HPC-SMP-Cluster Referenznummer der Bekanntmachung: 2023_080_MS
Auftragsbekanntmachung
Lieferauftrag
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Münster
NUTS-Code: DEA33 Münster, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 48149
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: http://www.uni-muenster.de
Abschnitt II: Gegenstand
HPC-SMP-Cluster
Im Rahmen der vorhandenen Fördergelder von 751.596 EUR netto soll ein HPC- SMP- Cluster beschafft werden.
Westfälische Wilhelms-Universität Münster Schlossplatz 2 48149 Münster
Im Rahmen der vorhandenen Fördergelder von 751.596 EUR netto soll ein HPC- SMP- Cluster beschafft werden.
Es soll ein Rechencluster mit System mit großem Hauptspeicher beschafft werden. Dieses soll in zwei Racks untergebracht werden. Entweder erfolgt der Einbau in die vorhandenen Racks vom Typ Schroff nVent Varistar LHX+ (Breite 800mm, Höhe 2000mm, Tiefe 1300mm; Kühlluft durch verbaute LHX-Kühleinheiten), oder in zu liefernden Racks, die sich in das 800mm Raster der Schrankreihe integrieren lassen. Es wird für die Systeme eine Flüssigkeitskühlung (DLC) gefordert, die mindestens 70% der Abwärme der Systeme aufnimmt. Es steht als Primärkühlung Kaltwasser mit einer Vorlauftemperatur von 12°C zur Verfügung. Entsprechende Wärmetauscher zur Trennung des Kühlkreislaufs im Rack für die DLC-Systeme und dem Primärkühlkreislauf des Raums sind die die Racks zu integrieren und auch Bestandteil dieser Ausschreibung. Die gegebenenfalls noch notwendige Kühlung durch einen Luftstrom muss aktiv durch das Rack erfolgen, entweder unter Beibehaltung der vorhanden Racks durch die LHX-Kühlgeräte oder bei eigenen Racks durch geeignete Maßnahmen. Für die Stromversorgung stehen bis zu 4 Anschlüsse vom Typ CEE Steckverbindung 3-Phasig 32A zur Verfügung. Für die Stromverteilung innerhalb der Racks sind entsprechende PDUs anzubieten, die über eine Ethernet-Schnittstelle abfragbar und schaltbar sind. Es wird vom Lieferanten ein Wert RMAX für einen Linpack-Benchmark für das Gesamtsystem zugesichert, der bei dem Abnahmetest mindestens erreicht werden muss. Es ist für den gewählten CPU-Typ ein Wert für SpecFP 2017 base rate für ein System anzugeben, zum Beispiel aus der Tabelle https://www.spec.org/cgi-bin/osgresults?conf=cpu2017. Es ist auch ein geschätzter Stromverbrauch des Gesamtsystems unter Volllast anzugeben und durch Abschätzungen mittels entsprechend ausgefüllten BTU-Sheets plausibel zu machen.
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
Die Vergabestelle ist gesetzlich verpflichtet, vor Erteilung des Zuschlags bezogen auf den Bieter (bei Bietergemeinschaften ggf. mehrere Bieter), der für den Zuschlag vorgesehen ist, beim Bundesjustizamt einen aktuellen Auszug aus dem Gewerbezentralregister und Wettbewerbsregister anzufordern.
Ausgefüllte und unterschriebene Erklärung
Formular 521 EU
Haftpflichtnachweis
Nachweis mind. 1 Mio. EUR Jahresumsatz im Mittel je Geschäftsjahr in den letzten 2 Jahren im einschlägigen Geschäftsfeld
Nachweis mind. 2 einschlägige (dh. Server/Storage/HPC/Datennetz) Referenzprojekte mit mehr als EUR 500.000 brutto Volumen in den letzten 3 Jahren.
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Für die Nutzung der Vergabeplattform https://www.evergabe.nrw.de gelten die Nutzungsbedingungen VMP NRW (https://www.vergabe.nrw.de/wirtschaft/nutzungsbedingungen-vmp-nrw).
Bieter, welche ohne eine vorherige Registrierung auf www.evergabe.nrw.de auf die Vergabeunterlagen zugegriffen haben, müssen sich selbstständig informieren, ob Vergabeunterlagen zwischenzeitlich geändert wurden oder ob die öffentlichen Auftraggeber Fragen zum Vergabeverfahren beantwortet haben (Holschuld). Sie tragen das Risiko, einen Teilnahmeantrag, eine Interessensbestätigung oder ein Angebot auf der Grundlage veralteter Vergabeunterlagen erstellt zu haben und daher im weiteren Verlauf vom Verfahren ausgeschlossen zu werden.
Bieterfragen sind in Textform über das Vergabeportal evergabe.nrw.de zu stellen. Die Fragen und Antworten werden über das Portal allen Bietern durch die ausschreibende Stelle zur Verfügung gestellt.
Im Falle von gleichwertigen Angeboten (gemäß den Wertungskriterien der Ausschreibung) entscheidet in der Wertungsstufe das Los.
Für Vergaben von Liefer- und Dienstleistungen unter Einbeziehung der VOL/B als Vertragsbedingungen gelten die Vertragsstrafen nach §11 Nr.2 VOL/B für in den Auschreibungsunterlagen enthaltenen Ausführungsfristen als vereinbart.
Geschäftsbedingungen des Bieters in den Angebotsunterlagen werden nicht zum Vertragsbestandteil. Stellt ein Bieter mit seinem Angebot abweichende Bedingungen entfalten diese im Falle der Auftragserteilung keine rechtliche Wirkung.
Bekanntmachungs-ID: CXS0YRDYWTMYRA1Q
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Münster
Postleitzahl: 48128
Land: Deutschland
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Münster
Postleitzahl: 48149
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse: http://www.uni-muenster.de
§ 135 Absatz 2 GWB
Die Unwirksamkeit eines öffentlichen Auftrags kann nur festgestellt werden, wenn sie im Nachprüfungsverfahren innerhalb von 30 Kalendertagen nach der Information der betroffenen Bieter und Bewerber durch den öffentlichen Auftraggeber über den Abschluss des Vertrags, jedoch nicht später als sechs Monate nach Vertragsschluss geltend gemacht worden ist.
Hat der Auftraggeber die Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union bekannt gemacht, endet die Frist zur Geltendmachung der Unwirksamkeit 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union.
§ 160 Absatz 3 Nummern 1 bis 4 GWB
Der Antrag zur Einleitung eines Nachprüfungsverfahrens ist unzulässig, soweit
- der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt,
- Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
- Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
- mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Münster
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