Ersatzneubau eines innovativen Schulungs- und Verpflegungsgebäudes, Sportschule Wedau - Objektplanungsleistungen für Gebäude Referenznummer der Bekanntmachung: 2023-002-VgV-OP
Bekanntmachung vergebener Aufträge
Ergebnisse des Vergabeverfahrens
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Ort: Duisburg
NUTS-Code: DEA12 Duisburg, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 47055
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.fvn.de
Abschnitt II: Gegenstand
Ersatzneubau eines innovativen Schulungs- und Verpflegungsgebäudes, Sportschule Wedau - Objektplanungsleistungen für Gebäude
Der Ersatzneubau des innovativen Schulungs- und Verpflegungsgebäudes für die Sportschule Wedau findet an gleicher Stelle statt, wo die bisherige, in die Jahre gekommene Küche und Speisesaal zu finden sind. Das zurzeit unmittelbar anschließende Unterbringungsgebäude, welches im Kellergeschoss über eine veraltete, energetische Versorgung zur Ökonomie verfügt, wird sanierungsbedingt abgerissen.
Der Ersatzneubau ist mit seiner transparenten Glasfassade zu allen umliegenden Bereichen offen und bildet zum Zwecke des Wissenstransfers eine repräsentative Verbindung zum Gesamtkomplex der Sportschule Wedau.
Im neuen Schulungshaus werden sieben Seminarräume für jeweils 50 Personen, sowie ein großer Saal für 150 Personen angeboten.
Die Küche und der Speiseraum befinden sich im Erdgeschoss. Zusätzlich zum Normalbetrieb ist hier eine zusätzliche Sportsbar untergebracht, um auch abseits der Hauptspeisezeiten zu wechselnden Anlässen Bewirtung anzubieten. Die für die Küche erforderlichen Funktionsräume werden flächenmäßig optimiert und in Teilen im Untergeschoss untergebracht.
Ziel ist die Schaffung einer einfachen Gebäudestruktur, um den unter-schiedlichen Nutzergruppen eine gute Orientierung zu gewährleisten. Diese werden neben Tagesgästen und Sportgruppen auch internationale Seminarteilnehmer und Gäste in verschiedenen Gruppengrößen sein.
Sportschule Wedau Friedrich-Alfred-Allee 10 47055 Duisburg
Im Rahmen des VgV-Verfahrens wurden folgende Leistungen nicht vergeben:
--- Grundleistungen der Leistungsphasen 6 - 9 (gem. §§ 33-37 HOAI 2021 i.V.m. Anlage 10)
--- Keine Besonderen Leistungen
Es liegen bereits Planungen bis einschließlich der Leistungsphase 5 vor. Diese sind als Anlagen den Vergabeunterlagen beigefügt.
Ziel des Verfahrens ist die Vergabe von Objektplanungsleistungen für Gebäude.
Die Planunterlagen sowie Angaben zu Flächen und Kosten sind den Anlagen beigefügt.
Die aktuellen Planungen wurden bereits mit der Stadt Duisburg vorabgestimmt und finden dort Zustimmung (vgl. Anlage).
Das Projekt ist mit 17.696.374 Euro Gesamtkosten brutto veranschlagt.
Planung und Bau müssen möglichst schnell vorangetrieben werden. Folgende Termine sind durch den Zuwendungsbescheid der Fördermittel festgeschrieben:
- Beginn der Planung: Mitte 2022
- Leistungsbeginn AN: Juli 2023
- Abbrucharbeiten: September 2023
- Fertigstellung: Ende 2024
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt V: Auftragsvergabe
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Bekanntmachungs-ID: CXP4Y436KEZ
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Düsseldorf
Postleitzahl: 40474
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse: http://www.brd.nrw.de/
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Düsseldorf
Postleitzahl: 40474
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse: http://www.brd.nrw.de/
Nach § 160 Abs. 3 Nr. 1 bis 4 GWB ist ein Antrag auf Einleitung eines Nachprüfungsverfahrens
Unzulässig,soweit:
- der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des
Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10
Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt,
- Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens
bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe
gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
- Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis
zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber
dem Auftraggeber gerügt werden,
- mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu
wollen, vergangen sind. Nach § 135 Abs. 2 GWB kann die Unwirksamkeit eines Vertrages nur festgestellt werden, wenn sie im
Nachprüfungsverfahren innerhalb von 30 Kalendertagen nach der Information der betroffenen Bieter und
Bewerber durch den öffentlichen Auftraggeber über den Abschluss des Vertrags, jedoch nicht später als 6
Monate nach Vertragsschluss geltend gemacht worden ist. Hat der Auftraggeber die Auftragsvergabe im
Amtsblatt der Europäischen Union bekannt gemacht, endet die Frist zur Geltendmachung der Unwirksamkeit 30
Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen
Union.
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Düsseldorf
Postleitzahl: 40474
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse: http://www.brd.nrw.de/