BLB NRW AC/ AC FA Geilenkirchen Ersatzbau/ Gebäudeautomation MSR/ 005-23-00212 III Referenznummer der Bekanntmachung: 005-23-00212
Auftragsbekanntmachung
Bauauftrag
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Aachen
NUTS-Code: DEA2D Städteregion Aachen
Postleitzahl: 52074
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: +49 0
Fax: +49 0
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: http://www.blb.nrw.de
Abschnitt II: Gegenstand
BLB NRW AC/ AC FA Geilenkirchen Ersatzbau/ Gebäudeautomation MSR/ 005-23-00212 III
Gebäudeautomation MSR
Finanzamt Geilenkirchen Herzog-Wilhelm-Straße 41-47 52511 Geilenkirchen
Rechtzeitig vor Beginn der Arbeiten hat der Auftragnehmer alle für den reibungslosen Einbau und den ordnungsgemäßen Betrieb erforderlichen Angaben zu machen und alle erforderlichen Montagezeichnungen, Schaltschemata und Berechnungen zur Genehmigung vorzulegen. In den Montagezeichnungen sind alle Anlagenteile aufzuführen. Der Auftragnehmer hat die VDI 3814 bei der Ausführung zu berücksichtigen. Bei Kabelbruch einer Störüberwachung erfolgt eine Abschaltung der Anlage und bei Kabelbruch einer Wartungsüberwachung wird eine Wartungsmeldung erzeugt.
Prozeßschnittstellen:
Prozeßschnittstellen definieren die Verbindungen der Automationsstationen mit den Anlagen der TGA. Die Schnittstellen sind den Automationsstationen zugeordnet und nach Verbindungen zum Leistungsteil (z.B. Schütze, Leistungssteller) und zu den Feldgeräten (z.B. Meßwert- und Kontaktgeber, Stellgeräte) unterteilt. Die Schnittstellen sind gut zugänglich anzuordnen und GA- bezogen dauerhaft zu bezeichnen.
Schnittstelle zum Leistungsteil:
Die Übergabe der Meldungen vom Leistungsteil zur Automationsstation erfolgt an Prüftrennklemmen potentialfrei. Die Übergabe der Schaltbefehle von der Automationsstation zum Leistungsteil erfolgt über Koppelrelais.
Schnittstelle zu den Feldgeräten:
Die Schnittstelle zu den Feldgeräten, die der TGA zugeordnet ist, ist Bestandteil der GA (Automationsstation). Zur Vermeidung möglicher Meßwertverfälschungen durch große Leitungslängen müssen passive Meßwertgeber in Drei- oder Vierleitertechnik angeschlossen werden.
Schnittstelle zu anderen Systemen:
Hinweise sind enthalten in VDI 3814 Blatt 5 ,,Gebäudeautomation- Hinweise zur Anbindung
von Fremdsystemen durch Kommunikationsprotokolle,,.
Melden:
Für alle Meldungen sind potentialfreie Kontakte
vorzusehen:
für jede Betriebs- und jede Rückmeldung ein Kontakt, der im Meldefall geschlossen ist für jede Stör- und jede Wartungsmeldung ein Kontakt, der im Meldefall geöffnet ist (offener DDC-Eingang).
Zählen:
Zählwertgeber müssen folgende Bedingungen erfüllen: Zählimpulsfrequenz max. 10Hz, Verhältnis Schließ- und Pausenzeit 1:1, potentialfreier Impulskontakt nur bei
Impulsabgabe geschlossen.
Schalten:
In Steuerstromkreisen, die von Koppelrelais angesteuert werden, dürfen folgende Werte nicht
überschreiten:
Steuerspannung 230V AC, 110V DC
Steuerstrom 5A
Steuerleistung 500VA
Ansprechzeit 90ms
Stellen:
Analoge Stellbefehle sind als Spannungssignal 0-10V
oder Stromsignal (0) 4-20mA auszuführen.
Die Lieferung und der Anschluss der Regelventile ist
Bestandteil der MSR-Technik; die Montage ist Bestandteil des Gewerkes Heizung.
Fühler und Messwertgeber:
Die Lieferung und der Anschluss der Fühler und
Messwertgeber sind Bestandteil der MSR-Technik. Die
Montage der Tauchhülsen ist Bestandteil des Gewerkes Heizung. Die Lage der Fühler ist vom Auftragnehmer MSR
vor Ort anzuzeichnen.
Der Frequenzumformer und der Stellantrieb für das
Lüftungsgerät Nebenräume sind Bestandteil der MSR
Ablauf der Inbetriebnahme:
1. Funktionsprüfung des Schaltschrankes durch den
Auftragnehmer MSR
2. Prüfung der Schnittstelle (1:1) durch die
Auftragnehmer MSR und Gewerke
3. Prüfung aller Schalt-, Steuer- und Regelfunktionen
im Handbetrieb von GLT/DDC durch die
Auftragnehmer MSR und Gewerke
4. Prüfung aller Verriegelungen durch die
Auftragnehmer MSR und Gewerke
5. Prüfung aller Programmfunktionen durch die
Auftragnehmer MSR und Gewerke
Der Auftragnehmer MSR erstellt ein Inbetriebnahmeprotokoll mit Eintragung aller Soll- und Messwerte sowie der Prüfergebnisse der vorgenannten Inbetriebnahme.
Automatisierungsstationen:
Die Automatisierungsstationen sind mit hardwaremäßigen Bedieneinheiten für die Hand und Notebene auszustatten.
Leistungsmerkmale Software:
Die Automationsstationen sind frei programmierbar auszuführen. Makroprogrammierte oder sonstige fest programmierte Systeme sind nicht zugelassen. Sämtliche Parameter wie Zeiten, Grenztemperaturen Sollwerte etc. müssen frei parametrierbar sein.
Regelfunktionen:
Lüftungs-Temperaturregelkreise sind mit stetiger Abluft bzw. Raumtemperaturregelung, mit variabler min-/max- Begrenzung der Zulufttemperatur als Kaskadenregelung mit Sequenz WRG, Erhitzer/Kühler, Volumenstrom sowie Einbindung von statischen Heizflächen auszuführen.
Sommerkompensationen sind als stetige Sollwertverschiebung unter Berücksichtigung der Außentemperatur auszuführen. Der Frostschutz für Lufterhitzer ist luftseitig schaltend und wasserseitig stetig mit Winteranfahrschaltung, fest verdrahtet, auszuführen. Die Pumpenlogik ist mit last- und außentemperaturabhängigem Schalten und Pumpenblockierschutz auszuführen.
Druckregelungen von Zu- und Abluftventilatoren sind
bedarfsgeführt mit Frequenzumformer auszuführen.
Variable Volumenstromregelungen sind über Maximalauswahl aus Luftqualität und Temperatursequenz für Zonenregelungen auszuführen. Zeitprogramme sind für alle Anlage bzw. Zonen vorzusehen. Der Nachtkühlbetrieb ist unter Berücksichtigung der Außen- und Raumtemperaturgrenzwerte vorzusehen. Die Betriebs- und Störmeldeüberwachung ist für alle Antriebe wie Ventilatoren, Keilriemenantriebe, Pumpen, Rauchmelder, Brandschutzklappen etc. vorzusehen.
Wartungsmeldungen sind für alle Wartungspunkte wie z.B. Zu- und Abluftfilter vorzusehen.
Automatisierungsstationen:
Jede Automationsstation erhält eine Bedieneinheit mit Klartextdisplay (z.B. Schaltschrank-Türeinbau). Der Aufbau der Seiten muss frei strukturierbar sein und den jeweiligen anlagenbezogen Erfordernissen angepasst werden.
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
Allgemeine Eignung
Die Eignung der präqualifizierten Unternehmen wird anhand der in der Liste des Vereins für die Präqualifikation von Bauunternehmen hinterlegten Erklärungen und Nachweise sowie der ggf. darüber hinaus verlangten Angaben und sonstigen Erkenntnissen der Baudurchführenden Ebene geprüft. Die projektspezifischen Anforderungen sind zu berücksichtigen.
Die Eignungsprüfung der nicht präqualifizierten Unternehmen erfolgt (zunächst) anhand der abgegebenen Eigenerklärungen sowie der ggf. zusätzlich verlangten Angaben und sonstigen Erkenntnissen der Baudurchführenden Ebene. Gelangen Angebote von nicht präqualifizierten Unternehmen in die engere Wahl, sind die im Formblatt 124 "Eigenerklärung zur Eignung" bzw. in der Einheitlichen Europäischen Eigenerklärung bezeichneten Bescheinigungen zur Bestätigung der Eigenerklärungen einzuholen und zu prüfen.
Das Formblatt 124 kann direkt abgerufen werden unter:
Bei Verfahren mit Teilnahmewettbewerb erfolgt die Eignungsprüfung nicht präqualifizierter Unternehmen im Rahmen der Bewerberauswahl anhand der vorgelegten Eigenerklärungen und Referenzbescheinigungen. Vor der Aufforderung zur Angebotsabgabe sind von den Bewerbern, die als geeignet eingestuft wurden und die zur Angebotsabgabe aufgefordert werden sollen, die Bescheinigungen zu fordern und zu prüfen.
Nachunternehmen/andere Unternehmen
Bei Zweifeln an der Eignung der vorgesehenen Nachunternehmen / anderen Unternehmen von präqualifizierten Unternehmen können die o.g. Nachweise gefordert und einer Prüfung unterzogen werden.
Bei der Prüfung der Eignung nicht präqualifizierter Unternehmen sind auch die Bescheinigungen der Nachunternehmen / anderen Unternehmen zu prüfen, für deren Leistungen die Vorlage der Eigenerklärung verlangt wurde.
Allgemeine Eignung
Die Eignung der präqualifizierten Unternehmen wird anhand der in der Liste des Vereins für die Präqualifikation von Bauunternehmen hinterlegten Erklärungen und Nachweise sowie der ggf. darüber hinaus verlangten Angaben und sonstigen Erkenntnissen der Baudurchführenden Ebene geprüft. Die projektspezifischen Anforderungen sind zu berücksichtigen.
Die Eignungsprüfung der nicht präqualifizierten Unternehmen erfolgt (zunächst) anhand der abgegebenen Eigenerklärungen sowie der ggf. zusätzlich verlangten Angaben und sonstigen Erkenntnissen der Baudurchführenden Ebene. Gelangen Angebote von nicht präqualifizierten Unternehmen in die engere Wahl, sind die im Formblatt 124 "Eigenerklärung zur Eignung" bzw. in der Einheitlichen Europäischen Eigenerklärung bezeichneten Bescheinigungen zur Bestätigung der Eigenerklärungen einzuholen und zu prüfen.
Das Formblatt 124 kann direkt abgerufen werden unter:
Bei Verfahren mit Teilnahmewettbewerb erfolgt die Eignungsprüfung nicht präqualifizierter Unternehmen im Rahmen der Bewerberauswahl anhand der vorgelegten Eigenerklärungen und Referenzbescheinigungen. Vor der Aufforderung zur Angebotsabgabe sind von den Bewerbern, die als geeignet eingestuft wurden und die zur Angebotsabgabe aufgefordert werden sollen, die Bescheinigungen zu fordern und zu prüfen.
Nachunternehmen/andere Unternehmen
Bei Zweifeln an der Eignung der vorgesehenen Nachunternehmen / anderen Unternehmen von präqualifizierten Unternehmen können die o.g. Nachweise gefordert und einer Prüfung unterzogen werden.
Bei der Prüfung der Eignung nicht präqualifizierter Unternehmen sind auch die Bescheinigungen der Nachunternehmen / anderen Unternehmen zu prüfen, für deren Leistungen die Vorlage der Eigenerklärung verlangt wurde.
Allgemeine Eignung
Die Eignung der präqualifizierten Unternehmen wird anhand der in der Liste des Vereins für die Präqualifikation von Bauunternehmen hinterlegten Erklärungen und Nachweise sowie der ggf. darüber hinaus verlangten Angaben und sonstigen Erkenntnissen der Baudurchführenden Ebene geprüft. Die projektspezifischen Anforderungen sind zu berücksichtigen.
Die Eignungsprüfung der nicht präqualifizierten Unternehmen erfolgt (zunächst) anhand der abgegebenen Eigenerklärungen sowie der ggf. zusätzlich verlangten Angaben und sonstigen Erkenntnissen der Baudurchführenden Ebene. Gelangen Angebote von nicht präqualifizierten Unternehmen in die engere Wahl, sind die im Formblatt 124 "Eigenerklärung zur Eignung" bzw. in der Einheitlichen Europäischen Eigenerklärung bezeichneten Bescheinigungen zur Bestätigung der Eigenerklärungen einzuholen und zu prüfen.
Das Formblatt 124 kann direkt abgerufen werden unter:
Bei Verfahren mit Teilnahmewettbewerb erfolgt die Eignungsprüfung nicht präqualifizierter Unternehmen im Rahmen der Bewerberauswahl anhand der vorgelegten Eigenerklärungen und Referenzbescheinigungen. Vor der Aufforderung zur Angebotsabgabe sind von den Bewerbern, die als geeignet eingestuft wurden und die zur Angebotsabgabe aufgefordert werden sollen, die Bescheinigungen zu fordern und zu prüfen.
Nachunternehmen/andere Unternehmen
Bei Zweifeln an der Eignung der vorgesehenen Nachunternehmen / anderen Unternehmen von präqualifizierten Unternehmen können die o.g. Nachweise gefordert und einer Prüfung unterzogen werden.
Bei der Prüfung der Eignung nicht präqualifizierter Unternehmen sind auch die Bescheinigungen der Nachunternehmen / anderen Unternehmen zu prüfen, für deren Leistungen die Vorlage der Eigenerklärung verlangt wurde.
Abschnitt IV: Verfahren
Aachen
Ohne Bieterbeteiligung
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Sollte es im Rahmen des Vergabeverfahrens durch Mehrfachangaben im Preisblatt einerseits und im Bietertool andererseits zu widersprüchlichen Angaben über Preisnachlässe durch den Bieter kommen, werden die Angaben im Preisblatt als vorrangig angesehen und der Bewertung des Angebots zugrunde gelegt.
Hingewiesen wird auf die Korruptionspräventionen, denen sich der BLB NRW unterworfen hat; diese finden sich unter: http://www.blb.nrw.de/BLB_Hauptauftritt/Compliance/.
Einem rechtskonformen Handeln unterwirft sich auch der Bewerber / Auftragnehmer.
Datenschutzklausel gem. § 12 Abs. 2 Datenschutzgesetz NRW
Die von Ihnen erbetenen, personenbezogenen Angaben werden im Rahmen des Vergabeverfahrens verarbeitet und gespeichert. Ihre Angaben sind Voraussetzung für die Berücksichtigung Ihres Angebotes.
Hinweis - Vergaberegister
Die Vergabestelle meldet der/dem im Land Nordrhein-Westfalen eingerichteten zentralen Informationsstelle/Vergaberegister beim Finanzministerium NRW solche Bieterinnen/Bieter, die wegen schwerer Verfehlungen von der Teilnahme am Vergabeverfahren zeitlich befristet ausgeschlossen wurden oder bei denen wegen geringfügiger Verfehlungen auf einen Ausschluss verzichtet wurde. Die Vergabestelle fragt bei der v. g. Informationsstelle an, ob hinsichtlich der Bieterin/des Bieters, die/der den Zuschlag erhalten soll, Eintragungen im Vergaberegister vorliegen.
Zuständigkeit bei Meinungsverschiedenheiten nach § 18 (2) VOB/B (Streitigkeiten)
Entsprechend dem § 18 (2) VOB/B und dem Transparenzgebot hat der BLB NRW die zuständige Stelle eingerichtet und gibt sie hiermit bekannt:
BLB NRW Zentrale
Justiziariat
Mercedesstr.12
40470 Düsseldorf
Bekanntmachungs-ID: CXS7YYXYWTALWK2R
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Köln
Postleitzahl: 50667
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse: https://www.bezreg-koeln.nrw.de/brk_internet/vergabekammer/