Lieferung von 12 Stück Solo-Niederflur-Brennstoffzellen-Linienomnibussen
Auftragsbekanntmachung – Sektoren
Lieferauftrag
Abschnitt I: Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Geilenkirchen
NUTS-Code: DEA29 Heinsberg
Postleitzahl: 52511
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]5
Fax: [gelöscht]475
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.west-verkehr.de
Abschnitt II: Gegenstand
Lieferung von 12 Stück Solo-Niederflur-Brennstoffzellen-Linienomnibussen
Lieferung von 12 Stück Solo-Niederflur-Brennstoffzellen-Linienomnibussen für die WestVerkehr GmbH innerhalb der Initiative "1.000 Brennstoffzellenbusse NRW".
Kreis Heinsberg
Die WestVerkehr GmbH mit Sitz in Geilenkirchen ist ein öffentliches Verkehrsunternehmen im Kreis Heinsberg. Gegenstand des Unternehmens ist insbesondere die Erbringung von straßen- und schienengebundenen Verkehrsleistungen und von mit diesen in Zusammenhang stehenden Diensten sowie die Wahrnehmung weiterer Aufgaben der Daseinsvorsorge im Kreis Heinsberg. Die WestVerkehr GmbH ist eine 98%-ige Tochtergesellschaft der NEW Kommunalholding GmbH, deren Gesellschafter wiederum die Städte Mönchengladbach und Viersen, die Entwicklungsgesellschaft der Stadt Mönchengladbach GmbH sowie die Kreiswerke Heinsberg GmbH sind. Die WestVerkehr GmbH als kommunales Nahverkehrsunternehmen im Kreis Heinsberg beabsichtigt, im Rahmen der Initiative "1.000 Brennstoffzellenbusse NRW" Fahrzeuge mit Wasserstoff-Brennstoffzellen-Technologie für den Einsatz in den bestehenden Schnellbus-Linien zu beschaffen. Die zu beschaffenden Fahrzeuge müssen in durchgehender Niederflurausführung angeboten werden. Die Lieferung der Fahrzeuge kann ab Dezember 2023 erfolgen.
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
1. Erklärung über das Nichtvorliegen der Ausschlussgründe nach § 123 Abs. 1 und Abs. 4 GWB, § 124 Abs. 1 GWB,
2. Erklärung über die Eintragung im Berufs- oder Handelsregister des Staates, in dem der Bewerber niedergelassen ist.
Für die Erklärungen bzw. Nachweise ist der Bewerbungsbogen zu verwenden.
1. Nachweis einer Industriehaftpflichtversicherung über mindestens 50,0 Mio. EUR für Personen-, Sach- und Vermögensschäden. Der Nachweis bzw. die Erklärung darf nicht älter als 12 Monate sein und muss der Bewerbung beigelegt sein. Bewerbergemeinschaften müssen einen entsprechenden Nachweis bzw. eine Erklärung für die Bewerbergemeinschaft oder für jedes Mitglied der Bewerbergemeinschaft vorlegen. Eine projektbezogene Aufstockung der bestehenden Industriehaftpflichtversicherung im Auftragsfall wird akzeptiert, ist jedoch mittels schriftlicher Versicherungsbestätigung mit den Bewerbungsunterlagen vorzulegen,
2. Erklärung über den Gesamtumsatz in den letzten 3 Geschäftsjahren,
3. Erklärung über den Umsatz im Tätigkeitsbereich des Auftrags in den letzten 3 Geschäftsjahren.
Für die Erklärungen bzw. Nachweise ist der Bewerbungsbogen zu verwenden.
1. Eigenerklärung Auslieferung - Der Bieter benennt hier die Anzahl der in den letzten drei abgeschlossenen Wirtschaftsjahren produzierten, ausgelieferten und in Betrieb genommenen Elektro-Standard-Linienbusse (Batterie- und/oder Brennstoffzellenbusse) mit einer Gesamtlänge von mindestens 10 Metern, wobei die Anzahl in jedem der letzten drei abgeschlossenen Wirtschaftsjahre 20 Stück nicht unterschreiten darf.
2. Eigenerklärung ISO 9001 - Der Bieter erklärt hier, dass er eine gültige Zertifizierung gemäß DIN ISO 9001 (oder gleichwertig) für die Fertigung von Linienomnibussen besitzt.
3. Eigenerklärung Umweltmanagementsystem - Hier erklärt der Bieter, dass er ein zertifiziertes/registriertes Umweltmanagementsystem gemäß DIN EN 14001 oder EMAS (oder gleichwertig) einsetzt. Darüber hinaus erklärt der Bieter, welches Umweltmanagementsystem eingesetzt wird.
4. Eigenerklärung Servicepunkte - Hier gibt der Bieter an, wo sich im Auftragsfall der für die WestVerkehr GmbH zuständige Servicedienst für das gelieferte Produkt befindet.
5. Eigenerklärung Kapazität Produktion - Hier wird durch den Bieter bestätigt, dass im Auftragsfall die notwendige Produktionskapazität für die Herstellung von 12 Solo-Niederflur-Brennstoffzellenbussen inklusive Auslieferung und Inbetriebnahme vorhanden ist.
Für die Erklärungen bzw. Nachweise ist der Bewerbungsbogen zu verwenden bzw. sind diese als Anlagen dem Bewerbungsbogen beizufügen.
Bürgschaft für Mängelansprüche in Höhe von 5 % des Auftragswertes.
Nähere Angaben sind den Vergabeunterlagen (Anlage 02 Kaufmännische Bedingungen) zu entnehmen.
Nähere Angaben sind den Vergabeunterlagen (Anlage 02 Kaufmännische Bedingungen) zu entnehmen.
Die WestVerkehr GmbH hat bei der Auftragsvergabe die Bestimmungen des Tariftreue- und Vergabegesetzes Nordrhein-Westfalen (TVgG-NRW) zu beachten. Sie wird einen fairen Wettbewerb um das wirtschaftlichste Angebot bei der Vergabe öffentlicher Aufträge sicherstellen, bei gleichzeitiger Sicherung von Tariftreue und Einhaltung des Mindestlohns. Hierzu wird die WestVerkehr GmbH Vertragsbedingungen verwenden,
- durch die der Auftragnehmer verpflichtet ist, die in den § 2 Abs. 1 bis 4 TVgG-NRW genannten Vorgaben einzuhalten;
- die ihr ein Recht zur Kontrolle und Prüfung der Einhaltung der Vorgaben einräumen und dessen Umfang regeln und
- die ihr ein außerordentliches Kündigungsrecht sowie eine Vertragsstrafe für den Fall der Verletzung der in § 2 Abs. 1 bis 4 TVgG-NRW genannten Pflichten einräumen.
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt VI: Weitere Angaben
1) Das vorliegende europaweite Vergabeverfahren ist ein zweistufiges Verfahren nach der Sektorenverordnung (SektVO). Die erste Stufe ist der Teilnahmewettbewerb, die zweite Stufe das eigentliche Verhandlungsverfahren, an dem nur noch die geeigneten Bewerber teilnehmen.
2) Die Bewerber sollen ihren Teilnahmeantrag unter Nutzung des Bewerbungsbogens zum Teilnahmeantrag digital beim Auftraggeber einreichen. Dieses Dokument ist unter der in Ziffer I.3) dieser Bekanntmachung genannten URL kostenlos verfügbar.
3) Der Teilnahmeantrag ist digital über die Projektplattform einzureichen. Die Abgabe des Teilnahmeantrags ausschließlich in Papierform, per Fax oder E-Mail ist nicht zugelassen.
4) Die qualifizierten Bewerber der Stufe 1 werden sodann zur Abgabe eines indikativen Angebotes aufgefordert. Die übrigen Bewerber werden entsprechend der vergaberechtlichen Erfordernisse über ihre Nichtberücksichtigung informiert.
5) Der Teilnahmeantrag ist von den Bewerbern eigenhändig zu unterzeichnen. Im Falle von Bewerbergemeinschaften ist der Teilnahmeantrag von allen Mitgliedern der Bewerbergemeinschaft oder dem bevollmächtigten Vertreter eigenhändig zu unterzeichnen.
6) Für die Bewerberauswahl werden nur die geforderten Nachweise berücksichtigt. Darüber hinausgehende Unterlagen sind nicht erwünscht.
7) Sämtliche in der Bekanntmachung geforderten Nachweise, Erklärungen oder sonstigen Angaben müssen bis zum Schlusstermin digital über die Projektplattform eingegangen sein. Fehlende Erklärungen können auf Anforderung des Auftraggebers bis zum Ablauf einer zu bestimmenden Nachfrist nachgereicht werden. Sofern fehlende Unterlagen auch dann nicht vorliegen, muss der Bewerber vom weiteren Verfahren ausgeschlossen werden.
8) Nachfragen werden nur beantwortet, wenn sie über die Projektplattform bis spätestens 7 Tage vor dem Schlusstermin zur Abgabe der Teilnahmeanträge gestellt werden. Eine Beantwortung gestellter Fragen erfolgt entsprechend der vergaberechtlichen Erfordernisse durch Einstellung der Antworten auf der Projektplattform, die die Bewerber regelmäßig zu prüfen haben.
9) Der Auftraggeber behält sich vor, nur mit denjenigen Bietern Verhandlungen aufzunehmen, deren Angebot für einen Vertragsschluss hinreichend aussichtsreich erscheint. Dies bedeutet, dass nicht zwingend mit allen Bietern, die ein wertungsfähiges Angebot abgegeben haben, Verhandlungen geführt werden. Es wird jedoch mit mindestens 3 Bietern verhandelt, sofern ausreichend indikative Angebote eingegangen sind.
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Köln
Postleitzahl: 50667
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Die Bieter haben etwaige Verstöße gegen Vergabevorschriften unter Beachtung der Regelungen in § 160 Abs. 3 GWB zu rügen. Ein Nachprüfungsantrag ist nach § 160 Abs. 3 GWB unzulässig, soweit:
1) der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Abs. 2 bleibt unberührt,
2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4) mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu
wollen, vergangen sind.