Wettbewerb "Von-Galen-Grundschule" in Gescher
Wettbewerbsbekanntmachung
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber/Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Gescher
NUTS-Code: DEA34 Borken
Postleitzahl: 48712
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: https://www.isr-planung.de
Abschnitt II: Gegenstand
Wettbewerb "Von-Galen-Grundschule" in Gescher
Die Stadt Gescher lobt einen zweiphasigen anonymen Wettbewerb für die Von-Galen-Grundschule sowie die umliegenden Flächen (weitestgehend Schulhofflächen) aus.
Auf dem circa 2,1 Hektar großen Wettbewerbsgebiet sollen zukunftsweisende, innovative und nachhaltige Konzepte zur Um- bzw. Neugestaltung der vorhandenen Schule entwickelt werden. In diesem Zusammenhang können unter anderem Ideen, die eine Auseinandersetzung mit den Themen „Cluster-Schule“ und „offene Lernlandschaften“ möglich machen, einen entsprechenden Beitrag leisten.
Hierbei können von den teilnehmenden Büros Konzepte entwickelt werden, die entweder einen Umbau oder einen Komplettneubau vorsehen.
Der Wettbewerb ist von der Architektenkammer Nordrhein-Westfalen unter der Nummer W 50/22 RPW 2013 registriert worden. Die Auftragsvergabe unterliegt den Bestimmungen der VGV.
Gegenstand des zweiphasigen Wettbewerbsverfahrens ist die Findung eines hochbaulichen und freiraumplanerischen Konzeptes für den Um- oder Neubau der Von-Galen-Grundschule in der Glockenstadt Gescher. In der 1. Phase sollen konzeptionelle Ideen entwickelt werden, die in der anschließenden 2. Phase weiter vertieft werden.
Die Ausloberin beabsichtigt für die Fortführung des Projektes einen oder mehrere Preisträger/Preisträger*innen, gemäß Empfehlung des Preisgerichtes, mit den weiterführenden Planungen zu beauftragen. Der Umfang der weiteren Beauftragung umfasst die Leistungen für Gebäude und Innenräume (gemäß HOAI 2013 § 34) sowie Freianlagen (gemäß HOAI 2013 § 39) mindestens bis zur abgeschlossenen Leistungsphase 5, soweit und sobald die dem Wettbewerb zugrunde liegende Aufgabe realisiert werden soll.
Gemäß § 8 (2) RPW wird mit der Umsetzung des Projektes eine der Preisträger*innen und zwar in der Regel der/die Gewinner*in mit den weiteren Leistungen beauftragt.
Die weitere Beauftragung steht grundsätzlich unter einem Genehmigungs- und Finanzierungsvorbehalt.
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
Am Wettbewerb teilnahmeberechtigt sind Teams aus Architekt*innen und Landschaftsarchitekt*innen. Der Zulassungsbereich umfasst die EWR / WTO / GPA Staaten.
Teilnahmeberechtigt sind Teams aus Architekturbüros und Büros der Landschaftsarchitektur (jeweils Kammerpflicht). Teilnahmeberechtigt sind natürliche und juristische Personen, die die geforderten fachlichen Anforderungen erfüllen.
Bei natürlichen Personen sind die fachlichen Anforderungen erfüllt, wenn sie gemäß Rechtsvorschrift ihres Heimatstaates berechtigt sind, am Tage der Bekanntmachung die Berufsbezeichnung Architekt*in bzw. Landschaftsarchitekt*in zu führen. Ist in dem Heimatstaat der Bewerberenden die Berufsbezeichnung gesetzlich nicht geregelt, so erfüllt die fachlichen Anforderungen als Architekt*in bzw. Landschaftsarchitekt*in, wer über ein Diplom, Prüfungszeugnis oder sonstigen Befähigungsnachweis verfügt, dessen Anerkennung nach der Richtlinie 2005/36/EG Berufsanerkennungsrichtlinie gewährleistet ist und den Vorgaben des Rates vom 07. September 2005 über die Anerkennung von Berufsqualifikationen (ABI. EU Nr. L 255 S.22) entspricht.
Bei juristischen Personen sind die fachlichen Anforderungen erfüllt, wenn zu ihrem satzungsgemäßen Geschäftszweck Planungsleistungen gehören, die der anstehenden Planungsaufgabe entsprechen, und wenn die bevollmächtigte vertretende Person der juristischen Person und der Verfassenden der Wettbewerbsarbeit die fachlichen Anforderungen erfüllen, die an natürliche Personen gestellt werden. Teams natürlicher und juristischer Personen sind ebenfalls teilnahmeberechtigt, wenn jedes Mitglied der Teams teilnahmeberechtigt ist.
Für das Bewerbungsverfahren ist das Bilden von Teams sowie die Eignungsleihe oder das Einbinden eines Nachunternehmens möglich.
Liegt kein Verstoß gegen die vorgenannten Kriterien vor, werden die Bewerbungen zur Losung zugelassen. Mehrfachbewerbungen führen zum Ausschluss sämtlicher Bewerbungen und - sofern die Mehrfachbewerbung erst nachträglich bekannt wird - zum Ausschluss der Beiträge sämtlicher Beteiligter.
Die Auftraggeberin behält es sich vor, fehlende Unterlagen der Bewerbung innerhalb einer bestimmten Frist nachzufordern. Werden die nachgeforderten Unterlagen / Nachweise etc. sodann nicht fristgerecht vorgelegt, führt dies zum Ausschluss.
Nachdem die gelosten Büros feststehen, werden diese umgehend über den Ausgang der Auslosung informiert. Die ausgelosten Büros müssen dann spätestens innerhalb einer Frist von ca. 7 Tagen den Nachweis eines Teammitglieds als Landschaftsarchitekt*in erbringen und mitteilen (sofern nicht schon im Rahmen der Bewerbungsphase geschehen). Es kann auch bereits im Zuge des Bewerbungsverfahrens der Nachweis der Qualifikation eines Landschaftsarchitekten/einer Landschaftsarchitektin als Teammitglied erbracht werden.
Am Wettbewerb teilnahmeberechtigt sind Architekt*innen und Landschaftsarchitekt*innen
Abschnitt IV: Verfahren
Einbindung in den städtebaulichen Kontext und Maßstäblichkeit
Erfüllung des Raumprogramms sowie der funktionalen Anforderungen
Räumliche sowie gestalterische Qualität
Freiraumqualität
Wirtschaftlichkeit und Folgekosten
Nachhaltigkeit des gesamten Konzeptes
Nutzungsqualität sowie gestalterische Qualität der Freiräume
Für den Wettbewerb lobt die Ausloberin einen Gesamtbetrag in Höhe von 175.000 € netto aus.
Es werden Preisgelder in folgender Höhe ausgelobt:
1. Preis: 60.000 € netto
2. Preis: 42.000 € netto
3. Preis: 27.000 € netto
Anerkennung: 10.000 € netto
Dem Preisgericht bleibt eine andere Verteilung der Preisgelder vorbehalten. Voraussetzung für den Erhalt des Preisgeldes ist die fristgerechte Abgabe einer bewertbaren Arbeit.
Eine Aufwandsentschädigung in Höhe von insgesamt 36.000€ netto wird bei vollständiger und fristgerechter Abgabe einer bewertbaren Arbeit in gleichen Teilen auf die Teams der 2. Phase aufgeteilt.
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Voraussichtliche Terminschiene:
- Benachrichtigung Auswahl: 05.05.2023
- Benennung Büro Landschaftsarchitektur: 12.05.2023
- Bereitstellung der Unterlagen: vorr. 23.05.2023
- Rückfragekolloquium: KW 24 (12. - 16.06.2023)
- Abgabe Phase 1: 15.06.2023
- Preisgerichtssitzung Phase 1 KW 37 (11. - 15.09.2023)
- Rückfragefrist Phase 2: 22.09.2023
- Abgabe Phase 2: 05.12.2023
- Preisgericht Phase 2: KW 4 (22. - 26.01.2024)
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Köln
Postleitzahl: 50667
Land: Deutschland
Die am Wettbewerb beteiligten Büros können Verstöße gegen das in der Auslobung festgelegte Verfahren oder das Preisgerichtsverfahren gegenüber der Ausloberin rügen. Die Rüge gegen das Protokoll des Preisgerichtsverfahrens muss innerhalb von 10 Werktagen nach Zugang des Preisgerichtsprotokolls bei der Ausloberin eingehen.
Der gesamte Wettbewerb unterliegt der Nachprüfung durch die Vergabekammer Rheinland.
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Krefeld
Postleitzahl: 47798
Land: Deutschland