Rahmenvereinbarung Arbeitnehmerüberlassung IT-Personal Referenznummer der Bekanntmachung: Z013-2023-0004
Auftragsbekanntmachung
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Köln
NUTS-Code: DEA23 Köln, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 50679
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: http://www.infokom.lvr.de
Adresse des Beschafferprofils: https://vergabe.lvr.de/NetServer/index.jsp
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Köln
NUTS-Code: DEA23 Köln, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 50679
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: http://www.lvr.de
Adresse des Beschafferprofils: https://vergabe.lvr.de/NetServer/index.jsp
Abschnitt II: Gegenstand
Rahmenvereinbarung Arbeitnehmerüberlassung IT-Personal
Es wird eine Rahmenvereinbarung mit bis zu sechs Unternehmen ausgeschrieben, um Bedarf an IT-Personal im Rahmen der Arbeitnehmerüberlassung kurzfristig decken zu können.
LVR-InfoKom, Hermann-Pünder-Straße 1, 50679 Köln
Arbeitnehmerüberlassung IT-Personal
ca. 27.940 Stunden/Jahr über alle Entgeltstufen
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
Die Befähigung und Erlaubnis zur Berufsausübung weist der Bieter durch die Vorlage eines Handelsregisterauszugs (als Anlage 04 zu kennzeichnen) nach.
Anlage 03 Kopie einer aktuell bestehenden Betriebshaftpflichtversicherung:
Der Bieter hat eine im Umfang und Deckungshöhe dem zu vergebenden Auftrag entsprechende Betriebshaftpflichtversicherung für Sach- und Personenschäden von mindestens 1.000.000 EUR und für Vermögensschäden von mindestens 1.000.000 EUR nachzuweisen und zwar in Form einer aktuellen Bestätigung der Versicherung über die Deckung. Diese Bestätigung darf zum Angebotsabgabetermin nicht älter als 12 Monate sein.
siehe Auflistung und Beschreibung
Anlage 01 Gesetzliche Erlaubnis zur Arbeitnehmerüberlassung
Bitte kennzeichnen Sie diese als Anlage 01.
Anlage 02 Unternehmensbeschreibung:
Es ist eine Unternehmensbeschreibung vorzulegen. Der Auftraggeber stellt hierfür einen Vordruck (Anlage 02) zur Verfügung, der zu verwenden ist!
Anlage 06 Eignungsrelevante Unternehmen:
Dieser Nachweis ist vorzulegen, sofern Sie beabsichtigen, die Auftragsausführung i.S.d. § 47 VgV (Eignungsleihe) durchzuführen. Sollten Sie im Rahmen der Vertragserfüllung beabsichtigen, die erforderliche und nachzuweisende wirtschaftliche, finanzielle sowie technische und berufliche Leistungsfähigkeit durch Kapazitäten anderer Unternehmen in Anspruch zu nehmen, führen Sie die entsprechenden Unternehmen in Listenform in diesem Dokument auf. Der Auftraggeber stellt hierfür einen Vordruck (Anlage 06) zur Verfügung, der zu verwenden ist!
Anlage 07 Liste der Nachunternehmer:
Angabe der Nachunternehmer. Der Auftraggeber stellt hierfür einen Vordruck (Anlage 07) zur Verfügung, der zu verwenden ist!
Anlage 08 Liste verbundener Unternehmen:
Bitte geben Sie in Ihrer Beschreibung einen Überblick über die mit Ihnen verbundenen Unternehmen und beachten Sie dabei die im Vordruck aufgeführten Hinweise. Der Auftraggeber stellt hierfür einen Vordruck (Anlage 08) zur Verfügung, der zu verwenden ist!
siehe Auflistung und Beschreibung
Abschnitt IV: Verfahren
entfällt
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Die konkrete Bedarfsdeckung an personellen Ressourcen erfolgt über einen Miniwettbewerb zwischen den ausgewählten Unternehmen der Rahmenvereinbarung.
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Köln
Postleitzahl: 50667
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse: http://www.bezreg-koeln.nrw.de/brk_internet/vergabekammer/
Nach § 160 des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) ist der Antrag auf Einleitung eines Nachprüfungsverfahrens vor der Vergabekammer unzulässig, soweit
1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 GWB bleibt unberührt,
2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2 GWB. § 134 Absatz 1 Satz 2 GWB bleibt unberührt.