Stadt Erkelenz: Neuausschreibung der öffentlichen Beleuchtung Referenznummer der Bekanntmachung: 06076-21
Bekanntmachung vergebener Aufträge
Ergebnisse des Vergabeverfahrens
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Erkelenz
NUTS-Code: DEA29 Heinsberg
Postleitzahl: 41812
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: http://erkelenz.de
Abschnitt II: Gegenstand
Stadt Erkelenz: Neuausschreibung der öffentlichen Beleuchtung
Gegenstand dieser Ausschreibung war der Betrieb der öffentlichen Beleuchtung in der Stadt Erkelenz. Der Betreiber der öffentlichen Beleuchtung ist insbesondere für die technische Betriebsführung, die Wartung und Instandhaltung und die Erneuerung, den Neu- und Rückbau der Beleuchtungsanlagen verantwortlich. Der Betreiber schuldet deswegen in Summe nicht eine rein anlassbezogene Tätigkeit, sondern den Beleuchtungserfolg insgesamt.
Die Stadt Erkelenz beabsichtigte, den auslaufenden Beleuchtungsvertrag über den Betrieb der öffentlichen Beleuchtung ab dem 01.01.2023 für einen Zeitraum von voraussichtlich zehn Jahren neu zu vergeben.
Der Betreiber der öffentlichen Beleuchtung ist insbesondere für die technische Betriebsführung, die Wartung und Instandhaltung, Energieeffizienzmaßnahmen und die Erneuerung, den Neu- und Rückbau der Beleuchtungsanlagen verantwortlich. Der Betreiber schuldet deswegen in Summe nicht eine rein anlassbezogene Tätigkeit, sondern den Beleuchtungserfolg insgesamt. Seine Tätigkeit umfasst unter anderem die folgenden Bereiche:
- Technische Betriebsführung inkl. der Anlagensteuerung,
- Leuchtmittelwechsel; Störungs- und Schadensbeseitigung; Managementtätigkeiten (Beratung der Stadt Erkelenz, Lagerhaltung, Einkauf, Planung, Zuarbeit für KAG-Beiträge),
- Festlegung des Turnus für Wartung und Inspektionen,
- Regelmäßige Instandhaltungsarbeiten an Leuchten, Tragsystemen, Schaltstellen und Beleuchtungskabeln (Kabelfehlerbehebung im Beleuchtungskabelnetz); regelmäßige Kontrollen der Anlagen,
- Garantie der baulichen und elektrotechnischen Sicherheit und Integrität der Anlagen,
- Erneuerung der Beleuchtungsanlagen und des Beleuchtungskabelnetzes nach Abstimmung mit der Stadt.
Nicht Gegenstand der Ausschreibung ist eine Eigentumsübertragung des für die Beleuchtung genutzten Anlagevermögens. Die Stadt Erkelenz ist und bleibt Eigentümerin der Beleuchtungsanlagen. Sie räumt dem obsiegenden Bieter jedoch eine unentgeltliche Nutzungsbefugnis an den Beleuchtungsanlagen zur Durchführung des Vertrages ein. Ebenfalls nicht Gegenstand der Ausschreibung ist die Lieferung von elektrischer Energie, da die Stadt Erkelenz diese für alle städtischen Einrichtungen und Anlagen zentral beschafft.
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt V: Auftragsvergabe
Neuausschreibung der öffentlichen Beleuchtung
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Essen
NUTS-Code: DEA13 Essen, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 45329
Land: Deutschland
Internet-Adresse: http://spie.de
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Bekanntmachungs-ID: CXP4YMJ6NG1
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Köln
Postleitzahl: 50667
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Gemäß § 160 Abs. 1 GWB leitet die Vergabekammer ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein. Der Antrag ist unter anderem unzulässig, wenn der Antragsteller den gerügten Verstoß gegen Vergabevorschriften im Vergabeverfahren erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb von zehn Kalender-tagen gerügt hat (§ 160 Abs. 3 Nr. 1 GWB). Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund dieser Bekanntmachung erkennbar sind, muss ein Bewerber bis spätestens zum Ablauf der in dieser Bekanntmachung benannten Frist zur Abgabe des Teilnahmeantrags rügen, § 160 Abs. 3 Nr. 2 GWB.
Auch ist gemäß § 160 Abs. 3 Nr. 4 GWB der Nachprüfungsantrag unzulässig, wenn mehr als 15 Tage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.