Ingenieurleistungen BP 533 „Nördlich der Rubensstraße" (Straßenbau, Lärmschutz und Kanalbau)
Auftragsbekanntmachung
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Dormagen
NUTS-Code: DEA1D Rhein-Kreis Neuss
Postleitzahl: 41540
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: http://WWW.STADT-DORMAGEN.DE
Abschnitt II: Gegenstand
Ingenieurleistungen BP 533 „Nördlich der Rubensstraße" (Straßenbau, Lärmschutz und Kanalbau)
EU-weites Verhandlungsverfahren mit vorgeschaltetem öffentlichen Teilnahmewettbewerb gemäß VOB/A-EU
Planungsleistungen für Verkehrsanlagen, Lärmschutzeinrichtungen sowie Anlagen zur Regen- und Schmutzwasserableitung und Versickerung von Niederschlagswasser.
Die Planungsleistungen für den Lärmschutz werden unter dem Vorbehalt einer optionalen Vergabe ausgeschrieben.
41539 Dormagen
EU-weites Verhandlungsverfahren mit vorgeschaltetem öffentlichen Teilnahmewettbewerb gemäß VOB/A-EU
Planungsleistungen für Verkehrsanlagen, Lärmschutzeinrichtungen sowie Anlagen zur Regen- und Schmutzwasserableitung und Versickerung von Niederschlagswasser.
Die Planungsleistungen für den Lärmschutz werden unter dem Vorbehalt einer optionalen Vergabe ausgeschrieben.
Ziel des öffentlichen Teilnahmewettbewerbes:
Ermittlung von geeigneten Unternehmen, die an der Übernahme eines solchen Auftrages interessiert sind und die entsprechenden Fähigkeiten nachweisen können.
Durch den vorgeschalteten Teilnahmewettbewerb werden vier Ingenieurbüros anhand der Bewertungsmatrix ausgewählt. Anschließend werden nur diese vier ausgewählten Ingenieurbüros eine Aufforderung zur Angebotsabgabe erhalten und gebeten ein Honorarangebot abzugeben. Die Wertung der Honorarangebote erfolgt auf Grundlage des Gesamtangebotes für die Teilbereiche Straßenbau, Lärmschutz und Kanalbau. Als Zuschlagskriterium gilt dann nur der Preis.
Der Auftraggeber behält sich gemäß § 17 Abs. 11 VgV vor auf Grundlage der eingehenden Erstgebote zu vergeben ohne in Verhandlungen einzutreten.
Dieser Planungsauftrag kann je nach Erlangung der Rechtskraft des Bebauungsplanes verlängert werden.
Bewertungsmatrix:
1. Wirtschaftliche Leistungsfähigkeit (d. h. Höhe der Baukosten der durch das lngenieurbüro betreuten Bauvorhaben in den letzten 3 Kalenderjahren für vergleichbare Erschließungsmaßnahmen): 5 (Gewichtungszahl);
2. Finanzielle Leistungsfähigkeit (d.h. Berufshaftpflichtversicherung (Höhe der Versicherungssumme für Personenschäden und
sonstige Schäden, addiert): 5 (Gewichtungszahl);
3. Qualität der Bewerbungsunterlagen (d. h. Ordnung, Reihenfolge, Struktur, Vollständigkeit): 10 (Gewichtungszahl)
4. Referenzobjekte / Ähnlichkeit zum Erschließungsgebiet (d. h. Erschließungsgebiet innenstadtnah mit innovativer, nachhaltiger und naturnah in die Landschaftsplanung integrierter Entwässerung Vergleichbarkeit der Referenzprojekte zur geplanten Baumaßnahme hinsichtlich:
- Erschließungsart
- innovativer Planungslösung
- Gebietsgröße sowie Baukosten
- positiver Referenzen)
: 35 (Gewichtungszahl)
5. Personelle Berufserfahrung (d. h. Berufserfahrung des Mitarbeiters, der an Planung beteiligt wird): 15 (Gewichtungszahl)
6. Personelle Leistungsfähigkeit / Führungskraft (d. h. Berufserfahrung der am geplanten Projekt beteiligten Führungskraft / Abteilungsleiter / Büroleiter): 10 (Gewichtungszahl)
7. Entfernung vom Planungsstandort (d. h. Erreichbarkeit der Baustelle bzw. Reaktionsfähigkeit vor Ort (Fahrtzeit)): 20 (Gewichtungszahl)
Summe: 100 (Gewichtungszahl)
Eintragung in das Berufs- und Handelsregister (Beleg: Aktueller Handelsregisterauszug oder aktueller Nachweis der Eintragung in das Berufsregister (nicht älter als 6 Monate, Kopie) - Fehlen führt zum Ausschluss;
Eigenerklärungen gem. § 123 und § 124 GWB, dass keine Ausschlussgründe vorliegen. Etwaige Maßnahmen des Bewerbers zu einer Selbstreinigung nach § 125 GWB sind als gesonderte Erklärung einzureichen - Fehlen führt zum Ausschluss;
Versicherungsschein oder sonstiger Nachweis über das Bestehen einer Berufshaftpflichtversicherung mit einer Deckungssummen in Höhe von einer Millionen Euro (je Schadensfall) (Kopie genügt) - Fehlen führt zum Ausschluss;
Im Übrigen gilt die Eintragung ins Präqualifikationsverzeichnis bzw. der vorläufige Nachweis durch eine einheitliche europäische Eigenerklärung (EEE) gem. § 6 b Abs. 1 S. 2 VOB/A-EU - Fehlen führt zum Ausschluss;
Erbringung von Dienstleistungen der genannten Art: Planungsleistungen / Ingenieurleistungen - Fehlen führt zum Ausschluss,
Technische Fachkräfte oder technische Stellen für die Qualitätssicherung: Diplom-Ingenieur bzw. Master-/Bachelor- Abschluss in Bauingenieurwesen oder versandten Ingenieurwissenschaften - Fehlen führt zum Ausschluss,
Ausbildungsnachweise und Bescheinigungen über die berufliche Befähigung: Diplom-Ingenieur bzw. Master-/Bachelor- Abschluss in Bauingenieurwesen oder versandten Ingenieurwissenschaften - Fehlen führt zum Ausschluss,
Angabe der Durchschnittlichen jährlichen Beschäftigtenzahl - Fehlen führt zum Ausschluss.
Es wird darum gebeten, Bieterfragen bis spätestens 5 Tage vor Ablauf der Teilnahme-/Angebotsfrist über den Nachrichtendienst der Vergabeplattform https://www.subreport.de/E82968418 an die Zentrale Submissionsstelle der Stadt Dormagen zu richten.
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
Eintragung in das Berufs- und Handelsregister (Beleg: Aktueller Handelsregisterauszug oder aktueller Nachweis der Eintragung in das Berufsregister (nicht älter als 6 Monate, Kopie) - Fehlen führt zum Ausschluss; siehe auch II.2.9)
- Eigenerklärungen gem. § 123 und § 124 GWB, dass keine Ausschlussgründe vorliegen. Etwaige Maßnahmen des Bewerbers zu einer Selbstreinigung nach § 125 GWB sind als gesonderte Erklärung einzureichen.
Versicherungsschein oder sonstiger Nachweis über das Bestehen einer Berufshaftpflichtversicherung mit einer Deckungssummen in Höhe von einer Millionen Euro (je Schadensfall) (Kopie genügt) - Fehlen führt zum Ausschluss; siehe auch II.2.9)
Erbringung von Dienstleistungen der genannten Art: Planungsleistungen / Ingenieurleistungen - Fehlen führt zum Ausschluss,
Technische Fachkräfte oder technische Stellen für die Qualitätssicherung: Diplom-Ingenieur bzw. Master-/Bachelor- Abschluss in Bauingenieurwesen oder versandten Ingenieurwissenschaften - Fehlen führt zum Ausschluss,
Ausbildungsnachweise und Bescheinigungen über die berufliche Befähigung: Diplom-Ingenieur bzw. Master-/Bachelor- Abschluss in Bauingenieurwesen oder versandten Ingenieurwissenschaften - Fehlen führt zum Ausschluss,
Angabe der durchschnittlichen jährlichen Beschäftigtenzahl - Fehlen führt zum Ausschluss; siehe auch II.2.9)
- falls zutreffend: Erklärung der Bieter-Arbeitsgemeinschaft
- falls zutreffend: Verzeichnis der Leistungen, Kapazitäten anderer Unternehmen
- falls zutreffend: Verpflichtungserklärung anderer Unternehmen
- EU Eigenerklärung Sanktionspaket
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Auch alle anderen, im Rahmen des Teilnahmewettbewerbs darüber hinaus geforderten Erklärungen sind elektronisch in Textform nach § 126 b BGB von jedem einzelnen rechtlich selbständigen Unternehmen, das sich zu einer Bietergemeinschaft zusammengeschlossen hat, abzugeben! • weiter wird auch die EEE-Einheitliche Europäische Eigenerklärung (xml-Datei), sofern das Unternehmen nicht präqualifiziert ist, zur Verfügung gestellt. Diese ist auf der Vergabeplattform www.subreport.de hinterlegt.
Gemäß § 48 (3) VgV wird die Einheitliche Europäische Eigenerklärung nach § 50 VgV als vorläufiger Beleg der Eignung und des Nichtvorliegens von Ausschlussgründen akzeptiert.
Die Vergabe- und Vertragsunterl. sind ausschl. als Download bei der Vergabeplattform Subreport-ELViS erhältlich unter: https://www.subreport.de/E82968418. Der Download ist kostenfrei ohne Zugangsbeschränkungen und Registrierungszwang möglich. Die Kommunikation zwischen Bietern und ausschreibender Stelle erfolgt ausschl. über die Vergabeplattform Subreport-ELViS und umfasst sowohl Fragen der Bieter an die ausschreibende Stelle sowie die Antworten in Form von Bieterrundschreiben. Darüber hinaus stellt die ausschreibende Stelle über die Nachrichtenfunktion von Subreport-ELViS zusätzliche Informationen und korrigierte Vergabeunterl. zum Austausch gegen bereits heruntergeladene zur Verfügung, sofern dies erforderlich ist. Ein anderer Kommunikationsweg als über die Nachrichtenfunktion von Subreport-ELViS wird nicht zugelassen. Es wird ausdrücklich darauf hingewiesen, dass zusätzliche Informationen der
ausschreibenden Stelle und Bieterrundschreiben nicht auf anderem Wege bekannt gegeben werden. Die Nachrichtenfunktion der Vergabeplattform Subreport-ELViS steht nur registrierten Bietern zur Verfügung.
Der AG verlangt daher von interessierten Unternehmen, die als Bieter ein Angebot abgeben wollen, die eindeutige Registrierung (Reg.) gem. § 9 Abs. 3 VgV bei der Vergabeplattform Subreport-ELViS. Die Reg. ist notwendig, um die Kommunikation mit der ausschreibenden Stelle sicher zu stellen. Die Reg. ist kostenfrei und unverbindlich und dient der ordnungsgemäßen Abwicklung des Vergabeverfahrens. Bietern, die die Vergabeunterl. bereits ohne Reg. heruntergeladen haben, wird empfohlen, über den bekanntgegebenen Downloadlink die Reg. nachzuholen und die Vergabeunterlagen erneut herunter zu laden. Angebote von Bietern, die nicht den Ausschreibungsbedingungen entsprechen, z. B. weil wegen einer fehlenden Reg. wichtige Informationen oder Austauschdokumente nicht berücksichtigt wurden, können von der Wertung ausgeschlossen werden. Der Bieter kann in diesem Falle nicht rügen, er habe von den Änderungen,deren Nichtberücksichtigung zum Wertungsausschluss geführt haben, keine Kenntnis erlangt. Bei der Reg.geben die Bieter unter anderem eine E-Mail-Adresse an. Nach Abschluss der Reg. erhalten die Bieter Zugangsdaten zur Vergabeplattform Subreport-ELViS. Die E-Mail-Adresse sollte daher eine real existierende Adr. sein, die auch im Vertretungsfall genutzt wird, da die Vergabeplattform dieser E-Mail-Adresse die notwendigen Mitteilungen verschickt, z. B. wenn die ausschr. Stelle zusätzl. Infos bereit gestellt hat.
Die Angebote sind in deutscher Sprache abzufassen. Bieter und deren Bevollm. sind zur Angebotseröffnung nicht zugelassen.
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Köln
Postleitzahl: 50667
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse: https://www.bezreg-koeln.nrw.de
Vorschriften über die Einlegung von Rechtsbehelfen finden sich in den §§ 155 ff. GWB (Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen). Auf die Zulässigkeitsvoraussetzungen eines Nachprüfungsantrags zur Vergabekammer gemäß den §§ 160 ff. GWB wird hingewiesen.
Ein Nachprüfungsantrag ist unzulässig, soweit der Antrag erst nach Zuschlagserteilung zugestellt wird (§ 168 Abs. 2 Satz 1 GWB). Die Zuschlagserteilung ist möglich 10 Tage nach Absendung der Bekanntgabe der Vergabeentscheidung per Fax oder per E-Mail bzw. 15 Tage nach Absendung der Bekanntgabe der Vergabeentscheidung per Post (§ 134 Abs. 2 GWB). Die Zulässigkeit eines Nachprüfungsantrags setzt ferner voraus, dass die geltend gemachten Vergabeverstöße innerhalb von 10 Tagen nach Kenntnis bzw. – soweit die Vergabeverstöße aus der Bekanntmachung oder den Vergabeunterlagen erkennbar sind – bis zum Ablauf der Teilnahme- bzw. Angebotsfrist gerügt wurden (§ 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 1 bis 3 GWB). Ein Nachprüfungsantrag ist ebenfalls unzulässig, soweit mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind (§ 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 4 GWB). Des Weiteren wird auf die in § 135 Abs. 2 GWB genannten Fristen verwiesen.
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Dormagen
Postleitzahl: 41539
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse: https://www.dormagen.de