Städtebaulicher Wettbewerb 37° Nordost
Wettbewerbsbekanntmachung
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber/Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Gladbeck
NUTS-Code: DEA36 Recklinghausen
Postleitzahl: 45964
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: https://www.gladbeck.de
Abschnitt II: Gegenstand
Städtebaulicher Wettbewerb 37° Nordost
Der Ausbau der B224 zur A52 einschließlich des Tunnels im zentralen Siedlungsbereich von Gladbeck bedingt für die Stadt das wichtigste städtebauliche Projekt der nächsten Jahrzehnte. Dies liegt vor allem an der prominenten Lage der Bundesstraße im Stadtgebiet, durchzieht sie doch den Hauptsiedlungskern und trennt dabei einzelne Stadtteile voneinander.
Entlang der Trasse befinden sich sehr unterschiedliche, bislang un- bzw. untergenutzte Flächen, die im Zuge der Realisierung des Tunnels im Sinne einer nachhaltigen Stadtentwicklung neuen Nutzungen zugeführt werden sollen (Potenzialflächen). Neben freien, ehemals landwirtschaftlich bzw. bergbaulich genutzten Flächen, stehen zur Entwicklung Bereiche zur Verfügung, die aktuell noch durch eine Kleingartenanlage, eine Hoffläche und eine große Steinhalde „genutzt“ werden. Im Projekttitel „37° Nordost – Gladbeck wächst zusammen“ ist das Oberziel der Entwicklung benannt: Aktuell getrennte Stadtteile sollen zusammenwachsen, bestehende Barrieren abgebaut werden. Aufgrund der Trennung durch die B224 sind besagte Stadtteile (Ellinghorst mit dem Wittringer Wald, Butendorf und Stadtmitte) recht unterschiedlich. Der Wittringer Wald ist das große Naherholungsgebiet der Stadt mit regionaler Bedeutung. Westlich angrenzend befindet sich mit Butendorf ein Stadtteil, der fast ausschließlich die Wohnfunktion innehat, während sowohl das Wohnen als auch gewerbliche Nutzungen die Stadtmitte bis an die B224 (teilweise in Gemengelagen) abschließen. Gewünscht ist die Realisierung der Nutzungen Wohnen und Gewerbe (urban, nicht störend) großzügig ergänzt durch verbindende und qualitativ hochwertige Grünräume. Die aktuellen Fragestellungen der Stadtentwicklung wie nachhaltiges Wohnen, Arbeiten und Bauen, nachhaltige Mobilität sowie Klimaschutz und Klimaresilienz sind dabei in den Vordergrund zu stellen.
Das gesamte Projektgebiet umfasst ca. 30 ha inkl. der Flächen auf dem zukünftigen Tunnel und lässt sich grob in zwei Bereiche unterteilen. Ca. 17 ha entfallen auf Flächen auf denen eine bauliche Entwicklung stattfinden kann bzw. die einen direkten Bezug dazu haben. Bei weiteren ca. 9 ha liegt der Schwerpunkt auf der grünräumlichen Verbindungsfunktion. Bei den Restflächen handelt es sind im Grunde um Teile der Verbindungsstraße auf dem Tunnel, die nicht zum Schwerpunktbereich gehören.
Die Stadt Gladbeck beabsichtigt für „37° Nordost“ einen Rahmenplan erstellen zu lassen, der die Grundlage für die Entwicklung bilden soll. Um eine angemessene Lösung für diese anspruchsvolle Planungsaufgabe zu finden, wird ein nichtoffener Realisierungswettbewerb mit 15 teilnehmenden Büros bzw. Bürogemeinschaften nach RPW 2013 mit vorgeschaltetem Teilnahmewettbewerb und anschließendem Verhandlungsverfahren ausgelobt. Dabei werden 5 Teilnehmende gesetzt (s.u.), die übrigen Plätze werden über den Teilnahmewettbewerb vergeben.
Der Wettbewerb richtet sich an Büros der Fachrichtungen Stadtplanung und Landschaftsarchitektur. Können diese nicht im eigenen Büro nachgewiesen werden, ist zwingend eine Bewerbungsgemeinschaft zu bilden, um die entsprechenden Nachweise zu erbringen (Dabei wird ausdrücklich auf den entsprechenden Bewerbungsbogen verwiesen). Übersteigt die Anzahl an zugelassenen, bewerbenden Büros bzw. Bürogemeinschaften die zur Verfügung stehenden Plätze, entscheidet das Los. Im Falle einer Auswahl einer Bürogemeinschaft ist auch ein gemeinsamer Wettbewerbsbeitrag einzureichen.
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
Kriterien für die Auswahl der Teilnehmer Kriterien zur Auswahl zum Verfahren. Die Auswahl erfolgt per Los.
1. Wirtschaftliche Leistungsfähigkeit (Details s. Bewerbungsbogen) 2. Nachweis einer ausreichenden Berufshaftpflichtdeckung (Details s. Bewerbungsbogen) 3. Nachweis des besonderen Berufsstands gem. § 44 Abs. 1 VgV und damit der beruflichen Befähigung gem. Bekanntmachung (Stadtplaner:in und/oder Landschaftsarchitekt:in (je Bewerber:in bzw. Bewerber:innengemeinschaft müssen beide Fachrichtungen abgedeckt werden) des jeweiligen Entwurfsverfassers durch Benennung der Eintragungsnummer einer Architektenkammer und z. B. der Eintragungsurkunde oder, falls dies in dem Heimatland nicht gesetzlich geregelt ist, durch ein Diplom, Prüfungszeugnis oder sonstigen Befähigungsnachweis, dessen Anerkennung gemäß der Richtlinie 2005/36/EG - "Berufsanerkennungsrichtlinie" gewährleistet ist.
4. Ein Referenzprojekt Stadtplanung (Erfahrung in der Planung und Entwicklung eines neuen, gemischtgenutzten Stadtraumes; mit einer Mindestgröße von 5 ha; In diesem müssen die Themen Wohnen, Gewerbe und Freiraum behandelt worden sein und ein Konzept in einem Rahmenplan oder Ähnlichem ausgearbeitet worden sein) 5. Ein Referenzprojekt Landschaftsarchitektur (Erfahrung in der Gestaltung öffentlich zugänglicher Freiflächen; in einem urbanen und nutzungsgemischten Kontext; mit einer Mindestgröße von 5 ha)
Stadtplaner:in und/oder Landschaftsarchitekt:in (je Bewerber:in bzw. Bewerber:innengemeinschaft müssen beide Fachrichtungen abgedeckt werden); eine genauere Beschreibung ist dem Bewerbungsbogen zu entnehmen.
Abschnitt IV: Verfahren
• Einbindung in die stadträumliche Situation
• Qualität des städtebaulichen Gesamtkonzeptes
• Identifikationswirkung hinsichtlich regionaler Baukultur und stadthistorischer Bezüge
• Qualität der Freiraumgestaltung
• Umgang mit Klimaanpassung und Klimaresilienz
• Funktionale Qualität
• Nutzungsqualität
• Realisierbarkeit und Nachhaltigkeit der Konzeption
• Wirtschaftlichkeit
Für den Wettbewerb nach RPW 2013 stellt die Ausloberin nach Abschluss der Bearbeitung eine Wettbewerbssumme von 155.000 Euro (brutto, inkl. der derzeit gültigen MwSt. von 19%) zur Verfügung. Die Wettbewerbssumme wurde auf der Basis der HOAI (2021) sowie dem Merkblatt 51 der AKBW ermittelt. Die Aufteilung ist wie folgt vorgesehen:
1. Preis: 62.000 Euro (brutto)
2. Preis: 37.500 Euro (brutto)
3. Preis: 25.000 Euro (brutto)
Für Anerkennungen stehen insgesamt 30.500 Euro (brutto) zur Verfügung.
Das Preisgericht ist berechtigt, durch einstimmigen Beschluss eine andere Verteilung der Preissumme vorzunehmen. Die Gesamtsumme kommt dabei immer zur Ausschüttung.
Im Rahmen des Wettbewerbs werden lediglich die Entwürfe der Preisgruppe vergütet. Darüber hinaus erfolgen keine Zahlungen an teilnehmende Büros oder Bürogemeinschaften.
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Zusätzliche Bedingungen für die Teilnahme am Vergabeverfahren und die Auftragsdurchführung:
Bei Bewerber:innengemeinschaften hat jedes Mitglied die gemäß den Vorgaben des Bewerbungsbogens die geforderten Erklärungen und Nachweise jeweils für sich vorzulegen. Soweit die:der Bewerbende den Einsatz von Unterauftragnehmer:innen für wesentliche Leistungen beabsichtigt, sind auch für diese die Erklärungen und Nachweise gemäß den Vorgaben des Bewerbungsbogens vorzulegen. Die Ausloberin fordert - sofern gesetzlich zulässig - fehlende Erklärungen oder Nachweise nach, diese sind nach schriftlicher Anforderung der Vergabestelle innerhalb von 6 Kalendertagen vorzulegen. Bewerbende sowie deren
Nachunternehmer:innen und Verleiher:innen von Arbeitskräften, haben gemäß der Vorgaben des TVgG - NRW Verpflichtungserklärungen abzugeben.
Es wird darauf hingewiesen, dass sich eine geforderte "Verpflichtungserklärung zu Tariftreue und Mindestentlohnung für Dienst- und Bauleistungen unter Berücksichtigung der Vorgaben des Tariftreue- und Vergabegesetzes Nordrhein-Westfalen (TVgG - NRW)" zur Zahlung des vergaberechtlichen Mindestlohns nur auf Arbeitnehmer:innen bezieht, die zur Erbringung der Leistung in der Bundesrepublik Deutschland eingesetzt werden. Vertragsbestandteil werden die "Besonderen Vertragsbedingungen des Landes Nordrhein-Westfalen zur Erfüllung der Verpflichtungen zur Tariftreue und Mindestentlohnung nach dem TVgG NRW".
Nach Abschluss des Wettbewerbs:
Es ist vorgesehen mit den Verfasser:innen der prämierten Entwürfe (Preisgruppe) Verhandlungen um die anschließende Beauftragung zu führen. Das Ergebnis der Sitzung des Preisgerichts geht dabei in die Bewertung ein. Im Rahmen des Verhandlungsverfahrens ist beabsichtigt die städtebauliche und freiraumplanerische Ausarbeitung des Wettbewerbsergebnisses zu einer Rahmenplanung und die Erstellung eines Grünordnungsplans (oder vergleichbarer Planungen) zu vergeben.
Im Falle einer weiteren Bearbeitung werden durch den Wettbewerb bereits erbrachte Leistungen des Wettbewerbsteilnehmers bis zur Höhe des zuerkannten Preises nicht erneut vergütet, sofern der Wettbewerbsentwurf in seinen wesentlichen Teilen der weiteren Bearbeitung zugrunde gelegt wird. Optional wird ein Gestaltungshandbuch beauftragt werden. Der:die Bewerbende mit der höchsten Punktzahl erhält den Zuschlag.
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Münster
Postleitzahl: 48143
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB)
§ 160 Einleitung, Antrag
(1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein.
(2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht.
(3) Der Antrag ist unzulässig, soweit
1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt,
2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2.
§ 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt.