Beschaffung eines neuen Tanklöschfahrzeugs TLF 3000 Referenznummer der Bekanntmachung: 90.2022
Bekanntmachung vergebener Aufträge
Ergebnisse des Vergabeverfahrens
Lieferauftrag
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Sundern
NUTS-Code: DEA57 Hochsauerlandkreis
Postleitzahl: 59846
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: https://www.sundern.de
Abschnitt II: Gegenstand
Beschaffung eines neuen Tanklöschfahrzeugs TLF 3000
Beschaffung eines Tanklöschfahrzeugs TLF 3000.
Los 1a Fahrgstell
Stadt Sundern Rathausplatz 1 59846 Sundern
Beschafft werden soll ein Lastkraftwagen mit Allradfahrgestell auf Zwillingsbereifung, geeignet zum Aufbau eines Löschgruppenfahrzeugs LF20 nach DIN EN 1846 und angelehnt an DIN 14530 Teil 11 und 22.
Das Fahrerhaus muß ohne Demontage von Bauteilen kippbar sein. Die Ausführungsmerkmale nach DIN EN 1846, DIN 14502, DIN 14530-11, DIN 14530-22 sowie der UVV Fahrzeuge sind zwingend einzuhalten.
Los 1b - Auf- und Ausbau
Stadt Sundern Rathausplatz 1 59846 Sundern
Beschafft werden soll ein Lastkraftwagen mit Allradfahrgestell auf Zwillingsbereifung, geeignet zum Aufbau eines Löschgruppenfahrzeugs LF20 nach DIN EN 1846 und angelehnt an DIN 14530 Teil 11 und 22.
Das Fahrerhaus muß ohne Demontage von Bauteilen kippbar sein. Die Ausführungsmerkmale nach DIN EN 1846, DIN 14502, DIN 14530-11, DIN 14530-22 sowie der UVV Fahrzeuge sind zwingend einzuhalten.
Los 2 - Beladung
Stadt Sundern Rathausplatz 1 59846 Sundern
Beschafft werden soll ein Lastkraftwagen mit Allradfahrgestell auf Zwillingsbereifung, geeignet zum Aufbau eines Löschgruppenfahrzeugs LF20 nach DIN EN 1846 und angelehnt an DIN 14530 Teil 11 und 22.
Das Fahrerhaus muß ohne Demontage von Bauteilen kippbar sein. Die Ausführungsmerkmale nach DIN EN 1846, DIN 14502, DIN 14530-11, DIN 14530-22 sowie der UVV Fahrzeuge sind zwingend einzuhalten.
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt V: Auftragsvergabe
Auftragsvergabe WISS GmbH & Co. KG
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Herbolzheim
NUTS-Code: DEA57 Hochsauerlandkreis
Postleitzahl: 79336
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Internet-Adresse: http://www.wiss-feuerwehrfahrzeuge.de
Abschnitt V: Auftragsvergabe
Auftragsvergabe WISS GmbH & Co. KG
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Herbolzheim
NUTS-Code: DEA57 Hochsauerlandkreis
Postleitzahl: 79336
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Internet-Adresse: http://www.wiss-feuerwehrfahrzeuge.de
Abschnitt V: Auftragsvergabe
Auftragsvergabe Giebeler Feuerschutz
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Neunkirchen
NUTS-Code: DEA57 Hochsauerlandkreis
Postleitzahl: 57290
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Bekanntmachungs-ID: CXS0Y5VYWTAZG97H
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Münster
Postleitzahl: 48147
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse: https://www.bezreg-muenster.de/de/wirtschaft_finanzen_kommunalaufsicht/vergabekammer_westfalen/index.html
Statthafter Rechtsbehelf bei Verstößen gegen die Vergabevorschriften ist der Antrag auf Einleitung eines Nachprüfungsverfahrens.
Der Antrag ist schriftlich bei der zuvor benannten zuständigen Stelle für Nachprüfungsverfahren einzureichen. Der Antrag ist nur zulässig, solange kein wirksamer Zuschlag erteilt worden ist. Ein wirksamer Zuschlag kann erst erteilt werden, nachdem der Auftraggeber die unterlegenen Bieter über den beabsichtigten Zuschlag ordnungsgemäß nach § 134 GWB informiert hat und 15 Kalendertage bzw. bei Versendung der Information per Fax oder auf elektronischem Weg zehn Kalendertage vergangen sind.
Der Antrag ist auch vor wirksamer Zuschlagserteilung unzulässig, soweit:
- der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 GWB bleibt unberührt,
- Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
- Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
- mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.