Lieferung von Sensorik zur Steuerung trimodaler Hafenstandorte
Auftragsbekanntmachung – Sektoren
Lieferauftrag
Abschnitt I: Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Duisburg
NUTS-Code: DEA12 Duisburg, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 47119
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.duisport.de
Abschnitt II: Gegenstand
Lieferung von Sensorik zur Steuerung trimodaler Hafenstandorte
Gegenstand des Verfahrens ist die Beschaffung von Sensorik für verschiedene Hafenstandorte der Duisburger Hafen AG zur Erfassung von Wetterdaten, Verkehrsströmen, lokalen Emissionsbelastungen und Zustandsdaten an Gleisprellböcken.
Gegenstand des Verfahrens ist die Lieferung - inkl. Montage und Integration in die IoT (Internet of Things) Plattform der Stadt Duisburg - von Sensorik zur Erfassung von Wetterdaten, Verkehrsströmen, lokalen Emissionsbelastungen und Zustandsdaten an den in der funktionalen Leistungsbeschreibung angegebenen Standorten. Inkludiert ist dabei eine eigenständige Positionsanalyse des Bieters für die genaue Anordnung und Anzahl der Sensoren in den einzelnen Bereichen. Ein Wartungsvertrag soll die einwandfreie Funktion über den Projektzeitraum von 8 Jahren gewährleisten.
Die gesamte Lösung aus Hardware und Software muss in das Eigentum des AG übergehen und über den Projektzeitraum hinaus betrieben werden können. Da es sich hierbei um eine Ausschreibung im Rahmen eines Förderprojektes handelt, sind keine Cloud- oder Abo-Lösungen (SaaS) möglich.
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
Eigenerklärung zur Eintragung in das Berufs- oder Handelsregister oder der Handwerksrolle des Sitzes oder Wohnsitzes. Sofern das Angebot in die engere Wahl kommt, ist diese nach Aufforderung durch die Vergabestelle durch den Nachweis der Gewerbeanmeldung, der Eintragung in das Berufs- oder Handelsregister oder der Handwerksrolle zu ersetzen.
Die Erklärungen müssen in deutscher Sprache verfasst oder ggf. von einem amtlich anerkannten Übersetzer übersetzt, aktuell sein und noch den gegenwärtigen Tatsachen entsprechen.
Die vorstehende Anforderung stellt eine Mindestanforderung dar.
a) Eigenerklärung über den jährlichen allgemeinen Gesamtumsatz des Unternehmens bezogen auf die letzten 3 abgeschlossenen Geschäftsjahre. Der durchschnittliche Jahresumsatz muss mindestens 500.000 EUR betragen. Sofern für das Geschäftsjahr 2022 noch keine testierten Zahlen vorliegen, ist der vorläufige Umsatz anzugeben.
Sofern das Angebot in die engere Wahl kommt, kann der AG verlangen, diese durch eine Bestätigung eines vereidigten Wirtschaftsprüfers/Steuerberaters oder entsprechend testierte Jahresabschlüsse oder entsprechend testierte Gewinn- und Verlustrechnungen zu ersetzen;
b) Angabe, dass über das Vermögen des Bewerbers kein Insolvenzverfahren eröffnet, kein Insolvenzantrag mangels Masse abgelehnt wurde oder ein Insolvenzplan rechtskräftig bestätigt wurde (Formular 521);
c) Angabe, dass sich der Bewerber nicht in Liquidation befindet (Formular 521);
d) Erklärung, dass keine schwere Verfehlung begangen wurde, die die Zuverlässigkeit als Bewerber in Frage stellt (Formular 521). Sofern das Angebot in die engere Wahl kommt, kann der AG die Vorlage eines Gewerbezentralregisterauszugs verlangen;
e) Erklärung, dass die Verpflichtung zur Zahlung von Steuern und Abgaben sowie Beiträge zur gesetzlichen Sozialversicherung ordnungsgemäß erfüllt wurden (Formular 521).
Sofern das Angebot in die engere Wahl kommt, kann der AG die Vorlage einer Bescheinigung in Steuersachen (steuerliche Unbedenklichkeitsbescheinigung) verlangen;
f) Erklärung, dass der Bewerber seine Mitarbeiter bei der Berufsgenossenschaft angemeldet hat. Sofern das Angebot in die engere Wahl kommt, kann der AG die Vorlage einer Unbedenklichkeitsbescheinigung der Berufsgenossenschaft verlangen
g) Nachweis über das Bestehen einer Betriebshaftpflichtversicherung mit einer Deckungssumme von mind. 3 Mio. EUR für Personen- und Sachschäden;
h) Vorlage einer Bankauskunft über die gegenwärtige Finanz- und Liquiditätslage des Bieters (nicht älter als März 2023).
Die vorstehend unter a) bis h) geforderten Angaben stellen zugleich eine Mindestanforderung dar.
Der Bieter hat durch Einreichung von mindestens einer Referenz nachzuweisen, dass er in den letzten drei Jahren ein Netzwerk mit in technischer Sicht vergleichbarer Sensorik konzeptioniert und in Betrieb genommen hat.
Die vorstehenden Referenzanforderungen stellen zugleich eine Mindestanforderung dar.
Etwaige Vorauszahlungen - bis maximal in Höhe von 60 % der netto Auftragssumme - müssen in voller Höhe durch eine Vorauszahlungsbürgschaft abgesichert werden.
Die gesamtschuldnerische Haftung der Mitglieder der Bietergemeinschaft muss sichergestellt sein.
Die VOL/B sowie die Zusätzlichen Vertragsbedingungen (ZVB) und die Besonderen Vertragsbedingungen (BVB) des AG werden Vertragsbestandteil.
Die Bieter haben durch eine Eigenerklärung zu bestätigen, dass sie bzw. kein Mitglied der Bietergemeinschaft einen Bezug zu Russland aufweist, sog. Eigenerklärungen zum Ausschluss von Russlandbezug.
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Die jederzeitige entschädigungslose Aufhebung des Vergabeverfahrens, insbesondere bei Überschreitung der geplanten Kosten, bleibt vorbehalten.
Die Kommunikation erfolgt ausschließlich über die Bieterkommunikation innerhalb des eVergabesystems subreportELVIS.
Bei Fragen zur Bedienung der Plattform wenden Sie sich gerne an Herrn Stefan Ehl, Tel. 0221/98578-58 oder per E-Mail via: [gelöscht] .
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Köln
Postleitzahl: 50667
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse: https://www.bezreg-koeln.nrw.de
Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung oder in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, sind spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber zu rügen. Im Übrigen sind Verstöße gegen Vergabevorschriften innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen nach Kenntnis gegenüber dem Auftraggeber zu rügen. Ein Nachprüfungsantrag ist innerhalb von 15 Kalendertagen nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, bei der zuständigen Vergabekammer zu stellen (§ 160 Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB)). Die o. a. Fristen gelten nicht, wenn der Auftraggeber gemäß § 135 Absatz 1 Nr. 2 GWB den Auftrag ohne vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union vergeben hat,
ohne dass dies aufgrund Gesetzes gestattet ist. Setzt sich ein Auftraggeber über die Unwirksamkeit eines geschlossenen Vertrages hinweg, indem er die Informations- und Wartepflicht missachtet (§ 134 GWB) oder ohne vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union vergeben hat,ohne dass dies aufgrund Gesetzes gestattet ist, kann die Unwirksamkeit nur festgestellt werden, wenn sie im Nachprüfungsverfahren innerhalb von 30 Kalendertagen nach der Information der betroffenen Bieter und Bewerber durch den öffentlichen Auftraggeber über den Abschluss des Vertrags, jedoch nicht später als 6 Monate nach Vertragsschluss geltend gemacht worden ist. Hat der Auftraggeber die Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union bekannt gemacht, endet die Frist 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union (§ 135 GWB).
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Köln
Postleitzahl: 50667
Land: Deutschland
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