Taxibeförderung der Förderschule, Schuljahr 2023-24, opt. Verl. Schuljahr 2024-25 Referenznummer der Bekanntmachung: 156101 40 0123
Auftragsbekanntmachung
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Siegen
NUTS-Code: DEA5A Siegen-Wittgenstein
Postleitzahl: 57072
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: https://www.vergabe.rib.de
Adresse des Beschafferprofils: https://www.vergabe.rib.de
Abschnitt II: Gegenstand
Taxibeförderung der Förderschule, Schuljahr 2023-24, opt. Verl. Schuljahr 2024-25
Taxibeförderung von Schüler:innen der Lindenschule, Förderschule des Kreises Siegen-Wittgenstein mit dem Förderschwerpunkt Sprache, im Schuljahr 2023/2024, mit optionaler Verlängerung für das Schuljahr 2024/2025
Burbach
Los 1 Region Burbach PLZ 57299 zur Lindenschule 57076 Siegen
Taxibeförderung von Schüler:innen der Lindenschule, Förderschule des Kreises Siegen-Wittgenstein mit dem Förderschwerpunkt Sprache, im Schuljahr 2023/2024, mit optionaler Verlängerung für das Schuljahr 2024/2025
Optionale Verlängerung für das Schuljahr 2024/2025.
Neunkirchen
Los 2 Region Neunkirchen PLZ 57290 zur Lindenschule 57076 Siegen
Taxibeförderung von Schüler:innen der Lindenschule, Förderschule des Kreises Siegen-Wittgenstein mit dem Förderschwerpunkt Sprache, im Schuljahr 2023/2024, mit optionaler Verlängerung für das Schuljahr 2024/2025
Optionale Verlängerung für das Schuljahr 2024/2025.
Hilchenbach
Los 3 Region Hilchenbach PLZ 57271 zur Lindenschule 57076 Siegen
Taxibeförderung von Schüler:innen der Lindenschule, Förderschule des Kreises Siegen-Wittgenstein mit dem Förderschwerpunkt Sprache, im Schuljahr 2023/2024, mit optionaler Verlängerung für das Schuljahr 2024/2025
Optionale Verlängerung für das Schuljahr 2024/2025.
Wilnsdorf
Los 4 Region Wilnsdorf PLZ 57234 zur Lindenschule 57076 Siegen
Taxibeförderung von Schüler:innen der Lindenschule, Förderschule des Kreises Siegen-Wittgenstein mit dem Förderschwerpunkt Sprache, im Schuljahr 2023/2024, mit optionaler Verlängerung für das Schuljahr 2024/2025
Optionale Verlängerung für das Schuljahr 2024/2025.
Kreuztal
Los 5 Region Kreuztal PLZ 57223 zur Lindenschule 57076 Siegen
Taxibeförderung von Schüler:innen der Lindenschule, Förderschule des Kreises Siegen-Wittgenstein mit dem Förderschwerpunkt Sprache, im Schuljahr 2023/2024, mit optionaler Verlängerung für das Schuljahr 2024/2025
Optionale Verlängerung für das Schuljahr 2024/2025.
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
Die Eignung ist durch Eintragung in die Liste des Vereins für die Präqualifikation (Präqualifikationsverzeichnis) oder Eigenerklärungen gem. Formblatt 124 (Eigenerklärungen zur Eignung) nachzuweisen. Gelangt das Angebot eines nicht präqualifizierten Bieters in die engere Wahl, sind die im Formblatt 124 angegebenen Bescheinigungen nach Aufforderung vorzulegen. Beruft sich der Bieter zur Erfüllung des Auftrages auf die Fähigkeiten anderer Unternehmen, ist die jeweilige Nummer im Präqualifikationsverzeichnis oder es sind die Erklärungen und Bescheinigungen gemäß dem Formblatt 124 auch für diese anderen Unternehmen auf Verlangen vorzulegen. Das Formblatt 124 kann hier eingesehen werden
https://www.siegen-wittgenstein.de/output/download.php?fid=2170.7337.1.PDF
oder in den Ausschreibungsunterlagen.
Anstelle der Eintragung in die Liste des Vereins für Präqualifizierung kann ein gleichwertiger PQ-Nachweis einer anderen anerkannten Präqualifizierungsstelle eingereicht werden.
Im Formblatt 124 sind gefordert:
- Angaben zur Eintragung in das Berufsregister;
- Angabe, dass nachweislich keine schwere Verfehlung begangen wurde, die die Zuverlässigkeit als Bewerberin Frage stellt;
- Angaben, dass die Verpflichtung zur Zahlung von Steuern und Abgaben sowie der Beiträge zur gesetzlichen Sozialversicherung ordnungsgemäß erfüllt ist;
- Angabe, dass sich das Unternehmen bei der Berufsgenossenschaft angemeldet hat.
Auf gesondertes Verlangen:
- Erweitertes Führungszeugnis des für den Auftrag eingesetzten Personals (s. Ziffer 3.2 Leistungsbeschreibung)
Die Eignung ist durch Eintragung in die Liste des Vereins für die Präqualifikation (Präqualifikationsverzeichnis) oder Eigenerklärung gem. Formblatt 124 (Eigenerklärung zur Eignung) nachzuweisen. Gelangt das Angebot eines nicht präqualifizierten Bieters in die engere Wahl, sind die im Formblatt 124 angegebenen Bescheinigungen nach Aufforderung vorzulegen. Beruft sich der Bieter zur Erfüllung des Auftrages auf die Fähigkeiten anderer Unternehmen, ist die jeweilige Nummer im Präqualifikationsverzeichnis oder es sind die Erklärungen und Bescheinigungen gemäß dem Formblatt 124 auch für diese anderen Unternehmen auf Verlangen vorzulegen. Das Formblatt 124 kann hier eingesehen werden
https://www.siegen-wittgenstein.de/output/download.php?fid=2170.7337.1.PDF
oder in den Ausschreibungsunterlagen.
Anstelle der Eintragung in die Liste des Vereins für Präqualifizierung kann ein gleichwertiger PQ-Nachweis einer anderen anerkannten Präqualifizierungsstelle eingereicht werden.
Im Formblatt 124 sind gefordert:
- Angaben zum Umsatz in den letzten 3 abgeschlossenen Geschäftsjahren, soweit er Leistungen betrifft, die mit der zu vergebenden Leistung vergleichbar sind;
- Angabe, ob ein Insolvenzverfahren oder ein vergleichbares gesetzlich geregeltes Verfahren eröffnet oder die Eröffnung beantragt worden ist oder der Antrag mangels Masse abgelehnt wurde oder ein Insolvenzplan rechtskräftig bestätigt wurde;
- Angabe, dass sich das Unternehmen nicht in Liquidation befindet
Auf gesondertes Verlangen:
- Nachweis einer für die geforderte Dienstleistung üblichen, ausreichenden Betriebshaftpflichtversicherung (s. Ziffer 3.2 Leistungsbeschreibung)
Die Eignung ist durch Eintragung in die Liste des Vereins für die Präqualifikation (Präqualifikationsverzeichnis) oder Eigenerklärung gem. Formblatt 124 (Eigenerklärung zur Eignung) nachzuweisen. Gelangt das Angebot eines nicht präqualifizierten Bieters in die engere Wahl, sind die im Formblatt 124 angegebenen Bescheinigungen nach Aufforderung vorzulegen. Beruft sich der Bieter zur Erfüllung des Auftrages auf die Fähigkeiten anderer Unternehmen, ist die jeweilige Nummer im Präqualifikationsverzeichnis oder es sind die Erklärungen und Bescheinigungen gemäß dem Formblatt 124 auch für diese anderen Unternehmen auf Verlangen vorzulegen. Das Formblatt 124 kann hier eingesehen werden
https://www.siegen-wittgenstein.de/output/download.php?fid=2170.7337.1.PDF
oder in den Ausschreibungsunterlagen.
Anstelle der Eintragung in die Liste des Vereins für Präqualifizierung kann ein gleichwertiger PQ-Nachweis einer anderen anerkannten Präqualifizierungsstelle eingereicht werden.
Im Formblatt 124 sind gefordert:
- Referenzen zur Leistung in den letzten 3 Geschäftsjahren, die mit der zu vergebenden Leistung vergleichbar sind;
- Angaben zur Zahl der in den letzten 3 abgeschlossenen Geschäftsjahren jahresdurchschnittlich beschäftigten Arbeitskräfte.
Hinweispflicht nach dem TVgG-NRW:
Auftragnehmer, Nachunternehmer bzw. Verleiher von Arbeitskräften unterliegen u. a. den Vorgaben des Gesetzes über die Sicherung von Tariftreue und Sozialstandards sowie fairen Wettbewerb bei der Vergabe öffentlicher Aufträge (Tariftreue- und Vergabegesetz NRW - TVgG-NRW) vom 22.03.2018. Die geforderten Vertragsbedingungen nach § 2 TVgG-NRW zu Tariftreue und Mindestentlohnung, sind Bestandteil des Angebots. Es wird darauf hingewiesen, dass sich die Besonderen Vertragsbedingungen nach § 2 TVgG NRW zur Einhaltung des Mindestlohngesetzes (Ziffer 1.3 i. V. m. Ziffer 1c) nicht auf Beschäftigte beziehen, die bei einem Bieter oder Nachunternehmer im EU-Ausland tätig sind und die Leistung im EU-Ausland erbringen (EuGH, 18.09.2014, Aktenzeichne C-549-13).
Abschnitt IV: Verfahren
Es findet kein öffentlicher Öffnungstermin statt.
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Bieterinformationen (Änderungspakete, Bieterfragen und Antworten etc.) über die Bekanntmachung und die Unterlagen hinaus sind von Bietern ohne Registrierung auf der RIB-online-Plattform über die Seite www.vergabe.rib.de selbstständig zu beschaffen. Angebote sind als Upload in Textform auf der Vergabeplattform www.vergabe.rib.de einzureichen. Die Abgabe per Signaturkarte ist nicht möglich. Es gelten die Ausschreibungs-, Auftrags- und Lieferbedingungen des Auftraggebers. Vom Bieter dennoch verwendete abweichende Liefer-, Vertrags- und Zahlungsbedingungen sowohl als Allgemeine Geschäftsbedingungen als auch in Form einzelfallbezogener Vertragsbedingungen werden nicht Vertragsbestandteil und entfalten im Falle der Auftragserteilung keine rechtliche Wirkung. Es gelten die Nutzungsbedingungen der Vergabeplattform https://www.vergabe.rib.de. , Bieterinformationen zur Registrierung, zum Bieterclient und zur Abgabe von Angeboten finden sich unter https://www.vergabe.rib.de/hilfe/ und https://www.vergabe.rib.de/bieter/ zur selbstständigen Recherche.
Ergänzung zu Ziffer VI.2) Informationen zur elektronischen Rechnungsstellung finden Sie unter: https://www.siegen-wittgenstein.de/?object=tx%7c3417.2&ModID=10&FID=3415.386.1
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Münster
Postleitzahl: 48147
Land: Deutschland
Telefon: +49 251 / 4110
Die Rügefrist für evtl. Vergaberechtsverstöße beträgt 10 Tage nach Kenntnis eines Vergaberechtsverstoßes. Gemäß § 160 GWB leitet die Vergabekammer ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein. Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Abs. 6 GWB durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht. Der Antrag ist unzulässig, soweit
- der Antragsteller den geltende gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Abs. 2 GWB bleibt unberührt,
- Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
- Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
- mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrages nach § 135 Abs. 1 Nr. 2 GWB. § 134 Abs. 1 Satz 2 GWB bleibt unberührt.
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Siegen
Postleitzahl: 57072
Land: Deutschland
Telefon: +49 271 / 333-1433
Fax: +49 271 / 333-291433