BWI GmbH
Bekanntmachung vergebener Aufträge in den Bereichen Verteidigung und Sicherheit
Lieferauftrag
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber / Auftraggeber
Offizielle Bezeichnung:[gelöscht]
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Bonn
Postleitzahl: 53117
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]8
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse des öffentlichen Auftraggebers / des Auftraggebers: http://bwi.de
Adresse des Beschafferprofils: https://vergabeplattform.bwi.de/NetServer/
Abschnitt II: Auftragsgegenstand
Miete
Hauptort der Ausführung, Lieferung oder Dienstleistungserbringung: Deutschland
NUTS-Code DE Deutschland
Die Rahmenverträge werden jeweils für eine Grundlaufzeit von drei Jahren und vier optionalen Vertragsverlängerungen von jeweils 12 Monaten abgeschlossen. Daraus ergibt sich eine Vertragslaufzeit von maximal sieben Jahren (§14 Abs. 6 VSVgV).
48000000 Softwarepaket und Informationssysteme
Abschnitt IV: Verfahren
1. Preis. Gewichtung 30
2. Leistung. Gewichtung 70
Auftragsbekanntmachung
Bekanntmachungsnummer im ABl: 2022/S 090-249084 vom 10.5.2022
Abschnitt V: Auftragsvergabe
Auftrags-Nr: 1358-UP-Workflow Engine Los-Nr: 1 - Bezeichnung: Workflow Engine für SharePoint zentrierte WorkflowsAnzahl der elektronisch eingegangenen Angebote: 1
Offizielle Bezeichnung:[gelöscht]
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Köln
Postleitzahl: 51149
Land: Deutschland
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Offizielle Bezeichnung:[gelöscht]
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Bonn
Postleitzahl: 53123
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Internet-Adresse: http://www.bundeskartellamt.de
Zuständige Stelle für Schlichtungsverfahren
Offizielle Bezeichnung:[gelöscht]
Ort: Bonn
Land: Deutschland
Internet-Adresse: http://www.bundeskartellamt.de
(1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur
auf Antrag ein.
(2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an
dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine
Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 durch
Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei
ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete
Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden
ist
oder zu entstehen droht.
(3) Der Antrag ist unzulässig, soweit
1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen
Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags
erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer
Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist
nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt,
2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der
Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum
Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur
Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem
Auftraggeber gerügt werden,
3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den
Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum
Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe
gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des
Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen
sind.
Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der
Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 GWB Absatz 1
Nummer 2.
§ 134 GWB Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt.
Offizielle Bezeichnung:[gelöscht]
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Bonn
Postleitzahl: 53123
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Internet-Adresse: http://www.bundeskartellamt.de