Redaktion für wissenschaftliche Texte und Internetkanal Forschung auf www.sexualaufklaerung.de Referenznummer der Bekanntmachung: BZgA_RV_34_23
Auftragsbekanntmachung
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Köln
NUTS-Code: DEA23 Köln, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 50825
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: http://www.bzga.de
Abschnitt II: Gegenstand
Redaktion für wissenschaftliche Texte und Internetkanal Forschung auf www.sexualaufklaerung.de
Gegenstand dieses Vertrages sind kontinuierliche Vorarbeiten (ggf. umfangreiche Analysen, kreative Empfehlungen zu Struktur, Aufbau und Weiterverarbeitung von wissenschaftlichen Texten inkl. gestalterischer Elemente, bei Bedarf auch bei Übersetzungen in andere Sprachen), Arbeiten des Lektorats, Korrektorats, Design und der Redaktion für wissenschaftliche Fachpublikationen wie bspw. die Fach-heftreihe „Forschung und Praxis der Sexualaufklärung und Familienplanung“ und des Online-Kanals „Forschung“ auf sexualaufklaerung.de. Nachfolgende Aufzählung, gibt einen Überblick, über die geforderten Aufarbeitungen:
- Kurzfassung von Studien
- Zwischenergebnisse von Studien
- Evaluationsergebnisse
- Faktenblätter
- Häufig gestellte Fragen (FAQs) zu Studien und Evaluationen
- Konzepte
Bei den Publikationen sind Satz und Umbruch (auch für Übersetzungen) bis zur Druckvorstufe sowie die Herstellung barrierefreier Dateiformate für die digitale Verwendung durch den Auftraggeber sind ebenfalls Gegenstand dieses Vertrages.
Köln
Gegenstand dieses Vertrages sind kontinuierliche Vorarbeiten (ggf. umfangreiche Analysen, kreative Empfehlungen zu Struktur, Aufbau und Weiterverarbeitung von wissenschaftlichen Texten inkl. gestalterischer Elemente, bei Bedarf auch bei Übersetzungen in andere Sprachen), Arbeiten des Lektorats, Korrektorats, Design und der Redaktion für wissenschaftliche Fachpublikationen wie bspw. die Fach-heftreihe „Forschung und Praxis der Sexualaufklärung und Familienplanung“ und des Online-Kanals „Forschung“ auf sexualaufklaerung.de. Nachfolgende Aufzählung, gibt einen Überblick, über die geforderten Aufarbeitungen:
- Kurzfassung von Studien
- Zwischenergebnisse von Studien
- Evaluationsergebnisse
- Faktenblätter
- Häufig gestellte Fragen (FAQs) zu Studien und Evaluationen
- Konzepte
Bei den Publikationen sind Satz und Umbruch (auch für Übersetzungen) bis zur Druckvorstufe sowie die Herstellung barrierefreier Dateiformate für die digitale Verwendung durch den Auftraggeber sind ebenfalls Gegenstand dieses Vertrages.
Der Vertrag kann zweimal um je zwölf weitere Monate zu den bestehenden Bedingungen verlängert werden. Hierbei handelt es sich um ein einseitiges Gestaltungsrecht des Auftraggebers auf Inanspruchnahme der Option. Aus dem Optionsrecht resultiert kein An-spruch des ANs auf Inanspruchnahme der Option. Entschließt sich der Auftraggeber zu ihrer Inanspruchnahme, so teilt er dem Auftragnehmer dies spätestens drei Monate vor Ablauf der Laufzeit des Vertrags schriftlich, oder per E-Mail mit.
Der Vertrag kann zweimal um je zwölf weitere Monate zu den bestehenden Bedingungen verlängert werden. Hierbei handelt es sich um ein einseitiges Gestaltungsrecht des Auftraggebers auf Inanspruchnahme der Option. Aus dem Optionsrecht resultiert kein An-spruch des ANs auf Inanspruchnahme der Option. Entschließt sich der Auftraggeber zu ihrer Inanspruchnahme, so teilt er dem Auftragnehmer dies spätestens drei Monate vor Ablauf der Laufzeit des Vertrags schriftlich, oder per E-Mail mit.
Die Kommunikation findet ausschließlich über die eVergabeplattform statt.
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
1. Eigenerklärung Ausschlussgründe zu §§ 123, 124 GWB
2. Eigenerklärung Ausschlussvoraussetzungen gem. § 19 Abs. 1 MiLoG, § 21 AentG, § 98c AufenthG, § 21 SchwarzArbG und § 22 LkSG
3. Eigenerklärung zu Artikel 5 k) Absatz 1 der Verordnung (EU) Nr. 833/2014 in der Fassung des Art. 1 Ziff. 23 der Verordnung (EU) 2022/576 des Rates vom 8. April 2022 über restriktive Maßnahmen angesichts der Handlungen Russlands, die die Lage in der Ukraine destabilisieren
4. Eigenerklärung, dass das Unternehmen während der letzten fünf Jahre keinerlei Zusammenarbeit bzw. vertragliche Beziehung mit Anbietern oder Verbänden aus der Tabak-, Alkohol- Pharma- und/oder Medizinproduktindustrie unterhalten hat und während dieser Vertragslaufzeit keine derartige Zusammenarbeit unterhalten wird.
5. Unternehmensdarstellung/Erklärung über die Unternehmensstruktur, insb. die organisatorische Gliederung, das Leistungsspektrum sowie personelle Kapazitäten, max. zwei DIN A4 Seiten.
6. Nachweis der Eintragung in einem Berufs- oder Handelsregister oder vergleichbares Register (Auszug in Kopie beizufügen) oder Erklärung, dass keine Eintragungspflicht besteht.
7. Erklärung darüber, dass der Bewerber spätestens bei Beginn der Leistung über eine marktübliche Berufs-/Betriebshaftpflichtversicherung für Personen-, Sach- und Vermögensschäden unter Angabe der Deckungssummen verfügt.
8. Erklärung über den Gesamtumsatz und über den Umsatz in dem Tätigkeitsbereich des Auftrags innerhalb der letzten drei abgeschlossenen Geschäftsjahre, sofern entsprechende Angaben verfügbar sind.
Zu 7.: Erklärung darüber, dass der Bewerber spätestens bei Beginn der Leistung über eine marktübliche Berufs-/Betriebshaftpflichtversicherung für Personen-, Sach- und Vermögensschäden unter Angabe der Deckungssummen verfügt.
Zu 8.: Der Gesamtumsatz beträgt mindestens 400.000,00 EUR pro Jahr in den letzten drei abgeschlossenen Geschäftsjahren.
9. Erklärung zu der durchschnittlichen Beschäftigtenzahl des Unternehmens in den letzten 3 Jahren
10. Vorlage geeigneter Referenzen
Vorlage von geeigneten Referenzen über früher ausgeführte Aufträge, die nachfolgende Mindestanforderungen erfüllen und mit Angabe
- des Auftraggebers (mit Angabe des persönlichen Ansprechpartners),
- der Bezeichnung des Projektes
- des Projektzeitraums,
- des Projektvolumens und
- des Projektinhalts sowie Rolle und wesentliche Leistungen des Auftragnehmers.
Eine Referenz ist geeignet, wenn es sich um ein Projekt zur redaktionellen Betreuung (Arbeiten des Lektorats, Korrektorats, Design und der Redaktion) für wissenschaftliche Fachpublikationen im Bereich Gesundheitsthemen/ Public Health mit einer Laufzeit von einem Jahr handelt.
Es sind Referenzen aus den letzten 3 Jahren (maßgeblich ist der Projektabschluss, Stichtag ist das Ende der Angebotsfrist) einzureichen.
11. Qualifikationsprofile der zur Leistungserfüllung eingesetzten Personen
Für die angebotenen Fachkräfte sind Qualifikations- und Erfahrungsprofile einzureichen. Hierfür ist der Unternehmerbogen in Anhang 02 zu verwenden.
In den Erfahrungs- und Qualifikationsprofilen ist die angebotene Fachkraft für die jeweilige Rolle zu benennen.
Zu 9.: Mindestanforderung ist eine durchschnittliche Beschäftigtenzahl von drei in den vergangenen drei Jahren.
Mindestanforderungen:
Zu 10.:
- Es sind mindestens zwei geeignete Referenzen einzureichen.
- Es ist mindestens ein geeignetes Referenzprojekt im Bereich Sexualaufklärung und/oder reproduktive Gesundheit einzureichen
Zu 11.:
- Insgesamt sind mindestens 2 Qualifikations- und Erfahrungsprofile für die zur Leistungserfüllung eingesetzten Personen einzureichen; 1 Qualifikations- und Erfahrungsprofil für die Rolle der Projektleitung (auch: Hauptverantwortliche/r) und 1 Qualifikations- und Erfahrungsprofil für die Rolle der Vertretung der Projektleitung (auch: Vertretung der/des Hauptverantwortlichen).
- Die zur Leistungserfüllung eingesetzten Personen verfügen jeweils über deutsche Sprachkenntnisse in Wort und Schrift auf Muttersprachlerniveau (C2 Gemeinsamer Europäischer Referenzrahmen für Sprachen, GER) sowie über Englischkenntnisse in Wort und Schrift auf sehr gutem Niveau (Niveau C1 GER).
- Die zur Leistungserfüllung eingesetzten Personen verfügen jeweils mindestens über drei Jahre Berufserfahrung im Bereich der der Redaktion von wissenschaftlichen Texten und weisen dies durch persönliche Referenzen nach.
- Die zur Leistungserfüllung eingesetzten Personen verfügen jeweils über Fachkenntnisse in mindestens einem der folgenden Bereiche Sexualaufklärung, Familienplanung, Verhütung, Sexualpädagogik und/oder Gesundheit/Gesundheitsförderung und weisen diese durch mindestens eine Fachpublikation (Publikationen, Artikeln, Aufsätzen oder Texten in eigener Urheber-, Autoren- und/oder Herausgeberschaft, für Printmedien oder für elektronische Medien) in mindestens einem der genannten Bereiche nach.
- Die Projektleitung verfügt über Erfahrung im Bereich institutioneller oder Non-Profit-Kampagnen und weist dies durch persönliche Referenzen nach.
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Bonn
Postleitzahl: 53123
Land: Deutschland
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse: https://www.bundeskartellamt.de/DE/Vergaberecht/vergaberecht_node.html
Ein Nachprüfungsantrag ist unzulässig, soweit mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind (§ 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 4 GWB).
Ein Nachprüfungsantrag ist zudem unzulässig, wenn der Zuschlag erfolgt ist, bevor die Vergabekammer den Auftraggeber über den Antrag auf Nachprüfung informiert hat (§§ 168 Abs. 2 Satz 1, 169 Abs. 1 GWB). Die Zuschlagserteilung erfolgt 10 Kalendertage nach Absendung der beabsichtigten Zuschlagserteilung an die unterlegenen Bieter gem. § 134 Abs. 2 GWB. Die Frist beginnt am Tag nach der Absendung der Information durch den Auftraggeber; auf den Tag des Zugangs beim betroffenen Bieter kommt es nicht an.
Die Zulässigkeit eines Nachprüfungsantrags setzt ferner voraus, dass die geltend gemachten Vergabeverstöße 10 Kalendertage nach Kenntnis gegenüber dem Auftraggeber gerügt wurden (§ 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 1 GWB). Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, müssen spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden (§ 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 2 GWB). Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, müssen spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden (§ 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 3 GWB).
Auf die prozessualen Vorschriften der §§ 160 ff. GWB wird außerdem hingewiesen.
Die Unwirksamkeit des öffentlichen Auftrags wegen eines Verstoßes gegen § 134 GWB kann gemäß § 135 Abs. 2 S. 1 GWB i.V.m. § 135 Abs. 1 Nr. 1 GWB nur festgestellt werden, wenn sie im Nachprüfungsverfahren innerhalb von 30 Kalendertagen nach der Information der betroffenen Bieter und Bewerber durch den öffentlichen Auftraggeber über den Abschluss des Vertrags, jedoch nicht später als 6 Monate nach Vertragsschluss geltend gemacht worden ist. Hat der Auftraggeber die Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union bekannt gemacht, endet die Frist zur Geltendmachung der Unwirksamkeit 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union.