Rahmenvereinbarung Rechtsberatung des BMWK im Zusammenhang mit Fragen der Energiekrise bis 31.12.2024 mit zweimaliger Verlängerungsoption um jeweils 12 Monate Referenznummer der Bekanntmachung: 23306/007#001 SV 101/23
Auftragsbekanntmachung
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Ort: Bonn
NUTS-Code: DEA22 Bonn, Kreisfreie Stadt
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: https://www.bmwk.de
Abschnitt II: Gegenstand
Rahmenvereinbarung Rechtsberatung des BMWK im Zusammenhang mit Fragen der Energiekrise bis 31.12.2024 mit zweimaliger Verlängerungsoption um jeweils 12 Monate
Der Auftrag, die energiepolitische Arbeit des Bundesministeriums für Wirtschaft und Klimaschutz (BMWK) im Zusammenhang mit Fragen der Energiekrise durch kurzfristig, jeweils innerhalb von maximal neun Monaten, zu erbringende Beratungsleistungen zu unterstützen, wird in Form einer Rahmenvereinbarung mit einer Laufzeit bis 31.12.2024, mit zweimaliger Verlängerungsoption um jeweils bis zu 12 Monate, in einem Verhandlungsverfahren mit öffentlichem Teilnahmewettbewerb vergeben.
Preisbremsen
Die Ausführung der Leistung ist nicht ortsgebunden; ausschließlicher Gerichtsstand ist Berlin.
Im Rahmen dieses Loses unterstützt der Auftragnehmer das BMWK bei der Gestaltung von Maßnahmen zur Entlastung der Verbraucher. Dies umfasst insbesondere:
Maßnahmen zur Senkung des Strompreises, insbesondere der Strompreisbremse
Maßnahmen zur Senkung des Strompreises, namentlich der Strompreisbremse nach dem Strompreisbremsegesetz (StromPBG), insbesondere dessen rechtliche Ausgestaltung, praktische Umsetzung und Weiterentwicklung sowie mögliche Nachsteuerung. Hinzu treten Rechtsfragen zur Anwendung des Gesetzes betreffend die Abschöpfung von Übergewinnen.
Maßnahmen zur Senkung der Gas- und Wärmepreise, insbesondere der Gas- und Wärmepreisbremse
Rechtliche Beratung im Zusammenhang mit Maßnahmen zur Senkung der Gas- und Wärmepreise. Dies kann beispielsweise zur rechtlichen Ausgestaltung, Umsetzung und Weiterentwicklung sowie möglicher Nachsteuerung des EWPBG sowie des EWSG erfolgen. Das umfasst insbesondere die Prüfung der Nachsteuerung der Gesetze, sowie die (Nach-)Prüfung der Anspruchsvoraussetzungen. In beiden hier genannten Arbeitsschwerpunkten ist das europäische Beihilferecht besonders relevant.
Relevante Rechtsgebiete: Energierecht, Europa- und Beihilferecht, Öffentliches Recht.
Geschätztes Volumen: 2023: 10.200h 2024: 5.200h
Der Auftrag kann zweimal um jeweils 12 Monate verlängert werden.
Im Teilnahmewettbewerb ausgewählt und zur Angebotsabgabe aufgefordert werden je Los nur die 10 bestplatzierten Bewerber. Die Bildung der Rangfolge errechnet sich aus der erreichten Punktwertung der Wertungskriterien. Weitere Informationen dazu unter Abschnitt III.1 Teilnahmebedingungen.
Beteiligungsmanagement
Die Ausführung der Leistung ist nicht ortsgebunden; ausschließlicher Gerichtsstand ist Berlin.
Beratung bei dem Beteiligungserwerb an und Finanzierungsmaßnahmen zugunsten von Unternehmen im Energiesektor sowie bei der Beteiligungsverwaltung
Der Auftragnehmer unterstützt das BMWK anlassbezogen bei konkreten Verfahren im Zusammenhang mit Unternehmenstransaktionen im Energiesektor. Der Auftragnehmer stellt auf Wunsch des BMWK kurzfristig rechtliche Expertise zur Verfügung, u.a. für Vertragsverhandlungen (z. B. Abschluss Share Purchase Agreements, Shareholder Agreements, Garantien), Durchführung von M&A-Verfahren (inkl. Legal Due Diligence), übernimmt kapitalmarktrechtliche Mitteilungspflichten und begleitet behördliche Genehmigungsverfahren (insb. bei der EU-Kommission). Zudem bietet der AN Rechtsberatung und Unterstützung bei der konsistenten und rechtssicheren Gestaltung und Umsetzung der diversen Sonder-/Beteiligungsfinanzierungen und der Hilfsprogramme des Bundes für Unternehmen im Kontext der Energiekrise.
Auch im Rahmen der Verwaltung durch den Bund eingegangener Beteiligungen unterstützt der AN bei der Prüfung relevanter rechtlicher Fragestellungen, bspw. zum Beihilfe-, Kartell-, Vertrags-, Handels-, Gesellschafts-, Steuer-, Haushalts- und sonstigem Verwaltungsrecht.
Relevante Rechtsgebiete: Beihilferecht, Kartellrecht, Vertragsrecht, M&A, Handels- und Gesellschaftsrecht, Steuerrecht, Öffentliches Recht.
Geschätztes Volumen: 2023: 3.900h 2024: 3.900h
Der Auftrag kann zweimal um jeweils 12 Monate verlängert werden.
Im Teilnahmewettbewerb ausgewählt und zur Angebotsabgabe aufgefordert werden je Los nur die 10 bestplatzierten Bewerber. Die Bildung der Rangfolge errechnet sich aus der erreichten Punktwertung der Wertungskriterien. Weitere Informationen dazu unter Abschnitt III.1 Teilnahmebedingungen.
Europäischer Strombinnenmarkt und Sicherung der Stromversorgung
Die Ausführung der Leistung ist nicht ortsgebunden; ausschließlicher Gerichtsstand ist Berlin.
Maßnahmen zur Sicherung der Versorgung mit Strom
Rechtliche Beratung zu Fragen des Strommarkts, des Strommarktdesigns, der Reserven außerhalb des Strommarkts und der erneuerbaren Energien im Kontext der Energiekrise. Dies umfasst Beratung zum kurzfristigen Aufwuchs der Infrastruktur für erneuerbare Energien und der Ausgestaltung von Instrumenten zur Sicherung der Stromversorgung.
Europäische Energiepolitik:
Rechtliche Beratung u.a. zur Umsetzung von Richtlinien und Verordnungen im Energierecht (bspw. Energieeffizienzrichtlinie, Gebäuderichtlinie, Erneuerbare-Energien-Richtlinie sowie Rechtsakte der anstehenden EU-Strommarktreform). Die Aufgabe umfasst die rechtliche Beobachtung und Analyse des Vorgehens der EU-Kommission, der Rechtsprechung europäischer Gerichte sowie von Ansätzen anderer EU-Mitgliedsstaaten.
Relevante Rechtsgebiete: Europarecht, Energierecht, EU-Beihilferecht, Verwaltungsrecht, Bau- und Planungsrecht
Geschätztes Volumen: 2023: 1.550h 2024: 1.200h
Der Auftrag kann zweimal um jeweils 12 Monate verlängert werden.
Im Teilnahmewettbewerb ausgewählt und zur Angebotsabgabe aufgefordert werden je Los nur die 10 bestplatzierten Bewerber. Die Bildung der Rangfolge errechnet sich aus der erreichten Punktwertung der Wertungskriterien. Weitere Informationen dazu unter Abschnitt III.1 Teilnahmebedingungen.
Gas und Öl
Die Ausführung der Leistung ist nicht ortsgebunden; ausschließlicher Gerichtsstand ist Berlin.
Gasversorgung allgemein
Der Auftragnehmer unterstützt das BMWK anlassbezogen in der rechtlichen Beratung im Zusammenhang mit Maßnahmen zur Sicherstellung der Gasversorgung. Dies umfasst grundsätzliche Fragen der Gasversorgung, Gasnetzregulierung und des Energiewirtschaftsgesetzes. Ein Schwerpunkt liegt auf der Beratung zu Krisenvorsorge und -management vor dem Hintergrund des europäischen Gasmarktregimes.
Wasserstoff- und LNG-Import sowie Planung, Genehmigung, Bau und Betrieb von FSRU´s und landseitigen Terminals, einschließlich Infrastruktur
Dies umfasst die Beratung im Zusammenhang mit dem Aufbau von privatrechtlichen Strukturen und der vertraglichen Umsetzung von Infrastrukturprojekten. Zudem alle Fragen im Zusammenhang mit Genehmigung, Planung, Bau und Betrieb entsprechender Terminals. Hinzu treten europa- und völkerrechtliche Fragen.
Maßnahmen zur Sicherung der Versorgung mit Erdöl und Erdölprodukten
Rechtliche Beratung im Zusammenhang mit Maßnahmen zur Sicherstellung der Versorgung mit Mineralöl insbesondere in Ostdeutschland, Sicherstellung der Rohöl- und Produktversorgung, Fragen im Zusammenhang mit dem Betrieb und der Ertüchtigung von Mineralölversorgungsleitungen.
Betroffene Rechtsgebiete: Energierecht, Sanktionen, Kommunal- und Verfassungsrecht; Regulierungs- und Energiewirtschaftsrecht, Kartell- und Fusionskontrollrecht, Vergabe- und Beihilferecht sowie Umwelt-, Naturschutz- und Planungsrecht, Baurecht, Immissionsschutzrecht und Vertragsrecht, Gesellschaftsrecht.
Geschätztes Volumen: 2023: 3.780h 2024: 3.480h
Der Auftrag kann zweimal um jeweils 12 Monate verlängert werden.
Im Teilnahmewettbewerb ausgewählt und zur Angebotsabgabe aufgefordert werden je Los nur die 10 bestplatzierten Bewerber. Die Bildung der Rangfolge errechnet sich aus der erreichten Punktwertung der Wertungskriterien. Weitere Informationen dazu unter Abschnitt III.1 Teilnahmebedingungen.
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
Die Teilnahmeanträge sind in übersichtlicher, lesbarer und nachvollziehbarer Form in deutscher Sprache zu erstellen. Ein Teilnahmeantrag muss in einem einzigen PDF zusammengefasst und mit Seitenzahlen durchnummeriert sein und muss ein Inhaltsverzeichnis enthalten. Er darf einen Umfang von 80 DIN A4 Seiten nicht überschreiten. Mit dem Teilnahmeantrag sind, bis spätestens zum Ende der Bewerbungsfrist, die nachfolgend aufgeführten Unterlagen mit den dort genannten Erklärungen/Angaben vorzulegen:
(A) = Ausschlusskriterium; (W) = Wertungskriterium
a)Als Nachweis der Eignung haben Unternehmen mit dem Angebot entweder die hier angegebenen Unterlagen (Eigenerklärung, Nachweise, Bescheinigungen) oder gemäß § 50 VgV eine Einheitliche Europäische Eigenerklärung (EEE) als vorläufigen Nachweis vorzulegen. Wird zum Nachweis der Eignung eine EEE vorgelegt, wird der Bieter, der den Zuschlag erhalten soll, aufgefordert, die geforderten Unterlagen beizubringen. Erst dann ist der endgültige Eignungsnachweis erbracht. Die EEE kann hier ausgefüllt werden: https://uea.publicprocurement.be/gdpr. Alle Mitglieder der Bewerbergemeinschaft sowie Unterauftragnehmer geben ggf. eine separate EEE ab.
b)Eigenerklärung über die Erfüllung der nach § 122 des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen festgelegten Eignungskriterien und das Nichtvorliegen von Ausschlussgründen nach den §§ 123 und 124 des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen sowie gegebenenfalls Maßnahmen des Bewerbers oder Bieters zur Selbstreinigung nach § 125 des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen. (A)
c)Eine formfreie Eigenerklärung zum Nichtbestehen von mittelbaren und unmittelbaren Interessenskonflikten in Zusammenhang mit dem Auftrag ist dem Angebot beizufügen. (A)
d)Eigenerklärung nach Art. 5k EU-VO 833/2014. (A)
e)Persönliche Lage des Wirtschaftsteilnehmers sowie Eintragung in einem Berufs- oder Handelsregister
i) Aussagekräftiges Profil des Bewerbers / Unternehmensdarstellung, als Eigenerklärung, insbesondere zu Geschäftstätigkeit, Mitarbeiterzahl, Gesellschaftern / ggf. Konzernzugehörigkeit (gesellschaftsrechtliche Verflechtungen, aber auch sonstige finanzielle Beteiligungen bzw. wirtschaftliche Verknüpfungen), Hauptsitz und ggf. weitere Standorte, sowie Darstellung der Kompetenz- und Tätigkeitsschwerpunkte. Im Falle eines Konsortiums nicht nur zum Konsortialführer, sondern zu allen Konsortialmitgliedern. (A)
Mindestanforderungen:
(1)Mindestens 3-jährige Tätigkeit in dem ausgeschriebenen Tätigkeitsschwerpunkt.
(2)Ausreichend qualifiziertes Personal, damit sichergestellt ist, dass es auch bei mehreren parallel für den Auftraggeber zu realisierenden Projekten zu keinerlei Personalengpässen kommt.
Dabei sind in den einzelnen Losen folgende Mindestanforderungen zu erfüllen:
Los 1: Mind. 50 Berufsträger
Los 2: Mind. 30 Berufsträger
Los 3: Mind. 15 Berufsträger
Los 4: Mind. 30 Berufsträger
Dabei ist jeweils auf die Zahl der im Unternehmen tätigen Berufsträger abzustellen, unabhängig davon, ob diese Berufsträger im durch das Los angesprochenen Tätigkeitsfeld tätig sind.
ii)Nachweis der Eintragung im Berufs- oder Handelsregister nach Maßgabe der Rechtsvorschriften des jeweiligen Landes, in dem der Bewerber ansässig ist; im Falle eines Konsortiums nicht nur für den Konsortialführer, sondern für alle Konsortialmitglieder. (A)
Mindestanforderungen:
Aktueller Ausdruck (nicht älter als 6 Monate zum Ende der Bewerbungsfrist) erforderlich.
i)Eigenerklärung über das Vorliegen / die Bereitschaft zum Abschluss bei Auftragserteilung einer Betriebshaftpflichtversicherung. (A)
Mindestanforderung:
Betriebshaftpflichtversicherung während des gesamten vorgesehenen Vertragszeitraums mit
einer Mindestdeckungssumme je Schadensereignis von 500.000 €.
ii)Eigenerklärung über den Gesamtumsatz der letzten 3 Geschäftsjahre sowie über die Umsatzentwicklung im laufenden Geschäftsjahr. Im Falle eines Konsortiums nicht nur zum Konsortialführer, sondern für alle Konsortialmitglieder. (A)
Mindestanforderung:
Zum Nachweis der wirtschaftlichen Leistungsfähigkeit wird ein durchschnittlicher Jahresumsatz, ermittelt als Durchschnitt der letzten drei abgeschlossenen Geschäftsjahre, vorausgesetzt. Falls nicht ein einzelner Bewerber, sondern ein Konsortium den Teilnahmeantrag abgibt, können hierfür die durchschnittlichen Umsätze aller Konsortialmitglieder zusammengerechnet werden.
Bei den einzelnen Losen sind folgende jährliche Mindestumsätze (netto) im Durchschnitt der letzten drei Jahre darzustellen:
Los 1: 10.000.000 €
Los 2: 5.000.000 €
Los 3: 1.800.000 €
Los 4: 5.000.000 €
Erhält der erfolgreiche Bieter den Zuschlag für mehrere gleichzeitig auszuführende Lose, so wird der auf diese Gruppe von Losen insgesamt bezogene Mindestjahresumsatz verlangt.
iii)Formfreie Eigenerklärung zum beabsichtigten Einsatz von Unterauftragnehmern, sofern zutreffend, unter genauer Bezeichnung des vom Unterauftragnehmer zu übernehmenden Leistungsteils, sowie unter Vorlage einer rechtsverbindlich unterzeichneten Verpflichtungserklärung des Unterauftragnehmers, in der dieser sich verpflichtet, die bezeichneten Leistungsteile im Falle der Auftragserteilung als Unterauftragnehmer zu übernehmen. Sofern der Bewerber Unterauftragnehmer einsetzen will, handelt es sich bei der Vorlage der Eigenerklärung und der Verpflichtungserklärung um ein Ausschlusskriterium. (A)
g)Formfreie Eigenerklärung zur Bildung eines Bieterkonsortiums, sofern zutreffend, in der ein Unternehmen als Konsortialführer benannt wird. Sofern ein Bieterkonsortium gebildet wird, handelt es sich bei der Vorlage der Eigenerklärung um ein Ausschlusskriterium. (A) Gemäß § 21 Absatz 4 Arbeitnehmer-Entsendegesetz (AEntG) bzw. § 19 Absatz 4 Mindestlohngesetz (MiLoG) bzw. § 98c Absatz 1 und 3 Aufenthaltsgesetz (AufenthG) i.V.m. § 21 AEntG bzw. § 21 Absatz 1 Satz 4 Schwarzarbeitsbekämpfungsgesetz (SchwarzArbG) hat der Auftraggeber vor Zuschlagerteilung für den Bieter, der den Zuschlag erhalten soll, eine Auskunft aus dem Gewerbezentralregister nach § 150a der Gewerbeordnung anzufordern. Die von den Bewerbern und Bietern hierzu erforderlichen personenbezogenen Daten werden vom Auftraggeber vor Zuschlagerteilung gesondert nachgefordert. Fehlende oder unvollständige Daten führen zum Ausschluss vom Wettbewerb. (A)
h)Gemäß § 6 Korruptionsregistergesetz (KRG) hat der Auftraggeber vor Zuschlagerteilung für den Bieter, der den Zuschlag erhalten soll, bei der Informationsstelle nachzufragen, ob Eintragungen im Korruptionsregister vorliegen. Der Auftraggeber ist zur Nachfrage in Bezug auf Unterauftragnehmer berechtigt. Die von den Bewerbern und Bietern hierzu erforderlichen personenbezogenen Daten werden vom Auftraggeber vor Zuschlagerteilung gesondert nachgefordert. Fehlende oder unvollständige Daten führen zum Ausschluss vom Wettbewerb. (A)
siehe III.1.1 und Verfahrensbeschreibung
i) Referenzen (W, Gewichtung 50 %):
Ein einzelner Referenzauftrag kann, neben einer Nennung in der „Allgemeinen Referenzliste“,
auch in der „Speziellen Referenzliste“ berücksichtigt werden.
o„Allgemeine Referenzliste“: Vorlage in Form einer Tabelle mit bis zu 20 Aufträgen, zu denen innerhalb der letzten 36 Monate Leistungen erbracht wurden, jeweils mit Kurzangaben zum Inhalt der erbrachten Leistung, Angaben zur Einordnung des jährlichen (pro Kalenderjahr, bei mehrjährigen Aufträgen ist vom Durchschnitt auszugehen) Nettoauftragsvolumens (über 100.000 EUR, über 500.000 EUR, über 1.000.000 EUR), zum Leistungszeitraum sowie zum Auftraggeber (mit Kontaktdaten).
Die Anzahl der Referenzen wird nicht begrenzt. Erforderlichenfalls ist die Tabelle zu vervielfältigen. Wir legen jedoch nahe, sich hier auf möglichst vergleichbare Referenzen der zu vergebenden Leistungen zu beschränken. Vergleichbar sind Referenzen, deren Gegenstand dem Ausschreibungsgegenstand zumindest nahekommt. Die Referenzen müssen im fachlichen oder organisatorischen Bereich einen gleich hohen oder höheren Schwierigkeitsgrad aufweisen und einen tragfähigen Rückschluss auf die Leistungsfähigkeit des Bewerbers für die ausgeschriebene Leistung ermöglichen.
o„Spezielle Referenzliste“: Detaillierte Beschreibung von mind. 3 umfangreichen Mandaten mit Bezug zu den Aufgaben des jeweiligen Loses.
Anzugeben sind jeweils mindestens: Ausführliche Beschreibung der erbrachten Leistungen, Angaben zur Einordnung des jährlichen (pro Kalenderjahr, bei mehrjährigen Aufträgen ist vom Durchschnitt auszugehen) Nettoauftragsvolumens (über 100.000 EUR, über 500.000 EUR, über 1.000.000 EUR), zum Leistungszeitraum, sowie zum Auftraggeber (mit Kontaktdaten). Auf die Möglichkeit, Referenzen von benannten Unterauftragnehmern beizubringen, sofern diese sich für den Fall der Auftragserteilung bereits verbindlich verpflichtet haben, wird ausdrücklich hingewiesen.
Höchstwertung: 25 Punkte (Allgemeine Referenzliste), 25 Punkte (Spezielle Referenzliste). Mit der Allgemeinen Referenzliste wird die frühere Bewältigung komplexer Mandatsanforderungen erfragt. Dabei kann ein Mehr an Erfahrung durch mehrere thematisch einschlägige große Aufträge (über 500.000 €) oder eine Anzahl an kleineren thematisch einschlägigen Aufträgen nachgewiesen werden. Auch kann die Tatsache, dass der Bewerber in der Lage war, mehrere Aufträge gleichzeitig abzuwickeln, für die Bewertung von Interesse sein. Mit der Speziellen Referenzliste wird inhaltlich einschlägige Vorerfahrung im jeweiligen Themengebiet des Loses wie sie sich aus den konkretisierenden Beispielen zu den Themenfeldern der Rahmenvereinbarung in Nummer 1.3 der Leistungsbeschreibung ergeben, erfasst.
Zudem wirkt sich die Komplexität des Auftrags positiv auf die Bewertung aus.
(W; Gewichtung 50 %; davon 25 % Allgemeine Referenzliste, 25 % Spezielle Referenzliste)
ii) Personalressourcen des Bewerbers (W, Gewichtung 50 %):
Darstellung der Personalressourcen, im Falle eines Konsortiums nicht nur zum Konsortialführer,
sondern zu allen Konsortialmitgliedern; insbesondere zu:
oAnzahl der Mitarbeiter:innen sowie prozentuale Verteilung auf die einzelnen Rechtsgebiete.
oZusammenfassende Angaben zur üblichen Qualifikation der Mitarbeiter:innen in den für diesen Auftrag relevanten Geschäftsbereichen des Unternehmens sowie zur durchschnittlichen Berufserfahrung je Geschäftsbereich.
oAngaben zur durchschnittlichen Betriebszugehörigkeit (in Monaten) der Mitarbeiter:innen je Geschäftsbereich.
Personalressourcen von Unterauftragnehmern können ebenfalls aufgeführt werden, sofern diese sich für den Fall der Auftragserteilung bereits verbindlich verpflichtet haben; sie sind getrennt auszuweisen.
Höchstwertung: 50 Punkte.
Höchstwertung für Bewerber mit jeweils mehrköpfigen, arbeitsteilig arbeitenden Teams von hoch qualifizierten, spezialisierten und erfahrenen Mitarbeiter:innen in den für die ausgeschriebene Beratung jeweils relevanten Themenbereichen. Ein hoher Anteil von festen Mitarbeiter:innen mit langer Betriebszugehörigkeit, der den Rückschluss auf eingespielte, dauerhaft zusammenarbeitende Teams zulässt, wirkt sich dabei positiv auf die Wertung aus.
(W; Gewichtung 50 %)
siehe III.1.1 und Verfahrensbeschreibung
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Die unter dem Aktenzeichen 23306/007#001 SV 101-23 veröffentlichte Vorinformation wird durch diese Auftragsbekanntmachung ersetzt.
Alle Unterlagen und gegebenenfalls gestellte Bieterfragen und Antworten stehen auf der Vergabeplattform des Bundes unter „Vergabeunterlagen“ zur Verfügung.
Weitere Unterlagen sind nicht erforderlich.
Ihren Teilnahmeantrag reichen Sie über die Vergabeplattform des Bundes ein (www.evergabe-online.de); hierzu bedarf es der Registrierung. Eine Signierung ist nicht erforderlich. Der Teilnahmeantrag muss (komplett mit allen Bestandteilen) in einer PDF-Datei zusammengefasst) spätestens am 28.04.2023 bis 12:00 Uhr eingestellt worden sein.
Bieterfragen, die den Teilnahmewettbewerb betreffen, müssen bis spätestens 17.04.2023 um 15:00 Uhr eingereicht worden sein. Bieterfragen, die die Angebotsphase betreffen, müssen bis spätestens 25.05.2023 um 15:00 Uhr eingereicht worden sein. Bieterfragen richten Sie bitte auch an die in Abschnitt I Nr. 1 angegebene E-Mail-Adresse.
Die Einreichung über die Vergabeplattform ist - bis zum Ablauf der Abgabefrist - zu jeder Tageszeit möglich. Informationen zum elektronischen Vergabeverfahren (Registrierung, Nutzung, Datenaustausch und -sicherheit usw.) und zu seinen Vorteilen können Sie auf der Internetseite „www.evergabe-online.info“ oder vom Beschaffungsamt (BeschA) des Bundesministeriums des Inneren (BMI) unter der Telefonnummer (0 30 18) 6 10-12 34 (zu ortsüblichen Festnetzgebühren) oder per E-Mail „[gelöscht]“ erhalten.
Wenn keine Aufforderung zur Angebotsabgabe erfolgte, wurde Ihr Teilnahmeantrag nicht berücksichtigt; eine Benachrichtigung erfolgt nicht (auf entsprechenden Antrag können Sie Auskunft über die Gründe der Nichtberücksichtigung erhalten).
Arbeitsgemeinschaften / Kooperationen - auch internationale - sind zulässig. Die Zusammenarbeit mit oder Unterbeauftragung von aktiven oder ehemaligen Mitarbeitern des BMWK bedarf der Genehmigung des BMWK.
Für den Zuschlag kommen nur Bieter in Frage, die für die Erfüllung der vertraglichen Verpflichtungen die erforderliche Eignung (Fachkunde und Leistungsfähigkeit) besitzen (§§ 122 GWB, 44, 45, 46 VgV), und nicht gem. §§ 123, 124 GWB auszuschließen sind. Bei der Entscheidung über den Zuschlag werden verschiedene durch den Auftragsgegenstand gerechtfertigte Kriterien berücksichtigt (§ 58 Abs. 2 VgV). Der Zuschlag wird auf das unter Berücksichtigung aller Umstände wirtschaftlichste Angebot erteilt; der niedrigste Angebotspreis allein ist nicht entscheidend (§ 127 GWB).
Der Verzicht auf eine Auftragsvergabe bleibt vorbehalten.
Ort: Bonn
Land: Deutschland
Ort: Berlin
Land: Deutschland
Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen: Bieter haben einen Anspruch auf Einhaltung der schützenden Bestimmungen über das Vergabeverfahren gegenüber dem öffentlichen Auftraggeber, d. h. dem Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz (BMWK).
Sieht sich ein Bieter durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften in seinen Rechten verletzt, ist der Verstoß binnen 10 Tagen beim BMWK zu rügen. Verstöße, die aufgrund der Bekanntmachung oder der Vergabeunterlagen erkennbar sind, müssen spätestens bis zu der in der Bekanntmachung oder den Vergabeunterlagen genannten Frist zur Angebotsabgabe gegenüber dem BMWK geltend gemacht werden. Teilt das BMWK dem Bieter mit, seiner Rüge nicht abhelfen zu wollen, so besteht die Möglichkeit, innerhalb von 15 Tagen nach Eingang der Mitteilung einen Antrag auf Nachprüfung bei einer Vergabekammer zu stellen (§ 160 GWB).
Bieter, deren Angebote für den Zuschlag nicht berücksichtigt werden sollen, werden vor dem Zuschlag gemäß § 134 (1) GWB darüber informiert. Ein Vertrag darf erst 10 Kalendertage nach Absendung dieser Information durch das BMWK geschlossen werden. Die Frist beginnt am Tag nach Absendung der Information durch das BMWK.
Ort: Berlin
Land: Deutschland