SZ Lohfeld - Neubau Bauteil H / Innentüren Referenznummer der Bekanntmachung: EGW/2023/02
Auftragsbekanntmachung
Bauauftrag
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Bad Salzuflen
NUTS-Code: DEA45 Lippe
Postleitzahl: 32105
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]5
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: https://www.deutsche-evergabe.de
Abschnitt II: Gegenstand
SZ Lohfeld - Neubau Bauteil H / Innentüren
Schaffung von weiteren Raumkapazitäten am Schulzentrum Lohfeld – Neubau Bauteil H –
Innentüren
in den Vergabeunterlagen aufgeführt
Der neue dreigeschossige, quadratische Baukörper mit Teilunterkellerung und Innenhof soll als Schulgebäude Teil des Schulzentrums Lohfeld in 32108 Bad Salzuflen werden. Abmessungen des Gebäudes: 36 x 36 m mit einer Traufhöhe bis 11,15m. Der Neubau ist mit einem Holz-Beton-Hybrid Tragwerk geplant. Gegenstand der Vergabe ist die Lieferung und der Einbau von Innentüren und Zargen über 4 Geschosse im Schulneubau. Insgesamt ca. 100 Türen, u.a. Holz-Innentüren und Stahlblech-Innentüren mit Brandschutzanforderungen und Türstopper; im EG in Betonwände, in den oberen Geschossen in Holzwände.
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Münster
Postleitzahl: 48147
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
(1) Etwaige Vergabeverstöße muss der Bewerber/Bieter gemäß § 160 Abs. 3 Nr. 1 GWB innerhalb von 10 Tagen nach Kenntnisnahme rügen.
(2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, sind nach § 160 Abs. 3 Nr. 2 GWB spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Abgabe der Bewerbung oder der Angebote gegenüber dem Auftraggeber zu rügen.
(3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, sind nach § 160 Abs. 3 Nr. 3 GWB spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbungs- oder Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber zu rügen.
(4) Ein Vergabenachprüfungsantrag ist nach § 160 Abs. 3 Nr. 4 GWB innerhalb von 15 Kalendertagen nach der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, bei der Vergabekammer einzureichen.