Vorqualifizierung des Planungsverfahrens für die langfristige Umgestaltung des Ebertplatzes sowie Durchführung der zweiten Zwischennutzungsphase Unser Ebertplatz Referenznummer der Bekanntmachung: 2023-0003-61-1
Auftragsbekanntmachung
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Nationale Identifikationsnummer: 07999
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Köln
NUTS-Code: DEA23 Köln, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 50679
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: https://www.stadt-koeln.de
Abschnitt II: Gegenstand
Vorqualifizierung des Planungsverfahrens für die langfristige Umgestaltung des Ebertplatzes sowie Durchführung der zweiten Zwischennutzungsphase Unser Ebertplatz
Der Ebertplatz ist ein öffentlicher Platz im Norden der Kölner Innenstadt. Seit Frühjahr 2018 erarbeitet die Stadt Köln gemeinsam mit verschiedenen Initiativen und Anwohner*innen im Rahmen der sog. Zwischennutzung "Unser Ebertplatz" Projekte, Konzepte und Veranstaltungen, um den Ebertplatz wieder in einen beliebten und vielfältig genutzten öffentlichen Platz zu verwandeln. Langfristig soll der Ebertplatz umgebaut werden, wobei aktuell noch unterschiedliche Umbauszenarien diskutiert werden.
Auftragsgegenstand:
Das Stadtplanungsamt Köln sucht einen externen Dienstleister für folgende Leistungen:
BLOCK 1 Vorqualifizierung Planungsverfahren - Konzeption und Umsetzung eines Erarbeitungsprozesses unter Beteiligung der Öffentlichkeit
BLOCK 2 Platzmanagement - Konzeption und Umsetzung eines Platzprogrammes gemeinsam mit Zwischennutzer*innen
50679 Köln Nordrhein-Westfalen
Das Stadtplanungsamt Köln sucht für den Ebertplatz einen externen Dienstleister für folgende zwei Leistungsblöcke:
BLOCK 1 - Konzeptionierung und Umsetzung eines Erarbeitungsprozess für die Vorqualifizierung des Planungsverfahrens
Am 23.03.2021 wurde vom Rat der Stadt Köln ein Bedarfsfeststellungsbeschluss zur langfristigen Umgestaltung des Ebertplatzes gefasst (Ratsinformationssystem: 1939/2020). Damit hat die Stadtverwaltung den Auftrag, zwei Alternativen bis zur LPH 2 zu planen: Die Neugestaltung des Platzes als ebene Fläche und die Sanierung und Erhaltung des heutigen Bestandes. Diese Planung soll Grundlage für eine Entscheidung über eine Vorzugsalternative sein.
Im Rahmen des Beschlusses wurde die Verwaltung auch beauftragt, zunächst eine sogenannte vorbereitende Vorqualifizierung durchzuführen. In der Vorqualifizierung soll die technische/wirtschaftliche Machbarkeit und die technischen/wirtschaftlichen Risiken der Alternativen geprüft werden. Weiterhin soll dargestellt werden, unter welchen Rahmenbedingungen die Zwischennutzung in beiden Varianten verstetigt werde kann. Die Grundlage hierfür ergibt sich aus Leistungsblock 2. Die Vorqualifizierung wird unterstützt von technischen Prüfungen / Gutachten, welche bereits von den zuständigen Ämtern und Dienststellen bearbeitet werden.
Für die Vorqualifizierung des Planungsverfahren am Ebertplatz ist ein geeigneter Erarbeitungsprozess zu konzipieren und umzusetzen, welcher neben den Ideen der aktiven Zwischennutzer*innen auch die breite Stadtgesellschaft einbezieht.
Der Erarbeitungsprozess sollte folgender Leistungsbausteine beinhalten:
- Entwicklung von Rahmenbedingungen für ein dauerhaftes Betreiberkonzept.
Entwicklung einer klaren Schnittstelle und einer strukturierten Zusammenarbeit zwischen der städtischen Verwaltung und den Zwischennutzer*innen, gegebenenfalls durch die Entwicklung einer Trägerstruktur.
Klärung der langfristigen wirtschaftlichen Rahmenbedingungen und Verantwortungen auf Seiten der Verwaltung und Zwischennutzer*innen (insbesondere Wirtschaftlichkeits- und Finanzierungsaspekte, Verantwortungsstruktur, Evaluation dauerhafter wirtschaftlicher und sonstiger vorzuhaltender Ressourcen auf Seiten Stadtverwaltung) sowie für eine Trägerstruktur. Hierbei ist zu prüfen, wie die bereits heute bestehenden gemeinwohlorientierte Strukturen verstetigt und berücksichtigt werden können.
- Erarbeitung eines langfristigen Nutzungs- und Raumkonzepts auf Grundlage der heutigen Zwischennutzung.
Das Raumprogramm ist abstrakt darzustellen, so dass die Nutzungsstruktur auch in einem neuen räumlichen Konzept mit gegebenenfalls umgestalteter Platzfläche berücksichtigt werden kann.
- Ausarbeitung von Konzeptskizzen
Die oben genannten Grundlagen sind in Form von Konzeptskizzen auf den Raum zu übertragen. Hieraus sollen mindestens drei Konzeptskizzen entwickelt werden, welche diese Nutzungen räumlich übersetzen und die folgenden Szenarien bedienen:
Bestandsqualifizierung:
Sanierung (Altlasten et cetera) und Ertüchtigung (Brandschutz) des Baubestands, weitestgehender Erhalt der Platztopografie und -architektur sowie insbesondere der westlichen Passage
(Teil-)Umbau:
Entwicklung eines Konzepts zur gestalterischen und funktionalen Umgestaltung Platzes unter Berücksichtigung und weitestgehendem Erhalt der verschiedenen Ebenen
Neuplanung:
Planung und ebenerdiger Komplettumbau des Platzes in Anlehnung an die Konzeptskizzen aus dem Masterplanverfahren, Rückbau/ Abriss der Passagen
Ein intensiver Austausch zu den technischen Ämtern und Ingenieurbüros ist zu gewährleisten, um die Skizzen regelmäßig mit den Ergebnissen der Verkehrs- und Betongutachten rückzukoppeln.
BLOCK 2 - Platzmanagement
Im Kern soll das umgesetzte Platznutzungskonzept der Zwischennutzung Unser Ebertplatz (www.unser-ebertplatz.koeln) weitergeführt werden, welches 2018 installiert wurde, um die Nutzung und Wahrnehmung des Ortes zu attraktivieren.
Die Zwischennutzung ist in einer partizipativen Struktur organisiert, die aktuell mehrere Arbeitsgruppen umfasst. Stark involviert sind unter andrem die Kunsträume in der Westpassage sowie der Bürgerverein Eigelstein und das Bürgerzentrum 'Alte Feuerwache'.
Neben der Umsetzung eines Platzprogramms und temporärer gestalterischer Interventionen beinhaltet die Zwischennutzung auch eine umfängliche Öffentlichkeitsarbeit.
Zur Erfüllung der Aufgabenpakete ist eine persönliche Präsenz mehrmals pro Woche vor Ort zu gewährleisten sowie die Bereitschaft, an Abend- und Wochenendveranstaltungen beziehungsweise Terminen teilzunehmen.
Eine ausführliche Beschreibung des Anlasses ist auf der Vergabeplattform als Anlage 1 abrufbar.
Teilleistungen gegebenenfalls gemäß politischem Folgebeschluss
Ziel ist es, einen Anbieter zu finden, welcher möglichst alle Themenfelder abdeckt.
Für den Fall, dass mehr als fünf Bewerber*innen die Mindestanforderungen an die Eignung gemäß Ziff. III.1.1-III.1.3 der EU-Auftragsbekanntmachung erfüllen, erfolgt die Auswahl der Bewerber*innen, die zur Angebotsabgabe aufgefordert werden wie folgt:
1. Projekte im Bereich Projekt- und Kulturmanagement
Planung und Umsetzung eines soziokulturellen Programms und gestalterischer Interventionen
(jedes Projekt, welches die Anforderungen erfüllt, erhält 5 Punkte, maximal werden 10 Punkte vergeben)
2. Projekte im Bereich Beteiligungsverfahren in komplexen Akteursgeflechten
Konzeption und Umsetzung eines Planungsbeteiligungsverfahren, Koordination und Moderation eines transdisziplinären Akteursnetzwerks zwischen Stadtgesellschaft, Politik und Verwaltung
(pro Projekt 5 Punkte, maximal 10 Punkte)
3. Projekte kooperativen Stadtentwicklung / gemeinwohlorientierte Projektansätze
Betreuung und Moderation von Ehrenamtsprojekten, Arbeit an Gemeinwohlthemen, Entwicklung von Trägerschafts-, Betriebs- und Finanzierungsmodellen
(pro Projekt 5 Punkte, maximal 10 Punkte)
4. Projekte im Bereich Städtebau
Entwicklung und Darstellung zeitgemäßer Nutzungskonzepte für den öffentlichen Raum unter Einbeziehung verkehrlicher, stadtklimatischer und soziokultureller Themen sowie Erstellung und Vermittlung entsprechender städtebaulicher Grundideen anhand von Konzeptskizzen
(pro Projekt 5 Punkte, maximal 10 Punkte)
5. Projekte im Bereich Öffentlichkeitsarbeit
Umsetzung von entsprechenden Formaten der Öffentlichkeitsarbeit, sowohl analog als auch digital
(pro Projekt 5 Punkte, maximal 10 Punkte)
Insgesamt können also 10 Projekte angeführt und damit 50 Punkte erreicht werden. Ein Projekt kann aber auch mehrere Themenfelder abdecken.
Die Auswahlkriterien zu 1. bis 5. können sowohl mit einem oder mehreren Projekten erfüllt werden. Eine Referenz kann in mehreren Mindest- und/oder Auswahlkriterien (Kriterien 1. bis 5.) gewertet werden. Die Referenzen sind daher so darzustellen, dass erkennbar ist, welche der vorstehend beschriebenen Anforderungen erfüllt sind. Die Stadt Köln behält sich ausdrücklich vor, die Referenzen zu überprüfen.
Die Auftraggeberin beabsichtigt, mindestens 3 und höchstens 5 Bieter auszuwählen. Die Bewerber mit den höchsten Punktzahlen qualifizieren sich als Teilnehmer für das Verhandlungsverfahren. Erfüllen mehrere Bewerber gleichermaßen die Anforderungen und ist die Bewerberzahl nach einer objektiven Auswahl entsprechend der zu Grunde gelegten Kriterien zu hoch, behält sich die Vergabestelle vor, gemäß § 75 (6) der Vergabeverordnung (VgV) unter den verbliebenen Bewerbern zu losen. Für den Fall, dass ausgewählte Bieter ihre Teilnahme am Verhandlungsverfahren vor dem Versand der Aufforderung zur Angebotsabgabe absagen, behält sich die Vergabestelle vor, Nachrücker zu benennen.
Rechtzeitig gestellte Fragen werden nach § 20 Absatz 3 Nummer 1 VgV bis sechs Tage vor Ablauf der Angebotsfrist beantwortet.
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
Erfüllung der gesetzlichen Verpflichtungen zur Zahlung der Steuern und Abgaben sowie der Beiträge zur gesetzlichen
Sozialversicherung
- Eintragung in einem Berufs- oder Handelsregister für die ausgeschriebene Leistung
- Nichtvorliegen einer Freiheitsstrafe in den letzten drei Jahren von mehr als 3 Monaten oder einer Geldstrafe von mehr als 90
Tagessätzen oder Geldbuße von mehr als 2.500 €
- gemäß § 21 Arbeitnehmerentsendegesetz oder
- gemäß § 19 Mindestlohngesetz oder
- gemäß § 21 Absatz 1 Satz 1 und 2 Schwarzarbeiterbekämpfungsgesetz
- Erfüllung der gewerberechtlichen Voraussetzungen für die Ausführung der angebotenen Leistung
- es wurde kein Insolvenzverfahren oder ein vergleichbares gesetzlich geregeltes Verfahren eröffnet, keine Eröffnung
beantragt und kein Insolvenzplan rechtskräftig bestätigt
- das Unternehmen befindet sich nicht in Liquidation
- es liegen keine weiteren Ausschlussgründe nach §§ 123, 124 GWB vor.
Oben aufgeführte Eigenerklärungen werden mit dem Teilnahmeantrag (Anlage 2, abrufbar auf der Vergabeplattform) abgegeben. Bei Bewerbergemeinschaften sind diese Erklärungen für jedes Mitglied der Bewerbergemeinschaft abzugeben. Dazu kann jeweils der Teilnahmeantrag genutzt werden. Bewerbergemeinschaften müssen angeben, welche Leistung im Auftragsfall übernommen werden soll.
1. Aktueller Nachweis über eine geeignete Berufshaftpflichtversicherung oder Eigenerklärung über den Abschluss im Auftragsfall.
2. Eigenerklärung über den Gesamt- und Teilumsatz in den letzten drei abgeschlossenen Geschäftsjahren (§ 45 (4) Nummer 4 der Vergabeverordnung (VgV)) für dem Auftrag vergleichbare Leistungen. Ausländische Bewerber*innen können an der Stelle der geforderten Eignungsnachweise auch vergleichbare Nachweise in englischer oder deutscher Sprache vorlegen. Sie werden anerkannt, wenn diese nach Maßgabe der Rechtsvorschriften des Staates, indem das Unternehmen ansässig ist, erstellt wurden.
zu 2: Der Gesamt- und Teilumsatz der letzten 3 Geschäftsjahre für die dem Auftrag vergleichbare Leistungen muss mindestens 50.000 € (netto) im Durchschnitt der letzten 3 Jahre (2020/2021/2022) betragen.
1. Erklärung zur Zahl und Qualifikation der in den letzten drei Jahren (2020, 2021 und 2022) beschäftigten Mitarbeiter*innen (ohne Auszubildende) und der Führungskräfte gemäß § 46 (3) Nummern 6 und 8 VgV.
2. Auskunft über die Beschäftigung von mindestens zwei operativ tätigen Personen mit beruflicher Erfahrung in Stadtplanung und gemeinwohlorientierter Stadtentwicklung. (Es werden sowohl Inhaber/innen als auch sozialversicherungspflichtige Beschäftigte mit entsprechenden Berufsqualifikation gewertet.) Diese sind im Durchschnitt der letzten 3 Jahre nachzuweisen. Bewerbergemeinschaften können diese Anforderung gemeinsam erfüllen.
3. Nachweis von Referenzprojekten gemäß (§ 46 (3) Nummer 1 VgV mit folgenden Angaben:
a. Projektbeschreibung,
b. Strategie zur Öffentlichkeitsarbeit,
c. Methoden/Maßnahmen der Öffentlichkeitsarbeit,
d. Bereich (zum Beispiel Stadtentwicklung, Stadtmarketing, Architektur und Immobilien),
e. Leistungszeitraums von Beauftragung bis zum Abschluss des Auftrags,
f. Nettohonorar für die erbrachten Dienstleistungen,
g. beauftragtes Leistungsbild
h. Nennung des Auftraggebers mit Ansprechpartner (inklusive Telefonnummer, alternativ Projekt-E-Mail)
zu 2: Personen, die die ausgeschriebenen Leistungen erbringen, müssen folgende Voraussetzungen erfüllen:
Es wird gefordert gemäß § 46 (3) Nummer 6 VgV, dass
der/die verantwortliche Projektleiter*in für die Leistungen (Büroinhaber / inhaberin und/ oder festangestellter Beschäftigter/ Beschäftigte) die Qualifikation Diplom/ Master Städtebau, Architektur mit Vertiefung Städtebau, Landschaftsarchitektur, Landschafts- und Freiraumplanung, Urbanistik oder eine vergleichbare berufliche Qualifikation, nach Abschluss einer Hochschul- oder Fachhochschulausbildung, hat.
Die Personen, die die ausgeschriebenen Leistungen erbringen sollen, folgende Voraussetzungen erfüllen: mindestens zwei der Beschäftigten im Projektteam sind ausgebildete Diplom/ Master Städtebau, Architektur mit Vertiefung Städtebau, Landschaftsarchitektur, Landschafts- und Freiraumplanung, Urbanistik oder vergleichbar (Büroinhaber /-inhaberin und/ oder fest-angestellter Beschäftigter/ Beschäftigte) und müssen mindestens 5 Jahre Berufserfahrung nach dem entsprechenden Abschluss einer Hochschul- oder Fachhochschulausbildung in der oben genannten Fachrichtung haben.
Zum Beleg sind die Personen zu benennen und entsprechende Nachweise (Diplom-/Master-Urkunde oder gleichwertig) mit dem Angebot einzureichen.
Zudem wird vorausgesetzt, dass seitens der bietenden Büros Erfahrungen in kaufmännisch-wirtschaftlichen und juristischen Arbeitsfeldern existieren (Projektbeteiligter mit BWL-/ VWL-Studium, Jura, Business Administration oder vergleichbar).
zu 3:
• Die Projekte müssen innerhalb der vergangenen fünf Jahre (Stichtag 1.1.2018) bearbeitet und abgeschlossen worden sein.
• Es ist mindestens ein Projekt für einen öffentlichen Auftraggeber nachzuweisen.
• Es ist mindestens ein Projekt der kooperativen Stadtentwicklung/gemeinwohlorientierten Projektentwicklung nachzuweisen.
• Zur Plausibilisierung der Angaben zu den Referenzen in der Leistungsübersicht sind pro Referenz mindestens ein und maximal zwei Seiten DIN A3 (einseitig bedruckt) mit textlichen und grafischen Darstellungen sowie gegebenenfalls Fotografien einzureichen.
• Es werden nur Referenzen bewertet, für die ein Referenzschreiben oder eine Referenzbestätigung des Auftraggebers beziehungsweise eine Eigenerklärung des Bewerbers vorliegt. Dieser Mindeststandard gilt für alle Referenzen, die eingereicht werden. Kann der Bewerber kein Referenzschreiben oder keine Referenzbestätigung des Auftraggebers beschaffen, so ist eine Eigenerklärung über die erbrachten Leistungen mit Nennung des Auftraggebers mit Ansprechpartner (inklusive Telefonnummer) vorzulegen (alternativ kann auch eine Projektemailadresse / allgemeine Kontaktstelle angegeben werden).
Die Vergabe des Auftrages richtet sich unter anderem nach dem Gesetz über die Sicherung von Tariftreue und Mindestlohn bei der Vergabe öffentlicher Aufträge (Tariftreue- und Vergabegesetz Nordrhein-Westfalen TVgG NRW) vom 21.03.2018 (TVgG). Hiernach müssen beauftragte Unternehmen sowie deren Nachunternehmerinnen beziehungsweise Nachunternehmer die nach dem TVgG festgelegten Mindestentgelte beziehungsweise Tariflöhne zahlen und Mindestarbeitsbedingungen gewähren (§ 2 TVgG). Die Stadt Köln ist als öffentliche Auftraggeberin berechtigt, Kontrollen durchzuführen, um die Einhaltung dieser Pflichten zu überprüfen. Weitere Ausführungsbedingungen sind den Vergabeunterlagen zu entnehmen.
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Köln
Postleitzahl: 50667
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse: https://www.bezreg-koeln.nrw.de/brk_internet/vergabekammer/index.html
Siehe § 160 Absatz 3 GWB
- innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gegenüber der Stadt Köln nach Erkennen des Verstoßes gegen Vergabevorschriften im Vergabeverfahren
- spätestens bis Ablauf der Angebots-/Bewerbungsfrist bei Verstößen gegen Vergabevorschriften in der Bekanntmachung
- spätestens bis Ablauf der Angebots-/Bewerbungsfrist bei Verstößen gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind
- spätestens bis Ablauf der Angebots-/Bewerbungsfrist bei Verstößen gegen Vergabevorschriften, die in den Vergabeunterlagen erkennbar sind
- innerhalb von 15 Tagen nach Eingang der Mitteilung der Stadt Köln, der Rüge nicht abhelfen zu wollen
Siehe § 135 Absatz 2 GWB
- 30 Kalendertage nach der Information der betroffenen Bieter und Bewerber durch die Stadt Köln über den Abschluss des Vertrages, spätestens jedoch sechs Monate nach Vertragsschluss
Im Fall der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der EU 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der EU
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Köln
Postleitzahl: 50667
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse: https://www.bezreg-koeln.nrw.de/brk_internet/vergabekammer/index.html