Neubau Sportheim Gruiten - Planungsleistungen Referenznummer der Bekanntmachung: EU-2023-01-TSV
Bekanntmachung vergebener Aufträge
Ergebnisse des Vergabeverfahrens
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Haan (Gruiten)
NUTS-Code: DEA1C Mettmann
Postleitzahl: 42781
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: https://tsvgruiten.de/
Abschnitt II: Gegenstand
Neubau Sportheim Gruiten - Planungsleistungen
Planungsleistungen der Gebäudeplanung (Los 1, LPH 1-8 HOAI), Tragwerksplanung (Los 2, LPH 1-6 HOAI), Technischen Ausrüstung ALG 1-3, 7 und 8 (Los 3, jeweils LPH 1-8 HOAI) und der Technischen Ausrüstung ALG 4 und 5 (jeweils LPH 1-8 HOAI) für den Neubau des Sportheims Gruiten inklusive Mehrzweckraum, öffentlicher Toiletten, äußerer Erschließung, Außenanlagen, Stellplätze, Abbruch und Entsorgung des zu ersetzenden Bestandes
Gebäudeplanung
Am Sportplatz 6, 42781 Haan (Gruiten)
Gebäudeplanung in den Leistungsphasen 1 bis 8 HOAI
Die Beauftragung des Auftragnehmers erfolgt stufenweise, wobei die Stufen wie folgt festgelegt werden:
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Stufe 1: Leistungsphasen 1-4 des Leistungsbildes Gebäudeplanung
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Stufe 2: Leistungsphasen 5-8 des Leistungsbildes Gebäudeplanung
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Der Abschluss der Stufe 1, das heißt die Fertigstellung der Leistungen der Leistungsphase 4, hat bis zum 31.12.2023 zu erfolgen.
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Auf die Beauftragung der Leistungen der Stufe 2 besteht kein Rechtsanspruch.
Der Auftragnehmer ist dazu verpflichtet, die Leistungen der Stufe 2 nach entsprechender Beauftragung durch den Auftraggeber innerhalb von 20 Monaten zu erbringen.
Tragwerksplanung
Am Sportplatz 6, 42781 Haan (Gruiten)
Tragwerksplanung in den Leistungsphasen 1 bis 6 HOAI
Die Beauftragung des Auftragnehmers erfolgt stufenweise, wobei die Stufen wie folgt festgelegt werden:
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Stufe 1: Leistungsphasen 1-4 des Leistungsbildes Tragwerksplanung
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Stufe 2: Leistungsphasen 5 und 6 des Leistungsbildes Tragwerksplanung
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Der Abschluss der Stufe 1, das heißt die Fertigstellung der Leistungen der Leistungsphase 4, hat bis zum 31.12.2023 zu erfolgen.
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Auf die Beauftragung der Leistungen der Stufe 2 besteht kein Rechtsanspruch.
Der Auftragnehmer ist dazu verpflichtet, die Leistungen der Stufe 2 nach entsprechender Beauftragung durch den Auftraggeber innerhalb von 20 Monaten zu erbringen.
Technische Ausrüstung ALG 1-3, 7 und 8
Am Sportplatz 6, 42781 Haan (Gruiten)
Planungsleistungen im Leistungsbild Technische Ausrüstung für die Anlagengruppen
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- 1 (Abwasser-, Wasser- und Gasanlagen),
- 2 (Wärmeversorgungsanlagen),
- 3 (Lufttechnische Anlagen),
- 7 (nutzungsspezifische Anlagen und verfahrenstechnische Anlagen),
- 8 (Gebäudeautomation und Automation von Ingenieurbauwerken)
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jeweils in den Leistungsphasen 1-8 HOAI.
Die Beauftragung des Auftragnehmers erfolgt stufenweise, wobei die Stufen wie folgt festgelegt werden:
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Stufe 1: Leistungsphasen 1-4 des Leistungsbildes Technische Ausrüstung jeweils für die Anlagengruppen 1-3, 7 und 8
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Stufe 2: Leistungsphasen 5-8 des Leistungsbildes Technische Ausrüstung jeweils für die Anlagengruppen 1-3, 7 und 8
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Der Abschluss der Stufe 1, das heißt die Fertigstellung der Leistungen der Leistungsphase 4, hat bis zum 31.12.2023 zu erfolgen.
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Auf die Beauftragung der Leistungen der Stufe 2 besteht kein Rechtsanspruch.
Der Auftragnehmer ist dazu verpflichtet, die Leistungen der Stufe 2 nach entsprechender Beauftragung durch den Auftraggeber innerhalb von 20 Monaten zu erbringen.
Technische Ausrüstung ALG 4 und 5
Am Sportplatz 6, 42781 Haan (Gruiten)
Planungsleistungen im Leistungsbild Technische Ausrüstung für die Anlagengruppen
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- 4 (Starkstromanlagen),
- 5 (Fernmelde- und informationstechnische Anlagen),
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jeweils in den Leistungsphasen 1-8 HOAI.
Die Beauftragung des Auftragnehmers erfolgt stufenweise, wobei die Stufen wie folgt festgelegt werden:
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Stufe 1: Leistungsphasen 1-4 des Leistungsbildes Technische Ausrüstung jeweils für die Anlagengruppen 4 und 5
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Stufe 2: Leistungsphasen 5-8 des Leistungsbildes Technische Ausrüstung jeweils für die Anlagengruppen 4 und 5
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Der Abschluss der Stufe 1, das heißt die Fertigstellung der Leistungen der Leistungsphase 4, hat bis zum 31.12.2023 zu erfolgen.
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Auf die Beauftragung der Leistungen der Stufe 2 besteht kein Rechtsanspruch.
Der Auftragnehmer ist dazu verpflichtet, die Leistungen der Stufe 2 nach entsprechender Beauftragung durch den Auftraggeber innerhalb von 20 Monaten zu erbringen.
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt V: Auftragsvergabe
Gebäudeplanung
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Xanten
NUTS-Code: DEA1F Wesel
Postleitzahl: 46509
Land: Deutschland
Internet-Adresse: https://xanten-architekt.de/index.html
Abschnitt V: Auftragsvergabe
Tragwerksplanung
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Bochum
NUTS-Code: DEA51 Bochum, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 44801
Land: Deutschland
Internet-Adresse: https://www.zpp.de/
Abschnitt V: Auftragsvergabe
Technische Ausrüstung ALG 1-3, 7 und 8
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Kamp-Lintfort
NUTS-Code: DEA1F Wesel
Postleitzahl: 47475
Land: Deutschland
Internet-Adresse: https://www.htecpeer.de/
Abschnitt V: Auftragsvergabe
Technische Ausrüstung ALG 4 und 5
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Ratingen
NUTS-Code: DEA1C Mettmann
Postleitzahl: 40878
Land: Deutschland
Internet-Adresse: https://www.ib-aust.de/
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Bekanntmachungs-ID: CXP4DR16K5Y
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Köln
Postleitzahl: 50667
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: +49 221 / 147-3045
Fax: +49 221 / 147-2889
Internet-Adresse: https://www.bezreg-koeln.nrw.de/brk_internet/vergabekammer/index.html
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Nach § 160 Abs. 3 Nr. 1 bis 4 GWB ist ein Antrag auf Einleitung eines Nachprüfungsverfahrens unzulässig, soweit:
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1) der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Abs. 2 GWB bleibt unberührt,
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2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
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3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
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4) mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Abs. 1 Nummer 2 GWB. § 134 Abs. 1 Satz 2 GWB bleibt unberührt.