Wettbewerb "Von-Galen-Grundschule" in Gescher

Wettbewerbsbekanntmachung

Rechtsgrundlage:
Richtlinie 2014/25/EU

Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber/Auftraggeber

I.1)Name und Adressen
Offizielle Bezeichnung:[gelöscht]
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Gescher
NUTS-Code: DEA34 Borken
Postleitzahl: 48712
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: https://www.isr-planung.de
I.3)Kommunikation
Die Auftragsunterlagen stehen für einen uneingeschränkten und vollständigen direkten Zugang gebührenfrei zur Verfügung unter: https://www.isr-planung.de/downloads/
Weitere Auskünfte erteilen/erteilt die oben genannten Kontaktstellen
Angebote oder Teilnahmeanträge sind einzureichen an die oben genannten Kontaktstellen
I.6)Haupttätigkeit(en)
Andere Tätigkeit: Allgemeine öffentliche Verwaltung

Abschnitt II: Gegenstand

II.1)Umfang der Beschaffung
II.1.1)Bezeichnung des Auftrags:

Wettbewerb "Von-Galen-Grundschule" in Gescher

II.1.2)CPV-Code Hauptteil
71000000 Dienstleistungen von Architektur-, Konstruktions- und Ingenieurbüros und Prüfstellen
II.2)Beschreibung
II.2.2)Weitere(r) CPV-Code(s)
71200000 Dienstleistungen von Architekturbüros
71400000 Stadtplanung und Landschaftsgestaltung
II.2.4)Beschreibung der Beschaffung:

Die Stadt Gescher lobt einen zweiphasigen anonymen Wettbewerb für die Von-Galen-Grundschule sowie die umliegenden Flächen (weitestgehend Schulhofflächen) aus.

Auf dem circa 2,1 Hektar großen Wettbewerbsgebiet sollen zukunftsweisende, innovative und nachhaltige Konzepte zur Um- bzw. Neugestaltung der vorhandenen Schule entwickelt werden. In diesem Zusammenhang können unter anderem Ideen, die eine Auseinandersetzung mit den Themen „Cluster-Schule“ und „offene Lernlandschaften“ möglich machen, einen entsprechenden Beitrag leisten.

Hierbei können von den teilnehmenden Büros Konzepte entwickelt werden, die entweder einen Umbau oder einen Komplettneubau vorsehen.

Der Wettbewerb ist von der Architektenkammer Nordrhein-Westfalen unter der Nummer W 50/22 RPW 2013 registriert worden. Die Auftragsvergabe unterliegt den Bestimmungen der VGV.

Gegenstand des zweiphasigen Wettbewerbsverfahrens ist die Findung eines hochbaulichen und freiraumplanerischen Konzeptes für den Um- oder Neubau der Von-Galen-Grundschule in der Glockenstadt Gescher. In der 1. Phase sollen konzeptionelle Ideen entwickelt werden, die in der anschließenden 2. Phase weiter vertieft werden.

Die Ausloberin beabsichtigt für die Fortführung des Projektes einen oder mehrere Preisträger/Preisträger*innen, gemäß Empfehlung des Preisgerichtes, mit den weiterführenden Planungen zu beauftragen. Der Umfang der weiteren Beauftragung umfasst die Leistungen für Gebäude und Innenräume (gemäß HOAI 2013 § 34) sowie Freianlagen (gemäß HOAI 2013 § 39) mindestens bis zur abgeschlossenen Leistungsphase 5, soweit und sobald die dem Wettbewerb zugrunde liegende Aufgabe realisiert werden soll.

Gemäß § 8 (2) RPW wird mit der Umsetzung des Projektes eine der Preisträger*innen und zwar in der Regel der/die Gewinner*in mit den weiteren Leistungen beauftragt.

Die weitere Beauftragung steht grundsätzlich unter einem Genehmigungs- und Finanzierungsvorbehalt.

II.2.13)Angaben zu Mitteln der Europäischen Union
Der Auftrag steht in Verbindung mit einem Vorhaben und/oder Programm, das aus Mitteln der EU finanziert wird: nein

Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben

III.1)Teilnahmebedingungen
III.1.10)Kriterien für die Auswahl der Teilnehmer:

Am Wettbewerb teilnahmeberechtigt sind Teams aus Architekt*innen und Landschaftsarchitekt*innen. Der Zulassungsbereich umfasst die EWR / WTO / GPA Staaten.

Teilnahmeberechtigt sind Teams aus Architekturbüros und Büros der Landschaftsarchitektur (jeweils Kammerpflicht). Teilnahmeberechtigt sind natürliche und juristische Personen, die die geforderten fachlichen Anforderungen erfüllen.

Bei natürlichen Personen sind die fachlichen Anforderungen erfüllt, wenn sie gemäß Rechtsvorschrift ihres Heimatstaates berechtigt sind, am Tage der Bekanntmachung die Berufsbezeichnung Architekt*in bzw. Landschaftsarchitekt*in zu führen. Ist in dem Heimatstaat der Bewerberenden die Berufsbezeichnung gesetzlich nicht geregelt, so erfüllt die fachlichen Anforderungen als Architekt*in bzw. Landschaftsarchitekt*in, wer über ein Diplom, Prüfungszeugnis oder sonstigen Befähigungsnachweis verfügt, dessen Anerkennung nach der Richtlinie 2005/36/EG Berufsanerkennungsrichtlinie gewährleistet ist und den Vorgaben des Rates vom 07. September 2005 über die Anerkennung von Berufsqualifikationen (ABI. EU Nr. L 255 S.22) entspricht.

Bei juristischen Personen sind die fachlichen Anforderungen erfüllt, wenn zu ihrem satzungsgemäßen Geschäftszweck Planungsleistungen gehören, die der anstehenden Planungsaufgabe entsprechen, und wenn die bevollmächtigte vertretende Person der juristischen Person und der Verfassenden der Wettbewerbsarbeit die fachlichen Anforderungen erfüllen, die an natürliche Personen gestellt werden. Teams natürlicher und juristischer Personen sind ebenfalls teilnahmeberechtigt, wenn jedes Mitglied der Teams teilnahmeberechtigt ist.

Für das Bewerbungsverfahren ist das Bilden von Teams sowie die Eignungsleihe oder das Einbinden eines Nachunternehmens möglich.

Liegt kein Verstoß gegen die vorgenannten Kriterien vor, werden die Bewerbungen zur Losung zugelassen. Mehrfachbewerbungen führen zum Ausschluss sämtlicher Bewerbungen und - sofern die Mehrfachbewerbung erst nachträglich bekannt wird - zum Ausschluss der Beiträge sämtlicher Beteiligter.

Die Auftraggeberin behält es sich vor, fehlende Unterlagen der Bewerbung innerhalb einer bestimmten Frist nachzufordern. Werden die nachgeforderten Unterlagen / Nachweise etc. sodann nicht fristgerecht vorgelegt, führt dies zum Ausschluss.

Nachdem die gelosten Büros feststehen, werden diese umgehend über den Ausgang der Auslosung informiert. Die ausgelosten Büros müssen dann spätestens innerhalb einer Frist von ca. 7 Tagen den Nachweis eines Teammitglieds als Landschaftsarchitekt*in erbringen und mitteilen (sofern nicht schon im Rahmen der Bewerbungsphase geschehen). Es kann auch bereits im Zuge des Bewerbungsverfahrens der Nachweis der Qualifikation eines Landschaftsarchitekten/einer Landschaftsarchitektin als Teammitglied erbracht werden.

III.2)Bedingungen für den Auftrag
III.2.1)Angaben zu einem besonderen Berufsstand
Die Teilnahme ist einem bestimmten Berufsstand vorbehalten: ja
Beruf angeben:

Am Wettbewerb teilnahmeberechtigt sind Architekt*innen und Landschaftsarchitekt*innen

Abschnitt IV: Verfahren

IV.1)Beschreibung
IV.1.2)Art des Wettbewerbs
Nichtoffen
Anzahl der in Erwägung gezogenen Teilnehmer: 15
IV.1.7)Namen der bereits ausgewählten Teilnehmer:
BOCK NEUHAUS PARTNER, Coesfeld mit nts Ingenieurgesellschaft, Münster
HARTIG / MEYER / WÖMPNER, Münster mit N.N.
puppendahlarchitektur, Münster mit club L 94 Landschaftsarchitekten, Köln
Kleihues + Kleihues, Dülmen Rorup mit N.N.
Schuster Architekten, Düsseldorf mit nsp landschaftsarchitekten, Depenbrock
IV.1.9)Kriterien für die Bewertung der Projekte:

Einbindung in den städtebaulichen Kontext und Maßstäblichkeit

Erfüllung des Raumprogramms sowie der funktionalen Anforderungen

Räumliche sowie gestalterische Qualität

Freiraumqualität

Wirtschaftlichkeit und Folgekosten

Nachhaltigkeit des gesamten Konzeptes

Nutzungsqualität sowie gestalterische Qualität der Freiräume

IV.2)Verwaltungsangaben
IV.2.2)Schlusstermin für den Eingang der Projekte oder Teilnahmeanträge
Tag: 02/05/2023
Ortszeit: 10:00
IV.2.3)Tag der Absendung der Aufforderungen zur Teilnahme an ausgewählte Bewerber
Tag: 05/05/2023
IV.2.4)Sprache(n), in der (denen) Projekte erstellt oder Teilnahmeanträge verfasst werden können:
Deutsch
IV.3)Preise und Preisgericht
IV.3.1)Angaben zu Preisen
Es werden ein oder mehrere Preise vergeben: ja
Anzahl und Höhe der zu vergebenden Preise:

Für den Wettbewerb lobt die Ausloberin einen Gesamtbetrag in Höhe von 175.000 € netto aus.

Es werden Preisgelder in folgender Höhe ausgelobt:

1. Preis: 60.000 € netto

2. Preis: 42.000 € netto

3. Preis: 27.000 € netto

Anerkennung: 10.000 € netto

Dem Preisgericht bleibt eine andere Verteilung der Preisgelder vorbehalten. Voraussetzung für den Erhalt des Preisgeldes ist die fristgerechte Abgabe einer bewertbaren Arbeit.

IV.3.2)Angaben zu Zahlungen an alle Teilnehmer:

Eine Aufwandsentschädigung in Höhe von insgesamt 36.000€ netto wird bei vollständiger und fristgerechter Abgabe einer bewertbaren Arbeit in gleichen Teilen auf die Teams der 2. Phase aufgeteilt.

IV.3.3)Folgeaufträge
Ein Dienstleistungsauftrag infolge des Wettbewerbs wird an den/die Gewinner des Wettbewerbs vergeben: ja
IV.3.4)Entscheidung des Preisgerichts
Die Entscheidung des Preisgerichts ist für den öffentlichen Auftraggeber/den Auftraggeber bindend: nein
IV.3.5)Namen der ausgewählten Preisrichter:
Stimmberechtigt: Matthias Bergmann, Stadt Gescher
Stimmberechtigt: Günter Schültingkemper, Stadt Gescher
Stimmberechtigt: Anne Kortüm, Bürgermeisterin der Stadt Gescher
Stimmberechtigt: Prof. Oskar Spital-Frenking, Architekt, Lüdinghausen
Stimmberechtigt: Heiner Farwick, Ahaus und Stadtplaner, Ahaus
Stimmberechtigt: Prof. Volker Kleinekort, Architekt und Stadtplaner, Düsseldorf
Stimmberechtigt: Prof. Jörg Leeser, Architekt, Architekt, Düsseldorf
Stimmberechtigt: Ina Bimberg, Landschaftsarchitektin, Iserlohn
Stimmberechtigt: René Rheims, Landschaftsarchitekt, Düsseldorf
Stellvertretend: Klaus Schonnebeck, Stadt Gescher
Stellvertretend: Dominikus Bartusch, Stadt Gescher
Stellvertretend: N.N., 2. Stellvertretende*r Bürgermeister*in der Stadt Gescher
Stellvertretend: Richard Schmalöer, Architekt und Stadtplaner, Dortmund
Stellvertretend: Markus Schmale, Architekt, Grevenbroich
Stellvertretend: Prof. Björn Severin, Architekt und Stadtplaner, Düsseldorf
Stellvertretend: Sebastian Fürst, Landschaftsarchitekt Düsseldorf

Abschnitt VI: Weitere Angaben

VI.3)Zusätzliche Angaben:

Voraussichtliche Terminschiene:

- Benachrichtigung Auswahl: 05.05.2023

- Benennung Büro Landschaftsarchitektur: 12.05.2023

- Bereitstellung der Unterlagen: vorr. 23.05.2023

- Rückfragekolloquium: KW 24 (12. - 16.06.2023)

- Abgabe Phase 1: 15.06.2023

- Preisgerichtssitzung Phase 1 KW 37 (11. - 15.09.2023)

- Rückfragefrist Phase 2: 22.09.2023

- Abgabe Phase 2: 05.12.2023

- Preisgericht Phase 2: KW 4 (22. - 26.01.2024)

VI.4)Rechtsbehelfsverfahren/Nachprüfungsverfahren
VI.4.1)Zuständige Stelle für Rechtsbehelfs-/Nachprüfungsverfahren
Offizielle Bezeichnung:[gelöscht]
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Köln
Postleitzahl: 50667
Land: Deutschland
VI.4.3)Einlegung von Rechtsbehelfen
Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen:

Die am Wettbewerb beteiligten Büros können Verstöße gegen das in der Auslobung festgelegte Verfahren oder das Preisgerichtsverfahren gegenüber der Ausloberin rügen. Die Rüge gegen das Protokoll des Preisgerichtsverfahrens muss innerhalb von 10 Werktagen nach Zugang des Preisgerichtsprotokolls bei der Ausloberin eingehen.

Der gesamte Wettbewerb unterliegt der Nachprüfung durch die Vergabekammer Rheinland.

VI.4.4)Stelle, die Auskünfte über die Einlegung von Rechtsbehelfen erteilt
Offizielle Bezeichnung:[gelöscht]
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Krefeld
Postleitzahl: 47798
Land: Deutschland
VI.5)Tag der Absendung dieser Bekanntmachung:
29/03/2023

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