Gebäude Forschung und Lehre, Klinikum Bielefeld Mitte Wärmeversorgungsanlagen DIN 180380 Referenznummer der Bekanntmachung: 2020M18-41
Bekanntmachung vergebener Aufträge
Ergebnisse des Vergabeverfahrens
Bauauftrag
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Bielefeld
NUTS-Code: DEA41 Bielefeld, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 33604
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]/7306
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: http://www.klinikumbielefeld.de
Abschnitt II: Gegenstand
Gebäude Forschung und Lehre, Klinikum Bielefeld Mitte Wärmeversorgungsanlagen DIN 180380
1 Stück Flexible Wärmeübergabestation ca. 100 KW
50 Stück Flachheizkörper
2 Stück Stahlröhrenradiatoren mit Hygienezertifikat
2150 m Stahlrohr, mit Alukaschierter Dämmung DN 12- 65
1 Stück Flexible Wärmeübergabestation ca. 100 KW
50 Stück Flachheizkörper
2 Stück Stahlröhrenradiatoren mit Hygienezertifikat
2150 m Stahlrohr, mit Alukaschierter Dämmung DN 12- 65
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt V: Auftragsvergabe
Gebäude Forschung und Lehre, Klinikum Bielefeld MitteWärmeversorgungsanlagen DIN 180380
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Bielefeld
NUTS-Code: DEA41 Bielefeld, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 33602
Land: Deutschland
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Münster
Postleitzahl: 48147
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse: http://www.bezirksregierungmuenster.de/de/wirtschaft_finanzen_kommunalaufsicht/vergabekammer_westfalen/
Der Nachprüfungsantrag ist nach § 160 GWB unzulässig, soweit:
1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 GWB bleibt unberührt,
2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind