Krankentransportleistungen (2023 ff.) für den Rettungsdienst der Stadt Münster Referenznummer der Bekanntmachung: 2023-0275-37
Auftragsbekanntmachung
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Münster
NUTS-Code: DEA33 Münster, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 48143
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: https://www.stadt-muenster.de/recht/startseite.html
Abschnitt II: Gegenstand
Krankentransportleistungen (2023 ff.) für den Rettungsdienst der Stadt Münster
Gegenstand des Vergabeverfahrens ist der Abschluss von sechs (6) öffentlich-rechtlichen Vereinbarungen gemäß § 13 Abs. 1 RettG NRW (jeweils eine Einbindungsvereinbarung je Los) zwecks Übertragung der Durchführung von Aufgaben des qualifizierten Krankentransports auf Dritte für einen Zeitraum von vier (4) Jahren (Grundlaufzeit) zzgl. einer Verlängerungsoptions um zwölf (12) Monate (Optionszeitraum) gegen eine pauschale jährliche Vergütung.
Daneben wirkt der Beauftragte auf Anforderung auch im geplanten und ungeplanten Mehrbedarf gegen eine einsatzabhängige pauschale Vergütung mit.
Die Beauftragten führen die Aufgabe nach Weisung der Stadt Münster als Trägerin des Rettungsdienstes als Verwaltungshelfer durch.
Die Vergabe erfolgt als soziale und andere besondere Dienstleistung im Sinne von § 130 Abs 1 GWB in Verbindung mit §§ 64 ff. VgV in der Verfahrensart eines offenen Verfahrens. Der Kreis der Bieter ist nicht auf gemeinnützige Organisationen oder Vereinigungen i.S.v. § 107 Abs. 1 Nr. 4 GWB beschränkt.
Los 1
Stadtgebiet der (kreisfreien) Stadt Münster 48143 Münster
Der Leistungsumfang umfasst die Durchführung von Aufgaben des Krankentransports gemäß § 2 Abs. 3 RettG NRW im Stadtgebiet der kreisfreien Stadt Münster sowie darüber hinaus (so genannte Fernfahrten) zur Abdeckung des Grundbedarfs innerhalb der folgenden Betriebs- und Vorhaltezeiten:
- KTW 2: Mo. bis Fr.: 6:00 Uhr bis 11:00 Uhr; Samstag: 6:30 Uhr bis 15:00 Uhr; Sonn-/Feiertage: 7:00 Uhr bis 13:00 Uhr (39,5 Vorhaltestunden je Woche)
- KTW-11: Mo. bis Fr.: 8:30 Uhr bis 16:30 Uhr (40 Vorhaltestunden je Woche)
- KTW-6: Mo. bis Fr.: 7:30 Uhr bis 13:00 Uhr (27,5 Vorhaltestunden je Woche)
Darüber hinaus erfasst der Leistungsumfang ausnahmsweise die Durchführung von so genannten First-Responder-Einsätzen sowie folgende Vorhaltung zur Abdeckung des geplanten und des ungeplanten Mehrbedarfs (siehe zu Schätz- und Höchstabrufmengen Ziff. VI.3) (Nr. 4) dieser Bekanntmachung) während der Betriebszeiten:
- Für den ungeplanten Mehrbedarf ist während Betriebszeiten vom Auftragnehmer je Los zusätzlich ein weiterer Krankentransportwagen (Spitzenbedarfs-KTW) nebst geeigneter personeller Besetzung vorzuhalten der nach Eingang der Anforderung durch die Leitstelle in maximal 45 Minuten uneingeschränkt einsatzbereit gemeldet sein muss.
- Der zusätzlich vorgehaltene Spitzenbedarfs-KTW kann vom Auftraggeber auch zur Abdeckung (vor-)planbarer Mehrbedarfe mit einer Vorlaufzeit grundsätzlich mind. 14 Tagen, in Ausnahmefällen mindestens 48 Stunden angefordert werden.
Die im Rahmen dieses Auftrages vorgehaltenen Rettungsmittel sind während der Betriebszeiten auch zur Abwehr von Großschadensereignissen im Sinne von § 7 Abs. 4 S. 2 RettG NRW auf gesonderte Anforderung bereit zu stellen.
Der Auftragnehmer stellt den Bedarf je Los mit der Gestellung geeigneten Personals sicher und führt die ihm von der Leitstelle zugewiesenen Einsätze mit eigenen Rettungsmitteln durch. Der Betriebssitz und alle gemäß Leistungsumfang benötigten Rettungsmittel (Fahrzeuge inklusive medizinisch-technische Ausstattung und Geräte) sowie Verbrauchsmaterial sind vom Auftragnehmer zur Verfügung zu stellen.
Die Einzelheiten ergeben sich aus der Anlage Leistungsbeschreibung sowie der Anlage Einbindungsvereinbarung.
Die Auftraggeberin hat das Recht, den Vertrag durch einseitige Erklärung einmalig um 12 Monate bis zum 31. Oktober 2028 zu verlängern (Optionszeitraum). Sie hat den Auftragnehmer bis spätestens 6 Monate vor Ablauf der regulären Vertragslaufzeit über die beabsichtigte Ausübung des Optionsrechts in Kenntnis zu setzen. Ein Anspruch des Auftragnehmers auf die Verlängerung des Vertrags besteht nicht.
Gemäß Ziffer 4.1 der Anlage Einbindungsvereinbarung ist die Trägerin berechtigt, bei Bedarfsänderungen die Vorhaltezeiten der Einsatzmittel (Dienst- und Betriebszeiten) je Los (d.h. fahrzeugübergreifend) unter Beibehaltung der vereinbarten Gesamtwochenstundenanzahl bedarfsgerecht neu festzusetzen.
3) Gemäß Ziffer 4.2 der Anlage Einbindungsvereinbarung ist die Trägerin berechtigt die Sicherstellung der Leistungen des Krankentransports im Grundbedarf innerhalb der Stadt Münster unter Beibehaltung der vereinbarten Betriebs- und Vorhaltezeiten stunden- und/oder tageweise von einem anderen Standort als dem Betriebsstandort (z. B. einem städtischen Standort oder einem Krankenhaus) des Auftragnehmers anzuordnen.
4) Gemäß Ziffer 4.3 der Anlage Einbindungsvereinbarung behält sich die Auftraggeberin vor, die Vorgaben für die Ausstattung und Ausrüstung der Rettungsmittel bei Vorliegen eines Anpassungsbedarfs während der Vertragslaufzeit einseitig bedarfsgerecht anzupassen und hierfür die Anlage Leistungsbeschreibung zu ändern. Werden im Zuge der Änderungen Neu- oder Ersatzbeschaffungen notwendig, werden hierfür anfallende Mehrkosten, die nachweislich über die bisher für die Ausstattung kalkulierten Kosten hinausgehen, gegen Vorlage der Rechnung erstattet.
Los 2
Stadtgebiet der (kreisfreien) Stadt Münster 48143 Münster
Der Leistungsumfang umfasst die Durchführung von Aufgaben des Krankentransports gemäß § 2 Abs. 3 RettG NRW im Stadtgebiet der kreisfreien Stadt Münster sowie darüber hinaus (so genannte Fernfahrten) zur Abdeckung des Grundbedarfs innerhalb der folgenden Betriebs- und Vorhaltezeiten:
- KTW 3: Mo. bis Fr.: 7:00 Uhr bis 12:00 Uhr; Samstag: 7:00 Uhr bis 15:30 Uhr; Sonn-/Feiertage: 8:30 Uhr bis 14:00 Uhr (39 Vorhaltestunden je Woche)
- KTW-7: Mo. bis Fr.: 8:00 Uhr bis 14:00 Uhr (30 Vorhaltestunden je Woche)
- KTW-10: Mo. bis Fr.: 8:00 Uhr bis 16:00 Uhr (37,5 Vorhaltestunden je Woche)
Darüber hinaus erfasst der Leistungsumfang ausnahmsweise die Durchführung von so genannten First-Responder-Einsätzen sowie folgende Vorhaltung zur Abdeckung des geplanten und des ungeplanten Mehrbedarfs (siehe zu Schätz- und Höchstabrufmengen Ziff. VI.3) (Nr. 4) dieser Bekanntmachung) während der Betriebszeiten:
- Für den ungeplanten Mehrbedarf ist während Betriebszeiten vom Auftragnehmer je Los zusätzlich ein weiterer Krankentransportwagen (Spitzenbedarfs-KTW) nebst geeigneter personeller Besetzung vorzuhalten der nach Eingang der Anforderung durch die Leitstelle in maximal 45 Minuten uneingeschränkt einsatzbereit gemeldet sein muss.
- Der zusätzlich vorgehaltene Spitzenbedarfs-KTW kann vom Auftraggeber auch zur Abdeckung (vor-)planbarer Mehrbedarfe mit einer Vorlaufzeit von grundsätzlich mind. 14 Tagen, in Ausnahmefällen mindestens 48 Stunden angefordert werden.
Die im Rahmen dieses Auftrages vorgehaltenen Rettungsmittel sind während der Betriebszeiten auch zur Abwehr von Großschadensereignissen im Sinne von § 7 Abs. 4 S. 2 RettG NRW auf gesonderte Anforderung bereit zu stellen.
Der Auftragnehmer stellt den Bedarf je Los mit der Gestellung geeigneten Personals sicher und führt die ihm von der Leitstelle zugewiesenen Einsätze mit eigenen Rettungsmitteln durch. Der Betriebssitz und alle gemäß Leistungsumfang benötigten Rettungsmittel (Fahrzeuge inklusive medizinisch-technische Ausstattung und Geräte) sowie Verbrauchsmaterial sind vom Auftragnehmer zur Verfügung zu stellen.
Die Einzelheiten ergeben sich aus der Anlage Leistungsbeschreibung sowie der Anlage Einbindungsvereinbarung.
Die Auftraggeberin hat das Recht, den Vertrag durch einseitige Erklärung einmalig um 12 Monate bis zum 31. Oktober 2028 zu verlängern (Optionszeitraum). Sie hat den Auftragnehmer bis spätestens 6 Monate vor Ablauf der regulären Vertragslaufzeit über die beabsichtigte Ausübung des Optionsrechts in Kenntnis zu setzen. Ein Anspruch des Auftragnehmers auf die Verlängerung des Vertrags besteht nicht.
Gemäß Ziffer 4.1 der Anlage Einbindungsvereinbarung ist die Trägerin berechtigt, bei Bedarfsänderungen die Vorhaltezeiten der Einsatzmittel (Dienst- und Betriebszeiten) je Los (d.h. fahrzeugübergreifend) unter Beibehaltung der vereinbarten Gesamtwochenstundenanzahl bedarfsgerecht neu festzusetzen.
3) Gemäß Ziffer 4.2 der Anlage Einbindungsvereinbarung ist die Trägerin berechtigt die Sicherstellung der Leistungen des Krankentransports im Grundbedarf innerhalb der Stadt Münster unter Beibehaltung der vereinbarten Betriebs- und Vorhaltezeiten stunden- und/oder tageweise von einem anderen Standort als dem Betriebsstandort (z. B. einem städtischen Standort oder einem Krankenhaus) des Auftragnehmers anzuordnen.
4) Gemäß Ziffer 4.3 der Anlage Einbindungsvereinbarung behält sich die Auftraggeberin vor, die Vorgaben für die Ausstattung und Ausrüstung der Rettungsmittel bei Vorliegen eines Anpassungsbedarfs während der Vertragslaufzeit einseitig bedarfsgerecht anzupassen und hierfür die Anlage Leistungsbeschreibung zu ändern. Werden im Zuge der Änderungen Neu- oder Ersatzbeschaffungen notwendig, werden hierfür anfallende Mehrkosten, die nachweislich über die bisher für die Ausstattung kalkulierten Kosten hinausgehen, gegen Vorlage der Rechnung erstattet.
Los 3
Stadtgebiet der (kreisfreien) Stadt Münster 48143 Münster
Der Leistungsumfang umfasst die Durchführung von Aufgaben des Krankentransports gemäß § 2 Abs. 3 RettG NRW im Stadtgebiet der kreisfreien Stadt Münster sowie darüber hinaus (so genannte Fernfahrten) zur Abdeckung des Grundbedarfs innerhalb der folgenden Betriebs- und Vorhaltezeiten:
- KTW 4: Mo. bis Fr.: 7:00 Uhr bis 12:00 Uhr; Samstag: 7:00 Uhr bis 18:30 Uhr; Sonn-/Feiertage: 9:00 Uhr bis 20:00 Uhr (47,5 Vorhaltestunden je Woche)
- KTW-14: Mo. bis Fr.: 9:00 Uhr bis 21:00 Uhr (60 Vorhaltestunden je Woche)
Darüber hinaus erfasst der Leistungsumfang ausnahmsweise die Durchführung von so genannten First-Responder-Einsätzen sowie folgende Vorhaltung zur Abdeckung des geplanten und des ungeplanten Mehrbedarfs (siehe zu Schätz- und Höchstabrufmengen Ziff. VI.3) (Nr. 4) dieser Bekanntmachung) während der Betriebszeiten:
- Für den ungeplanten Mehrbedarf ist während Betriebszeiten vom Auftragnehmer je Los zusätzlich ein weiterer Krankentransportwagen (Spitzenbedarfs-KTW) nebst geeigneter personeller Besetzung vorzuhalten der nach Eingang der Anforderung durch die Leitstelle in maximal 45 Minuten uneingeschränkt einsatzbereit gemeldet sein muss.
- Der zusätzlich vorgehaltene Spitzenbedarfs-KTW kann vom Auftraggeber auch zur Abdeckung (vor-)planbarer Mehrbedarfe mit einer Vorlaufzeit von grundsätzlich mind. 14 Tagen, in Ausnahmefällen mindestens 48 Stunden angefordert werden.
Die im Rahmen dieses Auftrages vorgehaltenen Rettungsmittel sind während der Betriebszeiten auch zur Abwehr von Großschadensereignissen im Sinne von § 7 Abs. 4 S. 2 RettG NRW auf gesonderte Anforderung bereit zu stellen.
Der Auftragnehmer stellt den Bedarf je Los mit der Gestellung geeigneten Personals sicher und führt die ihm von der Leitstelle zugewiesenen Einsätze mit eigenen Rettungsmitteln durch. Der Betriebssitz und alle gemäß Leistungsumfang benötigten Rettungsmittel (Fahrzeuge inklusive medizinisch-technische Ausstattung und Geräte) sowie Verbrauchsmaterial sind vom Auftragnehmer zur Verfügung zu stellen.
Die Einzelheiten ergeben sich aus der Anlage Leistungsbeschreibung sowie der Anlage Einbindungsvereinbarung.
Die Auftraggeberin hat das Recht, den Vertrag durch einseitige Erklärung einmalig um 12 Monate bis zum 31. Oktober 2028 zu verlängern (Optionszeitraum). Sie hat den Auftragnehmer bis spätestens 6 Monate vor Ablauf der regulären Vertragslaufzeit über die beabsichtigte Ausübung des Optionsrechts in Kenntnis zu setzen. Ein Anspruch des Auftragnehmers auf die Verlängerung des Vertrags besteht nicht.
Gemäß Ziffer 4.1 der Anlage Einbindungsvereinbarung ist die Trägerin berechtigt, bei Bedarfsänderungen die Vorhaltezeiten der Einsatzmittel (Dienst- und Betriebszeiten) je Los (d.h. fahrzeugübergreifend) unter Beibehaltung der vereinbarten Gesamtwochenstundenanzahl bedarfsgerecht neu festzusetzen.
3) Gemäß Ziffer 4.2 der Anlage Einbindungsvereinbarung ist die Trägerin berechtigt die Sicherstellung der Leistungen des Krankentransports im Grundbedarf innerhalb der Stadt Münster unter Beibehaltung der vereinbarten Betriebs- und Vorhaltezeiten stunden- und/oder tageweise von einem anderen Standort als dem Betriebsstandort (z. B. einem städtischen Standort oder einem Krankenhaus) des Auftragnehmers anzuordnen.
4) Gemäß Ziffer 4.3 der Anlage Einbindungsvereinbarung behält sich die Auftraggeberin vor, die Vorgaben für die Ausstattung und Ausrüstung der Rettungsmittel bei Vorliegen eines Anpassungsbedarfs während der Vertragslaufzeit einseitig bedarfsgerecht anzupassen und hierfür die Anlage Leistungsbeschreibung zu ändern. Werden im Zuge der Änderungen Neu- oder Ersatzbeschaffungen notwendig, werden hierfür anfallende Mehrkosten, die nachweislich über die bisher für die Ausstattung kalkulierten Kosten hinausgehen, gegen Vorlage der Rechnung erstattet.
Los 4
Stadtgebiet der (kreisfreien) Stadt Münster 48143 Münster
Der Leistungsumfang umfasst die Durchführung von Aufgaben des Krankentransports gemäß § 2 Abs. 3 RettG NRW im Stadtgebiet der kreisfreien Stadt Münster sowie darüber hinaus (so genannte Fernfahrten) zur Abdeckung des Grundbedarfs innerhalb der folgenden Betriebs- und Vorhaltezeiten:
- KTW 5: Mo. bis Fr.: 7:30 Uhr bis 12:30 Uhr; Samstag: 8:30 Uhr bis 20:30 Uhr (37 Vorhaltestunden je Woche)
- KTW-8: Mo. bis Fr.: 8:00 Uhr bis 15:00 Uhr (35 Vorhaltestunden je Woche)
- KTW-9: Mo. bis Fr.: 8:00 Uhr bis 15:30 Uhr (37,5 Vorhaltestunden je Woche)
Darüber hinaus erfasst der Leistungsumfang ausnahmsweise die Durchführung von so genannten First-Responder-Einsätzen sowie folgende Vorhaltung zur Abdeckung des geplanten und des ungeplanten Mehrbedarfs (siehe zu Schätz- und Höchstabrufmengen Ziff. VI.3) (Nr. 4) dieser Bekanntmachung) während der Betriebszeiten:
- Für den ungeplanten Mehrbedarf ist während Betriebszeiten vom Auftragnehmer je Los zusätzlich ein weiterer Krankentransportwagen (Spitzenbedarfs-KTW) nebst geeigneter personeller Besetzung vorzuhalten der nach Eingang der Anforderung durch die Leitstelle in maximal 45 Minuten uneingeschränkt einsatzbereit gemeldet sein muss.
- Der zusätzlich vorgehaltene Spitzenbedarfs-KTW kann vom Auftraggeber auch zur Abdeckung (vor-)planbarer Mehrbedarfe mit einer Vorlaufzeit von grundsätzlich mind. 14 Tagen, in Ausnahmefällen mindestens 48 Stunden angefordert werden.
Die im Rahmen dieses Auftrages vorgehaltenen Rettungsmittel sind während der Betriebszeiten auch zur Abwehr von Großschadensereignissen im Sinne von § 7 Abs. 4 S. 2 RettG NRW auf gesonderte Anforderung bereit zu stellen.
Der Auftragnehmer stellt den Bedarf je Los mit der Gestellung geeigneten Personals sicher und führt die ihm von der Leitstelle zugewiesenen Einsätze mit eigenen Rettungsmitteln durch. Der Betriebssitz und alle gemäß Leistungsumfang benötigten Rettungsmittel (Fahrzeuge inklusive medizinisch-technische Ausstattung und Geräte) sowie Verbrauchsmaterial sind vom Auftragnehmer zur Verfügung zu stellen.
Die Einzelheiten ergeben sich aus der Anlage Leistungsbeschreibung sowie der Anlage Einbindungsvereinbarung.
Die Auftraggeberin hat das Recht, den Vertrag durch einseitige Erklärung einmalig um 12 Monate bis zum 31. Oktober 2028 zu verlängern (Optionszeitraum). Sie hat den Auftragnehmer bis spätestens 6 Monate vor Ablauf der regulären Vertragslaufzeit über die beabsichtigte Ausübung des Optionsrechts in Kenntnis zu setzen. Ein Anspruch des Auftragnehmers auf die Verlängerung des Vertrags besteht nicht.
Gemäß Ziffer 4.1 der Anlage Einbindungsvereinbarung ist die Trägerin berechtigt, bei Bedarfsänderungen die Vorhaltezeiten der Einsatzmittel (Dienst- und Betriebszeiten) je Los (d.h. fahrzeugübergreifend) unter Beibehaltung der vereinbarten Gesamtwochenstundenanzahl bedarfsgerecht neu festzusetzen.
3) Gemäß Ziffer 4.2 der Anlage Einbindungsvereinbarung ist die Trägerin berechtigt die Sicherstellung der Leistungen des Krankentransports im Grundbedarf innerhalb der Stadt Münster unter Beibehaltung der vereinbarten Betriebs- und Vorhaltezeiten stunden- und/oder tageweise von einem anderen Standort als dem Betriebsstandort (z. B. einem städtischen Standort oder einem Krankenhaus) des Auftragnehmers anzuordnen.
4) Gemäß Ziffer 4.3 der Anlage Einbindungsvereinbarung behält sich die Auftraggeberin vor, die Vorgaben für die Ausstattung und Ausrüstung der Rettungsmittel bei Vorliegen eines Anpassungsbedarfs während der Vertragslaufzeit einseitig bedarfsgerecht anzupassen und hierfür die Anlage Leistungsbeschreibung zu ändern. Werden im Zuge der Änderungen Neu- oder Ersatzbeschaffungen notwendig, werden hierfür anfallende Mehrkosten, die nachweislich über die bisher für die Ausstattung kalkulierten Kosten hinausgehen, gegen Vorlage der Rechnung erstattet.
Los 5
Stadtgebiet der (kreisfreien) Stadt Münster 48143 Münster
Der Leistungsumfang umfasst die Durchführung von Aufgaben des Krankentransports gemäß § 2 Abs. 3 RettG NRW im Stadtgebiet der kreisfreien Stadt Münster sowie darüber hinaus (so genannte Fernfahrten) zur Abdeckung des Grundbedarfs innerhalb der folgenden Betriebs- und Vorhaltezeiten:
- KTW 13: Mo. bis Fr.: 9:00 Uhr bis 20:00 Uhr (55 Vorhaltestunden je Woche)
- KTW-12: Mo. bis Fr.: 9:00 Uhr bis 18:30 Uhr (47,5 Vorhaltestunden je Woche)
Darüber hinaus erfasst der Leistungsumfang ausnahmsweise die Durchführung von so genannten First-Responder-Einsätzen sowie folgende Vorhaltung zur Abdeckung des geplanten und des ungeplanten Mehrbedarfs (siehe zu Schätz- und Höchstabrufmengen Ziff. VI.3) (Nr. 4) dieser Bekanntmachung) während der Betriebszeiten:
- Für den ungeplanten Mehrbedarf ist während Betriebszeiten vom Auftragnehmer je Los zusätzlich ein weiterer Krankentransportwagen (Spitzenbedarfs-KTW) nebst geeigneter personeller Besetzung vorzuhalten der nach Eingang der Anforderung durch die Leitstelle in maximal 45 Minuten uneingeschränkt einsatzbereit gemeldet sein muss.
- Der zusätzlich vorgehaltene Spitzenbedarfs-KTW kann vom Auftraggeber auch zur Abdeckung (vor-)planbarer Mehrbedarfe mit einer Vorlaufzeit von grundsätzlich mind. 14 Tagen, in Ausnahmefällen mindestens 48 Stunden angefordert werden.
Die im Rahmen dieses Auftrages vorgehaltenen Rettungsmittel sind während der Betriebszeiten auch zur Abwehr von Großschadensereignissen im Sinne von § 7 Abs. 4 S. 2 RettG NRW auf gesonderte Anforderung bereit zu stellen.
Der Auftragnehmer stellt den Bedarf je Los mit der Gestellung geeigneten Personals sicher und führt die ihm von der Leitstelle zugewiesenen Einsätze mit eigenen Rettungsmitteln durch. Der Betriebssitz und alle gemäß Leistungsumfang benötigten Rettungsmittel (Fahrzeuge inklusive medizinisch-technische Ausstattung und Geräte) sowie Verbrauchsmaterial sind vom Auftragnehmer zur Verfügung zu stellen.
Die Einzelheiten ergeben sich aus der Anlage Leistungsbeschreibung sowie der Anlage Einbindungsvereinbarung.
Die Auftraggeberin hat das Recht, den Vertrag durch einseitige Erklärung einmalig um 12 Monate bis zum 31. Oktober 2028 zu verlängern (Optionszeitraum). Sie hat den Auftragnehmer bis spätestens 6 Monate vor Ablauf der regulären Vertragslaufzeit über die beabsichtigte Ausübung des Optionsrechts in Kenntnis zu setzen. Ein Anspruch des Auftragnehmers auf die Verlängerung des Vertrags besteht nicht.
Gemäß Ziffer 4.1 der Anlage Einbindungsvereinbarung ist die Trägerin berechtigt, bei Bedarfsänderungen die Vorhaltezeiten der Einsatzmittel (Dienst- und Betriebszeiten) je Los (d.h. fahrzeugübergreifend) unter Beibehaltung der vereinbarten Gesamtwochenstundenanzahl bedarfsgerecht neu festzusetzen.
3) Gemäß Ziffer 4.2 der Anlage Einbindungsvereinbarung ist die Trägerin berechtigt die Sicherstellung der Leistungen des Krankentransports im Grundbedarf innerhalb der Stadt Münster unter Beibehaltung der vereinbarten Betriebs- und Vorhaltezeiten stunden- und/oder tageweise von einem anderen Standort als dem Betriebsstandort (z. B. einem städtischen Standort oder einem Krankenhaus) des Auftragnehmers anzuordnen.
4) Gemäß Ziffer 4.3 der Anlage Einbindungsvereinbarung behält sich die Auftraggeberin vor, die Vorgaben für die Ausstattung und Ausrüstung der Rettungsmittel bei Vorliegen eines Anpassungsbedarfs während der Vertragslaufzeit einseitig bedarfsgerecht anzupassen und hierfür die Anlage Leistungsbeschreibung zu ändern. Werden im Zuge der Änderungen Neu- oder Ersatzbeschaffungen notwendig, werden hierfür anfallende Mehrkosten, die nachweislich über die bisher für die Ausstattung kalkulierten Kosten hinausgehen, gegen Vorlage der Rechnung erstattet.
Los 6
Stadtgebiet der (kreisfreien) Stadt Münster 48143 Münster
Der Leistungsumfang umfasst die Durchführung von Aufgaben des Krankentransports gemäß § 2 Abs. 3 RettG NRW im Stadtgebiet der kreisfreien Stadt Münster sowie darüber hinaus (so genannte Fernfahrten) zur Abdeckung des Grundbedarfs innerhalb der folgenden Betriebs- und Vorhaltezeiten:
- KTW 1: täglich 24 Stunden (168 Vorhaltestunden je Woche)
Darüber hinaus erfasst der Leistungsumfang ausnahmsweise die Durchführung von so genannten First-Responder-Einsätzen sowie folgende Vorhaltung zur Abdeckung des geplanten und des ungeplanten Mehrbedarfs (siehe zu Schätz- und Höchstabrufmengen Ziff. VI.3) (Nr. 4) dieser Bekanntmachung) während der Betriebszeiten:
- Für den ungeplanten Mehrbedarf ist während Betriebszeiten vom Auftragnehmer je Los zusätzlich ein weiterer Krankentransportwagen (Spitzenbedarfs-KTW) nebst geeigneter personeller Besetzung vorzuhalten der nach Eingang der Anforderung durch die Leitstelle in maximal 45 Minuten uneingeschränkt einsatzbereit gemeldet sein muss.
- Der zusätzlich vorgehaltene Spitzenbedarfs-KTW kann vom Auftraggeber auch zur Abdeckung (vor-)planbarer Mehrbedarfe mit einer Vorlaufzeit von grundsätzlich mind. 14 Tagen, in Ausnahmefällen mindestens 48 Stunden angefordert werden.
Die im Rahmen dieses Auftrages vorgehaltenen Rettungsmittel sind während der Betriebszeiten auch zur Abwehr von Großschadensereignissen im Sinne von § 7 Abs. 4 S. 2 RettG NRW auf gesonderte Anforderung bereit zu stellen.
Der Auftragnehmer stellt den Bedarf je Los mit der Gestellung geeigneten Personals sicher und führt die ihm von der Leitstelle zugewiesenen Einsätze mit eigenen Rettungsmitteln durch. Der Betriebssitz und alle gemäß Leistungsumfang benötigten Rettungsmittel (Fahrzeuge inklusive medizinisch-technische Ausstattung und Geräte) sowie Verbrauchsmaterial sind vom Auftragnehmer zur Verfügung zu stellen.
Die Einzelheiten ergeben sich aus der Anlage Leistungsbeschreibung sowie der Anlage Einbindungsvereinbarung.
Die Auftraggeberin hat das Recht, den Vertrag durch einseitige Erklärung einmalig um 12 Monate bis zum 31. Oktober 2028 zu verlängern (Optionszeitraum). Sie hat den Auftragnehmer bis spätestens 6 Monate vor Ablauf der regulären Vertragslaufzeit über die beabsichtigte Ausübung des Optionsrechts in Kenntnis zu setzen. Ein Anspruch des Auftragnehmers auf die Verlängerung des Vertrags besteht nicht.
Gemäß Ziffer 4.1 der Anlage Einbindungsvereinbarung ist die Trägerin berechtigt, bei Bedarfsänderungen die Vorhaltezeiten der Einsatzmittel (Dienst- und Betriebszeiten) je Los (d.h. fahrzeugübergreifend) unter Beibehaltung der vereinbarten Gesamtwochenstundenanzahl bedarfsgerecht neu festzusetzen.
3) Gemäß Ziffer 4.2 der Anlage Einbindungsvereinbarung ist die Trägerin berechtigt die Sicherstellung der Leistungen des Krankentransports im Grundbedarf innerhalb der Stadt Münster unter Beibehaltung der vereinbarten Betriebs- und Vorhaltezeiten stunden- und/oder tageweise von einem anderen Standort als dem Betriebsstandort (z. B. einem städtischen Standort oder einem Krankenhaus) des Auftragnehmers anzuordnen.
4) Gemäß Ziffer 4.3 der Anlage Einbindungsvereinbarung behält sich die Auftraggeberin vor, die Vorgaben für die Ausstattung und Ausrüstung der Rettungsmittel bei Vorliegen eines Anpassungsbedarfs während der Vertragslaufzeit einseitig bedarfsgerecht anzupassen und hierfür die Anlage Leistungsbeschreibung zu ändern. Werden im Zuge der Änderungen Neu- oder Ersatzbeschaffungen notwendig, werden hierfür anfallende Mehrkosten, die nachweislich über die bisher für die Ausstattung kalkulierten Kosten hinausgehen, gegen Vorlage der Rechnung erstattet.
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
Anlage Eigenerklärung Ausschlussgründe (Formular 521 EU)
- Die Auftraggeberin wird außerdem für die für eine Beauftragung in Betracht kommenden Bieter zusätzlich einen Auszug aus dem Wettbewerbsregister ziehen und diesen in die Prüfung der Eignungsanforderungen einbeziehen.
- Hinweis: Die Anforderungen für den Fall einer gemeinschaftlichen Beteiligung ergeben sich aus Ziffer 7 und 8 der Bewerbungsbedingungen.
Mit dem Angebot ist vorzulegen:
- Jahresabschluss (Bilanz, Auszug) des letzten abgeschlossenen Geschäftsjahres oder (sofern keine Bilanzierungspflicht besteht) Eigenkapitalbescheinigung entsprechend § 2 Abs. 2 Nr. 2 PBZugV in Kopie
- Hinweis: Nimmt ein Bieter die Kapazitäten eines anderen Unternehmens im Hinblick auf die erforderliche wirtschaftliche oder finanzielle Leistungsfähigkeit in Anspruch, so muss das andere Unternehmen die gemeinsame Haftung mit dem Bieter für die Auftragsdurchführung im entsprechenden Umfang der Eignungsleihe erklären (siehe Anlage Verpflichtungserklärung Nachunternehmer/Dritter (Formular 533 EU)).
Die weiteren Anforderungen für den Fall einer gemeinschaftlichen Beteiligung ergeben sich aus Ziffer 7 und 8 der Bewerbungsbedingungen.
- Hinweis: Die Auftraggeberin behält sich außerdem vor, diejenigen Bieter, die für einen Zuschlag in Betracht kommen, nach Angebotsabgabe und vor Erteilung des Zuschlags noch dazu aufzufordern, folgende Unterlagen zur Verifizierung der vorgelegten Eigenerklärung einzureichen: Unbedenklichkeitsbescheinigung des Finanzamts / Bescheinigung in Steuersachen, die zum Zeitpunkt des Ablaufs der Frist zur Einreichung der Unbedenklichkeitsbescheinigung nicht älter als 6 Monate ist; Unbedenklichkeitsbescheinigung eines Sozialversicherungsträgers, bei dem die Mehrzahl der Mitarbeiter versichert sind, über das Nichtbestehen von Beitragsrückständen
s.o.
- Ausgefüllte Anlage Referenzliste unter Verwendung des zur Verfügung gestellten Formblatts mit folgenden Angaben: Leistungszeitraum (von/bis Monat/Jahr), Vorhalteumfang (Rettungsmittel / Wochenvorhaltestunden), Auftraggeber (oder der Genehmigungsbehörde), Kontaktdaten des Auftraggebers (oder der Genehmigungsbehörde), Telefonnummer sowie Ansprechpartner(in) beim Auftraggeber (oder der Genehmigungsbehörde).
Es gelten folgende Mindestanforderungen: Angabe von mindestens einer Referenz aus den letzten drei Jahren (2020, 2021, 2022 = Referenzzeitraum) über die Wahrnehmung von Aufgaben im Rettungsdienst im Sinne des § 2 RettG NRW, die mit dem Auftragsgegenstand vergleichbar sind. Achtung: Die bisherige Wahrnehmung von Aufgaben des Rettungsdienstes im Sinne von § 2 RettG NRW kann nur dann als Referenz angegeben werden, wenn sie eine maximale durchschnittliche Ausfallquote in Höhe von 10% bezogen auf die Wochenvorhaltestunden aller von der Referenz erfassten Fahrzeuge im Referenzzeitraum aufweist.
Hinweis: Die Anforderungen für den Fall einer gemeinschaftlichen Beteiligung ergeben sich aus Ziffer 7 und 8 der Bewerbungsbedingungen.
s.o.
Für die Durchführung der Krankentransportleistungen gelten insbesondere die Bestimmungen des RettG NRW, für Notfallsanitäter das NotSanG sowie die Ausbildungs- und Prüfungsverordnung für Notfallsantitäterinnen und Notfallsanitäter (NotSan-APrV). Außerdem gilt die Ausbildungs- und Prüfungsverordnung für Rettungssanitäterinnen und Rettungssanitäter sowie Rettungshelferinnen und Rettungshelfer (RettAPO).
1) Der Auftragnehmer muss die in der Anlage Eigenerklärung Sanktionen aufgeführten Anforderungen erfüllen. Andernfalls gilt u.a. ein Zuschlagsverbot.
2) Der Auftragnehmer ist über die gesamte Dauer der Vertragslaufzeit verpflichtet, seinen Betrieb über eine Betriebshaftpflichtversicherung mit einer Mindestdeckungssumme i.H.v. 5.000.000,00 pauschal je Versicherungsfall für Personen-, Sach- und Vermögensschäden (2-fach Maximierung ausreichend) zu versichern und muss das (Fort-)Bestehen des Versicherungsschutzes der Auftraggeberin auf Verlangen durch Vorlage einer Versicherungsbestätigung des Versicherers oder Versicherungsmaklers nachweisen.
3) Mitarbeiter mit Eintragungen im Führungszeugnis über strafgerichtliche Verurteilungen oder gerichtliche Feststellungen nach § 17 Abs. 2 BZRG dürfen nicht eingesetzt werden. Eintragungen im polizeilichen Führungszeugnis eines für den Einsatz vorgesehenen Mitarbeiters haben demgegenüber keine Relevanz für die Beurteilung der Eignung im Vergabeverfahren.
Abschnitt IV: Verfahren
Münster
Das Öffnungsverfahren findet ohne Beteiligung von Bietenden statt.
Abschnitt VI: Weitere Angaben
1) Bitte beachten Sie die Hinweise zur Form der Angebotsabgabe in den Bewerbungsbedingungen, insbesondere auch bezüglich Dokumenten, die abweichend als eingescannte Version mit Originalunterschrift als pdf-Dokument einzureichen sind (siehe Anlage Auflistung der mit dem Angebot vorzulegenden Unterlagen / Erklärungen / Nachweise am Ende des Dokuments Bewerbungsbedingungen).
2) Anforderungen an die Rechtsform von Bietergemeinschaften: Gesamtschuldnerische Haftung mit einem Vertreter, siehe Bewerbungsbedingungen
3) Neben den gemäß Abschnitt III dieser Bekanntmachung geforderten Eignungsnachweise sind mit dem Angebot folgenden weitere Unterlagen vorzulegen:
- Ausgefüllte Anlage Angebotsschreiben, in Textform
- Ausgefüllte Anlage Preisblätter für die Lose, für die ein Angebot abgegeben werden soll, einschließlich der geforderten Preisangaben zu Pos. A und B und der Angaben zur Personalbedarfsberechnung für den Grundbedarf je Los (Pos. C.): Anzahl VZÄ, Ausfallfaktor (ohne Urlaub, für Krankheit und Fortbildung) insgesamt in Stunden, Anzahl der "Köpfe"
- Konzept zu Unterkriterium 2a (vom Bieter selbst zu erstellen)
- Konzept zu Unterkriterium 2b (vom Bieter selbst zu erstellen)
- Konzept für Unterkriterium 2c (vom Bieter selbst zu erstellen)
- Anlage Eigenerklärung Sanktionen
- Bei Einsatz anderer Unternehmen zum Nachweis der Eignung und der Teilnahme von Bietergemeinschaften sind mit dem Angebot zusätzlich die in der Anlage Auflistung der mit dem Angebot vorzulegenden Unterlagen / Erklärungen / Nachweise am Ende des Dokuments Bewerbungsbedingungen vorzulegen.
4) Zum rahmenvertraglichen Element der Beauftragung (geplanter und ungeplanter Mehrbedarf): Bezogen auf die Einzelabrufe für den ungeplanten und geplanten Mehrbedarf ist der Auftrag rahmenvertraglich geprägt. Diese Leistungen bilden jedoch nicht den Schwerpunkt der Leistungen. Die Auftraggeberin hat in der Anlage Preisblätter die geschätzte Abrufmenge für die Gewichtung des Angebotspreises je Einsatzstunde Mehrbedarf zur Ermittlung des wirtschaftlichsten Angebotspreises (siehe Anlage Preisblätter) sowie eine Höchstabrufmenge (siehe Bewerbungsbedingungen, dort Ziffer 10.2 und Anlage Einbindungsvereinbarung) definiert. Es besteht kein Anspruch der Auftragnehmer auf die Inanspruchnahme der Leistungen des geplanten und ungeplanten Mehrbedarfs durch die Auftraggeberin.
Bekanntmachungs-ID: CXTDYYDYWTHNXXHP
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Münster
Postleitzahl: 48147
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Internet-Adresse: https://www.bezreg-muenster.de/de/wirtschaft_finanzen_kommunalaufsicht/vergabekammer_westfalen/index.html
Gemäß § 160 GWB ist ein Nachprüfungsantrag unzulässig, soweit:
1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt,
2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt.
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Münster
Postleitzahl: 48143
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
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