Abschluss einer Rahmenvereinbarung über die Beförderungsleistungen im Rahmen des Schülerspezialverkehrs zu verschiedenen städtischen Förderschulen und Schwimmfahrten Referenznummer der Bekanntmachung: VgV/EU/23/016
Auftragsbekanntmachung
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Hamm
NUTS-Code: DEA54 Hamm, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 59065
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: http://www.hamm.de
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Hamm
NUTS-Code: DEA54 Hamm, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 59065
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: http://www.hamm.de
Abschnitt II: Gegenstand
Abschluss einer Rahmenvereinbarung über die Beförderungsleistungen im Rahmen des Schülerspezialverkehrs zu verschiedenen städtischen Förderschulen und Schwimmfahrten
Abschluss einer Rahmenvereinbarung über die Beförderungsleistungen im Rahmen des Schülerspezialverkehrs zu verschiedenen städtischen Förderschulen und Schwimmfahrten
Beförderungsleistungen für verschiedene städtische Förderschulen in Hamm
Stadtgebiet Hamm 59065
- Lindenschule (Förderschule mit Schwerpunkt Sprache), Dortmunder Straße 170, 59077 Hamm, ca. 153 Schüler in 8 Touren (Stand SJ 2022/2023)
- Erich-Kästner-Schule (Förderschule mit Schwerpunkt Lernen, Standort Heessen), Glückaufstraße 2, 59073 Hamm, ca. 258 Schüler in 9 Touren (Stand SJ 2022/2023) zzgl. 2 Sondertouren am Nachmittag
- Mark-Twain-Schule (Förderschule mit Schwerpunkt soziale und emotionale Entwicklung), Torneweg 5, 59073 Hamm ca. 58 Schüler in 6 Touren (Stand SJ 2022/2023)
Die Rahmenvereinbarung wird je Los mit einem oder mehreren Vertragspartnern ab dem Schuljahr 2023/2024 für zwei Schuljahre geschlossen. Sie beginnt mit Auftragserteilung für die Rahmenvereinbarung und endet mit dem Schuljahr 2024/2025.
Sie verlängert sich automatisch zweimalig um jeweils ein weiteres Schuljahr, wenn sie nicht von einer Vertragspartei jeweils zum 01.05. schriftlich gekündigt wird.
Die Rahmenvereinbarung wird mit Unternehmen geschlossen, die die nötige Fachkunde und Leistungsfähigkeit besitzen, diese nachgewiesen haben und die nicht nach §§ 123 oder 124 GWB ausgeschlossen werden.
Beförderungsleistungen für die Alfred-Delp-Schule (Förderschule mit Schwerpunkt geistige Entwicklung) in Hamm
Stadtgebiet Hamm 59065
Los 2: Beförderungleistungen für Schüler/-innen der Alfred-Delp-Schule (Förderschule mit Schwerpunkt geistige Entwicklung)
- Alfred-Delp-Schule, Standort Pelkum (Kobbenskamp 23 a, 59077 Hamm),
o ca. 114 Schüler in 7 Touren (Stand SJ 2022/2023)
- Alfred-Delp-Schule, Standort Westtünnen (Ewald-Wortmann-Weg 10, 59069 Hamm),
o ca. 120 Schüler in 7 Touren (Stand SJ 2022/2023)
Die Rahmenvereinbarung wird je Los mit einem oder mehreren Vertragspartnern ab dem Schuljahr 2023/2024 für zwei Schuljahre geschlossen. Sie beginnt mit Auftragserteilung für die Rahmenvereinbarung und endet mit dem Schuljahr 2024/2025.
Sie verlängert sich automatisch zweimalig um jeweils ein weiteres Schuljahr, wenn sie nicht von einer Vertragspartei jeweils zum 01.05. schriftlich gekündigt wird.
Die Rahmenvereinbarung wird mit Unternehmen geschlossen, die die nötige Fachkunde und Leistungsfähigkeit besitzen, diese nachgewiesen haben und die nicht nach §§ 123 oder 124 GWB ausgeschlossen werden.
Schwimmfahrten verschiedener, städtischer Schulen zu Schwimmhallen etc.
Stadtgebiet Hamm 59065
In jedem Schuljahr werden ca. 30 bis 40 Fahrrouten von verschiedenen Schulen zu verschiedenen Sportstätten im Hammer Stadtgebiet eingerichtet. Die konkrete Ausgestaltung je Route kann durchaus unterschiedlich sein. So sind beispielsweise nur die Hinfahrten an mehreren Wochentagen zu einer Schule zu deren Sportstätte oder auch nur die einmalige Beförderung (Hin- und Rückfahrt). In den bisherigen Schuljahren ergaben sich so zwischen 1 und 14 Fahrten je Schulwoche und je Route.
Die Rahmenvereinbarung wird je Los mit einem oder mehreren Vertragspartnern ab dem Schuljahr 2023/2024 für zwei Schuljahre geschlossen. Sie beginnt mit Auftragserteilung für die Rahmenvereinbarung und endet mit dem Schuljahr 2024/2025.
Sie verlängert sich automatisch zweimalig um jeweils ein weiteres Schuljahr, wenn sie nicht von einer Vertragspartei jeweils zum 01.05. schriftlich gekündigt wird.
Die Rahmenvereinbarung wird mit Unternehmen geschlossen, die die nötige Fachkunde und Leistungsfähigkeit besitzen, diese nachgewiesen haben und die nicht nach §§ 123 oder 124 GWB ausgeschlossen werden.
Kooperationsfahrten
Stadtgebiet Hamm 59065
Es handelt sich um an jedem Unterrichtstag durchzuführende Fahrten zwischen jeweils 2 Gymnasien zur Teilnahme von Schülern an gemeinsamen Leistungskursen.
1. Gymnasium Hammonense - Galilei-Gymnasium, Galilei-Gymnasium - Gymnasium Hammonense
2. Freiherr-vom Stein-Gymnasium - Beisenkamp Gymnasium, Beisenkamp Gymnasium - Freiherr-vom Stein-Gymnasium
Die Rahmenvereinbarung wird je Los mit einem oder mehreren Vertragspartnern ab dem Schuljahr 2023/2024 für zwei Schuljahre geschlossen. Sie beginnt mit Auftragserteilung für die Rahmenvereinbarung und endet mit dem Schuljahr 2024/2025.
Sie verlängert sich automatisch zweimalig um jeweils ein weiteres Schuljahr, wenn sie nicht von einer Vertragspartei jeweils zum 01.05. schriftlich gekündigt wird.
Die Rahmenvereinbarung wird mit Unternehmen geschlossen, die die nötige Fachkunde und Leistungsfähigkeit besitzen, diese nachgewiesen haben und die nicht nach §§ 123 oder 124 GWB ausgeschlossen werden.
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
Mit dem Angebot einzureichen (Angaben im Bieterfragebogen):
1. Erklärung zur Betriebshaftpflichtversicherung in mindestens folgender Höhe vorzuhalten: Personen-, Sach- und Vermögensschäden jeweils 3.000,000 EUR.
Sofern die Versicherung keine gesonderten Schadensarten umfasst: pro Schadensfall mind. 10 Mio. EUR
Eine projektbezogene Anpassung ist möglich.
Auf besondere Anforderung innerhalb von 6 Kalendertagen einzureichen:
2. Der Versicherungsschutz ist auf Verlangen durch Vorlage der Versicherungspolice nachzuweisen.
Mit dem Angebot einzureichen:
1. Angaben im Bieterfragebogen:
1.1 Anzahl der in den letzten 3 Geschäftsjahren (2020 - 2022) durchschnittlich beschäftigten Mitarbeiter/innen mit folgenden Angaben -aufgeteilt nach Hauptsitz / Niederlassung die für Hamm zuständig wäre-:
- Kaufmännische Angestellte
- Fahrer
- Sonstige, wie z.B. technische Angestellte
- Aushilfskräfte, wie z.B. Begleitpersonen
1.2 Unternehmensdarstellung mit Angaben zu Schwerpunktleistungen, Tätigkeitsbereichen , ggf. vorhandenen Spezialkenntnissen und zum Lizenzinhaber
1.3 Angaben zum aktuellen Fuhrpark
- Anzahl der derzeitig vorhandenen Fahrzeuge
Ergänzende Angaben zu den vorhandenen Fahrzeugen:
- Fahrzeughersteller und -typ,
- Baujahr
- Anzahl Sitzplätze
1.4 Angaben zum Firmensitz bzw. zur zuständigen Niederlassung / zum Standort der Fahrzeuge und zum Anfahrtsweg
Wo werden die Fahrzeuge vorgehalten bzw. wo sind die Fahrzeuge stationiert?
1.5 Referenzen der vergangenen 3 Jahre (2020 bis 2022) über die Durchführung von vergleichbaren Aufträgen.
Die Referenzliste muss Angaben enthalten zum:
- Leistungszeitraum
- Auftragsvolumen
- Beschreibung der Leistung (inkl. Angabe der Anzahl der beförderten Schüler)
- Referenz-förderschule: Adresse, zentrale Telefonnummer/Email-Adresse
Da es sich hier um Förderschüler handelt, müssen sich auch die Referenzen auf die Beförderung von Förderschülern zu ihren Förderschulen beziehen. Beförderungsunternehmen, die bisher lediglich Erfahrungen/Referenzen durch die Beförderung von Regelschülern erworben haben, können somit an dieser Vergabe nicht teilnehmen.
Auf die Vorlage von Referenzen wird bei jenen Unternehmen verzichtet, die bereits in den letzten 3 Jahren entsprechende Beförderungsleistungen über mindestens ein Schuljahr für die Förderschulen der Stadt Hamm erbracht haben.
1.5.1 Los 1: Referenzen -Beförderung von Förderschülern-
1.5.2 Los 2: Besonderheit zur Alfred-Delp-Schule: Referenzen -Beförderung von Förderschülern mit dem Schwerpunkt geistige Entwicklung-
Bei Bietergemeinschaften ist der Bieterfragebogen von jedem Mitglied der Bietergemeinschaft für die zu vergebende Teilleistung einzureichen.
2. Bei Einschaltung anderer Unternehmen: Angaben gem. Vordruck "Eigenerklärung zur Leistungsübertragung an Nachunternehmen / zur Eignungsleihe".
3. Bei Eignungsleihe zusätzlich: Angaben gem. Vordruck "Verpflichtungserklärung anderer Unternehmen"
Auf besondere Anforderung, innerhalb von 6 Kalendertagen einzureichen:
4. Sofern Fahrzeuge noch angeschafft werden müssen, ist dazulegen, wie sichergestellt ist, dass die Fahrzeuge rechtzeitig einsatzbereit sind.
Abschnitt IV: Verfahren
Es sind keine Bieter zur Öffnung zugelassen.
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Nach Ablauf der Vertragslaufzeit
Die gesamte Kommunikation im Vergabeverfahren hat vorzugsweise über den Vergabemarktplatz erfolgen. Nach Ablauf der Angebotsfrist behält sich die Stadt Hamm einen Wechsel der Kommunikationsart (z.B. per Fax, Mail) vor.
Folgende Unterlagen müssen nicht mit dem Angebot eingereicht werden:
1. Bewerbungsbedingungen
2. Zusätzliche Vertragsbedingungen
3. Wichtige Hinweise zur Angebotsabgabe
4. Informationsblatt DSGVO
Bekanntmachungs-ID: CXPSYDDD0JP
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Münster
Postleitzahl: 48147
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse: http://www.bezreg-muenster.de/de/wirtschaft_finanzen_kommunalaufsicht/vergabekammer_westfalen/index.html
Gemäß § 160 GWB leitet die Vergabekammer ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein.
Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Abs. 6 GWB durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriftengeltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht.
Der Antrag ist unzulässig, soweit
- der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Abs. 2 GWB bleibt unberührt,
- Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
- Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
- mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrages nach § 135 Abs. 1 Nr. 2GWB. § 134 Abs. 1 Satz 2 GWB bleibt unberührt.
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Münster
Postleitzahl: 48147
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse: http://www.bezreg-muenster.de/de/wirtschaft_finanzen_kommunalaufsicht/vergabekammer_westfalen/index.html