in Verhandlungen einzutreten (§ 15 Abs. 4 SektVO).
5) Rückfragen sind grundsätzlich auf dem elektronischen Weg über das Portal subreport ELViS zu stellen. Bei Rückfragen zur Nutzung des Portals subreport ELViS wenden Sie sich bitte an die Hotline + 49 221 / 98578-50. Fragen der Bewerber/Bieter werden auf dem Portal subreport ELViS über die Bieterkommunikation beantwortet. Bewerber/Bieter ohne Registrierung müssen sich selbstständig darüber bei der Auftraggeberin informieren. Fragen, die später als 7 Kalendertage vor Ablauf der Angebotsfrist gestellt werden, muss die Auftraggeberin nicht mehr beantworten. Rechtzeitig gestellte Fragen werden bis spätestens 4 Kalendertage vor Ablauf der Angebotsfrist beantwortet.
6) Die Bescheinigungen unter III.1.1) können jeweils als Kopie eingereicht werden, selbst wenn auf der Bescheinigung vermerkt ist, dass sie nur in original Gültigkeit hat.
7) Eine Erstattung von Kosten/Aufwendungen für die Erstellung der Teilnahmeanträge/Angebote findet nicht statt.
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Köln
Postleitzahl: 50667
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Ein Nachprüfungsantrag ist spätestens 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung der Auftraggeberin, einer
Rüge nicht abhelfen zu wollen, bei der unter VI.4.1) aufgeführten zuständigen Stelle für Nachprüfungsverfahren
einzureichen, § 160 Abs. 3 Nr. 4 GWB.
Rügen sind an die Kontaktstelle unter I.1) zu richten.