Klassische Mobilfunkendgeräte & Zubehör Los 2: Barrierearm Referenznummer der Bekanntmachung: ZIB 14.08 9963/21/VV : 5
Auftragsbekanntmachung
Lieferauftrag
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Bonn
NUTS-Code: DEA22 Bonn, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 53119
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]5
Fax: [gelöscht]7
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: http://www.bescha.bund.de
Abschnitt II: Gegenstand
Klassische Mobilfunkendgeräte & Zubehör Los 2: Barrierearm
Ziel des Verfahrens ist der Abschluss einer
Rahmenvereinbarung für klassische Mobilfunkendgeräte &
Zubehör - Los 2: Barrierearm
Für die zu erbringenden vertragsgegenständlichen Leistungen wurde ein Gesamtschätzwert in Höhe von 190.000 Euro netto, bezogen auf den maximalen Vetragszeitraum von 4 Jahren ermittelt. Der Höchstwert entspricht dem Gesamtschätzwert.
Die Laufzeit verlängert sich zu gleichbleibenden Konditionen automatisch zweimalig um jeweils ein weiteres Jahr, sofern die Auftraggeberin der Vertragsverlängerung nicht spätestens drei Monate vor Vereinbarungsende widerspricht.
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
Umsatz:
Als Nachweis der wirtschaftlichen Leistungsfähigkeit ist der Gesamtjahresumsatz des Bieters jeweils für die letzten 3 Geschäftsjahre anzugeben.Bei Bietergemeinschaften und Bietern, die andere Unternehmen im Rahmen der Eignungsleihe einbinden, werden die Umsätze der gesamten Bieterkonstellation addiert. Der durchschnittliche Gesamtjahresumsatz des Bieters bzw. der Bieterkonstellation muss pro Geschäftsjahr mindestens 170.000,00 Euro betragen.
Übersenden Sie hierzu bitte eine Eigenerklärung "12 Eigenerklärung Umsatz"
in Form einer selbsterstellten Liste, welche die jeweiligen Jahreswerte der letzten drei Geschäftsjahre belegt. Im Falle von Bietergemeinschaften und Bietern, die andere Unternehmen im Rahmen der Eignungsleihe einbinden, werden die Umsätze der jeweiligen Bieterkonstellation addiert. Übersenden Sie hierzu bitte für jedes Mitglied der Bieterkonstellation eine eindeutig zuweisbare Eigenerklärung in Form einer selbsterstellte Liste, welche die jeweiligen Jahreswerte der letzten drei
Geschäftsjahre für jedes Mitglied der Bieterkonstellation belegt. Sofern Sie aus berechtigten Gründen die Unterlagen nicht beibringen können, teilen Sie diese Gründe dem Beschaffungsamt des BMI mit und legen Sie einen anderen geeigneten Nachweis der wirtschaftlichen und finanziellen Leistungsfähigkeit vor. Das Beschaffungsamt des BMI entscheidet sodann nach pflichtgemäßem Ermessen über die Anerkennung des Alternativnachweises. Sofern Sie diesbezüglich unsicher sind, kontaktieren Sie das Beschaffungsamt des BMI unbedingt rechtzeitig vor Ablauf der Teilnahme- oder Angebotsfrist in Form einer Bewerber-/ Bieterfrage. Ein Nachfordern und Beibringen eines anderen
(geeigneteren) Nachweises ist nach dem Angebotsschluss aus vergaberechtlichen Gründen nicht mehr möglich
Referenzen:
Zum Nachweis der technischen und beruflichen Leistungsfähigkeit reichen Sie bitte mindestens zwei geeignete Referenzen in Bezug zur gegenständlichen Leistung (Mobilfunkgeräte) ein. Für die Referenzen ist die Vorlage "06
Vordruck Referenzen" zu verwenden. Nutzen Sie die Vorlage bitte mehrfach (1x je Referenz). Stellen Sie Ihre Leistungsfähigkeit für den Auftragsgegenstand und Ihre hierfür relevanten Erfahrungen anhand der Referenzen dar. Zu den Referenzen sind folgende Angaben zu machen:
• Beschreibung der ausgeführten Leistungen
• Wert des Auftrages
• Zeitraum der Leistungserbringung
• Angabe der zuständigen Kontaktstelle beim Auftraggeber der
Referenz mit
Anschrift und Kontaktdaten
Darüber hinaus gelten die folgenden Anforderungen an die benannten Referenzen:
Die Referenzen dürfen nicht älter als drei Jahre sein (maßgeblich ist das Datum der letzten Leistungserbringung gerechnet bis zum Ende der Angebotsfrist).
Es sind nur zwei Referenzen gefordert. Es ist Ihnen unbenommen, weitere Referenzen zu benennen. Da das Austauschen einer fehlerhaften Referenz durch eine nach Fristende nachgereichte bedingungsgemäße Referenz nicht möglich ist und in den entsprechenden Fällen den Ausschluss des Bieters nach sich zieht, empfiehlt das Beschaffungsamt des BMI, eine Liste von weiteren als bedingungsgemäß betrachteten Referenzen einzureichen.
Das Beschaffungsamt des BMI behält sich vor, die angegebenen Referenzen zu verifizieren. Angaben, die einer Nachprüfung nicht standhalten, können zum Ausschluss vom Vergabeverfahren führen. Sofern Sie aus berechtigten Geheimhaltungsgründen geforderte Angaben nicht machen können, teilen Sie diese Gründe dem Beschaffungsamt mit und legen Sie einen anderen geeigneten Nachweis der technischen und beruflichen Leistungsfähigkeit vor. Das Beschaffungsamt des BMI entscheidet sodann nach pflichtgemäßem Ermessen
über die Anerkennung des Alternativnachweises. Sofern Sie diesbezüglich unsicher sind, kontaktieren Sie das Beschaffungsamt des BMI unbedingt rechtzeitig vor Ablauf der Teilnahme- oder Angebotsfrist in Form einer Bewerber-/
Bieterfrage. Ein Nachfordern und Beibringen eines anderen (geeigneteren) Nachweises ist nach dem Angebotsschluss aus vergaberechtlichen Gründen nicht mehr möglich. Bitte berücksichtigen Sie in jedem Fall, dass Sie bei eine Mindestanforderung an den Wert des Auftrags auch Margen angeben können (Bsp. > 100.000 € oder zwischen 100.000 und 200.000 €).
Beschäftigtenzahl:
Im Rahmen der Ausschreibung wird eine Mindestbeschäftigtenanzahl von 3 Beschäftigten pro Jahr im Jahresdurchschnitt gefordert. Übersenden Sie hierzu bitte eine Eigenerklärung "13 Eigenerklärung Beschäftigtenzahl" in Form
einer selbsterstellten Liste, welche die Mindestbeschäftigtenzahl von 3 Beschäftigten pro Geschäftsjahr belegt. Bei Bietergemeinschaften und Bietern,
die andere Unternehmen im Rahmen der Eignungsleihe einbinden, wird die Beschäftigtenzahl der gesamten Bieterkonstellation addiert.
Abschnitt IV: Verfahren
entfällt
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Abrufberechtigt sind neben den in dieser Liste aufgeführten Behörden und Einrichtungen auch alle weiteren Behörden der unmittelbaren Bundesverwaltung.
Stiftung Preußische Schlösser und Gärten Berlin-Brandenburg
Stiftung Bundespräsident-Theodor-Heuss-Haus
Bundesamt für Soziale Sicherung
Bundesanstalt für Arbeitsschutz und Arbeitsmedizin
Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht
Bundesanstalt für Post und Telekommunikation Deutsche
Bundespost
Informationstechnikzentrum Bund
Bundesministerium für Gesundheit
Bundeszentrale für gesundheitliche Aufklärung
Beschaffungsamt des BMI
Bundesamt für Kartographie und Geodäsie
Hochschule des Bundes für öffentliche Verwaltung
Bundesanstalt Technisches Hilfswerk
Verbraucherzentrale Bundesverband eV
Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz, nukleare
Sicherheit und Verbraucherschutz
Bundesanstalt für Verwaltungsdienstleistungen
Bundesanstalt für Wasserbau
Bundesministerium für Verkehr und digitale Infrastruktur
Bundesamt für Seeschifffahrt und Hydrographie
Deutscher Wetterdienst
Eisenbahn-Bundesamt
Berufsgenossenschaft Verkehrswirtschaft Post-Logistik
Telekommunikation
Bundesanstalt für den Digitalfunk der Behörden und
Organisationen mit Sicherheitsaufgaben
Bundesanstalt für Immobilienaufgaben; BIMA_SRM;
BIMASRM_2; BIMASRM_5
Bundesanstalt für Landwirtschaft und Ernährung
Bundesinstitut für Risikobewertung
Deutsche Bundesbank
Deutsche Gesellschaft für Ernährung e.V.
Die Autobahn GmbH des Bundes
Erdölbevorratungsverband K.d.ö.R.
Sozialversicherung für Landwirtschaft, Forsten und Gartenbau
Versorgungsanstalt des Bundes und der Länder
Bundesamt für Familie und zivilgesellschaftliche Aufgaben
Bundesamt für Verfassungsschutz
Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle
Bundesanstalt für Geowissenschaften und Rohstoffe
Bundesanstalt für Gewässerkunde
Bundesanstalt für Materialforschung und -prüfung
Bundesanstalt für Straßenwesen
Bundeseisenbahnvermögen
Bundeskartellamt
Bundeskriminalamt Wiesbaden
Bundesministerium des Innern und für Heimat
Bundesministerium für Bildung und Forschung
Bundesministerium für Ernährung und Landwirtschaft
Bundesnetzagentur für Elektrizität, Gas, Telekommunikation,
Post und Eisenbahnen
Bundespatentgericht
Bundessortenamt
Der Generalbundesanwalt beim Bundesgerichtshof
Der Präsident des Bundesverwaltungsgerichts
Deutsches Patent- und Markenamt
Generaldirektion Wasserstraßen und Schifffahrt
Generaldirektion Wasserstraßen und Schifffahrt -Standort
Magdeburg-
Generalzolldirektion /Zollkriminalamt
Hauptzollamt Augsburg
Johann Heinrich von Thünen Institut
Kunstverwaltung des Bundes
Max-Rubner-Institut
Statistisches Bundesamt
Stiftung Reichspräsident-Friedrich-Ebert-Gedenkstätte
Umweltbundesamt
Wasserstraßen Neubauamt Datteln
Wasserstraßen- und Schifffahrtsamt Ems Nordsee
Wasserstraßen- und Schifffahrtsamt Mittellandkanal /Elbe-
Seitenkanal
WSA Donau MDK
WSA Elbe-Nordsee
Deutscher Bundestag
Bund der Vertriebenen
Bw Bekleidungsmanagement GmbH
Deutsche Stiftung für internationale rechtliche Zusammenarbeit e.V.
DRK-Suchdienst Standort Hamburg
Fraktion von Bündnis90/Die Grünen im Deutschen Bundestag
Friedrich-Ebert-Stiftung
Kuratorium für Waldarbeit und Forsttechnik e.V.
Bundesministerium der Justiz
Nationale Anti Doping Agentur
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Bonn
Postleitzahl: 53123
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse: http://www.bundeskartellamt.de
Unternehmen haben einen Anspruch auf Einhaltung der bieter- und bewerberschützenden Bestimmungen über das Vergabeverfahren gegenüber dem öffentlichen Auftraggeber, Bundesrepublik Deutschland, vertreten durch das Beschaffungsamt des BMI (BeschA).
Sieht sich ein am Auftrag interessiertes Unternehmen durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften in seinen Rechten verletzt, ist der Verstoß innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gegenüber dem BeschA zu rügen (§ 160 Abs. 3 S. 1 Nr. 1 Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB)). Verstöße, die aufgrund der Bekanntmachung oder der Vergabeunterlagen erkennbar sind, müssen spätestens bis zu der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder Angebotsabgabe gegenüber dem BeschA gerügt werden (§ 160 Abs. 3 S. 1 Nr. 2 und 3 GWB).
Teilt das BeschA dem Unternehmen mit, seiner Rüge nicht abhelfen zu wollen, so besteht die Möglichkeit, innerhalb von 15 Tagen nach Eingang der Mitteilung einen Antrag auf Nachprüfung bei der Vergabekammer zu stellen (§ 160 Abs. 3 S. 1 Nr. 4 GWB).
Bieter, deren Angebote für den Zuschlag nicht berücksichtigt werden sollen, werden vor dem Zuschlag gemäß § 134 Abs. 1 GWB darüber informiert. Ein Vertrag darf erst 15 Kalendertage nach Absendung dieser Information durch das BeschA geschlossen werden; bei Übermittlung per Fax oder auf elektronischem Wege beträgt diese Frist zehn Kalendertage. Sie beginnt am Tag nach Absendung der Information durch das BeschA.
Ein Antrag auf Nachprüfung ist schriftlich an die Vergabekammern des Bundes beim Bundeskartellamt, Villemombler Straße 76, 53123 Bonn zu richten.
Hinweis: Das BeschA ist im Falle eines Nachprüfungsantrags verpflichtet, die Vergabeakten, die auch die abgegebenen Angebote enthalten, an die Vergabekammer weiterzuleiten. Die Beteiligten haben ein Recht auf Akteneinsicht. Um Betriebs- und Geschäftsgeheimnisse zu wahren, teilen Sie uns konkret mit Bezug auf die entsprechenden Dokumente des Angebotes mit, welche Informationen als Betriebs- und Geschäftsgeheimnisse zu behandeln sind.