EU-weite Ausschreibung der Sammlung und Verwertung von Altpapier für die Abfallwirtschaft Rems-Murr
Auftragsbekanntmachung
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Waiblingen
NUTS-Code: DE116 Rems-Murr-Kreis
Postleitzahl: 71332
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.awrm.de
Abschnitt II: Gegenstand
EU-weite Ausschreibung der Sammlung und Verwertung von Altpapier für die Abfallwirtschaft Rems-Murr
Die auszuschreibende Leistung wird in den folgenden vier Losen vergeben:
- Regionallos 1 („Nordkreis“): Sammlung und Transport von Altpapier im Holsystem.
- Regionallos 2 („Südkreis“): Sammlung und Transport von Altpapier im Holsystem.
- Los 3: Sammlung und Transport von Altpapier über Depotcontainer, Übernahme von Altpapier an Entsorgungszentren und Wertstoffhöfen sowie Übernahme von Altpapier aus Vereinssammlungen.
- Los 4: Übernahme und Verwertung von Altpapier.
Regionallos 1 („Nordkreis“): Sammlung und Transport von Altpapier im Holsystem
Rems-Murr-Kreis (Nordkreisgebiet)
– Sammlung von Altpapier durch MGB („Blaue Tonne“) mit einem Behältervolumen von 240 l und 1.100 l.
– Erstellung des Abfuhrplans.
– Leerung der Altpapierbehälter in einem vierwöchentlichen Sammelrhythmus.
– Optional jährlich beauftragbar: zwei Kartonage-Bündelsammlungen im Januar + Dezember.
– Transport des Altpapiers zu einer vom Auftragnehmer zu stellenden Umschlagstelle.
– Umschlag des Altpapiers und Übergabe von Altpapier an den Auftragnehmer des Loses 4 sowie ggf. teilweise an die Dualen Systeme (gemäß Mengenstromnachweis aus Los 4).
Die Gestellung der Behälter erfolgt durch den Auftraggeber. Die Behälter werden vom Auftraggeber bis zum 30.06.2026 mit Transpondern ausgestattet. Insofern ist ab dem 01.07.2026 eine Identifikation der Behälter durchzuführen.
Vergleiche Ziffer II.2.11).
– Der Vertrag verlängert sich einmalig um ein Jahr (bis 31.12.2030), wenn dieser nicht spätestens bis zum 31.12.2028 vom Auftraggeber schriftlich gekündigt wird (Verlängerungsoption).
– Optional jährlich beauftragbar: Zwei Kartonage-Bündelsammlungen im Januar + Dezember.
Regionallos 2 („Südkreis“): Sammlung und Transport von Altpapier im Holsystem
Rems-Murr-Kreis (Südkreisgebiet)
– Sammlung von Altpapier durch MGB („Blaue Tonne“) mit einem Behältervolumen von 240 l und 1.100 l.
– Erstellung des Abfuhrplans.
– Leerung der Altpapierbehälter in einem vierwöchentlichen Sammelrhythmus.
– Optional jährlich beauftragbar: zwei Kartonage-Bündelsammlungen im Januar + Dezember.
– Transport des Altpapiers zu einer vom Auftragnehmer zu stellenden Umschlagstelle.
– Umschlag des Altpapiers und Übergabe von Altpapier an den Auftragnehmer des Loses 4 sowie ggf. teilweise an die Dualen Systeme (gemäß Mengenstromnachweis aus Los 4).
Die Gestellung der Behälter erfolgt durch den Auftraggeber. Die Behälter werden vom Auftraggeber bis zum 30.06.2026 mit Transpondern ausgestattet. Insofern ist ab dem 01.07.2026 eine Identifikation der Behälter durchzuführen.
Vergleiche Ziffer II.2.11).
– Der Vertrag verlängert sich einmalig um ein Jahr (bis 31.12.2030), wenn dieser nicht spätestens bis zum 31.12.2028 vom Auftraggeber schriftlich gekündigt wird (Verlängerungsoption).
– Optional jährlich beauftragbar: Zwei Kartonage-Bündelsammlungen im Januar + Dezember.
Sammlung und Transport von Altpapier über Depotcontainer, Übernahme von Altpapier an Entsorgungszentren und Wertstoffhöfen sowie Übernahme von Altpapier aus Vereinssammlungen
Rems-Murr-Kreis
– Sammlung des Altpapiers durch Depotcontainer an vom Auftraggeber festgelegten Standorten im Kreisgebiet.
– Gestellung der benötigten Depotcontainer durch den Auftragnehmer.
– Regelmäßige Reinigung und Instandhaltung der Container.
– Regelmäßige bzw. bedarfsgerechte Entleerung der Container.
– Gestellung der an den Entsorgungszentren und Wertstoffhöfen benötigten Container (36-/40-m³-Abrollcontainer, 11-m³-Absetzmulden mit Deckel, 10-m³- und 20-m³-Presscontainer sowie Depotcontainer).
– Entleerung der Container auf Anforderung durch den Auftraggeber.
– Vereinssammlungen: Gestellung der benötigten 36-/40-m³-Abrollcontainer auf Anforderung des Auftraggebers.
– Transport des Altpapiers zu einer vom Auftragnehmer zu stellenden Umschlagstelle.
– Umschlag des Altpapiers und Übergabe des Altpapiers an den Auftragnehmer des Loses 4 sowie ggf. teilweise an die Dualen Systeme (gemäß Mengenstromnachweis aus Los 4).
Vergleiche Ziffer II.2.11).
– Der Vertrag verlängert sich einmalig um ein Jahr (bis 31.12.2030), wenn dieser nicht spätestens bis zum 31.12.2028 vom Auftraggeber schriftlich gekündigt wird (Verlängerungsoption).
Übernahme und Verwertung von Altpapier
Rems-Murr-Kreis
– Übernahme von Altpapier an den Umschlagstellen der Lose 1 bis 3.
– Transport und Verwertung des Altpapiers (inkl. Entsorgung ggf. anfallender Sortierreste/Störstoffe).
– Optional: Führen der Mengenstromnachweise für die Dualen Systeme gem. VerpackG.
– Abstimmung zur physischen Herausgabe von PPK an die Dualen Systeme mit den Losen 1 bis 3.
– Optional: Führen der Mengenstromnachweise für die Dualen Systeme gem. VerpackG
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
Lose 1 bis 4:
– Eigenerklärung über den Gesamtumsatz des Bieters.
– (Eigen-)Erklärung zur Solvenz auf gesonderte Anforderung.
– Bankerklärung zur Stellung der geforderten Bürgschaften auf gesonderte Anforderung.
– Eigenerklärung über das Vorhandensein einer Betriebshaftpflichtversicherung für Sach- und Personenschäden.
Lose 1 bis 4:
– Eigenerklärung über den Gesamtumsatz des Bieters in den Jahren 2020 bis 2022 (2022 ggf. geschätzt) für jedes einzelne dieser Geschäftsjahre.
– (Eigen-)Erklärung zur Solvenz auf gesonderte Anforderung: Die ausschreibende Stelle behält sich vor, im Laufe der Angebotsbewertung Bilanzen oder Bilanzauszüge aus den letzten drei abgeschlossenen Geschäftsjahren oder andere geeignete Nachweise für diesen Zeitraum (z. B. Erklärung eines Wirtschaftsprüfers oder Steuerberaters oder der Hausbank), welche die Solvenz des Bieters nachweisen, vom Bieter ergänzend zu fordern.
– Die ausschreibende Stelle behält sich zudem vor, bereits in der Phase der Angebotsbewertung eine Bankerklärung zu fordern, in welcher die Stellung der geforderten Bürgschaften im Auftragsfall bestätigt wird.
– Eigenerklärung über das Vorhandensein einer Betriebshaftpflichtversicherung für Sach- und Personenschäden mit einer Deckungssumme von mindestens 3,0 Mio. EUR.
Hinweis:
Die ausschreibende Stelle behält sich vor, im Laufe der Angebotsbewertung den Versicherungsschein vom Bieter ergänzend zu fordern.
Lose 1 und 2:
– Referenz/-en (als Eigenerklärung) über die kommunale Sammlung von Restmüll oder Biomüll oder Altpapier.
Los 3:
– Referenz/-en (als Eigenerklärung) über die containergestützte kommunale Sammlung von Altpapier (Depotcontainer oder/und Container an Wertstoffhöfen/Recyclinghöfen).
Los 4:
– Referenz/-en (als Eigenerklärung) über die Verwertung/Vermarktung von Altpapier.
Zusätzlich in den Losen 1, 2 und 3:
– Nutzungsnachweis für den vorgesehenen Standort der Umschlagstelle für Altpapier.
Lose 1 und 2:
– Referenz/-en (als Eigenerklärung) über die kommunale Sammlung von Restmüll oder Biomüll oder Altpapier über MGB bis 1.100 l in Abfuhrgebieten mit insgesamt mindestens 100.000 Einwohnern. Die Referenz ist für mindestens 24 Kalendermonate in den Kalenderjahren 2020 bis 2022 durch eine Auflistung des/der Auftraggeber/-s mit Angabe der Beauftragungszeiträume und der jeweiligen Einwohnerzahlen bzw.
Mengen vorzulegen (es gilt die Summe der Referenzen).
Bei einem Angebot zu beiden Losen ist die Referenz nur einmal vorzulegen.
Los 3:
– Referenz/-en (als Eigenerklärung) über die containergestützte kommunale Sammlung von mindestens 5.000 Mg/a Altpapier (Depotcontainer oder/und Container an Wertstoffhöfen/Recyclinghöfen). Die Referenz ist für mindestens zwei Jahre in den Kalenderjahren 2020 bis 2022 durch eine Auflistung des/der Auftraggeber/-s mit Angabe der Beauftragungszeiträume und Mengen vorzulegen (es gilt die Summe der
Referenzen).
Alternativ: Referenz/-en gemäß den Anforderungen zu den Losen 1 und 2.
Los 4:
– Referenz/-en (als Eigenerklärung) über die Verwertung/Vermarktung von insgesamt mindestens 20.000 Mg Altpapier pro Jahr. Die Referenz ist für mindestens zwei Jahre in den Kalenderjahren 2020 bis 2022 durch eine Auflistung des/der Auftraggeber/-s mit Angabe der Beauftragungszeiträume und Mengen vorzulegen (es gilt die Summe der Referenzen).
Zusätzlich in den Losen 1, 2 und 3:
– Nutzungsnachweis für den vorgesehenen Standort der Umschlagstelle für Altpapier. Der Nachweis muss die Mindestangaben des in der Anlage der Leistungsbeschreibung beigefügten Mustertextes beinhalten. Soweit der Bieter selbst Betreiber der angebotenen Umschlagstelle ist, kann der entsprechende Nutzungsnachweis durch eine Eigenerklärung des Bieters geführt werden.
– Verpflichtungserklärung für öffentliche Aufträge, die vom Arbeitnehmer-Entsendegesetz erfasst werden,
zur Tariftreue und Mindestentlohnung für Bau- und Dienstleistungen nach den Vorgaben des Tariftreue- und Mindestlohngesetzes für öffentliche Aufträge in Baden-Württemberg (Landestariftreue- und Mindestlohngesetz – LTMG).
– Eigenerklärung zur Umsetzung von Artikel 5 k) Absatz 1 der Verordnung (EU) Nr. 833/2014 in der Fassung des Art. 1 Ziff. 23 der Verordnung (EU) 2022/576 des Rates vom 8. April 2022.
Abschnitt IV: Verfahren
Bei der Öffnung der Angebote sind nach § 55 Abs. 2 VgV keine Bieter zugelassen.
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Zu Ziffer I.3) „Kommunikation“:
Die Abwicklung des Vergabeverfahrens erfolgt über das elektronische Vergabeinformationssystem ELViS der Vergabeplattform subreport. Die Vergabeunterlagen stehen ausschließlich elektronisch über den entsprechenden Projektzugang auf der vorgenannten Plattform zur Verfügung. Ein postalischer Versand der Vergabeunterlagen in Papierform erfolgt nicht. Weitergehende Informationen zur genutzten Vergabeplattform sind unter https://www.subreport.de/service/support-elvis abrufbar.
Zu Ziffer I.3) „Kommunikation; weitere Auskünfte erteilt“:
Anfragen von Bietern im Rahmen dieses Vergabeverfahrens sind ausschließlich über das elektronische Vergabeinformationssystem ELViS der Vergabeplattform subreport („Vergabeplattform subreport ELViS“) an die ausschreibende Stelle zu richten. Hierzu ist eine (kostenlose) Registrierung unter dem entsprechenden Projektzugang auf der vorgenannten Vergabeplattform erforderlich.
Auskünfte im Zuge des Vergabeverfahrens werden von der ausschreibenden Stelle ebenfalls ausschließlich über die elektronische Vergabeplattform erteilt. Mündliche sowie fernmündliche Auskünfte oder Auskünfte per Post, Fax bzw. E-Mail werden nicht erteilt.
Der rechtzeitige Abruf etwaig vorliegender Bieterinformationen während der Angebotsphase erfolgt eigenverantwortlich durch den Bieter. Die Bieter, die sich unter dem entsprechenden Projektzugang auf der vorgenannten Vergabeplattform subreport ELViS registriert haben, werden per E-Mail über das Vorliegen etwaiger Bieterinformationen informiert. Die ausschreibende Stelle empfiehlt daher allen interessierten Unternehmen, sich unter dem entsprechenden Projektzugang auf der vorgenannten Vergabeplattform (kostenlos) zu registrieren.
Zu Ziffer I.3) „Kommunikation; Angebote sind einzureichen“:
Die kompletten Angebotsunterlagen sind vom Bieter ausschließlich elektronisch (in Textform) über die Angebotsfunktion der genutzten Vergabeplattform einzureichen.
Ort: Karlsruhe
Postleitzahl: 76247
Land: Deutschland
Statthafter Rechtsbehelf bei Verstößen gegen die Vergabevorschriften ist der Antrag auf Einleitung eines Nachprüfungsverfahrens. Der Antrag ist schriftlich bei der zuvor benannten zuständigen Stelle für Nachprüfungsverfahren einzureichen. Der Antrag ist nur zulässig, solange kein wirksamer Zuschlag erteilt worden ist. Ein wirksamer Zuschlag kann erst erteilt werden, nachdem der Auftraggeber die unterlegenen Bieter
über den beabsichtigten Zuschlag ordnungsgemäß nach § 134 GWB informiert hat und 15 Kalendertage bzw. bei Versendung der Information per Fax oder auf elektronischem Weg zehn Kalendertage vergangen sind.
Der Antrag ist auch vor wirksamer Zuschlagserteilung unzulässig, soweit:
- der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 GWB bleibt unberührt,
- Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
- Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
- mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.