Ersatzneubau Brückenbauwerke (BIM) Los 1 - Gebietslos Regierungspräsidium Stuttgart Referenznummer der Bekanntmachung: VM2-3952-34/9/30
Auftragsbekanntmachung
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Nationale Identifikationsnummer: 083200
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Stuttgart
NUTS-Code: DE11 Stuttgart
Postleitzahl: 70173
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.vm.baden-wuerttemberg.de
Abschnitt II: Gegenstand
Ersatzneubau Brückenbauwerke (BIM) Los 1 - Gebietslos Regierungspräsidium Stuttgart
Ersatzneubau Brückenbauwerke (BIM) Los 1 - Gebietslos Regierungspräsidium Stuttgart
70565 Stuttgart
Die Straßenbauverwaltung Baden-Württemberg (SBV BW) plant die Vergabe der Ersatzneubauplanungen sowie die Betreuung der anschließenden baulichen Umsetzung von landesweit 31 Bundesstraßenbrücken.
Das Gesamtpaket wird aus regionalen Gesichtspunkten in 3 Lose aufgeteilt. Bei hier vorliegenden Ausschreibung handelt es sich um Gebietslos 1 - Regierungspräsidium Stuttgart. Es betrifft folgende Bauwerke:
- Feldwegbrücke bei Distelhausen (BW 6324 536 0)
- Tauberbrücke B290 bei Mergentheim (BW 6424 506 0)
- Brücke über die DB im Zuge der B 290 (BW 6524 518 0)
- Brücke über B10-Ast bei S-Stammheim (BW 7120 646 1)
- Brücke über B10-Ast bei S-Stammheim (BW 7120 646 2)
- Überführung K 1856 bei Waiblingen (BW 7121 621 0)
- Brücke über Bahn und FW S-Zuffenhausen (BW 7121 674 C)
- Brücke über B 27, Bahn und FW S-Zuffenhausen (BW 7121 675 A)
- Körschtalbrücke S- Möhringen (BW 7220 560 1)
- Körschtalbrücke S- Möhringen (BW 7220 560 2)
- ÜBF K 3292 bei Oberkochen (BW 7226 511 0)
- UF Tannenbergstr. in Kirchheim (BW 7322 543 0)
- Schlierbachbrücke bei Schlierbach (BW 7323 521 0)
Die Brücken weisen erhebliche Defizite hinsichtlich Tragverhalten und/oder ihrer Konstruktion auf und sind zudem teilweise in einem schlechten Zustand. Aus diesen Gründen verfügen sie über eine kurze Restnutzungszeit und sind schnellstmöglich zu erneuern.
Es ist vorgesehen, die Brücken an Ort und Stelle unter Vollsperrung zu ersetzen. Sofern kein zweiter Überbau vorhanden ist, ist ein geeignetes Umleitungskonzept vor Ort abzustimmen und auszuweisen. Der Planung sind die aktuell gültigen technischen Richtlinien zugrunde zu legen. Weitere Veränderungen gegenüber dem Bestand sind grundsätzlich nicht vorgesehen. Insofern sollte ein Planfeststellungsverfahren nach §17 FStrG erlässlich sein. Im Rahmen der Berücksichtigung des materiellen Rechts kann es jedoch zu gegensätzlichen Interessen der Betroffenen kommen, die dann durch das zuständige Regierungspräsidium abschließend abzuwägen und ggf. auszugleichen sind. Handelt es sich um ein Kreuzungsbauwerk, ist die Planung mit den Kreuzungsbeteiligten abzustimmen. Es sind sämtliche notwendigen Dokumente vorzubereiten. Gleiches gilt für Brücken, bei denen mehrere Baulastträger beteiligt sind.
Eine deutliche Erhöhung der Anzahl der realisierten Brückenersatzneubauten erfordert eine Erhöhung der Anzahl der damit verbundenen Planungen für die jeweiligen Projekte. Eine wahrnehmbare Leistungssteigerung in Bezug auf die Anzahl der Brückenersatzneubauten erfordert zugleich Beschleunigung des Planungsprozesses durch Optimierung des Prozessablaufes und somit eine Weiterentwicklung klassischer Planungsweisen. Sämtliche Ersatzneubauten sind unter Anwendung von BIM-Methode (Building Information Modelling) zu realisieren. Dabei soll für den Planungsbereich die "Implementierung von BIM bei Ersatzneubau Brückenbauwerke in BW" konzipiert werden. BIM revolutioniert die bekannten klassischen Planungs- und Bauprozesse. Die BIM-Strategie in Bezug auf die Brückenersatzneubauten muss analysiert, standardisiert werden, mit dem Ziel spürbare Zeitersparnisse im Rahmen der effizienten Projektabwicklung zu realisieren. Es erfordert u. a. neue Vergabe- und Vertragsmodelle für künftige Brückenersatzneubauprojekte. Und auch Umstellungen während der Vertragsabwicklung, u. a. die Überarbeitung des "Schnittstellenkonzeptes Status quo" aufgrund der Möglichkeit des Vorziehens der Grundleistungen in frühere Leistungsphasen. Die Erfahrungen und das Know-how der beauftragten Ingenieurbüros sollen hierbei besser genutzt werden. Um die optimale Nutzung dieser Innovationpotenziale zu gewährleisten, wurde für das Projekt das Verfahren des Wettbewerblichen Dialogs gem. § 18 VgV gewählt. Es eröffnet die Möglichkeit für Mitwirkungsformate unter Einbeziehung der teilnehmenden Planungsbüros. Der wesentliche Unterschied bzw. Vorteil ist hierbei der Zeitpunkt der Berücksichtigung des fachlichen Inputs der Bieter. Mit dem Wettbewerblichen Dialog werden durch eine frühzeitige Einbeziehung von Planungsbüros die Lösungsvorschläge zur Erreichung der o. g. Ziele diskutiert und die Leistungsbeschreibung gemeinsam optimiert. Die Leistungsbeschreibung wird somit erst auf Grundlage der Ergebnisse der Dialogphase gemeinsam mit den Bietern entwickelt. Durch die frühe Einbindung der Bieter in die Erarbeitung der Lösung lassen sich die Angebotsspezifikationen treffsicherer auf die Ziele und Wünsche der Vergabestelle ausrichten. Zur Entwicklung der vergaberechtlichen und vertragsrechtlichen Grundlagen für künftige Brückenersatzneubauprojekte soll die beste Lösung für die anspruchsvolle Aufgabe, künftig eine höhere Anzahl an Brückenersatzneubauprojekten zu realisieren, gefunden werden.
Vom beauftragten Planungsbüro sind neben der Objekt- und Tragwerksplanung für die Ingenieurbauwerke (Lph. 1 bis Lph. 8 nach HOAI bzw. entsprechende Anwendungsfälle nach der BIM-Systematik) sämtliche für das Gesamtprojekt erforderlichen Fachplanungen zu erbringen bzw. zu koordinieren (wie z. B. Straßenplanung, Baugrundgutachten, naturschutzfachliche Untersuchungen/Planungen, usw.) und erforderlichenfalls mit den betroffenen Stel-len/Fachbehörden abzustimmen.
Es sind sämtliche im Planungs- und Umsetzungsprozess erforderlichen formalen Unterlagen aufzustellen und den jeweils zuständigen Stellen vorzulegen (siehe auch "Schnittstellenkonzept" (ENTWURF)).
Es wird ein Dateiserver eingerichtet, auf dem die sämtlichen Unterlagen, u. a. die verfügbaren Bestandsunterlagen wie Bauwerksbücher, Prüfberichte, Bestandspläne und -statiken abgerufen werden können. Es obliegt dem künftigen Auftragnehmer sie auf Vollständigkeit und Richtigkeit zu überprüfen.
Der Wettbewerbliche Dialog wird gem. § 18 Abs. 6 VgV in zwei Dialogphasen nach dem erfolgten Teilnahmewettbewerb durchgeführt.
In der 1. Dialogphase werden seitens der Teilnehmer zunächst schriftliche Dialogbeiträge in Form eines Lösungskonzeptes (Definition der Leistungsziele, BIM-Leistungsbeschreibung, gemeinsame Bestimmung des Leistungsumfangs in Bezug auf HOAI und Besondere BIM-Leistungen, Projektherangehensweise, Terminkette, Beauftragung weitere fachl. Beiträge als BIM-Leistung für schnittstellenfreie Planung, Personaleinsatzplan) eingereicht, welche dann in mehreren Dialoggesprächen erörtert werden. Die Unternehmen haben ihrerseits mehrfach Gelegenheit, ihre eigenen Lösungsvorschläge zu machen.
Nach den internen Bewertungen der Lösungskonzepte voraussichtlich im Juli 2023 wird der Wettbewerbliche Dialog gem. § 18 Abs. 7 VgV geschlossen und die teilnehmenden Unternehmen in der 2. Dialogphase gem. § 18 Abs. 8 VgV zur Abgabe eines Angebots, auf Grundlage des eigenen, zuvor eingereichten und nach der 1.Dialogphase konkretisierten Lösungsvorschlags, aufgefordert. Voraussichtlich im August 2023 nimmt das Ministerium für Verkehr anhand der Zuschlagskriterien eine finale Bewertung der Angebote vor. Die Gewichtung der Unterkriterien von Zuschlagskriterien erfolgt erst in der 2. Dialogphase, da der Auftragsgegenstand erst im Laufe des Verfahrens konkretisiert wird.
Das Ministerium für Verkehr behält sich vor, gem. § 18 Abs. 5 VgV mit den ausgewählten Planungsbüros verschiedene Aspekte des Auftrags mit allen Unternehmen in gleicher Weise zu erörtern. Für die internen Besprechungen setzt das Ministerium für Verkehr gem. § 18 Abs. 5 VgV das Einverständnis der teilnehmenden Unternehmen voraus, ihre Lösungsvorschläge bzw. Teile davon zu präsentieren. Die gegenseitige Kenntnisnahme der Lösungsvorschläge bzw. Teile davon der teilnehmenden Unternehmen untereinander ist hier nicht ausgeschlossen.
Die zeitlichen Verschiebungen der o. g. Terminkette sind möglich.
Für die Teilnahme am Wettbewerblichen Dialog ist gem. § 77 Abs. 2 VgV die Zahlung einer Aufwandsentschädigung vorgesehen. Bieter, die aus dem Vergabeverfahren nach der 2. Dialogphase ausscheiden und den Zuschlag nicht erhalten, werden mit einer Prämie in Höhe von 5.000 € (brutto) entschädigt. Der Anspruch auf die Aufwandsentschädigung besteht nicht, wenn in einem anderen der 3 Lose der Vergabe der Ersatzneubau Brückenbauwerke (BIM) der Bieter den Zuschlag erhält. Die Vorgehensweise ist bei der Lösungserarbeitung vergleichbar.
Im Falle einer Verlängerung des Brückenbaus ist ebenso mit einer Verlängerung der Bauoberleitung und der örtlichen Bauüberwachung zu rechnen.
1.§ 46 (3) Nr. 2 VgV Leistungsfähigkeit der technischen Fachkräfte, die im Zusammenhang mit der Leistungserbringung eingesetzt werden sollen, inkl. berufliche Befähigung. 15%
Bei der Wertung sind folgende Sachverhalte wesentlich: Anzahl von Projekten im Brückenbau der Projektleitung mit der Anwendung der BIM-Methode (digitale Steuerung, Vernetzung und fachliche Begleitung des Projektes) ausgeführt in den letzten 5 Jahren (Objektplanung Ingenieurbauwerke) mit Angaben von Projektname, Ort, Leistungszeitraum, Auftraggeber mit Nennung Ansprechpartner, nachgewiesen z. B. durch einen projektbezogenen Lebenslauf. Das jeweilige Projekt muss die Anwendungsfälle 1, 2, 3, 4, 5, 6, 7, 10 gem. BIM4INFRA 2020, Teil 6 beinhalten. (15% von 15%)
3 Punkte ≥ 3 Projekte
2 Punkte ≥ 2 Projekte
1 Punkt ≥ 1 Projekte
2. § 46 (3) Nr. 1 VgV Geeignete Referenzen über in den letzten fünf Jahren (statt 3 Jahre wie nach § 46 (3) Nr. 1 VgV) ausgeführte Leistungen, die mit der zu vergebenden Leistung vergleichbar sind. 85%
Bei der Wertung sind folgende Sachverhalte wesentlich: Referenzen der Bewerber zu vergleichbaren Projekten (Ersatzneubau Brückenbauwerk) innerhalb der letzten 5 Jahre mit Angaben von Projektname, Ort, Leistungszeitraum, Auftraggeber mit Nennung Ansprechpartner sowie die aussagekräftigen Angaben in Bezug auf die jeweils geforderte Anforderung an Referenz. Die Referenzprojekte müssen dem Bewerber eindeutig zuzuordnen sein. Im Falle einer Bewerbergemeinschaft können die Referenzprojekte von jedem Partner der Bewerbergemeinschaft eingereicht werden. Referenzprojekte des Unterauftragnehmers werden nur bei Eignungsleihe gewertet. Im Fall der Eignungsleihe bitte die entsprechenden Unterlagen ausgefüllt beifügen.
Eine Mehrfachnennung der jeweiligen Referenzprojekte ist möglich.
Referenz(en): "Bewertung Länge der Brücke" Das jeweilige Referenzprojekt muss die früher ausgeführte Erbringung der Leistungsphasen 1-3 sowie 6 gem. HOAI (Objektplanung Ingenieurbauwerke) beinhalten. (10% von 85%)
Ersatzneubau einer Brücke über 250 m
3 Punkte ≥ 3 Referenzen
2 Punkte = 2 Referenzen
1 Punkt = 1 Referenz
Ersatzneubau einer Brücke über 150 m jedoch unter 250 m
3 Punkte ≥ 3 Referenzen
2 Punkte = 2 Referenzen
1 Punkt = 1 Referenz
Ersatzneubau einer Brücke über 100 m jedoch unter gleich 150 m
3 Punkte ≥ 3 Referenzen
2 Punkte = 2 Referenzen
1 Punkt = 1 Referenz
Referenz(en): "Herstellung der Brücke" Das jeweilige Referenzprojekt muss die früher ausgeführte Erbringung der Leistungsphasen 1-3 sowie 6 gem. HOAI (Objektplanung Ingenieurbauwerke) beinhalten. (15% von 85%)
Im Taktschiebeverfahren
3 Punkte ≥ 3 Referenzen
2 Punkte = 2 Referenzen
1 Punkt = 1 Referenz
Im Freivorbau
3 Punkte ≥ 3 Referenzen
2 Punkte = 2 Referenzen
1 Punkt = 1 Referenz
Auf Traggerüst
3 Punkte ≥ 3 Referenzen
2 Punkte = 2 Referenzen
1 Punkt = 1 Referenz
Referenz(en): "Position der Brücke" Das jeweilige Referenzprojekt muss die früher ausgeführte Erbringung der Leistungsphasen 1-3 sowie 6 gem. HOAI (Objektplanung Ingenieurbauwerke) beinhalten. (15% von 85%)
Brücke über unbebauten Gelände
3 Punkte ≥ 3 Referenzen
2 Punkte = 2 Referenzen
1 Punkt = 1 Referenz
Brücke über 1-bahnige Straßen/Wege
3 Punkte ≥ 3 Referenzen
2 Punkte = 2 Referenzen
1 Punkt = 1 Referenz
Brücke über 2-bahnige Straßen
3 Punkte ≥ 3 Referenzen
2 Punkte = 2 Referenzen
1 Punkt = 1 Referenz
Brücke über Gewässern I. oder II. Ordnung
3 Punkte ≥ 3 Referenzen
2 Punkte = 2 Referenzen
1 Punkt = 1 Referenz
Brücke über DB u. anderen Bahngleisen
3 Punkte ≥ 3 Referenzen
2 Punkte = 2 Referenzen
1 Punkt = 1 Referenz
Referenz(en): "Entwurfsplanung nach BIM-Methode" Das jeweilige Referenzprojekt muss die früher ausgeführte Erbringung der Leistungsphasen 1-3 gem. HOAI (Objektplanung Ingenieurbauwerke) und somit Anwendungsfälle 1, 2, 3, 4, 5, 6, 7, 10 gem. BIM4INFRA 2020, Teil 6 beinhalten. (15% von 85%)
3 Punkte = 3 Referenzprojekte
2 Punkte = 2 Referenzprojekte
1 Punkt: = 1 Referenzprojekt
Referenz(en): "Ausführungsplanung /Vorbereitung und Mitwirkung Vergabe nach BIM-Methode" Das jeweilige Referenzprojekt muss die früher ausgeführte Erbringung der Leistungsphasen 5-7 gem. HOAI (Objektplanung Ingenieurbauwerke) und somit Anwendungsfälle 9, 11, 12 gem. BIM4INFRA 2020, Teil 6 beinhalten. (15% von 85%)
3 Punkte = 3 Referenzprojekte
2 Punkte = 2 Referenzprojekte
1 Punkt: = 1 Referenzprojekt
Referenz(en): "Bauoberleitung /Ausführung nach BIM-Methode" Das jeweilige Referenzprojekt muss die früher ausgeführte Erbringung der Leistungsphase 8 gem. HOAI (Objektplanung Ingenieurbauwerke) und somit Anwendungsfälle 15, 16, 17, 18, 19 gem. BIM4INFRA 2020, Teil 6 beinhalten. (15% von 85%)
3 Punkte = 3 Referenzprojekte
2 Punkte = 2 Referenzprojekte
1 Punkt: = 1 Referenzprojekt
Die Angaben eines jeden Bewerbers zu den benannten Kriterien werden mit einer Punktezahl zwischen 0 und 3 bewertet. Dabei werden die Punkte nach folgender Systematik vergeben:
3 Punkte: Kriterium vollumfänglich erfüllt,
2 Punkte: Kriterium überwiegend erfüllt,
1 Punkt: Kriterium teilweise erfüllt,
0 Punkte: Kriterium nicht erfüllt.
Die Auswahl der Bewerber, die zur Teilnahme am Dialog aufgefordert werden, erfolgt in einem 4-stufigen Verfahren:
1. Zunächst wird geprüft, ob die Bewerbungen form- und fristgerecht eingereicht wurden.
2. Anschließend wird beurteilt, ob die Bewerber nach den vorgelegten Angaben und Unterlagen grundsätzlich geeignet sind, die in Rede stehenden Leistungen ordnungsgemäß zu erbringen, d. h. die geforderten Mindestanforderungen erfüllen. Die Vergabestelle behält sich vor, die Angaben aus den vorgelegten Referenzen sowie die Zufriedenheit der Vergabestelle durch eine telefonische Abfrage zu überprüfen. Bei falschen Angaben sowie bei negativen Auskünften über die Referenz, wird die Referenz von der Wertung ausgeschlossen. Auch die Benennung von Ansprechpartnern, die keine Auskünfte erteilen können, führt zum Ausschluss der Referenz aus der Wertung.
3. Sollten mehr als vier geeignete Bewerber einen Teilnahmeantrag fristgemäß und vollständig einreichen und die Mindestanforderungen erfüllen, behält sich die Vergabestelle das Recht vor, den Bewerberkreis zu beschränken. In diesem Fall wird anhand der zur Prüfung der Eignung des Bewerbers vorgelegten
Erklärungen bzw. Unterlagen der als grundsätzlich geeignet eingestuften Bewerbern beurteilt, welche Bewerber besonders geeignet erscheinen und daher im weiteren Verfahren beteiligt werden sollen. Die Vorgehensweise bei der Bewertung kann der beigefügten Bewertungsmatrix (siehe unter Pkt. II.2.9 dieser Auftragsbekanntmachung) entnommen werden.
4. Sollten mehrere Bewerber die gleiche Punktzahl erhalten, behält sich die Vergabestelle vor, die abschließende Auswahl und Reduzierung des Bewerberkreises durch Losverfahren herbeizuführen.
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
Die unter Ziffer III.1.1 geforderten Erklärungen und Nachweise sind vom Bewerber und bei Bewerbergemeinschaften jeweils von allen Mitgliedern vorzulegen. Ausländische Bewerber haben gleichwertige Nachweise der für sie zuständigen Behörde /Institution ihres Heimatlandes beizubringen. Zusätzlich sind diese ins Deutsche zu übersetzen, was durch eine beglaubigte Übersetzung geschehen muss.
Folgende Eigenerklärungen und Nachweise sind erforderlich:
- Auszug aus dem Handelsregister (oder vergleichbarer Nachweis) nicht älter als 6 Monate
- Soweit zutreffend: Bewerbergemeinschaftserklärung. Hierfür ist das Formular "Erklärung Bewerbergemeinschaft" zu verwenden.
- Eigenerklärung zum Nichtvorliegen von Ausschlussgründen nach §§ 123, 124 GWB. Diese Erklärungen können durch die Abgabe des den Vergabeunterlagen beigefügten Formulars "Eigenerklärung Eignung" erbracht werden. Einem Verstoß gegen diese Vorschriften gleichgesetzt sind die Verstöße gegen entsprechende Strafnormen anderer Staaten.
- Eigenerklärung zum Nichtvorliegen von Ausschlussgründen nach Sanktions-VO. Diese Erklärung ist durch die Abgabe des den Vergabeunterlagen beigefügten Formulars "Eigenerklärung Sanktions-VO" zu erbringen.
Näheres siehe Aufforderung zum Teilnahmewettbewerb (Interessensbestätigung). Diese Aufforderung steht unter der unter I.1) angegebenen Adresse zum Abruf bereit. Im Übrigen gelten die Teilnahmebedingungen Teilnahmewettbewerb.
Direktlink auf Dokumente mit Eignungskriterien:
Nachweis einer Berufs- oder Betriebshaftpflichtversicherung. Bei einer Bewerbergemeinschaft ist die Berufshaftpflichtversicherung für jedes Mitglied der Bewerbergemeinschaft maßgebend.
Mindestjahresumsatz des Unternehmens jeweils bezogen auf die letzten drei abgeschlossenen Geschäftsjahre, in dem Tätigkeitsbereich des Auftrags.
Nimmt der Bewerber in Hinblick auf die Kriterien für die wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit im Rahmen einer Eignungsleihe die Kapazitäten anderer Unternehmen in Anspruch, müssen diese gemeinsam für die Auftragsausführung haften; die Haftungserklärung ist gleichzeitig mit der "Verpflichtungserklärung Unterauftragnehmer" abzugeben.
Näheres siehe Aufforderung zum Teilnahmewettbewerb (Interessensbestätigung). Diese Aufforderung steht unter der unter I.1) angegebenen Adresse zum Abruf bereit. Im Übrigen gelten die Teilnahmebedingungen Teilnahmewettbewerb.
§ 45 (1) Satz 1, 2 Nr. 3, § 45 (4) Nr. 2 VgV Nachweis einer Berufs- oder Betriebshaftpflichtversicherung.
Nachweis, dass im Auftragsfall eine Haftpflichtversicherung mit einer Deckungssumme für Personenschäden in Höhe von 3 Mio. € und für sonstige Schäden (Sach- und Vermögensschäden) in Höhe von 5 Mio. € besteht.
Sofern die bestehende Haftpflichtversicherung die Schadensbeträge nicht in voller Höhe deckt oder momentan keine Haftpflichtversicherung besteht: Erklärung, die Deckungssumme im Auftragsfall unverzüglich an die geforderte Höhe anzupassen bzw. unverzüglich eine Haftpflichtversicherung mit der geforderten Deckungssumme abzuschließen und Zusicherung, im Auftragsfall unverzüglich einen entsprechenden Nachweis an den Auftraggeber zu übermitteln.
§ 45 (1) Satz 1, 2 Nr. 1, § 45 (4) Nr. 4 VgV Mindestjahresumsatz des Unternehmens in dem Tätigkeitsbereich des Auftrags in den letzten drei abgeschlossenen Geschäftsjahren.
Der Bewerber muss mindestens folgende Umsätze aufweisen: Honorarumsatz / Jahr ≥ 1.000.000,00€
Näheres siehe Aufforderung zum Teilnahmewettbewerb (Interessensbestätigung). Diese Aufforderung steht unter der unter I.1) angegebenen Adresse zum Abruf bereit. Im Übrigen gelten die HVA F StB EU Teilnahmebedingungen Teilnahmewettbewerb.
Direktlink auf Dokumente mit Eignungskriterien:
1.Leistungsfähigkeit der technischen Fachkräfte, die im Zusammenhang mit der Leistungserbringung eingesetzt werden sollen, inkl. berufliche Befähigung.
2.Geeignete Referenzen über in den letzten fünf Jahren (statt 3 Jahre wie nach § 46 (3) Nr. 1 VgV) ausgeführte Leistungen, die mit der zu vergebenden Leistung vergleichbar sind.
3.Durchschnittliche jährliche Beschäftigungszahl des Unternehmens und die Zahl seiner Führungskräfte in den letzten drei Jahren.
4.Ausstattung, Geräte und technische Ausrüstung, über die das Unternehmen für die Ausführung des Auftrags verfügt.
5.Maßnahmen des Bewerbers zur Qualitätssicherung
6.Sofern bereits bekannt, Angabe, welche Teile des Auftrags der Bewerber als Unteraufträge zu vergeben beabsichtigt.
Näheres siehe Aufforderung zum Teilnahmewettbewerb (Interessensbestätigung). Diese Aufforderung steht unter der unter I.1) angegebenen Adresse zum Abruf bereit. Im Übrigen gelten die HVA F StB EU Teilnahmebedingungen Teilnahmewettbewerb.
1.§ 46 (1), § 46 (3) Nr. 2, 6 VgV Leistungsfähigkeit der technischen Fachkräfte, die im Zusammenhang mit der Leistungserbringung eingesetzt werden sollen, inkl. berufliche Befähigung.
Anforderung an die Projektleitung:
-Nachweis einer abgeschlossenen Ausbildung als Ingenieur (Master-/Bachelorstudiengang oder vergleichbar); und
-mind. 5 Jahre Berufserfahrung; und
-Berufserfahrung im Bereich der BIM-Planung (digitale Steuerung, Vernetzung und fachliche Begleitung) in komplexen Infrastrukturprojekten oder vergleichbare Erfahrung in den letzten 5 Jahren, nachgewiesen z. B. durch einen projektbezogenen Lebenslauf.
Anforderung an den Projektmitarbeiter:
-Nachweis einer abgeschlossenen Ausbildung als Ingenieur (Master-/Bachelorstudiengang oder vergleichbar); und
-mind. 3 Jahre Berufserfahrung; und
-Berufserfahrung im Bereich der BIM-Planung (3D bzw. 4D bzw. 5D) in den letzten 5 Jahren, nachgewiesen z. B. durch einen projektbezogenen Lebenslauf.
Die Projektleitung und mindestens zwei weitere leitende Projektmitarbeiter, die die Projektleitung im Fall von Abwesenheit vertreten, müssen verhandlungssicheres Deutsch in Wort und Schrift beherrschen und fähig sein, planerische Sachverhalte zu diskutieren. Die Vergabestelle behält sich vor, die Nachweise des Sprachniveaus C1 in Deutsch ggfls. anzufordern.
2.§ 46 (1), (3) Nr. 1 VgV Geeignete Referenzen über in den letzten fünf Jahren (statt 3 Jahre wie nach § 46 (3) Nr. 1 VgV) ausgeführte Leistungen, die mit der zu vergebenden Leistung vergleichbar sind.
Es werden mindestens folgende Referenzprojekte gefordert:
-Mindestens zwei Entwurfsplanungen gem. der Richtlinie für das Aufstellen von Bauwerksentwürfen für Ingenieurbauten (weiter mit RAB-ING abgekürzt) für den Bundesfernstraßenbau mit Gesehenvermerk des BMDV (hier: Objektplanung Ingenieurbauwerke, Entwurfsplanung, Leistungsphasen 1-3 gem. HOAI). Bei einer Ausführung von Planungsleistungen im Ausland sind zwei Entwurfsplanungen nach vergleichbaren nationalen Richtlinien für das Aufstellen von Bauwerksentwürfen mit Prüfung oder Genehmigung durch die dafür zuständige Behörde/ Institution des Ausführungsstaates (sofern vorgesehen) beizubringen.
-Mindestens eine Planung (Objektplanung Ingenieurbauwerke, Entwurfsplanung, Leistungsphasen 1-3 gem. HOAI) nach RAB-ING oder vergleichbaren nationalen Richtlinien für das Aufstellen von Bauwerksentwürfen für Ingenieurbauten und Vorbereitung Vergabe (Objektplanung Ingenieurbauwerke, Leistungsphase 6 gem. HOAI) eines Ersatzbauwerkes mit mehr als 100 m Länge in Stahl- /Stahlverbundbauweise
-Mindestens eine Planung (Objektplanung Ingenieurbauwerke, Entwurfsplanung, Leistungsphasen 1-3 gem. HOAI) nach RAB-ING oder vergleichbaren nationalen Richtlinien für das Aufstellen von Bauwerksentwürfen und Vorberei-tung Vergabe (Objektplanung Ingenieurbauwerke, Leistungsphase 6 gem. HOAI) eines Ersatzbauwerkes mit mehr als 100 m Länge in Spannbetonbauweise
-Mindestens eine Bauoberleitung (Objektplanung Ingenieurbauwerke, Leistungsphasen 8 gem. HOAI) eines Ersatzbauwerkes in Spannbetonbauweise oder Stahl- /Stahlverbundbauweise
-Mindestens ein Infrastrukturprojekt (Entwurfsplanung und Vorbereitung Vergabe), welches mit der BIM-Methode umgesetzt wurde.
3.§ 46 (1), (3) Nr. 8 VgV Durchschnittliche jährliche Beschäftigungszahl des Unternehmens und die Zahl seiner Führungskräfte in den letzten drei Jahren.
Der Bewerber muss in den letzten drei Jahren über durchschnittlich mindestens 10 im Bereich der ausgeschriebenen Planungsleistungen Beschäftigte verfügt haben. Es ist nur das eigene Fachpersonal anzugeben. Bei Bewerbergemeinschaften ist der Personalstand zu kumulieren.
4.§ 46 (1), (3) Nr. 9 VgV Ausstattung, Geräte und technische Ausrüstung, über die das Unternehmen für die Ausführung des Auftrags verfügt.
Hardware:
Der Bewerber bestätigt, dass die eingesetzte technische Ausstattung die Erfüllung der ausgeschriebenen Leistungsbilder ermöglicht.
Der Bewerber bestätigt, dass für alle genannten Rollen jeweils ein performanter Arbeitsplatz über die gesamte Projektlaufzeit zur Verfügung steht und dieser stets dem Stand der Technik entspricht.
Software:
Der Bewerber bestätigt, dass die eingesetzte Software die Erfüllung der ausgeschriebenen Leistungsbilder ermöglicht und die erforderlichen Lizenzen in ausreichender Anzahl vorhanden sind.
Der Bewerber bestätigt, dass die genannten Rollen zur Anwendung der für ihre jeweilige Aufgabe erforderlichen Software hinreichend qualifiziert sind.
Schaubild Gesamtsoftwarelandschaft und Zusammenspiel der einzelnen Softwareprodukte.
5.§ 46 (1), (3) Nr. 3 VgV Maßnahmen des Bewerbers zur Qualitätssicherung
Der Bewerber muss mindestens über ein eigenes Qualitätsmanagementsystem verfügen.
6.§ 46 (1), (3) Nr. 10 VgV Angabe, welche Teile des Auftrags der Bewerber als Unteraufträge zu vergeben beabsichtigt.
Die beabsichtigten Unteraufträge sind im Vordruck "Verzeichnis der Unterauftragnehmer" anzugeben. Die Vergabestelle behält sich vor, auch von den Unterauftragnehmern Eignungsnachweise anzufordern.
Näheres siehe Aufforderung zum Teilnahmewettbewerb (Interessensbestätigung). Diese Aufforderung steht unter der unter I.1) angegebenen Adresse zum Abruf bereit. Im Übrigen gelten die HVA F StB EU Teilnahmebedingungen Teilnahmewettbewerb.
Direktlink auf Dokumente mit Eignungskriterien:
Nachweis der Berufsqualifikation gem. § 75 VgV Abs. 1 und 2: Architekten/Ingenieure gem. des geltenden Landesrechtes.
Die Sprache im Projekt ist Deutsch. Dies muss vom Auftragnehmer über den gesamten Verlauf der Bearbeitung für die Kommunikation mit dem AG und allen weiteren Beteiligten gewährleistet werden. Weitere Bedingungen für die
Ausführung des Auftrags siehe Vergabeunterlagen.
- Allgemeine Vertragsbedingungen für freiberufliche Leistungen
im Straßen- und Brückenbau, Ausgabe 2022 (AVB F-StB)
- Technische Vertragsbedingungen Objektplanung
Ingenieurbauwerke, Ausgabe 2019 (TVB-Ingenieurbauwerke)
- Technische Vertragsbedingungen Fachplanung
Tragwerksplanung, Ausgabe 2019 (TVB-Tragwerksplanung)
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Karlsruhe
Postleitzahl: 76137
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Auf die Unzulässigkeit eines Nachprüfungsantrages nach Ablauf der Frist des § 160 (3) Nr. 4 GWB (15 Tage nach Eingang des Nichtabhilfebescheids auf eine Rüge) wird hingewiesen
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Karlsruhe
Postleitzahl: 76137
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse: https://rp.baden-wuerttemberg.de/rpk/Abt1/Ref15/Seiten/default.aspx