Lokale Aktionsgruppe der Kulturlandschaft Westmünsterland e.V. (LAG), hier: externe Dienstleistungen für das Regionalmanagement Referenznummer der Bekanntmachung: 01.04.03./2023-027
Auftragsbekanntmachung
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Legden
NUTS-Code: DEA34 Borken
Postleitzahl: 48739
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: https://leader-ahl.de/die-lokale-aktionsgruppe-lag/
Abschnitt II: Gegenstand
Lokale Aktionsgruppe der Kulturlandschaft Westmünsterland e.V. (LAG), hier: externe Dienstleistungen für das Regionalmanagement
Regionalmanagement für die LEADER-Region "Kulturlandschaft Westmünsterland" für den Zeitraum 2023 - 2028
LAG Kulturlandschaft Westmünsterland e.V. Amtshausstraße 1 48739 Legden Im Rahmen der Projektbegleitung ist es notwendig, im Bereich der Kulturlandschaft Westmünsterland vor Ort präsent zu sein. Weitere Informationen können dem Leistungsverzeichnis entnommen werden.
Umsetzung der im Wettbewerb formulierten Regionalen Entwicklungsstrategie (RES), die auf der Homepage der Region (www.leader-wml.de) zur Verfügung steht. Verpflichtend haben alle LEADER?Regionen in NRW für die inhaltliche und organisatorische Begleitung und Abwicklung der RES?Umsetzung ein Regionalmanagement einzusetzen im Äquivalent zu 1,5 Personalstellen inkl. aller Nebenkosten (z.B. Sach- und Reisekosten). Deshalb sucht die LAG ein Regionalmanagement als Geschäftsstelle der LAG, die LEADER-Prozesse und Kleinprojekte im Regionalbudget begleitet und umsetzt (siehe Leistungsbeschreibung).
Es wird erwartet, dass seitens der LAG die Option zur Verlängerung des Vertrages um ein weiteres Jahr eingeräumt wird.
EU? und NRW?Landesprogramm LEADER
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
- Kurzbeschreibung der vorgesehenen Mitarbeiter und ihrer Funktionen in diesem Projekt
- Liste der Referenzen, die in den letzten drei abgeschlossenen Geschäftsjahren erbracht wurden und die mitder zu vergebenden Leistung vergleichbar sind, unter der Mindestangabe von Projektname, Auftraggeber,Inhalte, Laufzeit, Auftragsvolumen sowie Kontaktdaten eines Referenzgebers.
- mindestens eine vorgesehene Stelle muss über einen Hochschulabschluss in einem für den Auftrag relevanten Bereich verfügen
Vom Leistungsanbieter werden fundierte Kenntnisse, Erfahrungen und Knowhow bzgl. des LEADER-Programms NRW und im LEADER?Regionalmanagement erwartet. Dies gilt auch für das vom Auftragnehmer einzusetzende Personal (deutschsprachig, Hochschulabschluss in einem adäquaten Studiengang für mind. 1 Personalstelle).
- der Leistungsanbieter sollte im Idealfall bereits ein LEADER?Regionalmanagement durchgeführt haben;
- der Leistungsanbieter sollte im Idealfall Erfahrung in der Zusammenarbeit mit Landes?, Regional? und Lokalbehörden der öffentlichen Verwaltung und privaten Akteuren besitzen;
- der Leistungsanbieter sollte im Idealfall bereits eine LEADER?Geschäftsstelle oder eine vergleichbare Geschäftsstelle geleitet haben.
Abschnitt IV: Verfahren
Stadt Ahaus, Rathausplatz 1, 48683 Ahaus
Bieter sind nicht zugelassen.
Abschnitt VI: Weitere Angaben
2028/2029
Ab sofort finden Sie alle Ausschreibungen der Stadt Ahaus auf dem Vergabemarktplatz NRW unter www.evergabe.nrw.de. Die Vergabeunterlagen werden dort zum kostenlosen Download zur Verfügung gestellt. Ihr Angebot können Sie über das kostenlose Bietertool auf dem Vergabemarktplatz hochladen.
Die Nutzung des Vergabemarktplatzes, die Registrierung als Bieter, der Download der Vergabeunterlagen und die Nutzung des Bieter-Tools für die Abgabe elektronischer Angebote sind für alle Unternehmen kostenfrei nutzbar!
Zudem gibt es bei technischen Fragen auch noch einen kostenlosen Support unter www.support.cosinex.de.
Bekanntmachungs-ID: CXS0YBNYWTKA2RN8
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Münster
Postleitzahl: 48147
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse: https://www.bezreg-muenster.de
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Münster
Postleitzahl: 48147
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse: https://www.bezreg-muenster.de
Statthafter Rechtsbehelf bei Verstößen gegen die Vergabevorschriften ist der Antrag auf Einleitung eines Nachprüfungsverfahrens. Der Antrag ist schriftlich bei der zuvor benannten zuständigen Stelle für Nachprüfungsverfahren einzureichen. Der Antrag ist nur zulässig, solange kein wirksamer Zuschlag erteilt worden ist. Ein wirksamer Zuschlag kann erst erteilt werden, nachdem der Auftraggeber die unterlegenen Bieter über den beabsichtigten Zuschlag ordnungsgemäß nach § 134 GWB informiert hat und 15 Kalendertage bzw. bei Versendung der Information per Fax oder auf elektronischem Weg zehn Kalendertage vergangen sind.
Der Antrag ist auch vor wirksamer Zuschlagserteilung unzulässig, soweit
- der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 GWB bleibt unberührt,
- Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
- Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
- mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
§135 GWB
(1) Ein öffentlicher Auftrag ist von Anfang an unwirksam, wenn der öffentliche Auftraggeber
1. gegen § 134 verstoßen hat oder
2. den Auftrag ohne vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union vergeben hat, ohne dass dies aufgrund Gesetzes gestattet ist,
und dieser Verstoß in einem Nachprüfungsverfahren festgestellt worden ist.
(2) Die Unwirksamkeit nach Absatz 1 kann nur festgestellt werden, wenn sie im Nachprüfungsverfahren innerhalb von 30 Kalendertagen nach der Information der betroffenen Bieter und Bewerber durch den öffentlichen Auftraggeber über den Abschluss des Vertrags, jedoch nicht später als sechs Monate nach Vertragsschluss geltend gemacht worden ist. Hat der Auftraggeber die Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union bekannt gemacht, endet die Frist zur Geltendmachung der Unwirksamkeit 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union.
(3) Die Unwirksamkeit nach Absatz 1 Nummer 2 tritt nicht ein, wenn
1. der öffentliche Auftraggeber der Ansicht ist, dass die Auftragsvergabe ohne vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union zulässig ist,
2. der öffentliche Auftraggeber eine Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union veröffentlicht hat, mit der er die Absicht bekundet, den Vertrag abzuschließen, und
3. der Vertrag nicht vor Ablauf einer Frist von mindestens zehn Kalendertagen, gerechnet ab dem Tag nach der Veröffentlichung dieser Bekanntmachung, abgeschlossen wurde.
Die Bekanntmachung nach Satz 1 Nummer 2 muss den Namen und die Kontaktdaten des öffentlichen Auftraggebers, die Beschreibung des Vertragsgegenstands, die Begründung der Entscheidung des Auftraggebers, den Auftrag ohne vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union zu vergeben, und den Namen und die Kontaktdaten des Unternehmens, das den Zuschlag erhalten soll, umfassen.
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Münster
Postleitzahl: 48147
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse: https://www.bezreg-muenster.de