Rahmenvereinbarung über Postdienstleistungen Referenznummer der Bekanntmachung: 2023_049_SH
Auftragsbekanntmachung
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Münster
NUTS-Code: DEA33 Münster, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 48149
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: http://www.uni-muenster.de
Abschnitt II: Gegenstand
Rahmenvereinbarung über Postdienstleistungen
Gegenstand dieses Vergabeverfahrens ist die Vergabe rahmenvertraglich ausgestalteter Postdienstleistungen für die Westfälische Wilhelms-Universität Münster.
Die nähere inhaltliche Konkretisierung erfolgt insbesondere in der u.g. Leistungsbeschreibung der jeweiligen Lose inklusive der dazugehörigen Vertragsmuster.
Im Einzelnen werden losweise vergeben:
- Los 1: Abholung, Beförderung und Zustellung von Briefsendungen bis 1000 Gramm, Zustellgebiet: Leitregion 48
- Los 2: Abholung, Beförderung und Zustellung von Briefsendungen bis 1000 Gramm, Zustellgebiet: bundesweit (ohne Leitregion 48)
Der Leistungszeitraum beginnt am 01.07.2023. Der Vertrag endet spätestens 24 Monaten nach Vertragsbeginn, soweit die Auftraggeberin nicht von ihrem einseitigen Optionsrecht zur Verlängerung des Vertrages Gebrauch macht. Es besteht zugunsten der Auftraggeberin die Möglichkeit der zweimaligen Verlängerung um je ein weiteres Jahr. Die maximale Vertragsdauer kann somit 4 Jahre betragen. Der Vertrag endet somit unter Einbeziehung des optionalen Zeitraums spätestens zum 30.06.2027.
Postdienstleistungen Zustellgebiet Leitregion 48
Westfälische Wilhelms-Universität Münster Schlossplatz 2 48149 Münster
Im Einzelnen werden losweise vergeben:
- Los 1: Abholung, Beförderung und Zustellung von Briefsendungen bis 1000 Gramm, Zustellgebiet: Leitregion 48
- Los 2: Abholung, Beförderung und Zustellung von Briefsendungen bis 1000 Gramm, Zustellgebiet: bundesweit (ohne Leitregion 48)
Der Leistungszeitraum beginnt für beide Lose am 01.07.2023. Der Vertrag endet spätestens 24 Monaten nach Vertragsbeginn, soweit die Auftraggeberin nicht von ihrem einseitigen Optionsrecht zur Verlängerung des Vertrages Gebrauch macht. Es besteht zugunsten der Auftraggeberin die Möglichkeit der zweimaligen Verlängerung um je ein weiteres Jahr.
Los 1: Abholung, Beförderung und Zustellung von Briefsendungen, Zustellgebiet: Leitregion 48 (Münster)
Definition der Leistung inkl. Mengenverteilung und Zustellgebiet
Gegenstand der Leistung sind die gewerbsmäßige Abholung, Beförderung und Zustellung der Postsendungen der Westfälischen Wilhelms-Universität Münster
Die Leistung umfasst die jeweils werktägliche (außer samstags) Abholung, Beförderung und Zustellung von:
- Postkarten,
- Briefsendungen im Gewichtsbereich bis 1.000 Gramm auf der Grundlage einer gültigen Lizenz gem. § 5 Abs. 1 und § 6 PostG,
- Massenpost-Sendungen,
- Bücher-/Broschüren-/Warensendungen (briefähnliche Sendungen),
- Einschreiben, Einwurfeinschreiben und Einschreiben mit Rückschein nach den jeweils gesetzlich geltenden Bestimmungen
Sendungsart/ Sendungsmenge Stück p.a.)/Höchstmengen (Stück über maximale Vertragslaufzeit)
Postkarten: 420/1.680
Briefsendungen, 20 g: 36.000/144.000
Briefsendungen 50 g: 8.160/32.640
Briefsendungen 500 g: 3.600/14.400
Briefsendungen 1.000 g: 180/720
Bücher/Broschüren/Warensendungen (briefähnliche Sendungen) bis 500 g: 60/240
Bücher/Broschüren/Warensendungen (briefähnliche Sendungen) bis 1.000 g: 144/576
Einschreiben Übergabe (national): 96/384
Einschreiben mit Rückschein (national): 168/672
Einwurfeinschreiben (national): 2.268/9.072
Los 2:
Abholung, Beförderung und Zustellung von Briefsendungen, Zustellgebiet: bundesweit (ohne Leitregion 48)
Definition der Leistung inkl. Mengenverteilung und Zustellgebiet
Gegenstand der Leistung ist die gewerbsmäßige Abholung, Beförderung und Zustellung der Postsendungen der Westfälischen Wilhelms-Universität Münster
Die Leistung umfasst die jeweils werktägliche (außer samstags) Abholung, Beförderung und Zustellung von:
- Postkarten,
- Briefsendungen im Gewichtsbereich bis 1.000 Gramm auf der Grundlage einer gültigen Lizenz gem. § 5 Abs. 1 und § 6 PostG,
- Bücher-/Broschüren-/Warensendungen (briefähnliche Sendungen),
- Einschreiben, Einwurfeinschreiben und Einschreiben mit Rückschein nach den jeweils gesetzlich geltenden Bestimmungen
-Infopost (Werbesendungen)
Sendungsart/Sendungsmenge Stück p.a./Höchstmengen (Stück über maximale Vertragslaufzeit)
Postkarten: 552/2.208
Briefsendungen, 20 g: 84.000/336.000
Briefsendungen 50 g: 13.200/52.800
Briefsendungen 500 g: 37.200/148.800
Briefsendungen 1.000 g: 2.760/11.040
Bücher/Broschüren-/Warensendungen bis 500 g: 600/2.400
Bücher/Broschüren-/Warensendungen bis 1.000 g: 1.560/6.240
Infopost (Werbesendungen) 20 g: 8.400/33.600
Infopost (Werbesendungen) 50 g: 6.000/24.000
Infopost (Werbesendungen) 500 g: 4.800/19.200
Einschreiben Übergabe (national): 156/624
Einschreiben mit Rückschein (national): 258/1.032
Einwurfeinschreiben (national): 3.354/13.416
-Mitnahme und Einlieferung weiterer vorfrankierter Sendungen, die nicht Bestandteil dieser Ausschreibung sind (in Briefbehälter 25 Liter Volumen): 520 /2.080
Für alle Lose gilt:
Es wird ausdrücklich darauf verwiesen, dass sämtliche in den Leistungsverzeichnissen benannten Versandmengen lediglich als Kalkulationshilfe/-richtschnur dienen sollen.
Es gelten die genannten verbindliche Höchstabnahmegrenzen (jeweils bezogen auf die maximale Gesamtlaufzeit der Rahmenvereinbarungen).
Die Auftraggeberin ist berechtigt, von den genannten Versandmengen abzuweichen. Sie ist berechtigt geringere oder keine Versandmengen abzurufen.
Ein Anspruch des Auftragnehmers auf eine Mindestversandmenge besteht ausdrücklich nicht. Eine Vergütungspflicht bei nicht abgerufenen Mengen besteht nicht.
Der Auftrag umfasst die Beförderung sämtlicher benannter Sendungen (sofern abgerufen) und enthält insbes. ferner die Leistungen:
- werktägliche (außer samstags) Abholung der Sendungen bei der AG
- Erfassung der Sendungsmengen
- Stellung der Transportbehälter durch den AN
- Transport der Sendungen
- Frankierung/Freimachung
- werktägliche Auslieferung und Zustellung an den Empfänger
- Zustellung der Sendungen (zwingend auch an Postfachadressen, Großempfängeranschriften, innen liegende Briefkästen)
- Gewährleistung der Möglichkeit einer Sendungsaufbewahrung (Einschreiben)
- monatliche Abrechnung aufgrund von tägl. Nachweislisten.
Es besteht zugunsten des Auftraggebers die Möglichkeit der zweimaligen Verlängerung um je ein weiteres Jahr. Die maximale Vertragsdauer kann somit 4 Jahre betragen.
Postdienstleistungen Zustellgebiet bundesweit
Westfälische Wilhelms-Universität Münster Schlossplatz 2 48149 Münster
Im Einzelnen werden losweise vergeben:
- Los 1: Abholung, Beförderung und Zustellung von Briefsendungen bis 1000 Gramm, Zustellgebiet: Leitregion 48
- Los 2: Abholung, Beförderung und Zustellung von Briefsendungen bis 1000 Gramm, Zustellgebiet: bundesweit (ohne Leitregion 48)
Der Leistungszeitraum beginnt für beide Lose am 01.07.2023. Der Vertrag endet spätestens 24 Monaten nach Vertragsbeginn, soweit die Auftraggeberin nicht von ihrem einseitigen Optionsrecht zur Verlängerung des Vertrages Gebrauch macht. Es besteht zugunsten der Auftraggeberin die Möglichkeit der zweimaligen Verlängerung um je ein weiteres Jahr.
Los 1: Abholung, Beförderung und Zustellung von Briefsendungen, Zustellgebiet: Leitregion 48 (Münster)
Definition der Leistung inkl. Mengenverteilung und Zustellgebiet
Gegenstand der Leistung sind die gewerbsmäßige Abholung, Beförderung und Zustellung der Postsendungen der Westfälischen Wilhelms-Universität Münster
Die Leistung umfasst die jeweils werktägliche (außer samstags) Abholung, Beförderung und Zustellung von:
- Postkarten,
- Briefsendungen im Gewichtsbereich bis 1.000 Gramm auf der Grundlage einer gültigen Lizenz gem. § 5 Abs. 1 und § 6 PostG,
- Massenpost-Sendungen,
- Bücher-/Broschüren-/Warensendungen (briefähnliche Sendungen),
- Einschreiben, Einwurfeinschreiben und Einschreiben mit Rückschein nach den jeweils gesetzlich geltenden Bestimmungen
Sendungsart/ Sendungsmenge Stück p.a.)/Höchstmengen (Stück über maximale Vertragslaufzeit)
Postkarten: 420/1.680
Briefsendungen, 20 g: 36.000/144.000
Briefsendungen 50 g: 8.160/32.640
Briefsendungen 500 g: 3.600/14.400
Briefsendungen 1.000 g: 180/720
Bücher/Broschüren/Warensendungen (briefähnliche Sendungen) bis 500 g: 60/240
Bücher/Broschüren/Warensendungen (briefähnliche Sendungen) bis 1.000 g: 144/576
Einschreiben Übergabe (national): 96/384
Einschreiben mit Rückschein (national): 168/672
Einwurfeinschreiben (national): 2.268/9.072
Los 2:
Abholung, Beförderung und Zustellung von Briefsendungen, Zustellgebiet: bundesweit (ohne Leitregion 48)
Definition der Leistung inkl. Mengenverteilung und Zustellgebiet
Gegenstand der Leistung ist die gewerbsmäßige Abholung, Beförderung und Zustellung der Postsendungen der Westfälischen Wilhelms-Universität Münster
Die Leistung umfasst die jeweils werktägliche (außer samstags) Abholung, Beförderung und Zustellung von:
- Postkarten,
- Briefsendungen im Gewichtsbereich bis 1.000 Gramm auf der Grundlage einer gültigen Lizenz gem. § 5 Abs. 1 und § 6 PostG,
- Bücher-/Broschüren-/Warensendungen (briefähnliche Sendungen),
- Einschreiben, Einwurfeinschreiben und Einschreiben mit Rückschein nach den jeweils gesetzlich geltenden Bestimmungen
-Infopost (Werbesendungen)
Sendungsart/Sendungsmenge Stück p.a./Höchstmengen (Stück über maximale Vertragslaufzeit)
Postkarten: 552/2.208
Briefsendungen, 20 g: 84.000/336.000
Briefsendungen 50 g: 13.200/52.800
Briefsendungen 500 g: 37.200/148.800
Briefsendungen 1.000 g: 2.760/11.040
Bücher/Broschüren-/Warensendungen bis 500 g: 600/2.400
Bücher/Broschüren-/Warensendungen bis 1.000 g: 1.560/6.240
Infopost (Werbesendungen) 20 g: 8.400/33.600
Infopost (Werbesendungen) 50 g: 6.000/24.000
Infopost (Werbesendungen) 500 g: 4.800/19.200
Einschreiben Übergabe (national): 156/624
Einschreiben mit Rückschein (national): 258/1.032
Einwurfeinschreiben (national): 3.354/13.416
-Mitnahme und Einlieferung weiterer vorfrankierter Sendungen, die nicht Bestandteil dieser Ausschreibung sind (in Briefbehälter 25 Liter Volumen): 520 /2.080
Für alle Lose gilt:
Es wird ausdrücklich darauf verwiesen, dass sämtliche in den Leistungsverzeichnissen benannten Versandmengen lediglich als Kalkulationshilfe/-richtschnur dienen sollen.
Es gelten die genannten verbindliche Höchstabnahmegrenzen (jeweils bezogen auf die maximale Gesamtlaufzeit der Rahmenvereinbarungen).
Die Auftraggeberin ist berechtigt, von den genannten Versandmengen abzuweichen. Sie ist berechtigt geringere oder keine Versandmengen abzurufen.
Ein Anspruch des Auftragnehmers auf eine Mindestversandmenge besteht ausdrücklich nicht. Eine Vergütungspflicht bei nicht abgerufenen Mengen besteht nicht.
Der Auftrag umfasst die Beförderung sämtlicher benannter Sendungen (sofern abgerufen) und enthält insbes. ferner die Leistungen:
- werktägliche (außer samstags) Abholung der Sendungen bei der AG
- Erfassung der Sendungsmengen
- Stellung der Transportbehälter durch den AN
- Transport der Sendungen
- Frankierung/Freimachung
- werktägliche Auslieferung und Zustellung an den Empfänger
- Zustellung der Sendungen (zwingend auch an Postfachadressen, Großempfängeranschriften, innen liegende Briefkästen)
- Gewährleistung der Möglichkeit einer Sendungsaufbewahrung (Einschreiben)
- monatliche Abrechnung aufgrund von tägl. Nachweislisten.
Es besteht zugunsten des Auftraggebers die Möglichkeit der zweimaligen Verlängerung um je ein weiteres Jahr. Die maximale Vertragsdauer kann somit 4 Jahre betragen.
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
-Eigenerklärung Ausschlussgründe
Ausgefüllte Erklärung (Formular 521 U) (Vorlage: Mit dem Angebot)
-Handelsregisterauszug
Bitte fügen Sie einen Handelsregisterauszug oder wenn Sie ein ausländischer Bieter sind, eine Kopie der Mitgliedschaft/Versicherung in/bei einer vergleichbaren Einrichtung des Landes bzw. in dem Land, in dem Sie ansässig sind, bei (nach dem 31.10.2022 ausgestellt).
(Vorlage: Mit dem Angebot)
-Lizenz für die gewerbsmäßige Beförderung der Briefsendungen gem. § 5 Postgesetz in Kopie (Anlage "Nachweise zur Eignung"). Bei jeglicher Veränderung oder Widerruf der Lizenz verpflichtet sich der Auftragnehmer den Auftraggeber unverzüglich zu informieren. (Vorlage: Mit dem Angebot)
-Erklärung, dass kein Lizenzentziehungsverfahren bei der BNetzA eingeleitet ist auf Anlage "Nachweise zur Eignung". (Vorlage: Mit dem Angebot)
-Eigenerklärung zur Umsetzung von Art. 5k Abs. 3 der VO (EU) 2022/576 des Rates vom 08.04.2022 (Russlandsanktionspaket)
Ausgefüllte Erklärung (Formular 523 EU)
(Vorlage: Mit dem Angebot)
Im Rahmen der Eignungsprüfung im Sinne des § 36 VgV sind auf gesondertes Verlangen des Auftraggebers die folgenden Nachweise/Erklärungen des Nachunternehmers, bezogen auf die jeweils von ihm vorgesehenen Leistungsteile, beizubringen. (Die an die Eignung der Bieter (bzw. eignungsleihenden Drittunternehmen) aufgestellten Mindestanforderungen gelten nicht.
-Eigenerklärung Ausschlussgründe
Ausgefüllte Erklärung (Formular 521 U)
-Nachweis der Eintragung in einem Berufs- oder Handelsregister oder Nachweis auf anderer Weise über die erlaubte Berufsausübung.
-Lizenz für die gewerbsmäßige Beförderung der Briefsendungen gem. § 5 Postgesetz in Kopie (Anlage "Nachweise zur Eignung"). Bei jeglicher Veränderung oder Widerruf der Lizenz verpflichtet sich der Auftragnehmer den Auftraggeber unverzüglich zu informieren.
-Erklärung, dass kein Lizenzentziehungsverfahren bei der BNetzA eingeleitet ist auf Anlage "Nachweise zur Eignung".
-Eigenerklärung zur Umsetzung von Art. 5k Abs. 3 der VO (EU) 2022/576 des Rates vom 08.04.2022 (Russlandsanktionspaket)
Ausgefüllte Erklärung (Formular 523 EU)
-Nachweis einer Betriebshaftpflichtversicherung mit folgenden Deckungssummen:
5 Mio. EUR für Personen- und Sachschäden und 1 Mio. EUR für Vermögensschäden (echte und unechte). Im Falle einer noch nicht bestehenden Versicherung oder einer bestehenden Versicherung mit geringerer Versicherungssumme ist eine Bestätigung der Versicherungsgesellschaft beizufügen, dass eine entsprechende Versicherung abgeschlossen werden kann bzw. die Summen im Auftragsfall mindestens bis zu den geforderten Summen erhöht werden können. Der Nachweis ist während der Vertragslaufzeit unaufgefordert jährlich durch die Versicherungsgesellschaft zu aktualisieren und vorzulegen. Nachweise von Versicherungsmarklern werden nicht akzeptiert.
(Vorlage: Mit dem Angebot), mittels Dritterklärung
-Erklärung über den Gesamtumsatz in den letzten 3 abgeschlossenen Geschäftsjahren (Vorlage: Mit dem Angebot) auf Anlage "Nachweise zur Eignung"
Im Rahmen der Eignungsprüfung im Sinne des § 36 VgV sind auf gesondertes Verlangen des Auftraggebers die folgenden Nachweise/Erklärungen des Nachunternehmers, bezogen auf die jeweils von ihm vorgesehenen Leistungsteile, beizubringen. (Die an die Eignung der Bieter (bzw. eignungsleihenden Drittunternehmen) aufgestellten Mindestanforderungen gelten nicht).
-Nachweis einer Betriebshaftpflichtversicherung mit folgenden Deckungssummen:
5 Mio. EUR für Personen- und Sachschäden und 1 Mio. EUR für Vermögensschäden (echte und unechte). Im Falle einer noch nicht bestehenden Versicherung oder einer bestehenden Versicherung mit geringerer Versicherungssumme ist eine Bestätigung der Versicherungsgesellschaft beizufügen, dass eine entsprechende Versicherung abgeschlossen werden kann bzw. die Summen im Auftragsfall mindestens bis zu den geforderten Summen erhöht werden können. Der Nachweis ist während der Vertragslaufzeit unaufgefordert jährlich durch die Versicherungsgesellschaft zu aktualisieren und vorzulegen. Nachweise von Versicherungsmarklern werden nicht akzeptiert.
(Vorlage: mittels Dritterklärung)
-Bewerber-/Bietergemeinschaftserklärung (Vorlage: Mit Angebot) mittels Eigenerklärung auf Formular 531 EU -sofern zutreffend-
-Erklärung Bieter Unteraufträge/Eignungsleihe (Vorlage: Auf Anforderung der Vergabestelle vor Zuschlagserteilung) auf Formular 532 EU -sofern zutreffend-
-Verpflichtungserklärung Dritter Unteraufträge/Eignungsleihe (Vorlage: Auf Anforderung der Vergabestelle vor Zuschlagserteilung) auf Formular 533 EU -sofern zutreffend-
-Erklärung über den Gesamtumsatz in den letzten 3 abgeschlossenen Geschäftsjahren (Anlage "Nachweise zur Eignung") Der vom Bieter (bzw. eignungsleihenden Drittunternehmen) geforderte Mindestumsatz von 430.000 EUR netto pro Jahr gilt nicht.
-Liste der wesentlichen in den letzten 3 Jahren erbrachten Leistungen mit Angabe des Wertes, des Zeitraums der Leistungserbringung und des Auftraggebers (Vorlage: Mit dem Angebot) Aufbau siehe Vorgabe der Anlage "Referenzen")
-Zertifizierung nach DIN EN ISO 9001:2015
Zertifizierung nach DIN EN ISO 9001:2015 oder gleichwertige Bescheinigungen von akkreditierten Stellen aus anderen Mitgliedstaaten; (Kann ein Bieter aus Gründen, die er nicht zu vertreten hat, die betreffende Bescheinigung nicht binnen einer angemessenen Frist einholen, werden auch andere Unterlagen über gleichwertige Qualitätssicherungssysteme anerkannt, sofern der Bieter nachweist, dass die vorgeschlagenen Qualitätssicherungsmaßnahmen den geforderten Qualitätssicherungsnormen entsprechen.)
Es genügt die Vorlage einer Kopie. Angabe in der Anlage "Nachweise zur Eignung" (Vorlage: Mit dem Angebot)
-Musterformular SaubFahrzeugBeschG
Ausgefülltes Formular (Anlage Musterformular SaubFahrzeugBeschG)
Im Hinblick auf die Beschaffung der vorliegend ausgeschriebenen Postdienstleistungen findet das SaubFahrzeugBeschG Anwendung. Der ausgeschriebene Auftrag ist gemäß der Tabelle in der Anlage 2 zum SaubFahrzeugBeschG ein Dienstleistungsauftrag über Verkehrsdienste, denn die Postbeförderung auf der
Straße (CPV-Referenznummer 60160000-7) ist wesentlicher Leistungsbestandteil. Das SaubFahrzeugBeschG verpflichtet die Auftraggeberin. Dieser muss es möglich sein, im Hinblick auf den bezuschlagten Auftrag
im relevanten Los ihren Dokumentationspflichten nach dem SaubFahrzeugBeschG zu entsprechen.
Diese Dokumentation muss durch die Auftraggeberin grundsätzlich in der Vergabebekanntmachung erfolgen, die gemäß § 39 Abs. 1 VgV spätestens 30 Kalendertagen nach Zuschlagserteilung an das Amt für
Veröffentlichungen der Europäischen Union zu übermitteln ist. Zu diesem Zweck hat der Zuschlagsempfänger der Auftraggeberin innerhalb von spätestens 15 Kalendertagen nach Zuschlagserteilung unaufgefordert den ausgefüllten Vordruck "Musterformular SaubFahrzeugBeschG" zu übergeben
Im Rahmen der Eignungsprüfung im Sinne des § 36 VgV sind auf gesondertes Verlangen des Auftraggebers die folgenden Nachweise/Erklärungen des Nachunternehmers, bezogen auf die jeweils von ihm vorgesehenen Leistungsteile, beizubringen. (Die an die Eignung der Bieter (bzw. eignungsleihenden Drittunternehmen) aufgestellten Mindestanforderungen gelten nicht.
-Liste der wesentlichen in den letzten 3 Jahren erbrachten Leistungen mit Angabe des Wertes, des Zeitraums der Leistungserbringung und des Auftraggebers .Aufbau siehe Vorgabe der Anlage "Referenzen") Die an den Bieter (bzw. eignungsleihenden Drittunternehmen) gestellten Mindestanforderungen
-mindestens 3 Referenzprojekte pro Los,
-mindestens 1 Jahr ununterbrochener Leistungszeitraum bei laufenden Verträgen und
-mindestens 80 % des Mengenvolumens (Sendungsvolumens insgesamt) der durchschnittlichen Jahresmenge je Los gelten nicht.
-Musterformular SaubFahrzeugBeschG
Ausgefülltes Formular (Anlage Musterformular SaubFahrzeugBeschG)
Im Hinblick auf die Beschaffung der vorliegend ausgeschriebenen Postdienstleistungen findet das SaubFahrzeugBeschG Anwendung. Der ausgeschriebene Auftrag ist gemäß der Tabelle in der Anlage 2 zum SaubFahrzeugBeschG ein Dienstleistungsauftrag über Verkehrsdienste, denn die Postbeförderung auf der
Straße (CPV-Referenznummer 60160000-7) ist wesentlicher Leistungsbestandteil. Das SaubFahrzeugBeschG verpflichtet die Auftraggeberin. Dieser muss es möglich sein, im Hinblick auf den bezuschlagten Auftrag
im relevanten Los ihrenDokumentationspflichten nach dem SaubFahrzeugBeschG zu entsprechen.
Diese Dokumentation muss durch die Auftraggeberin grundsätzlich in der Vergabebekanntmachung erfolgen, die gemäß § 39 Abs. 1 VgV spätestens 30 Kalendertagen nach Zuschlagserteilung an das Amt für
Veröffentlichungen der Europäischen Union zu übermitteln ist. Zu diesem Zweck hat der Zuschlagsempfänger der Auftraggeberin innerhalb von spätestens 15 Kalendertagen nach Zuschlagserteilung unaufgefordert den ausgefüllten Vordruck "Musterformular SaubFahrzeugBeschG" zu übergeben
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Für die Nutzung der Vergabeplattform https://www.evergabe.nrw.de gelten die Nutzungsbedingungen VMP NRW (https://www.vergabe.nrw.de/wirtschaft/nutzungsbedingungen-vmp-nrw).
Bieter, welche ohne eine vorherige Registrierung auf www.evergabe.nrw.de auf die Vergabeunterlagen zugegriffen haben, müssen sich selbstständig informieren, ob Vergabeunterlagen zwischenzeitlich geändert wurden oder ob die öffentlichen Auftraggeber Fragen zum Vergabeverfahren beantwortet haben (Holschuld). Sie tragen das Risiko, einen Teilnahmeantrag, eine Interessensbestätigung oder ein Angebot auf der Grundlage veralteter Vergabeunterlagen erstellt zu haben und daher im weiteren Verlauf vom Verfahren ausgeschlossen zu werden.
Bieterfragen sind in Textform über das Vergabeportal evergabe.nrw.de zu stellen. Die Fragen und Antworten werden über das Portal allen Bietern durch die ausschreibende Stelle zur Verfügung gestellt.
Im Falle von gleichwertigen Angeboten (gemäß den Wertungskriterien der Ausschreibung) entscheidet in der Wertungsstufe das Los.
Für Vergaben von Liefer- und Dienstleistungen unter Einbeziehung der VOL/B als Vertragsbedingungen gelten die Vertragsstrafen nach §11 Nr.2 VOL/B für in den Auschreibungsunterlagen enthaltenen Ausführungsfristen als vereinbart.
Geschäftsbedingungen des Bieters in den Angebotsunterlagen werden nicht zum Vertragsbestandteil. Stellt ein Bieter mit seinem Angebot abweichende Bedingungen entfalten diese im Falle der Auftragserteilung keine rechtliche Wirkung.
Bekanntmachungs-ID: CXS0YRDYWTMYVVYH
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Münster
Postleitzahl: 48128
Land: Deutschland
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Münster
Postleitzahl: 48149
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse: http://www.uni-muenster.de
§ 135 Absatz 2 GWB
Die Unwirksamkeit eines öffentlichen Auftrags kann nur festgestellt werden, wenn sie im Nachprüfungsverfahren innerhalb von 30 Kalendertagen nach der Information der betroffenen Bieter und Bewerber durch den öffentlichen Auftraggeber über den Abschluss des Vertrags, jedoch nicht später als sechs Monate nach Vertragsschluss geltend gemacht worden ist.
Hat der Auftraggeber die Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union bekannt gemacht, endet die Frist zur Geltendmachung der Unwirksamkeit 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union.
§ 160 Absatz 3 Nummern 1 bis 4 GWB
Der Antrag zur Einleitung eines Nachprüfungsverfahrens ist unzulässig, soweit
- der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt,
- Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
- Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
- mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Münster
Postleitzahl: 48149
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse: http://www.uni-muenster.de