BLB NRW AC/ AC FA Geilenkirchen Ersatzbau/ Gebäudeautomation MSR/ 005-23-00212 III Referenznummer der Bekanntmachung: 005-23-00212

Auftragsbekanntmachung

Bauauftrag

Rechtsgrundlage:
Richtlinie 2014/24/EU

Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber

I.1)Name und Adressen
Offizielle Bezeichnung:[gelöscht]
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Aachen
NUTS-Code: DEA2D Städteregion Aachen
Postleitzahl: 52074
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: +49 0
Fax: +49 0
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: http://www.blb.nrw.de
I.3)Kommunikation
Die Auftragsunterlagen stehen für einen uneingeschränkten und vollständigen direkten Zugang gebührenfrei zur Verfügung unter: https://evergabe.blb.nrw.de/Vergabe/notice/CXS7YYXYWTALWK2R/documents
Weitere Auskünfte erteilen/erteilt die oben genannten Kontaktstellen
Angebote oder Teilnahmeanträge sind einzureichen elektronisch via: https://evergabe.blb.nrw.de/Vergabe/notice/CXS7YYXYWTALWK2R
I.4)Art des öffentlichen Auftraggebers
Andere: Teilrechtsfähiges Sondervermögen des Landes NRW
I.5)Haupttätigkeit(en)
Allgemeine öffentliche Verwaltung

Abschnitt II: Gegenstand

II.1)Umfang der Beschaffung
II.1.1)Bezeichnung des Auftrags:

BLB NRW AC/ AC FA Geilenkirchen Ersatzbau/ Gebäudeautomation MSR/ 005-23-00212 III

Referenznummer der Bekanntmachung: 005-23-00212
II.1.2)CPV-Code Hauptteil
45315700 Installation von Schaltanlagen
II.1.3)Art des Auftrags
Bauauftrag
II.1.4)Kurze Beschreibung:

Gebäudeautomation MSR

II.1.5)Geschätzter Gesamtwert
II.1.6)Angaben zu den Losen
Aufteilung des Auftrags in Lose: nein
II.2)Beschreibung
II.2.2)Weitere(r) CPV-Code(s)
45000000 Bauarbeiten
45331200 Installation von Lüftungs- und Klimaanlagen
II.2.3)Erfüllungsort
NUTS-Code: DEA29 Heinsberg
Hauptort der Ausführung:

Finanzamt Geilenkirchen Herzog-Wilhelm-Straße 41-47 52511 Geilenkirchen

II.2.4)Beschreibung der Beschaffung:

Rechtzeitig vor Beginn der Arbeiten hat der Auftragnehmer alle für den reibungslosen Einbau und den ordnungsgemäßen Betrieb erforderlichen Angaben zu machen und alle erforderlichen Montagezeichnungen, Schaltschemata und Berechnungen zur Genehmigung vorzulegen. In den Montagezeichnungen sind alle Anlagenteile aufzuführen. Der Auftragnehmer hat die VDI 3814 bei der Ausführung zu berücksichtigen. Bei Kabelbruch einer Störüberwachung erfolgt eine Abschaltung der Anlage und bei Kabelbruch einer Wartungsüberwachung wird eine Wartungsmeldung erzeugt.

Prozeßschnittstellen:

Prozeßschnittstellen definieren die Verbindungen der Automationsstationen mit den Anlagen der TGA. Die Schnittstellen sind den Automationsstationen zugeordnet und nach Verbindungen zum Leistungsteil (z.B. Schütze, Leistungssteller) und zu den Feldgeräten (z.B. Meßwert- und Kontaktgeber, Stellgeräte) unterteilt. Die Schnittstellen sind gut zugänglich anzuordnen und GA- bezogen dauerhaft zu bezeichnen.

Schnittstelle zum Leistungsteil:

Die Übergabe der Meldungen vom Leistungsteil zur Automationsstation erfolgt an Prüftrennklemmen potentialfrei. Die Übergabe der Schaltbefehle von der Automationsstation zum Leistungsteil erfolgt über Koppelrelais.

Schnittstelle zu den Feldgeräten:

Die Schnittstelle zu den Feldgeräten, die der TGA zugeordnet ist, ist Bestandteil der GA (Automationsstation). Zur Vermeidung möglicher Meßwertverfälschungen durch große Leitungslängen müssen passive Meßwertgeber in Drei- oder Vierleitertechnik angeschlossen werden.

Schnittstelle zu anderen Systemen:

Hinweise sind enthalten in VDI 3814 Blatt 5 ,,Gebäudeautomation- Hinweise zur Anbindung

von Fremdsystemen durch Kommunikationsprotokolle,,.

Melden:

Für alle Meldungen sind potentialfreie Kontakte

vorzusehen:

für jede Betriebs- und jede Rückmeldung ein Kontakt, der im Meldefall geschlossen ist für jede Stör- und jede Wartungsmeldung ein Kontakt, der im Meldefall geöffnet ist (offener DDC-Eingang).

Zählen:

Zählwertgeber müssen folgende Bedingungen erfüllen: Zählimpulsfrequenz max. 10Hz, Verhältnis Schließ- und Pausenzeit 1:1, potentialfreier Impulskontakt nur bei

Impulsabgabe geschlossen.

Schalten:

In Steuerstromkreisen, die von Koppelrelais angesteuert werden, dürfen folgende Werte nicht

überschreiten:

Steuerspannung 230V AC, 110V DC

Steuerstrom 5A

Steuerleistung 500VA

Ansprechzeit 90ms

Stellen:

Analoge Stellbefehle sind als Spannungssignal 0-10V

oder Stromsignal (0) 4-20mA auszuführen.

Die Lieferung und der Anschluss der Regelventile ist

Bestandteil der MSR-Technik; die Montage ist Bestandteil des Gewerkes Heizung.

Fühler und Messwertgeber:

Die Lieferung und der Anschluss der Fühler und

Messwertgeber sind Bestandteil der MSR-Technik. Die

Montage der Tauchhülsen ist Bestandteil des Gewerkes Heizung. Die Lage der Fühler ist vom Auftragnehmer MSR

vor Ort anzuzeichnen.

Der Frequenzumformer und der Stellantrieb für das

Lüftungsgerät Nebenräume sind Bestandteil der MSR

Ablauf der Inbetriebnahme:

1. Funktionsprüfung des Schaltschrankes durch den

Auftragnehmer MSR

2. Prüfung der Schnittstelle (1:1) durch die

Auftragnehmer MSR und Gewerke

3. Prüfung aller Schalt-, Steuer- und Regelfunktionen

im Handbetrieb von GLT/DDC durch die

Auftragnehmer MSR und Gewerke

4. Prüfung aller Verriegelungen durch die

Auftragnehmer MSR und Gewerke

5. Prüfung aller Programmfunktionen durch die

Auftragnehmer MSR und Gewerke

Der Auftragnehmer MSR erstellt ein Inbetriebnahmeprotokoll mit Eintragung aller Soll- und Messwerte sowie der Prüfergebnisse der vorgenannten Inbetriebnahme.

Automatisierungsstationen:

Die Automatisierungsstationen sind mit hardwaremäßigen Bedieneinheiten für die Hand und Notebene auszustatten.

Leistungsmerkmale Software:

Die Automationsstationen sind frei programmierbar auszuführen. Makroprogrammierte oder sonstige fest programmierte Systeme sind nicht zugelassen. Sämtliche Parameter wie Zeiten, Grenztemperaturen Sollwerte etc. müssen frei parametrierbar sein.

Regelfunktionen:

Lüftungs-Temperaturregelkreise sind mit stetiger Abluft bzw. Raumtemperaturregelung, mit variabler min-/max- Begrenzung der Zulufttemperatur als Kaskadenregelung mit Sequenz WRG, Erhitzer/Kühler, Volumenstrom sowie Einbindung von statischen Heizflächen auszuführen.

Sommerkompensationen sind als stetige Sollwertverschiebung unter Berücksichtigung der Außentemperatur auszuführen. Der Frostschutz für Lufterhitzer ist luftseitig schaltend und wasserseitig stetig mit Winteranfahrschaltung, fest verdrahtet, auszuführen. Die Pumpenlogik ist mit last- und außentemperaturabhängigem Schalten und Pumpenblockierschutz auszuführen.

Druckregelungen von Zu- und Abluftventilatoren sind

bedarfsgeführt mit Frequenzumformer auszuführen.

Variable Volumenstromregelungen sind über Maximalauswahl aus Luftqualität und Temperatursequenz für Zonenregelungen auszuführen. Zeitprogramme sind für alle Anlage bzw. Zonen vorzusehen. Der Nachtkühlbetrieb ist unter Berücksichtigung der Außen- und Raumtemperaturgrenzwerte vorzusehen. Die Betriebs- und Störmeldeüberwachung ist für alle Antriebe wie Ventilatoren, Keilriemenantriebe, Pumpen, Rauchmelder, Brandschutzklappen etc. vorzusehen.

Wartungsmeldungen sind für alle Wartungspunkte wie z.B. Zu- und Abluftfilter vorzusehen.

Automatisierungsstationen:

Jede Automationsstation erhält eine Bedieneinheit mit Klartextdisplay (z.B. Schaltschrank-Türeinbau). Der Aufbau der Seiten muss frei strukturierbar sein und den jeweiligen anlagenbezogen Erfordernissen angepasst werden.

II.2.5)Zuschlagskriterien
Die nachstehenden Kriterien
Preis
II.2.6)Geschätzter Wert
II.2.7)Laufzeit des Vertrags, der Rahmenvereinbarung oder des dynamischen Beschaffungssystems
Beginn: 12/06/2023
Ende: 12/01/2024
Dieser Auftrag kann verlängert werden: nein
II.2.10)Angaben über Varianten/Alternativangebote
Varianten/Alternativangebote sind zulässig: nein
II.2.11)Angaben zu Optionen
Optionen: nein
II.2.13)Angaben zu Mitteln der Europäischen Union
Der Auftrag steht in Verbindung mit einem Vorhaben und/oder Programm, das aus Mitteln der EU finanziert wird: nein
II.2.14)Zusätzliche Angaben

Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben

III.1)Teilnahmebedingungen
III.1.1)Befähigung zur Berufsausübung einschließlich Auflagen hinsichtlich der Eintragung in einem Berufs- oder Handelsregister
Auflistung und kurze Beschreibung der Bedingungen:

Allgemeine Eignung

Die Eignung der präqualifizierten Unternehmen wird anhand der in der Liste des Vereins für die Präqualifikation von Bauunternehmen hinterlegten Erklärungen und Nachweise sowie der ggf. darüber hinaus verlangten Angaben und sonstigen Erkenntnissen der Baudurchführenden Ebene geprüft. Die projektspezifischen Anforderungen sind zu berücksichtigen.

Die Eignungsprüfung der nicht präqualifizierten Unternehmen erfolgt (zunächst) anhand der abgegebenen Eigenerklärungen sowie der ggf. zusätzlich verlangten Angaben und sonstigen Erkenntnissen der Baudurchführenden Ebene. Gelangen Angebote von nicht präqualifizierten Unternehmen in die engere Wahl, sind die im Formblatt 124 "Eigenerklärung zur Eignung" bzw. in der Einheitlichen Europäischen Eigenerklärung bezeichneten Bescheinigungen zur Bestätigung der Eigenerklärungen einzuholen und zu prüfen.

Das Formblatt 124 kann direkt abgerufen werden unter:

https://www.blb.nrw.de/fileadmin/Home/Service/Service_fuer_Auftragnehmer/Eignungsnachweis/eigenerklaerung-nicht-praequalifizierte-unternehmen-formblatt-124.pdf

Bei Verfahren mit Teilnahmewettbewerb erfolgt die Eignungsprüfung nicht präqualifizierter Unternehmen im Rahmen der Bewerberauswahl anhand der vorgelegten Eigenerklärungen und Referenzbescheinigungen. Vor der Aufforderung zur Angebotsabgabe sind von den Bewerbern, die als geeignet eingestuft wurden und die zur Angebotsabgabe aufgefordert werden sollen, die Bescheinigungen zu fordern und zu prüfen.

Nachunternehmen/andere Unternehmen

Bei Zweifeln an der Eignung der vorgesehenen Nachunternehmen / anderen Unternehmen von präqualifizierten Unternehmen können die o.g. Nachweise gefordert und einer Prüfung unterzogen werden.

Bei der Prüfung der Eignung nicht präqualifizierter Unternehmen sind auch die Bescheinigungen der Nachunternehmen / anderen Unternehmen zu prüfen, für deren Leistungen die Vorlage der Eigenerklärung verlangt wurde.

III.1.2)Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
Auflistung und kurze Beschreibung der Eignungskriterien:

Allgemeine Eignung

Die Eignung der präqualifizierten Unternehmen wird anhand der in der Liste des Vereins für die Präqualifikation von Bauunternehmen hinterlegten Erklärungen und Nachweise sowie der ggf. darüber hinaus verlangten Angaben und sonstigen Erkenntnissen der Baudurchführenden Ebene geprüft. Die projektspezifischen Anforderungen sind zu berücksichtigen.

Die Eignungsprüfung der nicht präqualifizierten Unternehmen erfolgt (zunächst) anhand der abgegebenen Eigenerklärungen sowie der ggf. zusätzlich verlangten Angaben und sonstigen Erkenntnissen der Baudurchführenden Ebene. Gelangen Angebote von nicht präqualifizierten Unternehmen in die engere Wahl, sind die im Formblatt 124 "Eigenerklärung zur Eignung" bzw. in der Einheitlichen Europäischen Eigenerklärung bezeichneten Bescheinigungen zur Bestätigung der Eigenerklärungen einzuholen und zu prüfen.

Das Formblatt 124 kann direkt abgerufen werden unter:

https://www.blb.nrw.de/fileadmin/Home/Service/Service_fuer_Auftragnehmer/Eignungsnachweis/eigenerklaerung-nicht-praequalifizierte-unternehmen-formblatt-124.pdf

Bei Verfahren mit Teilnahmewettbewerb erfolgt die Eignungsprüfung nicht präqualifizierter Unternehmen im Rahmen der Bewerberauswahl anhand der vorgelegten Eigenerklärungen und Referenzbescheinigungen. Vor der Aufforderung zur Angebotsabgabe sind von den Bewerbern, die als geeignet eingestuft wurden und die zur Angebotsabgabe aufgefordert werden sollen, die Bescheinigungen zu fordern und zu prüfen.

Nachunternehmen/andere Unternehmen

Bei Zweifeln an der Eignung der vorgesehenen Nachunternehmen / anderen Unternehmen von präqualifizierten Unternehmen können die o.g. Nachweise gefordert und einer Prüfung unterzogen werden.

Bei der Prüfung der Eignung nicht präqualifizierter Unternehmen sind auch die Bescheinigungen der Nachunternehmen / anderen Unternehmen zu prüfen, für deren Leistungen die Vorlage der Eigenerklärung verlangt wurde.

III.1.3)Technische und berufliche Leistungsfähigkeit
Auflistung und kurze Beschreibung der Eignungskriterien:

Allgemeine Eignung

Die Eignung der präqualifizierten Unternehmen wird anhand der in der Liste des Vereins für die Präqualifikation von Bauunternehmen hinterlegten Erklärungen und Nachweise sowie der ggf. darüber hinaus verlangten Angaben und sonstigen Erkenntnissen der Baudurchführenden Ebene geprüft. Die projektspezifischen Anforderungen sind zu berücksichtigen.

Die Eignungsprüfung der nicht präqualifizierten Unternehmen erfolgt (zunächst) anhand der abgegebenen Eigenerklärungen sowie der ggf. zusätzlich verlangten Angaben und sonstigen Erkenntnissen der Baudurchführenden Ebene. Gelangen Angebote von nicht präqualifizierten Unternehmen in die engere Wahl, sind die im Formblatt 124 "Eigenerklärung zur Eignung" bzw. in der Einheitlichen Europäischen Eigenerklärung bezeichneten Bescheinigungen zur Bestätigung der Eigenerklärungen einzuholen und zu prüfen.

Das Formblatt 124 kann direkt abgerufen werden unter:

https://www.blb.nrw.de/fileadmin/Home/Service/Service_fuer_Auftragnehmer/Eignungsnachweis/eigenerklaerung-nicht-praequalifizierte-unternehmen-formblatt-124.pdf

Bei Verfahren mit Teilnahmewettbewerb erfolgt die Eignungsprüfung nicht präqualifizierter Unternehmen im Rahmen der Bewerberauswahl anhand der vorgelegten Eigenerklärungen und Referenzbescheinigungen. Vor der Aufforderung zur Angebotsabgabe sind von den Bewerbern, die als geeignet eingestuft wurden und die zur Angebotsabgabe aufgefordert werden sollen, die Bescheinigungen zu fordern und zu prüfen.

Nachunternehmen/andere Unternehmen

Bei Zweifeln an der Eignung der vorgesehenen Nachunternehmen / anderen Unternehmen von präqualifizierten Unternehmen können die o.g. Nachweise gefordert und einer Prüfung unterzogen werden.

Bei der Prüfung der Eignung nicht präqualifizierter Unternehmen sind auch die Bescheinigungen der Nachunternehmen / anderen Unternehmen zu prüfen, für deren Leistungen die Vorlage der Eigenerklärung verlangt wurde.

Abschnitt IV: Verfahren

IV.1)Beschreibung
IV.1.1)Verfahrensart
Offenes Verfahren
IV.1.3)Angaben zur Rahmenvereinbarung oder zum dynamischen Beschaffungssystem
IV.1.8)Angaben zum Beschaffungsübereinkommen (GPA)
Der Auftrag fällt unter das Beschaffungsübereinkommen: ja
IV.2)Verwaltungsangaben
IV.2.2)Schlusstermin für den Eingang der Angebote oder Teilnahmeanträge
Tag: 27/04/2023
Ortszeit: 09:00
IV.2.3)Voraussichtlicher Tag der Absendung der Aufforderungen zur Angebotsabgabe bzw. zur Teilnahme an ausgewählte Bewerber
IV.2.4)Sprache(n), in der (denen) Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können:
Deutsch
IV.2.6)Bindefrist des Angebots
Das Angebot muss gültig bleiben bis: 26/06/2023
IV.2.7)Bedingungen für die Öffnung der Angebote
Tag: 27/04/2023
Ortszeit: 09:00
Ort:

Aachen

Angaben über befugte Personen und das Öffnungsverfahren:

Ohne Bieterbeteiligung

Abschnitt VI: Weitere Angaben

VI.1)Angaben zur Wiederkehr des Auftrags
Dies ist ein wiederkehrender Auftrag: nein
VI.2)Angaben zu elektronischen Arbeitsabläufen
Aufträge werden elektronisch erteilt
Die elektronische Rechnungsstellung wird akzeptiert
Die Zahlung erfolgt elektronisch
VI.3)Zusätzliche Angaben:

Sollte es im Rahmen des Vergabeverfahrens durch Mehrfachangaben im Preisblatt einerseits und im Bietertool andererseits zu widersprüchlichen Angaben über Preisnachlässe durch den Bieter kommen, werden die Angaben im Preisblatt als vorrangig angesehen und der Bewertung des Angebots zugrunde gelegt.

Hingewiesen wird auf die Korruptionspräventionen, denen sich der BLB NRW unterworfen hat; diese finden sich unter: http://www.blb.nrw.de/BLB_Hauptauftritt/Compliance/.

Einem rechtskonformen Handeln unterwirft sich auch der Bewerber / Auftragnehmer.

Datenschutzklausel gem. § 12 Abs. 2 Datenschutzgesetz NRW

Die von Ihnen erbetenen, personenbezogenen Angaben werden im Rahmen des Vergabeverfahrens verarbeitet und gespeichert. Ihre Angaben sind Voraussetzung für die Berücksichtigung Ihres Angebotes.

Hinweis - Vergaberegister

Die Vergabestelle meldet der/dem im Land Nordrhein-Westfalen eingerichteten zentralen Informationsstelle/Vergaberegister beim Finanzministerium NRW solche Bieterinnen/Bieter, die wegen schwerer Verfehlungen von der Teilnahme am Vergabeverfahren zeitlich befristet ausgeschlossen wurden oder bei denen wegen geringfügiger Verfehlungen auf einen Ausschluss verzichtet wurde. Die Vergabestelle fragt bei der v. g. Informationsstelle an, ob hinsichtlich der Bieterin/des Bieters, die/der den Zuschlag erhalten soll, Eintragungen im Vergaberegister vorliegen.

Zuständigkeit bei Meinungsverschiedenheiten nach § 18 (2) VOB/B (Streitigkeiten)

Entsprechend dem § 18 (2) VOB/B und dem Transparenzgebot hat der BLB NRW die zuständige Stelle eingerichtet und gibt sie hiermit bekannt:

BLB NRW Zentrale

Justiziariat

Mercedesstr.12

40470 Düsseldorf

Bekanntmachungs-ID: CXS7YYXYWTALWK2R

VI.4)Rechtsbehelfsverfahren/Nachprüfungsverfahren
VI.4.1)Zuständige Stelle für Rechtsbehelfs-/Nachprüfungsverfahren
Offizielle Bezeichnung:[gelöscht]
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Köln
Postleitzahl: 50667
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse: https://www.bezreg-koeln.nrw.de/brk_internet/vergabekammer/
VI.5)Tag der Absendung dieser Bekanntmachung:
27/03/2023

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Dülmen
Düren
Düsseldorf
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Emsdetten
Engelskirchen
Enger
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Ennigerloh
Ense
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Erkelenz
Erkrath
Erndtebrück
Erwitte
Eschweiler
Eslohe
Espelkamp
Essen
Euskirchen
Everswinkel
Extertal
Finnentrop
Frechen
Freudenberg (Siegerland)
Fröndenberg
Gangelt
Geilenkirchen
Geldern
Gelsenkirchen
Gescher
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Greven
Grevenbroich
Gronau
Gummersbach
Gütersloh
Haan
Hagen
Halle (Westf.)
Hallenberg
Haltern am See
Halver
Hamm
Hamminkeln
Harsewinkel
Hattingen
Havixbeck
Heiden
Heiligenhaus
Heimbach
Heinsberg
Hellenthal
Hemer
Hennef
Herdecke
Herford
Herne
Herscheid
Herten
Herzebrock-Clarholz
Herzogenrath
Hiddenhausen
Hilchenbach
Hilden
Hille
Holzwickede
Hopsten
Horn-Bad Meinberg
Hörstel
Horstmar
Hövelhof
Höxter
Hückelhoven
Hückeswagen
Hüllhorst
Hünxe
Hürtgenwald
Hürth
Ibbenbüren
Inden
Iserlohn
Isselburg
Jüchen
Jülich
Jülich
Kaarst
Kalkar
Kall
Kalletal
Kamen
Kamp-Lintfort
Kempen
Kerken
Kerpen
Kevelaer
Kierspe
Kirchhundem
Kirchlengern
Kleve
Köln
Königswinter
Korschenbroich
Krefeld
Kreuzau
Kreuztal
Kürten
Ladbergen
Laer
Lage
Langenfeld
Langerwehe
Legden
Leichlingen
Lemgo
Lengerich
Lennestadt
Leopoldshöhe
Leverkusen
Lichtenau
Lienen
Lindlar
Linnich
Lippetal
Lippstadt
Lohmar
Löhne
Lotte
Lübbecke
Lüdenscheid
Lüdinghausen
Lügde
Lünen
Marienheide
Marl
Marsberg
Mechernich
Meckenheim
Medebach
Meerbusch
Meinerzhagen
Menden (Sauerland)
Merzenich
Meschede
Mettingen
Mettmann
Minden
Moers
Möhnesee
Mönchengladbach
Monheim am Rhein
Monschau
Morsbach
Much
Mülheim an der Ruhr
Münster
Nachrodt-Wiblingwerde
Netphen
Nettersheim
Nettetal
Neuenkirchen (Kreis Steinfurt)
Neuenrade
Neukirchen-Vluyn
Neunkirchen
Neunkirchen-Seelscheid
Neuss
Nideggen
Niederkassel
Niederkrüchten
Niederzier
Nieheim
Nordkirchen
Nordwalde
Nörvenich
Nottuln
Nümbrecht
Oberhausen
Ochtrup
Odenthal
Oelde
Oer Erkenschwick
Oerlinghausen
Olfen
Olpe
Olsberg
Ostbevern
Overath
Paderborn
Petershagen
Plettenberg
Porta Westfalica
Preußisch Oldendorf
Pulheim
Radevormwald
Raesfeld
Rahden
Ratingen
Recke
Recklinghausen
Rees
Reichshof
Reken
Remscheid
Rheda-Wiedenbrück
Rhede
Rheinbach
Rheinberg
Rheine
Rheurdt
Rietberg
Rödinghausen
Rommerskirchen
Rosendahl
Rösrath
Ruppichteroth
Rüthen
Saerbeck
Salzkotten
Sankt Augustin
Schalksmühle
Schermbeck
Schieder-Schwalenberg
Schlangen
Schleiden
Schloß Holte-Stukenbrock
Schmallenberg
Schöppingen
Schwalmtal
Schwelm
Schwerte
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Selm
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Sendenhorst
Siegburg
Siegen
Simmerath
Soest
Solingen
Sonsbeck
Spenge
Sprockhövel
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Steinfurt
Steinhagen
Steinheim
Stemwede
Stolberg
Straelen
Südlohn
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Swisttal
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