BLB NRW AC/ AC FA Geilenkirchen Ersatzbau/ Wärmeversorgungsanlage/ 005-23-00214 III Referenznummer der Bekanntmachung: 005-23-00214
Auftragsbekanntmachung
Bauauftrag
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Aachen
NUTS-Code: DEA2D Städteregion Aachen
Postleitzahl: 52074
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: +49 0
Fax: +49 0
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: http://www.blb.nrw.de
Abschnitt II: Gegenstand
BLB NRW AC/ AC FA Geilenkirchen Ersatzbau/ Wärmeversorgungsanlage/ 005-23-00214 III
Wärmeversorgungsanlage
Finanzamt Geilenkirchen Herzog-Wilhelm-Straße 41-47 52511 Geilenkirchen
Die Versorgung des Ersatzneubaus sowie des Altbaubestandes erfolgt über eine im Altbau zu erstellende Heizzentrale. Im Aussenbereich werden 2 Luft/Wasserwärmepumpen in Abstimmung mit der Denkmalbehörde aufgestellt. Als Kältemittel ist das umweltfreundliche Kältemittel R290 (Propan) vorgesehen. Ausgelegt ist die WP-Anlage auf eine Außentemperatur von 7°C und versorgt damit den Neubaubereich vollständig. Bei höheren Temperaturen besteht die Möglichkeit, die Beheizung des Altbaus zu unterstützen.
Für die Beheizung des Altbaus und im Bivalenz-Betrieb des Neubaus werden 2 Brennwert-Gaskessel mit einer Leistung von jeweils ca. 350 kW vorgesehen. Die Betriebsweise der Gaskessel ist modulierend und fährt die Systemtemperaturen bis max. 80°C hoch.
Jeder Kessel erhält eine eigene Abgasführung sowie eine Zuführung der Verbrennungsluft für einen Raumluftunabhängigen Betrieb.
In der Heizzentrale befinden sich die Verteilungen für den Altbau sowie die Verbindung zu den Wärmepumpen.
Regelkreise Altbau:
Vorderfront: ca. 125 KW
Hinterfront: ca. 95 kW
Treppenhäuser:ca. 17 KW
Rückwärtiger Flügel:ca. 174 KW
Zubringer Neubau:ca. 147 KW
Regelkreise Neubau:
FBH Küche: ca. 8 KW
RLT-Anlage Küche:ca. 27 KW
Radiatoren/Konvek.:ca. 3 KW
FBH West: ca. 36 KW
FBH Ost: ca. 30 KW
RLT-Anlage Nebenräume: ca. 43 KW
Der Neubau wird überwiegend über Fußbodenheizung beheizt.
Die Regelkreise für die FBH teilen sich auf 4 Steigestränge mit insgesamt 16 FBH-Heizkreisverteiler auf. In einigen Bereichen werden 4 Zusatzheizflächen in Form von Heizplatte oder Bodenkonvektoren benötigt.
Die Verlegung der Fußbodenheizung erfolgt auf bauseitiger Unterdämmung. In den Büroräumen sind großflächige Bodenkanäle mit länglichen, fast raumbreiten Revisionsöffnungen vorgesehen. Der Abstand zwischen Außenwand und Bodenkanal dient durch enge Verlegungsabstände als Randzohne. Die Verlegung der FBH um die Revisionsöffnungen herum stellt sich daher etwas aufwendiger dar.
Jeder Raum wird über das Gewerk MSR mit einer Einzelraumregelung ausgestattet. Die Raumtemperaturen werden auf 19°C begrenzt. Die Motor-Stellantriebe - Lieferumfang MSR - sind auf die vorgesehenen FBH-Verteiler angepasst.
Die Verbindung zwischen Heizzentrale und Neubau wird durch den Tiefbau in Zusammenarbeit mit einem Fachunternehmen hergestellt.
Das gesamte Rohrleitungsnetz wir in schwarzen nahtlosen Stahlrohren durch Verschweißen verlegt und erhält einen äußeren Korrosionsschutzanstrich.
Rohrleitungen und Armaturen erhalten eine Wärmedämmung, die mindestens die Anforderungen an die EnEV erfüllen. Die ausgeschriebenen Dämmstärken sind zu berücksichtigen.
Bei Durchdringungen von Brandabschnitten sind entsprechende Brandschutzmaßnahmen vorgesehen. Alle Maßnahmen sind an Ort und Stelle zu Kennzeichnen. Der Gesamte Brandschutz ist in Plänen und Tabellen zu dokumentieren.
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
Allgemeine Eignung
Die Eignung der präqualifizierten Unternehmen wird anhand der in der Liste des Vereins für die Präqualifikation von Bauunternehmen hinterlegten Erklärungen und Nachweise sowie der ggf. darüber hinaus verlangten Angaben und sonstigen Erkenntnissen der Baudurchführenden Ebene geprüft. Die projektspezifischen Anforderungen sind zu berücksichtigen.
Die Eignungsprüfung der nicht präqualifizierten Unternehmen erfolgt (zunächst) anhand der abgegebenen Eigenerklärungen sowie der ggf. zusätzlich verlangten Angaben und sonstigen Erkenntnissen der Baudurchführenden Ebene. Gelangen Angebote von nicht präqualifizierten Unternehmen in die engere Wahl, sind die im Formblatt 124 "Eigenerklärung zur Eignung" bzw. in der Einheitlichen Europäischen Eigenerklärung bezeichneten Bescheinigungen zur Bestätigung der Eigenerklärungen einzuholen und zu prüfen.
Das Formblatt 124 kann direkt abgerufen werden unter:
Bei Verfahren mit Teilnahmewettbewerb erfolgt die Eignungsprüfung nicht präqualifizierter Unternehmen im Rahmen der Bewerberauswahl anhand der vorgelegten Eigenerklärungen und Referenzbescheinigungen. Vor der Aufforderung zur Angebotsabgabe sind von den Bewerbern, die als geeignet eingestuft wurden und die zur Angebotsabgabe aufgefordert werden sollen, die Bescheinigungen zu fordern und zu prüfen.
Nachunternehmen/andere Unternehmen
Bei Zweifeln an der Eignung der vorgesehenen Nachunternehmen / anderen Unternehmen von präqualifizierten Unternehmen können die o.g. Nachweise gefordert und einer Prüfung unterzogen werden.
Bei der Prüfung der Eignung nicht präqualifizierter Unternehmen sind auch die Bescheinigungen der Nachunternehmen / anderen Unternehmen zu prüfen, für deren Leistungen die Vorlage der Eigenerklärung verlangt wurde.
Allgemeine Eignung
Die Eignung der präqualifizierten Unternehmen wird anhand der in der Liste des Vereins für die Präqualifikation von Bauunternehmen hinterlegten Erklärungen und Nachweise sowie der ggf. darüber hinaus verlangten Angaben und sonstigen Erkenntnissen der Baudurchführenden Ebene geprüft. Die projektspezifischen Anforderungen sind zu berücksichtigen.
Die Eignungsprüfung der nicht präqualifizierten Unternehmen erfolgt (zunächst) anhand der abgegebenen Eigenerklärungen sowie der ggf. zusätzlich verlangten Angaben und sonstigen Erkenntnissen der Baudurchführenden Ebene. Gelangen Angebote von nicht präqualifizierten Unternehmen in die engere Wahl, sind die im Formblatt 124 "Eigenerklärung zur Eignung" bzw. in der Einheitlichen Europäischen Eigenerklärung bezeichneten Bescheinigungen zur Bestätigung der Eigenerklärungen einzuholen und zu prüfen.
Das Formblatt 124 kann direkt abgerufen werden unter:
Bei Verfahren mit Teilnahmewettbewerb erfolgt die Eignungsprüfung nicht präqualifizierter Unternehmen im Rahmen der Bewerberauswahl anhand der vorgelegten Eigenerklärungen und Referenzbescheinigungen. Vor der Aufforderung zur Angebotsabgabe sind von den Bewerbern, die als geeignet eingestuft wurden und die zur Angebotsabgabe aufgefordert werden sollen, die Bescheinigungen zu fordern und zu prüfen.
Nachunternehmen/andere Unternehmen
Bei Zweifeln an der Eignung der vorgesehenen Nachunternehmen / anderen Unternehmen von präqualifizierten Unternehmen können die o.g. Nachweise gefordert und einer Prüfung unterzogen werden.
Bei der Prüfung der Eignung nicht präqualifizierter Unternehmen sind auch die Bescheinigungen der Nachunternehmen / anderen Unternehmen zu prüfen, für deren Leistungen die Vorlage der Eigenerklärung verlangt wurde.
Allgemeine Eignung
Die Eignung der präqualifizierten Unternehmen wird anhand der in der Liste des Vereins für die Präqualifikation von Bauunternehmen hinterlegten Erklärungen und Nachweise sowie der ggf. darüber hinaus verlangten Angaben und sonstigen Erkenntnissen der Baudurchführenden Ebene geprüft. Die projektspezifischen Anforderungen sind zu berücksichtigen.
Die Eignungsprüfung der nicht präqualifizierten Unternehmen erfolgt (zunächst) anhand der abgegebenen Eigenerklärungen sowie der ggf. zusätzlich verlangten Angaben und sonstigen Erkenntnissen der Baudurchführenden Ebene. Gelangen Angebote von nicht präqualifizierten Unternehmen in die engere Wahl, sind die im Formblatt 124 "Eigenerklärung zur Eignung" bzw. in der Einheitlichen Europäischen Eigenerklärung bezeichneten Bescheinigungen zur Bestätigung der Eigenerklärungen einzuholen und zu prüfen.
Das Formblatt 124 kann direkt abgerufen werden unter:
Bei Verfahren mit Teilnahmewettbewerb erfolgt die Eignungsprüfung nicht präqualifizierter Unternehmen im Rahmen der Bewerberauswahl anhand der vorgelegten Eigenerklärungen und Referenzbescheinigungen. Vor der Aufforderung zur Angebotsabgabe sind von den Bewerbern, die als geeignet eingestuft wurden und die zur Angebotsabgabe aufgefordert werden sollen, die Bescheinigungen zu fordern und zu prüfen.
Nachunternehmen/andere Unternehmen
Bei Zweifeln an der Eignung der vorgesehenen Nachunternehmen / anderen Unternehmen von präqualifizierten Unternehmen können die o.g. Nachweise gefordert und einer Prüfung unterzogen werden.
Bei der Prüfung der Eignung nicht präqualifizierter Unternehmen sind auch die Bescheinigungen der Nachunternehmen / anderen Unternehmen zu prüfen, für deren Leistungen die Vorlage der Eigenerklärung verlangt wurde.
Abschnitt IV: Verfahren
Aachen
Ohne Bieterbeteiligung
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Sollte es im Rahmen des Vergabeverfahrens durch Mehrfachangaben im Preisblatt einerseits und im Bietertool andererseits zu widersprüchlichen Angaben über Preisnachlässe durch den Bieter kommen, werden die Angaben im Preisblatt als vorrangig angesehen und der Bewertung des Angebots zugrunde gelegt.
Hingewiesen wird auf die Korruptionspräventionen, denen sich der BLB NRW unterworfen hat; diese finden sich unter: http://www.blb.nrw.de/BLB_Hauptauftritt/Compliance/.
Einem rechtskonformen Handeln unterwirft sich auch der Bewerber / Auftragnehmer.
Datenschutzklausel gem. § 12 Abs. 2 Datenschutzgesetz NRW
Die von Ihnen erbetenen, personenbezogenen Angaben werden im Rahmen des Vergabeverfahrens verarbeitet und gespeichert. Ihre Angaben sind Voraussetzung für die Berücksichtigung Ihres Angebotes.
Hinweis - Vergaberegister
Die Vergabestelle meldet der/dem im Land Nordrhein-Westfalen eingerichteten zentralen Informationsstelle/Vergaberegister beim Finanzministerium NRW solche Bieterinnen/Bieter, die wegen schwerer Verfehlungen von der Teilnahme am Vergabeverfahren zeitlich befristet ausgeschlossen wurden oder bei denen wegen geringfügiger Verfehlungen auf einen Ausschluss verzichtet wurde. Die Vergabestelle fragt bei der v. g. Informationsstelle an, ob hinsichtlich der Bieterin/des Bieters, die/der den Zuschlag erhalten soll, Eintragungen im Vergaberegister vorliegen.
Zuständigkeit bei Meinungsverschiedenheiten nach § 18 (2) VOB/B (Streitigkeiten)
Entsprechend dem § 18 (2) VOB/B und dem Transparenzgebot hat der BLB NRW die zuständige Stelle eingerichtet und gibt sie hiermit bekannt:
BLB NRW Zentrale
Justiziariat
Mercedesstr.12
40470 Düsseldorf
Bekanntmachungs-ID: CXS7YYXYWTAJM59S
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Köln
Postleitzahl: 50667
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse: https://www.bezreg-koeln.nrw.de/brk_internet/vergabekammer/