Modernisierung Kreishandwerkerschaft ST-WAF in Rheine / Raumlufttechnische Anlagen

Bekanntmachung einer Änderung

Änderung eines Vertrags/einer Konzession während der Laufzeit

Rechtsgrundlage:
Richtlinie 2014/24/EU

Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber/Auftraggeber

I.1)Name und Adressen
Offizielle Bezeichnung: Kreishandwerkerschaft Steinfurt-Warendorf
Postanschrift: Laugestraße 51
Ort: Rheine
NUTS-Code: DEA37 Steinfurt
Postleitzahl: 48431
Land: Deutschland
E-Mail:
Telefon: +49 5971/4003-1030
Fax: +49 5971/4003-91030
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: https://www.kh-st-waf.de

Abschnitt II: Gegenstand

II.1)Umfang der Beschaffung
II.1.1)Bezeichnung des Auftrags:

Modernisierung Kreishandwerkerschaft ST-WAF in Rheine / Raumlufttechnische Anlagen

II.1.2)CPV-Code Hauptteil
45331210 Installation von Lüftungsanlagen
II.1.3)Art des Auftrags
Bauauftrag
II.2)Beschreibung
II.2.1)Bezeichnung des Auftrags:

Modernisierung Kreishandwerkerschaft ST-WAF in Rheine / Raumlufttechnische Anlagen

II.2.3)Erfüllungsort
NUTS-Code: DEA37 Steinfurt
II.2.4)Beschreibung der Beschaffung zum Zeitpunkt des Abschlusses des Vertrags:

1.1. Lage der Baustelle/Die Kreishandwerkerschaft Steinfurt-Warendorf Geschäftsstelle Rheine errichtet einen Neubau auf einem Grundstück einer städtebaulichen Neuentwicklungsfläche der Stadt Rheine. In diesem Neubau werden Räumlichkeiten für die Gewerke Metall, Schweißen, KFZ, Elektro, und SHK nach dem Idealraumprogramm des HPI umgesetzt. Auf dem Grundstück befindet sich aktuell kein Gebäude. Im Vorfeld wurden seitens der Stadt Rheine Vorgängerbauten beseitigt und das Gelände aufbereitet.Im Westen des Baufeldes verläuft in unmittelbarer Nachbarschaft die Bahnlinie Hamm-Emden. Etwaige hieraus resultierende Restriktionen wie z. B. der Schwenkbereich des Baukrans etc. sind bei der Einrichtung und Abwicklung der Baumaßnahme durch die beteiligten Firmen zu berücksichtigen.1.2. PKW-Verkehr/Die Zu- und Ausfahrt erfolgt aus nördlicher Richtung über die Albert-Einstein-Straße sowie südlich über die Laugestraße. Der Anschluss an das übergeordnete Straßennetz erfolgt über die A30 sowie über die Bundesstraßen B70 und B481.Parkplätze sind auf dem Gelände nur in stark begrenzter Anzahl vorhanden. Weitere öffentliche Parkplätze sind an der Laugestraße und am bisherigen Standort der Kreishandwerkerschaft an der Laugestraße Nr. 51 vorhanden.1.3. LKW-Verkehr/Die Zufahrt für LKW (Ver- und Entsorgung sowie die Möglichkeit der Anlieferung bzw. des Transports von Maschinenbauelementen o. ä.) zum Gebäude erfolgt analog zum PKW-Verkehr. Aufgrund der beengten Parkplatzflächen ist nur eine Anlieferung und kein Parken der LKW möglich.Art und Lage der baulichen Anlagen/Der Neubau wird ein- bis 2-geschossig errichtet. Der Baukörper orientiert sich von Nord-Osten nach Süd-Westen, die Bahnlinie flankierend. Gegliedert wird das Gebäude durch 2 langgestreckte Werkstatthallenschiffe verbunden mittels einer mittig verlaufenden Erschließungs- bzw. Ver-Sorgungsachse.1.5. Verhältnisse auf der Baustelle/Auf dem Gelände sind keine weiteren Gebäude vorhanden, die Nutzung der Fläche ist im Rahmen des BE-Plans weitestgehend uneingeschränkt möglich. Die im Baustelleneinrichtungsplan gekennzeichneten Feuerwehraufstellflächen sind ständig freizuhalten. Die öffentlichen Straßen sind jederzeit für den fließenden und den Personen-Verkehr sowie für Rettungsfahrzeuge freizuhalten. Es ist auszuschließen, dass es durch wartende Anlieferfahrzeuge vor dem Baustellenbereich zu Behinderungen kommt.

Durch den Baustellenbetrieb entstehende Verschmutzungen der Straßen, sowie Beschädigungen der Verkehrs- und Freiflächen durch Baufahrzeuge sind grundsätzlich zu vermeiden. Verursachte Schäden sind durch den Auftragnehmer (AN) zu tragen. Bei Verschmutzung der Straßen durch eigenes Verschulden sind diese auf eigene Kosten unverzüglich zu reinigen.

1.6. Anschlüsse für Wasser, Energie und Abwasser/Durch das Gewerk Rohbau werden 1 Baustromunterverteiler mit jeweils 16 und 32 Ampere Steckdosen aufgestellt. Bauwasser wird ebenfalls durch den AG zur Verfügung gestellt, die Leitungsverlegung und der Aufbau der jeweiligen Entnahmestellen an den Bauteilen erfolgt durch den AN Rohbau.1.7. Lager- und Arbeitsräume/Lagerflächen auf dem Baugelände können nur in beschränktem Umfang (siehe Baustelleneinrichtung) zur Verfügung gestellt werden. Tagesunterkünfte werden dem AN zur Verfügung gestellt, verschlossene Lagerräume und Büroräume können nicht zur Verfügung gestellt werden und sind von AN selbst zu errichten. Die Lage und der Umfang der Lagerräume und Bürocontainer sind mit der örtlichen Bauleitung oder mit dem Sicherheitskoordinator abzustimmen.1.8. Besondere Vorgaben für die Entsorgung/Abfälle sind generell in Containern, die jedes Gewerk in eigener Verantwortung und auf eigene Rechnung für den eigenen Abfall bereitstellt, zu sammeln und regelmäßig fachgerecht zu entsorgen. Kosten für die Container und die Entsorgung sind in die Einzelpreise einzukalkulieren. Die entsprechenden Bescheinigungen und Entsorgungsnachweise sind der Bauleitung durchsind mit der örtlichen Bauleitung....

II.2.7)Laufzeit des Vertrags, der Rahmenvereinbarung, des dynamischen Beschaffungssystems oder der Konzession
Beginn: 13/04/2021
Ende: 14/03/2022
II.2.13)Angaben zu Mitteln der Europäischen Union
Der Auftrag steht in Verbindung mit einem Vorhaben und/oder Programm, das aus Mitteln der EU finanziert wird: ja
Projektnummer oder -referenz:

EFRE 2014-2020 NRW EFRE-0600199 Projektaufruf: Investitionen in Wachstum und Beschäftigung ("Fachkräfte.NRW")

Abschnitt IV: Verfahren

IV.2)Verwaltungsangaben
IV.2.1)Bekanntmachung einer Auftragsvergabe in Bezug auf diesen Auftrag
Bekanntmachungsnummer im ABl.: 2021/S 005-004044

Abschnitt V: Auftragsvergabe/Konzessionsvergabe

Auftrags-Nr.: Raumlufttechnische Anlagen
Bezeichnung des Auftrags:

Modernisierung Kreishandwerkerschaft ST-WAF in Rheine / Raumlufttechnische Anlagen

V.2)Auftragsvergabe/Konzessionsvergabe
V.2.1)Tag des Abschlusses des Vertrags/der Entscheidung über die Konzessionsvergabe:
05/11/2020
V.2.2)Angaben zu den Angeboten
Der Auftrag/Die Konzession wurde an einen Zusammenschluss aus Wirtschaftsteilnehmern vergeben: nein
V.2.3)Name und Anschrift des Auftragnehmers/Konzessionärs
Offizielle Bezeichnung: Gebr. Willers GmbH & Co. KG
Ort: Rheine
NUTS-Code: DEA37 Steinfurt
Land: Deutschland
Der Auftragnehmer/Konzessionär ist ein KMU: ja
V.2.4)Angaben zum Wert des Auftrags/Loses/der Konzession (zum Zeitpunkt des Abschlusses des Auftrags;ohne MwSt.)
Gesamtwert der Beschaffung: 1.00 EUR

Abschnitt VI: Weitere Angaben

VI.3)Zusätzliche Angaben:

Die Auftraggeberin weist darauf hin, dass das Modernisierungsvorhaben mit Zuwendungen des Bundes, Bundesinstitut für Berufsbildung sowie des Landes und mit Mitteln der EU finanziert wird.

Gemäß § 18 EU Abs. 3 Nr. 5 lit. c) VOB/A werden keine Angaben zum Gesamtwert der Beschaffung gemacht, da die Veröffentlichung dieser Angaben die berechtigten geschäftlichen Interessen des Auftragnehmers schädigen würde und dass lediglich aus technischen Gründen die Angabe 1,00 EUR erfolgte, da das Bekanntmachungsformular hier eine Eintragung verlangt.

VI.4)Rechtsbehelfsverfahren/Nachprüfungsverfahren
VI.4.1)Zuständige Stelle für Rechtsbehelfs-/Nachprüfungsverfahren
Offizielle Bezeichnung: Vergabekammer Westfalen
Postanschrift: Albert-Thaer-Straße 9
Ort: Münster
Postleitzahl: 48147
Land: Deutschland
Telefon: +49 251/4111691
Fax: +49 251/4112165
VI.4.3)Einlegung von Rechtsbehelfen
Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen:

Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) § 160 Einleitung, Antrag:

(1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein,

(2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht,

(3) Der Antrag ist unzulässig, soweit:

1. Der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt,

2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,

3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,

4. Mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.

Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt.

Fußnote („§ 160: Zur Anwendung vgl. § 41 Abs. 2 MessbG“).

VI.5)Tag der Absendung dieser Bekanntmachung:
27/03/2023

Abschnitt VII: Änderungen des Vertrags/der Konzession

VII.1)Beschreibung der Beschaffung nach den Änderungen
VII.1.1)CPV-Code Hauptteil
45331210 Installation von Lüftungsanlagen
VII.1.2)Weitere(r) CPV-Code(s)
VII.1.3)Erfüllungsort
NUTS-Code: DEA37 Steinfurt
VII.1.4)Beschreibung der Beschaffung:

1.1 Lage der Baustelle / Die Kreishandwerkerschaft Steinfurt-Warendorf Geschäftsstelle Rheine errichtet einen Neubau auf einem Grundstück einer städtebaulichen Neuentwicklungsfläche der Stadt Rheine. In diesem Neubau werden Räumlichkeiten für die Gewerke Metall, Schweißen, KFZ, Elektro, und SHK nach dem Idealraumprogramm des HPI umgesetzt. Auf dem Grundstück befindet sich aktuell kein Gebäude. Im Vorfeld wurden seitens der Stadt Rheine Vorgängerbauten beseitigt und das Gelände aufbereitet.

Im Westen des Baufeldes verläuft in unmittelbarer Nachbarschaft die Bahnlinie Hamm-Emden. Etwaige hieraus resultierende Restriktionen wie z. B. der Schwenkbereich des Baukrans etc. sind bei der Einrichtung und Abwicklung der Baumaßnahme durch die beteiligten Firmen zu berücksichtigen.

1.2 PKW-Verkehr / Die Zu- und Ausfahrt erfolgt aus nördlicher Richtung über die Albert-Einstein-Straße sowie südlich über die Laugestraße. Der Anschluss an das übergeordnete Straßennetz erfolgt über die A30 sowie über die Bundesstraßen B70 und B481.

Parkplätze sind auf dem Gelände nur in stark begrenzter Anzahl vorhanden. Weitere öffentliche Parkplätze sind an der Laugestraße und am bisherigen Standort der Kreishandwerkerschaft an der Laugestraße Nr. 51 vorhanden.

1.3 LKW-Verkehr / Die Zufahrt für LKW (Ver- und Entsorgung sowie die Möglichkeit der Anlieferung bzw. des Transports von Maschinenbauelementen o. ä.) zum Gebäude erfolgt analog zum PKW-Verkehr. Aufgrund der beengten Parkplatzflächen ist nur eine Anlieferung und kein Parken der LKW möglich.

1.4 Art und Lage der baulichen Anlagen / Der Neubau wird ein- bis 2-geschossig errichtet. Der Baukörper orientiert sich von Nord-Osten nach Süd-Westen, die Bahnlinie flankierend. Gegliedert wird das Gebäude durch zwei langgestreckte Werkstatthallenschiffe verbunden mittels einer mittig verlaufenden Erschließungs- bzw. Versorgungsachse.

1.5 Verhältnisse auf der Baustelle / Auf dem Gelände sind keine weiteren Gebäude vorhanden, die Nutzung der Fläche ist im Rahmen des BE-Plans weitestgehend uneingeschränkt möglich. Die im Baustelleneinrichtungsplan gekennzeichneten Feuerwehraufstellflächen sind ständig freizuhalten.

Die öffentlichen Straßen sind jederzeit für den fließenden und den Personenverkehr sowie für Rettungsfahrzeuge freizuhalten. Es ist auszuschließen, dass es durch wartende Anlieferfahrzeuge vor dem Baustellenbereich zu Behinderungen kommt.

Durch den Baustellenbetrieb entstehende Verschmutzungen der Straßen, sowie Beschädigungen der Verkehrs- und Freiflächen durch Baufahrzeuge sind grundsätzlich zu vermeiden. Verursachte Schäden sind durch den Auftragnehmer (AN) zu tragen. Bei Verschmutzung der Straßen durch eigenes Verschulden sind diese auf eigene Kosten unverzüglich zu reinigen.

1.6 Anschlüsse für Wasser, Energie und Abwasser / Durch das Gewerk Rohbau werden 1 Baustromunterverteiler mit jeweils 16 und 32 Ampere Steckdosen aufgestellt. Bauwasser wird ebenfalls durch den AG zur Verfügung gestellt, die Leitungsverlegung und der Aufbau der jeweiligen Entnahmestellen an den Bauteilen erfolgt durch den AN Rohbau.

1.7 Lager- und Arbeitsräume / Lagerflächen auf dem Baugelände können nur in beschränktem Umfang (siehe Baustelleneinrichtung) zur Verfügung gestellt werden. Tagesunterkünfte werden dem AN zur Verfügung gestellt, verschlossene Lagerräume und Büroräume können nicht zur Verfügung gestellt werden und sind von AN selbst zu errichten. Die Lage und der Umfang der Lagerräume und Bürocontainer sind mit der örtlichen Bauleitung oder mit dem Sicherheitskoordinator abzustimmen.

1.8 Besondere Vorgaben für die Entsorgung / Abfälle sind generell in Containern, die jedes Gewerk in eigener Verantwortung und auf eigene Rechnung für den eigenen Abfall bereitstellt, zu sammeln und regelmäßig fachgerecht zu entsorgen. Kosten für die Container und die Entsorgung sind in die Einzelpreise einzukalkulieren. Die entsprechenden Bescheinigungen und Entsorgungsnachweise sind der Bauleitung durch den AN vorzulegen.

VII.1.5)Laufzeit des Vertrags, der Rahmenvereinbarung, des dynamischen Beschaffungssystems oder der Konzession
Beginn: 13/04/2021
Ende: 14/03/2022
VII.1.6)Angaben zum Wert des Auftrags/Loses/der Konzession (ohne MwSt.)
Gesamtwert des Auftrags/des Loses/der Konzession: 1.00 EUR
VII.1.7)Name und Anschrift des Auftragnehmers/Konzessionärs
Offizielle Bezeichnung: Gebr. Willers GmbH & Co. KG
Ort: Rheine
NUTS-Code: DEA37 Steinfurt
Land: Deutschland
Der Auftragnehmer/Konzessionär ist ein KMU: ja
VII.2)Angaben zu den Änderungen
VII.2.1)Beschreibung der Änderungen
Art und Umfang der Änderungen (mit Angabe möglicher früherer Vertragsänderungen):

Nachtrag 07:Einbau von RLT Geräten

VII.2.2)Gründe für die Änderung
Notwendigkeit der Änderung aufgrund von Umständen, die ein öffentlicher Auftraggeber/Auftraggeber bei aller Umsicht nicht vorhersehen konnte (Artikel 43 Absatz 1 Buchstabe c der Richtlinie 2014/23/EU, Artikel 72 Absatz 1 Buchstabe c der Richtlinie 2014/24/EU, Artikel 89 Absatz 1 Buchstabe c der Richtlinie 2014/25/EU)
Beschreibung der Umstände, durch die die Änderung erforderlich wurde, und Erklärung der unvorhersehbaren Art dieser Umstände:

Einbau von RLT Geräten; nicht im LV vorhanden

VII.2.3)Preiserhöhung
Aktualisierter Gesamtauftragswert vor den Änderungen (unter Berücksichtigung möglicher früherer Vertragsänderungen und Preisanpassungen sowie im Falle der Richtlinie 2014/23/EU der durchschnittlichen Inflation im betreffenden Mitgliedstaat)
Wert ohne MwSt.: 1.00 EUR
Gesamtauftragswert nach den Änderungen
Wert ohne MwSt.: 1.00 EUR

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