Archäologische Begleitung für das geplante Museum Archäologisches Fenster am Münster Referenznummer der Bekanntmachung: 31-2023
Auftragsbekanntmachung
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Herford
NUTS-Code: DEA43 Herford
Postleitzahl: 32052
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: https://www.deutsche-evergabe.de
Abschnitt II: Gegenstand
Archäologische Begleitung für das geplante Museum Archäologisches Fenster am Münster
Archäologische Begleitung bestehend aus: Genehmigung/Konzept, Grabungsstelleneinrichtung, Personal, Abschlussbericht, Verbrauchsmaterial, Proben.
Gesetzliche Vorgabe zur Herstellung des geplanten Museums in Abstimmung mit der archäologischen Begleitung.
in den Vergabeunterlagen aufgeführt
Archäologische Begleitung bestehend aus: Genehmigung/Konzept, Grabungsstelleneinrichtung, Personal, Abschlussbericht, Verbrauchsmaterial, Proben.
Gesetzliche Vorgabe zur Herstellung des geplanten Museums in Abstimmung mit der archäologischen Begleitung.
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
a) Gewerbeanmeldung, Handelsregisterauszug und Eintragung in der Handwerksrolle (Handwerkskarte) bzw. bei der Industrie- und Handelskammer, sofern bei der Unternehmensform vorhanden,
b) keine schwere Verfehlung gemäß GWB, die die Zuverlässigkeit als Bieter in Frage stellt (Vorlage Vordruck 124 LD „Eigenerklärung zur Eignung Liefer- / Dienstleistungen“).
Umsätze des Unternehmens in den letzten drei abgeschlossenen Geschäftsjahren, die mit der zu vergebenden Leistung vergleichbar sind (Vorlage Vordruck 124 LD „Eigenerklärung zur Eignung Liefer- / Dienstleistungen“).
b) kein Insolvenzverfahren oder ein vergleichbares gesetzlich geregeltes Verfahren weder beantragt noch eröffnet wurde, ein Antrag auf Eröffnung nicht mangels Masse abgelehnt wurde und sich das Unternehmen nicht in Liquidation befindet (Vorlage Vordruck 124 LD „Eigenerklärung zur Eignung Liefer- / Dienstleistungen“),
c) Unbedenklichkeitsbescheinigung (nicht älter als 6 Monate) der Krankenkassen,
d) Unbedenklichkeitsbescheinigung (nicht älter als 6 Monate) des Finanzamtes (Bescheinigung in Steuersachen),
e) Unbedenklichkeitsbescheinigung (nicht älter als 6 Monate) der Berufsgenossenschaft des zuständigen Versicherungsträgers,
f) aktueller Nachweis zur Betriebshaftpflichtversicherung.
a) Dem Angebot ist ein vorläufiges Grabungsgrobkonzept beizufügen. In diesem vorläufigen Grabungsgrobkonzept müssen den Vorgaben der fachlichen Rahmenbedingungen entsprechend der vorgesehene Personal- und Technikeinsatz sowie der geplante zeitliche Rahmen dargelegt werden. Weiterhin sind die geplante wissenschaftliche Grabungsleitung, Vertretung(-en) sowie die Position des Grabungstechnikers namentlich mit aussagekräftigen Referenzen (Drei Referenznachweise aus den letzten 3 Jahren mit den Angaben über Ansprechpartner; Art der ausgeführten Leistung; Auftragssumme; Ausführungszeitraum; stichwortartige Benennung des mit eigenem Personal ausgeführten maßgeblichen Leistungsumfanges einschl. Angabe der ausgeführten Mengen und Zahl der hierfür durchschnittlich eingesetzten Arbeitnehmer.). Dieses Grabungsgrobkonzept wird vom AG und der LWL-AfW geprüft. Sofern erforderlich, werden Veränderungen am Grobkonzept eingefordert.
b) Die archäologische Maßnahme ist von einem im Grabungskonzept namentlich benannten Fachwissenschaftler zu leiten, der als Grabungsleiter – insofern nicht anderweitig mit der LWL-AfW abgesprochen – durchgehend vor Ort ist, über einen fachspezifischen Hochschulabschluss verfügt und nachgewiesene mehrmonatige praktische Erfahrungen in Grabungstechnik, Vermessung sowie in der Leitung/stellvertretenden Leitung von Ausgrabungen bzw. Prospektionen besitzt.
Der wissenschaftliche Grabungsleiter muss über umfangreiche Erfahrungen bei stadtkernarchäologischen Untersuchungen verfügen sowie Grundkenntnisse in der Anwendung von Datenbanken, CAD- und GIS-Programmen sowie in Geologie und Bodenkunde besitzen.
Dem Wissenschaftler steht ein erfahrener Grabungstechniker zur Seite. Die Personen der Grabungsleitung (wiss. Leiter und Grabungstechniker) sowie Vertreter der Grabungsleitung sind im Grabungskonzept namentlich zu benennen.
Für den Grabungstechniker sind u. a. umfassende Kenntnisse im Umgang mit digitaler Vermessung sowie Praxiserfahrungen mit Fotogrammmetrie-/Image-Based Modelling and Rendering (IBMR, auch Structure from Motion)-Methoden notwendig.
c) Vor Angebotsabgabe besteht die Verpflichtung des Bieters, sich unbedingt über die örtlichen Gegebenheiten im Bereich der Baumaßnahmen zu informieren und sich genaue Kenntnis über den Umfang und den Schwierigkeitsgrad der durchzuführenden Arbeiten zu verschaffen.
d) Zahl der in den letzten drei abgeschlossenen Kalenderjahren jahresdurchschnittlich beschäftigten Arbeitskräfte gegliedert nach Lohngruppen mit extra ausgewiesenem Leitungspersonal.
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt VI: Weitere Angaben
a) Die Abgabe von mehr als einem Angebot ist nicht zugelassen.
b) Bei einem Nachunternehmereinsatz sind auf Verlangen der Vergabestelle die im Abschnitt III.1) genannten Unterlagen auch für den Nachunternehmer im geforderten Umfang vorzulegen.
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Münster
Postleitzahl: 48147
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
(1) Etwaige Vergabeverstöße muss der Bewerber/Bieter gemäß § 160 Abs. 3 Nr. 1 GWB innerhalb von 10 Tagen nach Kenntnisnahme rügen.
(2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, sind nach § 160 Abs. 3 Nr. 2 GWB spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Abgabe der Bewerbung oder der Angebote gegenüber dem Auftraggeber zu rügen.
(3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, sind nach § 160 Abs. 3 Nr. 3 GWB spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbungs- oder Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber zu rügen.
(4) Ein Vergabenachprüfungsantrag ist nach § 160 Abs. 3 Nr. 4 GWB innerhalb von 15 Kalendertagen nach der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, bei der Vergabekammer einzureichen.