Arbeitgeberkommunikation der Bundeswehr für das Bundesministerium der Verteidigung (BMVg) Referenznummer der Bekanntmachung: 6002458895-BMVg IUD III 1
Auftragsbekanntmachung
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Bonn
NUTS-Code: DE Deutschland
Postleitzahl: 53123
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: http://www.evergabe-online.de/
Abschnitt II: Gegenstand
Arbeitgeberkommunikation der Bundeswehr für das Bundesministerium der Verteidigung (BMVg)
Rahmenvereinbarung über die Arbeitgeberkommunikation der Bundeswehr für das Bundesministerium der Verteidigung (BMVg)
Die umzusetzenden Maßnahmen werden deutschlandweit stattfinden, einige Arbeiten (z. B. Dreharbeiten) werden auch im Ausland erfolgen.
Soweit Arbeitstreffen erforderlich sind, finden diese überwiegend digital statt. Bei der Notwendigkeit von Arbeitstreffen unter physischer Präsenz finden diese im BMVg in Berlin statt.
Gegenstand dieser Ausschreibung sind Leistungen zur Ausgestaltung und Umsetzung von Maßnahmen der Arbeitgeberkommunikation als Teil der Informationsarbeit der Bundeswehr für das Bundesministerium der Verteidigung (BMVg) sowie dessen Geschäftsbereich.
Das Aufgabengebiet der künftigen Auftragnehmerin umfasst sowohl die Beratung bei der Ausrichtung der diesbezüglichen Kommunikationsarbeit und die Entwicklung von dementsprechenden Kommunikationskonzepten als auch die Weiterentwicklung und die Umsetzung der vollständigen zielgruppengerechten Kommunikation inkl. Mediaschaltungen mittels eines breiten Portfolios an Maßnahmen.
Der Schwerpunkt der zu erbringenden Leistungen liegt im Bereich der nachwuchswerblichen Arbeitgeberkommunikation, wird aber aufgrund der vielfältigen Wirkungsbeziehungen von Kommunikation auch Anteile der Öffentlichkeitsarbeit enthalten.
Die bisherige Rahmenvereinbarung läuft zum 31. Juli 2023 aus. Um eine bruchfreie Kommunikationsarbeit zu gewährleisten, ist somit eine Neuausschreibung erforderlich. Es gilt durch die künftige Auftragnehmerin zu überprüfen, ob der mit der Gründung der Arbeitgebermarke Bundeswehr 2015 eingeschlagene Weg weiterhin zukunftsfähig ist oder Anpassungen bzw. ein Rebranding des Arbeitsgebers Bundeswehr angesichts neuer sicherheitspolitischer Herausforderungen und gesellschaftlicher Veränderungen erforderlich sind. Zentrales Ziel bei allen Überlegungen wird es sein, die Bundeswehr mit zielgruppengerechten Employer Branding-Maßnahmen als einen der attraktivsten Arbeitgeber Deutschlands zu platzieren.
Option der zweimaligen Verlängerung der Rahmenvereinbarung um jeweils ein weiteres Jahr
Option der zweimaligen Verlängerung der Rahmenvereinbarung um jeweils ein weiteres Jahr
Es handelt sich um ein Vergabeverfahren, das ausschließlich auf elektronischem Wege durchgeführt wird! Angebote in Papierform sind nicht zulässig.
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
Eigenerklärung des Bieters zum Nichtvorliegen von Ausschlussgründen
Eigenerklärung des Bieters zu Referenzen:
Die künftige AN muss über nachgewiesene praktische Erfahrung in der strategischen Arbeitgeberkommunikation auf bundesweiter Ebene verfügen. Bitte benennen Sie mindestens drei entsprechende Referenzen von Kunden, für die Ihr Unternehmen in den letzten drei Jahren (2020-2023) eine mit der hier zu vergebenden vergleichbaren Leistung im Employer Branding mit Erfolg erbracht hat.
Mindestens zwei der Referenzen müssen für eine öffentlichen Auftraggeber aus dem Bereich öffentliche Hand/Dienstleistung/Behörde durchgeführt worden sein.
Folgende Referenzen sind im Detail einzureichen:
- Eine nationale Employer Branding-Kampagne mit einem Gesamtbudget von mindestens 3 Mio. Euro (inkl. MwSt.) und einem Social Media-Anteil ohne programmatischen Einkaufsanteil von mindestens 1 Mio. Euro (inkl. MwSt.), Laufzeit der Kampagne: maximal ein Jahr.
- Eine Employer Branding-Kampagne mit starkem Digitalfokus und einem Gesamtbudget von mindestens 1 Mio. Euro (inkl. MwSt.) ohne programmatischen Einkaufsanteil, Laufzeit der Kampagne: maximal ein Jahr.
- Eine Recruiting-Kampagne mit einem Gesamtbudget von mindestens 1 Mio. Euro (inkl. MwSt.) ohne programmatischen Einkaufsanteil, Laufzeit der Kampagne: maximal ein Jahr.
Stellen Sie hierzu bitte folgende Informationen in Tabellenform zusammen:
- Art und Umfang sowie kurze Beschreibung der erbrachten Leistungen
- Wert des Auftrags
- Zeitraum der Leistungserbringung / Auftragsausführung / ggf. Beginn der Vertragslaufzeit
- Angabe der Kontaktstelle beim Auftraggeber der Referenz mit Kontaktdaten.
Es genügt eine selbst niedergeschriebene Erklärung, es sind keine Referenzschreiben von früheren Auftraggebern erforderlich.
Eigenerklärung des Bieters zu personenbezogenen Kompetenzen:
Die künftige AN muss gemäß Punkt 0.2 der Leistungsbeschreibung sicherstellen, mit dem eingesetzten Personal die für die Leistungserbringung relevanten Kompetenzen und Erfahrungen im Bereich Personalmarketing/Employer Branding/Recruiting-Kommunikation abzudecken.
Bitte listen Sie die in den letzten drei Jahren bei Ihnen beschäftigten Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter mit ihren Qualifikationen auf, die zum sogenannten "Kern-Team" gehören werden.
Legen Sie bitte auch ein Kompetenzprofil derjenigen Personen vor, die Sie für die Projektleitung (Ansprechperson als Single-point-of-Contact zur Bedarfsträgerin sowie als Steuerungsinstanz für die interne Kommunikati-on bei der AN gemäß Punkt 0.2 der Leistungsbeschreibung) sowie für deren Stellvertretung vorsehen.
Daraus muss eine mindestens fünfjährige Berufserfahrung als Kampagnenleiter/Kampagnenleiterin (für die Projektleitung) sowie eine mindestens zweijährige Berufserfahrung als Kampagnenleiter/Kampagnenleiterin (für die Stellvertretung) in einer PR- oder Kommunikationsagentur hervorgehen.
Machen Sie zu den Referenz-Kampagnen dieser beiden Personen folgende Angaben: Umfang und kurze Beschreibung der Kampagne sowie Zeitraum der Leistungserbringung.
Bitte verzichten Sie bei allen Personen auf die Nennung von Echtnamen und ersetzen Sie diese durch Platzhalter (z. B. Mitarbeiter 1, Mitarbeiter A o. Ä.).
Bei Bildung einer Bietergemeinschaft:
— Bietergemeinschaftserklärung,
— Eigenerklärung zum Nichtvorliegen von Ausschlussgründen (von jedem Mitglied der BG),
— Eigenerklärung zu Referenzen - soweit ein Mitglied der Bietergemeinschaft entsprechend dem von ihm übernommenen Leistungsumfang diesen Nachweis erbringen muss.
— Eigenerklärung zu personenbezogenen Kompetenzen - soweit ein Mitglied der Bietergemeinschaft entsprechend dem von ihm übernommenen Leistungsumfang diesen Nachweis erbringen muss.
Bei Übertragung von Teilen der Leistung auf Unterauftragnehmer:
— Eigenerklärung zu Unteraufträgen / Eignungsleihe
Ggf. mit dem Angebot, zwingend aber vor der Zuschlagserteilung sind einzureichen:
— Verpflichtungserklärung für Unterauftragnehmer (von jedem Unterauftragnehmer),
— Eigenerklärung zum Nichtvorliegen von Ausschlussgründen (von jedem Unterauftragnehmer).
Bei Inanspruchnahme der Kapazitäten von Eignungsverleihern:
— Eigenerklärung zu Unteraufträgen / Eignungsleihe,
— Verpflichtungserklärung für Eignungsverleiher (von jedem Eignungsverleiher),
— Eigenerklärung zum Nichtvorliegen von Ausschlussgründen (von jedem Eignungsverleiher).
— Eigenerklärung zu Referenzen - soweit der Bieter diese Kapazitäten des Eignungsverleihers in Anspruch nimmt
— Eigenerklärung zu personenbezogenen Kompetenzen - soweit der Bieter diese Kapazitäten des Eignungsverleihers in Anspruch nimmt
Abschnitt IV: Verfahren
entfällt
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Die zur Nutzung der e-Vergabe-Plattform einzusetzenden elektronischen Mittel sind die Clients der e-Vergabe-Plattform und die elektronischen Werkzeuge der e-Vergabe-Plattform. Diese werden über die mit "Anwendungen" bezeichneten Menüpunkte auf www.evergabe-online.de zur Verfügung gestellt. Hierzu gehören für Unternehmen der Angebots-Assistenten (AnA) und der Signatur-Client für Bieter (Sig-Client) für elektronische Signaturen sowie das LV-Cockpit (www.lv-cockpit.de).
Die technischen Parameter zur Einreichung von Teilnahmeanträgen, Angeboten und Interessensbestätigungen verwendeten elektronischen Mittel sind durch die Clients der e-Vergabe-Plattform und die elektronischen Werkzeuge der e-Vergabe-Plattform bestimmt. Verwendete Verschlüsselungs- und Zeiterfassungsverfahren sind Bestandteil der Clients der e-Vergabe-Plattform sowie der Plattform selber und der elektronischen Werkzeuge der e-Vergabe-Plattform.
Weitergehende Informationen stehen auf https://www.evergabe-online.info bereit.
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Bonn
Postleitzahl: 53123
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
§ 160 GWB Einleitung, Antrag
(1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein.
(2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 GWB durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht.
(3) Der Antrag ist unzulässig, soweit
1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 GWB bleibt unberührt,
2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2 GWB. § 134 Absatz 1 Satz 2 GWB bleibt unberührt.
§ 134 GWB Informations- und Wartepflicht
https://www.gesetze-im-internet.de/gwb/__134.html
§ 135 Unwirksamkeit