Sanierung Obermattenbad Gundelfingen Referenznummer der Bekanntmachung: 1845
Auftragsbekanntmachung
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Gundelfingen (Breisgau)
NUTS-Code: DE132 Breisgau-Hochschwarzwald
Postleitzahl: 79194
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: https://www.gwg-gundelfingen.de/
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Freiburg im Breisgau
NUTS-Code: DE131 Freiburg im Breisgau, Stadtkreis
Postleitzahl: 79108
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: https://architekturbuero-thiele.de/
Abschnitt II: Gegenstand
Sanierung Obermattenbad Gundelfingen
Anlass für das Vergabeverfahren für die Objektplanungsleistungen Gebäude und Innenräume ist die geplante Sanierung des Obermattenbades in Gundelfingen.
Das Bad wurde 1978 eingeweiht und ist seit Generationen wichtiger Bestandteil - Institution des Gemeindelebens.
Nach über 40 Jahren Nutzung ist die Erneuerung der Schwimmhalle notwendig. Einige Bereiche wurden bereits saniert (Sauna, Umkleide, Foyer, Duschen), beim Herzstück des Obermattenbads besteht allerdings ein Instandhaltungsrückstand. Die Gemeinde Gundelfingen plant im Zuge der Sanierung der Schwimmhalle diverse innovative Neuerungen, um die Barrierefreiheit zu verbessern, moderne Dämm- und Baustandards umzusetzen und somit die CO2-Emissionen zu minimieren. Insgesamt sollen der langfristige Bestand des Obermattenbads und die Attraktivität für heimische und auswärtige Besucher gesteigert werden.
79194 Gundelfingen (Breisgau)
Objektplanungsleistungen Gebäude und Innenräume gemäß §§ 33 ff HOAI 2013, Leistungsphasen 2 bis 8 gemäß § 34 (3) HOAI, LPH 9 § 34 (3) HOAI optional
Die Laufzeit des Vertrages beruht auf einer derzeitigen Schätzung. Aufgrund derzeit noch nicht absehbarer Gründe behält sich die Auftraggeberin vor, den Auftrag zu verlängern.
Für die Vergabephase sollen mind. 3 und max. 4 Bieter ausgewählt werden. Die Auswahl der Bieter erfolgt aufgrund der Rangfolge der erreichten Punkte der Gesamtbewertung (absteigende Rangfolge). Bei Bewerbern mit gleicher Punktzahl entscheidet das Los.
Die Auftraggeberin behält sich eine abschnitts- und stufenweise Beauftragung der einzelnen Leistungsphasen vor.
Ein Rechtsanspruch auf die Übertragung aller Leistungsphasen besteht nicht.
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
Teilnahmeberechtigt sind natürliche und juristische Personen, die die geforderten fachlichen Anforderungen erfüllen.
Fachliche Anforderungen / Berufsbezeichnung:
Architekten oder Ingenieure mit gleichwertiger Qualifikation
Bei natürlichen Personen sind die fachlichen Anforderungen erfüllt, wenn sie gemäß Rechtsvorschrift ihres Herkunftsstaates berechtigt sind, am Tage der Bekanntmachung die o. g. Berufsbezeichnung zu führen. Ist in dem Herkunftsstaat des Bewerbers die Berufsbezeichnung nicht gesetzlich geregelt, so erfüllt die fachlichen Anforderungen, wer über ein Diplom, Prüfungszeugnis oder sonstigen Befähigungsnachweis verfügt, dessen
Anerkennung gemäß der Richtlinie 2005/36/EG und 2013/55 EU– „Berufsanerkennungsrichtlinie“ – gewährleistet ist.
Bei juristischen Personen sind die fachlichen Anforderungen erfüllt, wenn zu ihrem satzungsgemäßen Geschäftszweck Planungsleistungen gehören, die der anstehenden Planungsaufgabe entsprechen, und wenn der bevollmächtigte Vertreter der juristischen Person die fachlichen Anforderungen erfüllt, die an natürliche Personen gestellt werden.
Bewerbergemeinschaften natürlicher und juristischer Personen sind ebenfalls teilnahmeberechtigt, wenn jedes Mitglied der Bewerbergemeinschaft teilnahmeberechtigt ist.
Mehrfachbewerbungen natürlicher oder juristischer Personen oder von Mitgliedern von Bewerbergemeinschaften können zum Ausschluss der Beteiligten führen.
Jahreshonorarumsatz (EUR netto) durchschnittlicher Jahresumsatz der letzten 3 Geschäftsjahre:
< 0,5 Mio.: 1 Punkt
> 0,5 bis 1,0 Mio.: 3 Punkte
> 1,0 Mio.: 5 Punkte.
Gemeinsam mit dem Bereich "technische Leistungsfähigkeit" müssen insgesamt mindestens 6 Punkte erreicht werden.
Anzahl der Berufsträger (BT / Architekten oder Ingenieure mit glw. Qualifikation) durchschnittliche Anzahl der Berufsträger (BT) der letzten 3 Geschäftsjahre
bis 2 BT: 1 Punkt
3 bis 4 BT: 3 Punkte
über 4 BT: 5 Punkte
Berufliche Leistungsfähigkeit / Referenzen:
Referenzprojekt Kategorie A
Neubau oder Umbau/Sanierung Hallenbad, Freizeitbad (vergleichbares Projekt)
Gebäude mit Nutzfläche (NUF 1-6) mindestens 600 m2
mind. 5 aufeinanderfolgende, selbst erbrachte Leistungsphasen der Leistungsphasen 2 bis 8 nach § 34 HOAI
Einordnung mindestens Honorarzone III n. HOAI
Baukosten KG 300 / 400: mind. 1,5 Mio. EUR netto
Übergabe an den Nutzer (Abschluss LPH 8) nach dem 01.01.2013 bis 28.02.2023
Benennung Bauherr/Auftraggeber (Anschrift, Ansprechpartner)
1 Projekt: 5 Punkte - 2 Projekte: 10 Punkte - 3 Projekte: 15 Punkte (max. 15 Pkte.)
Referenzprojekt Kategorie B
Neubau oder Umbau/Sanierung Nicht-Wohngebäude mit öffentlichem Auftraggeber
Gebäude mit Nutzfläche (NUF 1-6) mindestens 600 m2
mind. 5 aufeinanderfolgende, selbst erbrachte Leistungsphasen der Leistungsphasen 2 bis 8 nach § 34 HOAI
Einordnung mindestens Honorarzone III n. HOAI
Baukosten KG 300 / 400: mind. 1,5 Mio. EUR netto
Übergabe an den Nutzer (Abschluss LPH 8) nach dem 01.01.2013 bis 28.02.2023
Benennung Bauherr/Auftraggeber (Anschrift, Ansprechpartner)
1 Projekt: 3 Punkte - 2 Projekte: 6 Punkte - 3 Projekte: 9 Punkte (max. 9 Pkte.)
Referenzprojekt Kategorie C
Neubau oder Umbau/Sanierung Nicht-Wohngebäude
Gebäude mit Nutzfläche (NUF 1-6) mindestens 600 m2
mind. 5 aufeinanderfolgende, selbst erbrachte Leistungsphasen der Leistungsphasen 2 bis 8 nach § 34 HOAI
Einordnung mindestens Honorarzone III n. HOAI
Baukosten KG 300 / 400: mind. 2 Mio. EUR netto
Übergabe an den Nutzer (Abschluss LPH 8) nach dem 01.01.2013 bis 28.02.2023
Benennung Bauherr/Auftraggeber (Anschrift, Ansprechpartner)
1 Projekt: 2 Punkte - 2 Projekte: 4 Punkte - 3 Projekte: 6 Punkte (max. 6 Pkte.)
Referenzprojekt Kategorie D
Ausgezeichnetes, realisiertes Hochbauprojekt
Allgemeines Projekt
Möglich ist die Nennung der Referenzprojekte Kategorie A bis C
Zeitraum: 01.01.2013 bis 28.02.2023
anerkannt werden „Architekturpreise“ oder Preise in Auszeichnungsverfahren; nicht anerkannt werden DGNB-Zertifizierungen.
1 Projekt: 2 Punkte - 2 Projekte: 4 Punkte (max. 4 Pkte.)
Bei den Referenzprojekten der Kategorien A bis C muss es sich jeweils um unterschiedliche Projekte handeln, lediglich bei den Referenzprojekten der Kategorie D ist eine Mehrfachnennung der Referenzprojekte aus den Kategorien A bis C möglich.
Zur Anerkennung als Referenzprojekt muss das Projekt jeweils alle geforderten Kriterien erfüllen. Wird ein Kriterium nicht erfüllt, kann das Projekt nicht als Referenzprojekt anerkannt werden. Eine Abstufung der Punktevergabe je nach Umfang der erfüllten Einzelkriterien erfolgt nicht..
Technische Leistungsfähigkeit: Gemeinsam mit dem Bereich "wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit" müssen insgesamt mindestens 6 Punkte erreicht werden.
Berufliche Leistungsfähigkeit/Referenzen: Die zu erreichende Mindestpunktzahl beträgt 15 Punkte
Teilnahmeberechtigt sind natürliche und juristische Personen, die die geforderten fachlichen Anforderungen erfüllen.
Fachliche Anforderungen / Berufsbezeichnung:
Architekten oder Ingenieure mit gleichwertiger Qualifikation
Bei natürlichen Personen sind die fachlichen Anforderungen erfüllt, wenn sie gemäß Rechtsvorschrift ihres Herkunftsstaates berechtigt sind, am Tage der Bekanntmachung die o. g. Berufsbezeichnung zu führen. Ist in dem Herkunftsstaat des Bewerbers die Berufsbezeichnung nicht gesetzlich geregelt, so erfüllt die fachlichen Anforderungen, wer über ein Diplom, Prüfungszeugnis oder sonstigen Befähigungsnachweis verfügt, dessen
Anerkennung gemäß der Richtlinie 2005/36/EG und 2013/55 EU– „Berufsanerkennungsrichtlinie“ – gewährleistet ist.
Bei juristischen Personen sind die fachlichen Anforderungen erfüllt, wenn zu ihrem satzungsgemäßen Geschäftszweck Planungsleistungen gehören, die der anstehenden Planungsaufgabe entsprechen, und wenn der bevollmächtigte Vertreter der juristischen Person die fachlichen Anforderungen erfüllt, die an natürliche Personen gestellt werden.
Bewerbergemeinschaften natürlicher und juristischer Personen sind ebenfalls teilnahmeberechtigt, wenn jedes Mitglied der Bewerbergemeinschaft teilnahmeberechtigt ist.
Mehrfachbewerbungen natürlicher oder juristischer Personen oder von Mitgliedern von Bewerbergemeinschaften können zum Ausschluss der Beteiligten führen.
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Teilnahmeantrag in elektronischer Form:
Teilnahmeanträge (Bewerbungen) sind bis zum Ende der Teilnahmefrist zusammen mit den Anlagen elektronisch als registrierter Nutzer auf https://bi-medien.de zu übermitteln.
Kommunikation:
Anfragen zum Verfahren können elektronisch als registrierter Nutzer auf https://bi-medien.de gestellt werden.
Zugang zur elektronischen Kommunikation und zur Bewerbung in elektronischer Form als registrierter Nutzer auf https://bi-medien.de über den Menüpunkt - Meine Vergaben - unter der ID des Verfahrens D450205169 im Bereich - Mitteilungen - bzw. - Teilnahmeantrag -.
Informationen zu den Registrierungsmöglichkeiten sind zu finden unter:
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Karlsruhe (Baden)
Postleitzahl: 76137
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Internet-Adresse: https://rp.baden-wuerttemberg.de/rpk/abt1/ref15/
Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen:
Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB)
§ 160 Einleitung, Antrag
(1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein.
(2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht.
(3) Der Antrag ist unzulässig, soweit
1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt,
2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt.