Fachplanerleistungen Elektrotechnik für Erweiterung der Feuerwache Referenznummer der Bekanntmachung: 01790

Bekanntmachung vergebener Aufträge

Ergebnisse des Vergabeverfahrens

Dienstleistungen

Rechtsgrundlage:
Richtlinie 2014/24/EU

Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber

I.1)Name und Adressen
Offizielle Bezeichnung:[gelöscht]
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Hilden
NUTS-Code: DEA1C Mettmann
Postleitzahl: 40721
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.hilden.de
I.4)Art des öffentlichen Auftraggebers
Regional- oder Kommunalbehörde
I.5)Haupttätigkeit(en)
Allgemeine öffentliche Verwaltung

Abschnitt II: Gegenstand

II.1)Umfang der Beschaffung
II.1.1)Bezeichnung des Auftrags:

Fachplanerleistungen Elektrotechnik für Erweiterung der Feuerwache

Referenznummer der Bekanntmachung: 01790
II.1.2)CPV-Code Hauptteil
71300000 Dienstleistungen von Ingenieurbüros
II.1.3)Art des Auftrags
Dienstleistungen
II.1.4)Kurze Beschreibung:

Fachplanungsleistungen für Technische Ausrüstung gemäß Teil 4, Abschnitt 2 HOAI, Leistungsphasen 1-8, der Anlagengruppen (4) Starkstromanlagen, (5) Fernmelde- und IT-Anlagen und (6) Förderanlagen für den Erweiterungs- und Umbau der Feuerwache der Stadt Hilden.

II.1.6)Angaben zu den Losen
Aufteilung des Auftrags in Lose: nein
II.1.7)Gesamtwert der Beschaffung (ohne MwSt.)
Wert ohne MwSt.: 128 701.50 EUR
II.2)Beschreibung
II.2.3)Erfüllungsort
NUTS-Code: DEA1C Mettmann
Hauptort der Ausführung:

Stadt Hilden Am Rathaus 1 40721 Hilden siehe Vergabeunterlagen

II.2.4)Beschreibung der Beschaffung:

Die Feuerwache in Hilden liegt auf einem 6.268 m² großen Grundstück in Hilden-Mitte, Flur 59, Flurstück 1094. An der südlichen Seite des Grundstücks befinden sich der Hauptfriedhof mit Ehrenfriedhof und die Straße Am Feuerwehrhaus. An der östlichen Seite stehen Wohngebäude in direkter Nähe. Das Gebäude der Stadtwerke Hilden grenzt an die westliche Seite des Altbaus der Feuerwache. Auf dem Grundstück der Stadtwerke wurden im Jahr 2009 Baulasten für die damalige Erweiterung der Feuerwache eingetragen. An der nördlichen Seite grenzt das Grundstück an drei Grundstücke der katholischen Kirchengemeinde St. Josef mit Krankenhaus und KiTa an. Es liegt kein Bebauungsplan für das Grundstück vor.

Das Feuerwehrhaus besteht aus einem "Altbau" von 1957 und einem "Neubau" aus dem Jahr 2010. Der Altbau ist ein zweigeschossiges Gebäude, welches sich entlang der Straße Am Feuerwehrhaus erstreckt. Im Erdgeschoss befinden sich Fahrzeughallen mit den dazugehörigen Nebenräumen, inkl. dem Schwarz- und Weißbereich, sowie einem Sportraum.

Im Obergeschoss liegen der Sitzungssaal, ein Besprechungsraum und der Ruhebereich. Im Jahr 2010 wurde ein neues Foyer vor dem Altbau errichtet, wodurch die Eingangssituation der Feuerwache deutlich aufgewertet wurde.

Der Neubau ist ebenso ein zweigeschossiges Gebäude, das an der westlichen Grenze des Grundstücks errichtet wurde. Im Erdgeschoss befinden sich weitere Fahrzeughallen. Im Obergeschoss sind sowohl die Büros der Feuerwehr als auch eine Mensa mit Küche vorzufinden. Der Neubau ist über ein Treppenhaus direkt mit dem Bestandsgebäude verbunden.

Ebenfalls steht an der östlichen Grenze eine alte Fahrzeughalle von 1957, die im Jahr 2010 um eine Waschhalle und eine Werkstatt erweitert wurde.

Durch die derzeitige Auslastung und die sich ändernden Anforderungen der Arbeitsstättenrichtlinien besteht der Bedarf nach einer neuen Erweiterung und einem Umbau der Feuerwache.

Der Schwarz- und Weißbereich muss erweitert und neu organisiert werden, sodass hier jeweils 200 Spinde untergebracht werden können. Die Fläche des Sportraumes muss ebenfalls verdoppelt werden. Es besteht der Bedarf nach einem Planspielraum und einem Rettungsdienst-Schulungsraum, mit jeweils einem Lager. Zwei neue Wäscheräume für Poolkleidung, eine Kleiderkammer und ein Bettwäschelager sollen vorgesehen werden.

Der Verwaltungsbereich soll mit insgesamt neun Büros für Praxisleiter und Mitarbeiter des Gehobenen Dienstes, sowie mit Lernräumen des Rettungsdienstes erweitert werden. Der ehemalige Raum für die Jugendfeuerwehr soll umgebaut werden, um einen zusätzlichen Fernseh-Raum zu schaffen.

Es soll ein zweigeschossiger Gebäudekörper an der Straßenseite, direkt neben dem Eingang angebaut werden. Hierfür ist die Höhe des Altbaus zu übernehmen. Die Schwarz- und Weißbereiche sollen erdgeschossig erweitert werden. Neben dem Weißbereich soll der Wäscheraum für Poolkleidung und Brandschutz untergebracht werden. Im Obergeschoss sollen die Räumlichkeiten ebenfalls erweitert und umgebaut werden, sodass die Kleiderkammer, das Bettwäschelager, der Besprechungsraum und ein Stuhllager in dem neuen Anbau untergebracht werden können. Der Neubau von 2010 soll mit neuem Verwaltungsbereich aufgestockt werden, sodass alle Büros in direkter Nähe zueinander liegen. Auf dieser Etage sollen zudem der Planspielraum und der Rettungsdienst-Schulungsraum, sowie Stabräume und Lager untergebracht werden.

Der neue Baukörper im zweiten Obergeschoss soll bis zum Eingangsbereich der Feuerwache vorgezogen werden, um zusätzlich einen Sportraum über dem Altbau zu schaffen.

Aufgrund der Abstandflächen muss die Aufstockung des Neubaus an der nördlichen Seite zurückspringen.

Hauptaugenmerk der Aufgabenstellung liegt in der Koordination zur Umsetzung der Baumaßnahme unter Aufrechterhaltung der ständigen Einsatzfähigkeit der örtlichen Feuerwehr. Hierfür ist gegenwärtig vorgesehen, die Maßnahme in 2 Bauabschnitte zu untergliedern und zusätzlich Interimscontainer bereitzustellen, jedoch kann nicht gewährleistet werden, dass die betreffenden Gebäudeteile für die Bauphase vollständig freigezogen werden können. Im Zuge der Vorbereitung der baulichen Umsetzung ist hierzu ein detailliertes Abwicklungskonzept mit dem AG und den Nutzern zu erarbeiten.

Für das Projekt wurden die Leistungsphasen 1-3 durch die Buddenberg Tauchmann Architekten Düsseldorf im Auftrag der Stadt Hilden bereits durchgeführt. Die Entwurfsplanung inkl. der Projektbeschreibung ist zur weiteren Ausarbeitung freigegeben und Grundlage dieser Leistungsbeschreibung. Die Unterlagen des Entwurfs liegen dieser Ausschreibung bei.

Die gegenständlichen Planungsleistungen der Fachplanung der Elektrotechnik werden im als Stufenauftrag erteilt. Es ist beabsichtigt, zunächst die Leistungsphasen 1-4 für die Gesamtmaßnahme zu beauftragen.

II.2.5)Zuschlagskriterien
Qualitätskriterium - Name: Angebotspräsentation / Gewichtung / Gewichtung: 20
Qualitätskriterium - Name: Organisations- und Ablaufkonzept / Gewichtung: 10
Qualitätskriterium - Name: Gesamteindruck im Präsentationsgespräch / Gewichtung: 15
Preis - Gewichtung: 55
II.2.11)Angaben zu Optionen
Optionen: ja
Beschreibung der Optionen:

Es wird beabsichtigt die Vergabe der gegenständlichen Fachplanungsleistungen stufenweise zu beauftragen:

Stufe 1 - HOAI-Leistungsphase 1-4 für die Gesamtmaßnahme

Stufe 2 - HOAI-Leistungsphasen 5-7 für die Gesamtmaßnahme

Stufe 3 - HOAI-Leistungsphase 8 für den 1. Bauabschnitt (Umbau und Aufstockung "Neubau")

Stufe 4 - HOAI-Leistungsphase 8 für den 2. Bauabschnitt (Erweiterung, Umbau und Aufstockung "Altbau")

Mit der Beauftragung erfolgt der Abruf der Stufe 1 (HOAI Leistungsphasen 1- 4). Ein Anspruch auf die Beauftragung der weiteren Leistungsphasen besteht, auch bei Bedarf, nicht.

II.2.13)Angaben zu Mitteln der Europäischen Union
Der Auftrag steht in Verbindung mit einem Vorhaben und/oder Programm, das aus Mitteln der EU finanziert wird: nein
II.2.14)Zusätzliche Angaben

Abschnitt IV: Verfahren

IV.1)Beschreibung
IV.1.1)Verfahrensart
Verhandlungsverfahren
Beschleunigtes Verfahren
Begründung:

Versand der Mitteilungen nach § 134 GWB per Fax oder auf elektronischem Weg.

IV.1.3)Angaben zur Rahmenvereinbarung oder zum dynamischen Beschaffungssystem
IV.1.8)Angaben zum Beschaffungsübereinkommen (GPA)
Der Auftrag fällt unter das Beschaffungsübereinkommen: nein
IV.2)Verwaltungsangaben
IV.2.1)Frühere Bekanntmachung zu diesem Verfahren
Bekanntmachungsnummer im ABl.: 2022/S 192-544546
IV.2.8)Angaben zur Beendigung des dynamischen Beschaffungssystems
IV.2.9)Angaben zur Beendigung des Aufrufs zum Wettbewerb in Form einer Vorinformation

Abschnitt V: Auftragsvergabe

Auftrags-Nr.: 01790
Bezeichnung des Auftrags:

Fachplanerleistungen Elektrotechnik für Erweiterung der Feuerwache

Ein Auftrag/Los wurde vergeben: ja
V.2)Auftragsvergabe
V.2.1)Tag des Vertragsabschlusses:
20/03/2023
V.2.2)Angaben zu den Angeboten
Anzahl der eingegangenen Angebote: 3
Der Auftrag wurde an einen Zusammenschluss aus Wirtschaftsteilnehmern vergeben: nein
V.2.3)Name und Anschrift des Wirtschaftsteilnehmers, zu dessen Gunsten der Zuschlag erteilt wurde
Offizielle Bezeichnung:[gelöscht]
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Siegen
NUTS-Code: DEA5A Siegen-Wittgenstein
Postleitzahl: 57072
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse: http://www.elfas.de
Der Auftragnehmer ist ein KMU: ja
V.2.4)Angaben zum Wert des Auftrags/Loses (ohne MwSt.)
Gesamtwert des Auftrags/Loses: 128 701.50 EUR
V.2.5)Angaben zur Vergabe von Unteraufträgen

Abschnitt VI: Weitere Angaben

VI.3)Zusätzliche Angaben:

Bekanntmachungs-ID: CXPTYD7DC6X

VI.4)Rechtsbehelfsverfahren/Nachprüfungsverfahren
VI.4.1)Zuständige Stelle für Rechtsbehelfs-/Nachprüfungsverfahren
Offizielle Bezeichnung:[gelöscht]
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Köln
Postleitzahl: 50667
Land: Deutschland
VI.4.3)Einlegung von Rechtsbehelfen
Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen:

Der Antrag auf Einleitung eines Nachprüfverfahrens vor der Vergabekammer ist unzulässig, soweit

1. der Antragsteller den gerügten Verstoß gegen Vergabevorschriften im Vergabeverfahren erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb von 10 Kalendertagen gerügt hat, der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt,

2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Angebotsabgabe oder zur Bewerbung gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,

3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Angebotsabgabe oder zur Bewerbung gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,

4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.

Dies gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrages nach § 135 Abs. 1 Nr. 2 GWB. § 134 Abs. 1 Satz 2 GWB bleibt unberührt. (vgl. § 160 Abs. 3 GWB)

VI.5)Tag der Absendung dieser Bekanntmachung:
28/03/2023

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