Mindener Wasser GmbH - Neubau Wasseraufbereitungsanlage Wasserwerk I Portastraße - Generalplanungsleistungen Referenznummer der Bekanntmachung: 228-23
Auftragsbekanntmachung
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Minden
NUTS-Code: DEA46 Minden-Lübbecke
Postleitzahl: 32427
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: https://www.mindener-wasser.de/
Abschnitt II: Gegenstand
Mindener Wasser GmbH - Neubau Wasseraufbereitungsanlage Wasserwerk I Portastraße - Generalplanungsleistungen
Gegenstand des Auftrags sind die Leistungen und Leistungsbilder der HOAI für folgende Planungsleistungen an einen Generalplaner:
- Objektplanung für Ingenieurbauwerke gemäß §§ 41 ff. HOAI, Leistungsphasen 5 bis 9,
nebst örtlicher Bauüberwachung gemäß Anlage 12 zur HOAI 2021 als Besondere Leistung
- Fachplanungsleistungen der Technischen Ausrüstung gemäß §§ 53 ff. HOAI, Leistungsphasen 5 bis 9
Der Auftraggeber beauftragt zunächst nur die Leistungsphasen 5 bis 7 gemäß HOAI und behält sich vor, die weiteren Leistungsphasen im Einzelnen oder im Ganzen weiter zu beauftragen. Es besteht kein Anspruch auf weitere Beauftragung, noch können daraus sonstige vertragliche Verpflichtungen für den Auftraggeber entstehen. Der Auftragnehmer ist im Falle des Abrufs verpflichtet, die Leistungen, ggfs. auch stufenweise bzw. im Einzelnen oder im Ganzen, zu erbringen.
Wasserwerk I Portastraße Portastraße 23 32423 Minden
Die Mindener Wasser GmbH betreibt zur Sicherstellung der öffentlichen Trinkwasserversorgung in Minden u. a. das Wasserwerk I Portastraße, in dem auch das geförderte Grundwasser des Wasserwerkes IV Meissen aufbereitet und weiter verteilt wird. Aus dem Wasserwerk I wurde in den letzten Jahren relativ konstant eine Wassermenge von rund 1,9 Mio. m³/a in das Versorgungsnetz abgegeben. Diese bestehende Trinkwasseraufbereitung soll aufgrund vermehrt auftretender Mängel und aufgrund einer begrenzten Aufbereitungsmenge/-qualität erneuert werden. Die Grundlagen dieser Erneuerungsmaßnahme ergeben sich aus dem Bericht des IWW Rheinisch-Westfälischen Instituts für Wasser, Mühlheim a. d. Ruhr vom September 2018, zur "Darstellung und Bewertung der Wasserbeschaffenheitsdaten des Wasserwerkes I der Mindener Stadtwerke GmbH", der "Bewertung des Betriebs und der Leistung des Wasserwerks I auf der Grundlage der Untersuchungen vom 28.08.18 bis 29.08.2018" mit der Darstellung einer Vielzahl an Mängeln und Schäden an den Wasseraufbereitungsanlagen und dem Entwurfsberichts Gesamt vom 20.03.2023, der Lührs Ingenieurbüro GmbH vom 28.02.2023.
Für den Neubau der Filterhalle am Wasserwerk I Portastraße sind im Vorfeld verschiede-ne Varianten für die bauliche Umsetzung der Maßnahme betrachtet worden. Die dem Wettbewerb beigefügte Entwurfsplanung sieht die Variante 3 "Neubau der Filterhalle am Standort der ehemaligen Verdüsungsanlage", Portastraße 23, 32423 Minden, vor. Im Zuge des Projektes muss die Bestandsimmobilie "ehemalige Verdüsungsanlage" abgebrochen werden. Die im Zuge der Anbindung des Neubaus zu erstellenden Wegeverbindungen zu den Bestandsgebäuden sind ebenfalls Gegenstand des Planungsauftrags.
Die Planungsleistungen der Tragwerksplanung wurden bereits (vollständig) vergeben und sind nicht Gegenstand des Auftrags.
Die Mindener Entwicklungs- und Wirtschaftsförderungsgesellschaft mbH (MEW GmbH), Simeonscarré 2, 32423 Minden, übernimmt als ebenfalls städtisches Beteiligungsunternehmen der Stadt Minden, für dieses Projekt Projektsteuerungsaufgaben für die Mindener Wasser GmbH und wird die Mindener Wasser GmbH im mehrstufigen Vergabeverfahren zur Vergabe der Generalplanungsleistungen unterstützen.
Technische Angaben zur Wasseraufbereitungsanlage:
Einstufige Filteranlage mit 6 Filterkesseln (Quarzfiltersand Körnung 1,0 - 2,0 mm oder 1,0 -1,6 mm), für Enteisenung, Nitrifikation, Entmanganung.
Als Aufbereitungsziel werden als Ablaufwerte aus der Aufbereitung festgelegt:
Eisen: < 0,02 mg/l (W 223-1)
Mangan: < 0,01 mg/l (W 223-1)
Ammonium: < 0,05 mg/l
Dc: <= 1 mg/l
Das Aufbereitungsverfahren stellt sich wie folgt dar:
- Brunnen
unverändert belassen (Erneuerungen ggf. bauseits)
- Rohmischwasserbildung
Brunnenbewirtschaftungsprogramm zur Sicherstellung einer möglichst gleichbleibenden Rohwasserqualität
- Rohwasserbelüftung
Druckbelüftung mit Luftsauerstoff über die bestehenden Luftpolsteroxidatoren und die vorhandene Kompressorenanlage Erneuerung Einzelkomponenten Kompressorenanlage. Es sind schallgedämmte, ölfreie Kompressoren vorzusehen.
- Einstufige geschlossene Filtration
Erneuerung der Filteranlagen unter Berücksichtigung einer Kapazitätserhöhung der Anlage auf max. 500 m³/h
- Filterrückspülung
Nutzung der bestehenden Spülluftgebläse für die Rückspülung Installation neuer Spülwasserpumpen im Pumpenkeller der Reinwasserbehälter. Die Spülabwasserableitung erfolgt wie bisher in den Regenwasserkanal.
Der Neubau der Anlagen kann unabhängig vom laufenden Betrieb der bestehenden Aufbereitung erfolgen. Für den Einfahrbetrieb sind die Anbindungen an den Bestand und die Ableitung / Nutzung des Wassers im Einfahrbetrieb zu beachten.
Die Kostenberechnung nach DIN 276 vom 02.03.2023 (KG 100-500) weist einen Netto-Gesamtwert in Höhe von 4.933.590,08 Euro (ohne Kostenpuffer, inkl. Abbruch des Bestandsgebäudes) für das Bauwerk, die technischen Anlagen und die elektrotechnische Ausrüstung aus.
Die Ausführungsplanung soll im 4. Quartal 2023 erstellt und dem Auftraggeber zur Freigabe vorgelegt werden.
Die Ausführung der Rohbauarbeiten soll im Frühjahr 2024 beginnen. Die elektrotechnische Ausrüstung soll im Frühjahr 2025 fertiggestellt sein.
Die Auswahl der Bewerber, die zur Angebotsabgabe aufgefordert werden, erfolgt in einem 4-stufigen Verfahren:
1. Zunächst wird geprüft, ob die Bewerbungen form- und fristgerecht eingereicht wurden.
2. Anschließend wird beurteilt, ob die Bewerber nach den vorgelegten Angaben und Unterlagen grundsätzlich geeignet sind, die in Rede stehenden Leistungen ordnungsgemäß zu erbringen, d. h. die geforderten Mindestanforderungen erfüllen. Der Auftraggeber behält sich vor, die Angaben aus den vorgelegten Referenzen sowie die Zufriedenheit der Auftraggeber durch eine telefonische Abfrage zu überprüfen. Bei falschen Angaben sowie bei negativen Auskünften über die Referenz, wird die Referenz von der Wertung ausgeschlossen. Auch die Benennung von Ansprechpartnern, die keine Auskünfte erteilen können, kann zum Ausschluss der Referenz aus der Wertung führen.
3. Sollten mehr als drei geeignete Bewerber einen Teilnahmeantrag fristgemäß und vollständig einreichen und die Mindestanforderungen erfüllen, behält sich der Auftraggeber das Recht vor, den Bewerberkreis zu beschränken. In diesem Fall wird anhand der zur Prüfung der Eignung des Bewerbers vorgelegten Erklärung/Unterlagen der als grundsätzlich geeignet eingestuften Bewerbern beurteilt, welche Bewerber besonders geeignet erscheinen und daher im weiteren Verfahren beteiligt werden sollen. Die Vorgehensweise bei der Bewertung kann der beigefügten Bewertungsmatrix entnommen werden. Im Hinblick auf die Bewertung der technischen bzw. beruflichen Leistungsfähigkeit des Bewerbers (Büro) sind maßgeblich die vorgelegten Referenzen. Im Rahmen der Bewertung der Eignung werden die drei Referenzen mit der höchsten Punktzahl berücksichtigt.
4. Sollten mehrere Bewerber die gleiche Punktzahl erhalten, behält sich der Auftraggeber vor, die abschließende Auswahl und Reduzierung des Bewerberkreises durch Losverfahren herbeizuführen.
Der Auftraggeber beauftragt zunächst nur die Leistungsphasen 5 bis 7 gemäß HOAI und behält sich vor, die weiteren Leistungsphasen im Einzelnen oder im Ganzen weiter zu beauftragen. Es besteht kein Anspruch auf weitere Beauftragung, noch können daraus sonstige vertragliche Verpflichtungen für den Auftraggeber entstehen. Der Auftragnehmer ist im Falle des Abrufs verpflichtet, die Leistungen, ggfs. auch stufenweise bzw. im Einzelnen oder im Ganzen, zu erbringen.
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
Mit dem Teilnahmeantrag sind die nachfolgenden Erklärungen und Nachweise abzugeben:
1.1 Angabe des Bewerbers (Einzelbewerbung) mit Namen, Anschrift, Ansprechpartner mit Telefon-/Faxnummer und E-Mail-Adresse.
1.2 Im Falle der Bewerbung als Bietergemeinschaft/Arbeitsgemeinschaft, Angabe sämtlicher Mitglieder der Bietergemeinschaft/Arbeitsgemeinschaft mit Namen, Anschrift, Ansprechpartner mit Telefon-/Faxnummer und E-Mail-Adresse.
1.3 Im Falle der Bewerbung als Bietergemeinschaft/Arbeitsgemeinschaft ist mit dem Teilnahmeantrag eine von sämtlichen Mitgliedern unterzeichnete Bietergemeinschaftserklärung vorzulegen,
a) in der die Bildung einer Arbeitsgemeinschaft im Auftragsfall erklärt wird,
b) in der alle Mitglieder aufgeführt sind und in der die*der für die Durchführung des Vertrages bevollmächtigte Vertreter*in bezeichnet ist,
c) dass die*der bevollmächtigte Vertreter*in die Mitglieder gegenüber dem Auftraggeber rechtsverbindlich vertritt,
d) dass alle Mitglieder als Gesamtschuldner haften.
1.4 Im Falle der Einbindung von Nachunternehmern ist eine Erklärung zum vorgesehenen Nachunternehmereinsatz und zu Art und Umfang der Teilleistungen vorzulegen.
1.5 Im Falle einer Eignungsleihe ist eine Verpflichtungserklärung der Unternehmen, deren Kapazitäten für den Nachweis der Eignung in Anspruch genommen werden, vorzulegen, in der das Unternehmen erklärt, dem Bewerber im Auftragsfall die erforderlichen Mittel bzw. Leistungen zur Verfügung zu stellen.
1.6 Erklärung über das Nichtvorliegen von Ausschlussgründen gemäß § 123 GWB.
1.7 Erklärung über das Nichtvorliegen von Ausschlussgründen gemäß § 124 GWB.
1.8 Erklärung über eine Selbstreinigung gemäß § 125 GWB.
1.9 Erklärung zu Russland-Sanktionen gemäß Artikel 5k Absatz 1 der Verordnung (EU) Nr. 833/2014 in der Fassung des Art. 1 Ziff. 15 der Verordnung (EU) 2022/1269 des Rates vom 21. Juli 2022.
1.10 Der Bewerber oder im Falle einer Bewerbung als Bietergemeinschaft/Arbeitsgemeinschaft die*der bevollmächtigte Vertreter*in hat mit der Abgabe des Teilnahmeantrags zu erklären,
- dass ihr*ihm bewusst ist, dass eine wissentlich falsche Erklärung im Teilnahmeantrag einschließlich aller Anlagen den Ausschluss von diesem und weiteren Vergabeverfahren zur Folge haben kann;
- dass sie*er sich damit einverstanden erklärt, dass durch den Auftraggeber zur Überprüfung der Angaben unter Wahrung der Vertraulichkeit gegebenenfalls weitere/ergänzende Angaben/Unterlagen angefordert werden können;
- dass sie*er bestätigt, dass sie*er die Unterlagen zum Teilnahmewettbewerb einer vollständigen Überprüfung unterzogen hat und das Vorhaben sowie die für das Verfahren geltenden Bedingungen mit der für den Teilnahmeantrag erforderlichen Genauigkeit beurteilen kann und sich mit den aufgestellten Verfahrensregeln ausdrücklich einverstanden erklärt.
Hinweis: Es sind formlose Eigenerklärungen ausreichend. Die Auftragserteilung kann von der Vorlage weiterer Nachweise abhängig gemacht werden. In den beigefügten Vordrucken für den Teilnahmeantrag sind die entsprechenden Erklärungen enthalten. Bei Bietergemeinschaften/Arbeitsgemeinschaften sind die entsprechenden Erklärungen durch jedes Mitglied der Bietergemeinschaft beizubringen.
Mit dem Teilnahmeantrag sind zur Prüfung der wirtschaftlichen und finanziellen Leistungsfähigkeit des Bewerbers folgende Erklärungen/Unterlagen beizufügen:
2.1 Erklärung über das Bestehen einer Haftpflichtversicherung oder Abschluss einer entsprechenden Haftpflichtversicherung im Auftragsfall mit folgenden Haftungssummen:
- mindestens 3,0 Mio. EUR für Personenschäden,
- mindestens 3,0 Mio. EUR für Sach- und Vermögensschäden.
Die Ersatzleistung der Versicherung muss mindestens das Zweifache der o. g. Deckungssummen pro Jahr betragen. Bei einer Bietergemeinschaft/Arbeitsgemeinschaft muss der Versicherungsschutz für alle Mitglieder in voller Höhe bestehen.
Hinweis: Es sind formlose Eigenerklärungen ausreichend. In den beigefügten Vordrucken für den Teilnahmeantrag sind die entsprechenden Erklärungen enthalten. Bei Bietergemeinschaften/Arbeitsgemeinschaften sind die entsprechenden Erklärungen durch jedes Mitglied der Bietergemeinschaft beizubringen.
2.2 Erklärung über den Gesamtumsatz des Bewerbers in den letzten drei abgeschlossenen Geschäftsjahren (2019, 2020, 2021).
Hinweis: Bei Bietergemeinschaften/Arbeitsgemeinschaften ist der Gesamtumsatz für jedes Mitglied der Bietergemeinschaft/Arbeitsgemeinschaft einzeln und für die Bietergemeinschaft/Arbeitsgemeinschaft insgesamt darzustellen.
Mit dem Teilnahmeantrag sind zur Prüfung der technischen und beruflichen Leistungsfähigkeit des Bewerbers folgende Erklärungen/Unterlagen beizufügen:
3.1 Anzahl der in den letzten drei Geschäftsjahren (2020, 2021, 2022) jahresdurchschnittlich im auftragsrelevanten Bereich (Planungsleistungen) beschäftigten Personen, gegliedert nach:
a) Geschäftsführer*innen / Inhaber*innen
b) Architekten*innen / Ingenieur*innen
c) Zeichner*innen
d) Sonstige Mitarbeiter*innen
Hinweis: Bei Bietergemeinschaften/Arbeitsgemeinschaften ist die Personalübersicht für jedes Mitglied der Bietergemeinschaft/Arbeitsgemeinschaft einzeln und für die Bietergemeinschaft/Arbeitsgemeinschaft insgesamt darzustellen.
3.2 Erfahrungsnachweis des Bewerbers (des/der Büros) in Form der Benennung von Referenzprojekten innerhalb der letzten acht Jahre (ab 01.01.2015), welche im Hinblick auf die Anforderungen an das vorliegende Projekt vergleichbar sind (Neubau einer - einstufigen und mehrstufigen - Trinkwasseraufbereitungsanlage, vorzugsweise mit Enteisenung und/oder Nitrifikation und/oder Entmanganung).
Es sind mindestens drei Referenzprojekte zu benennen, um die Mindestanforderungen zu erfüllen. Es werden drei Referenzprojekte bei der Auswahl der Bewerber berücksichtigt (vgl. XII der Vergabeunterlagen).
Vergleichbar sind nur innerhalb des Referenzzeitraums abgeschlossene Referenzprojekte. Die Bauleistungen müssen nach dem 01.01.2015 und spätestens vor dem Ablauf der Frist zur Abgabe des Teilnahmeantrags abgenommen in Betrieb genommen sein.
Im Rahmen der Benennung der Referenzprojekte sind folgende Angaben notwendig:
- Auftraggeber (Name, Anschrift, Ansprechpartner, Telefonnummer, E-Mail-Adresse)
- Art der Maßnahme (Neubau, Sanierung, Umbau, Erweiterung)
- Gegenstand der Planung (Trinkwasseraufbereitung, Enteisenung, Entmanganung, Trinkwasserenthärtungsanlage, Reinwasserbehälter)
- Kurze Beschreibung des Projekts
- Honorarzone
- Angabe der erbrachten Leistungen (Leistungsphasen)
- Baukosten KG 300 + 400 (brutto)
- Projektzeitraum (Beauftragung / Bauantrag / Baubeginn / Abnahme)
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Der Teilnahmeantrag ist spätestens zum unter Ziff. IV.2.2) festgelegten Termin einzureichen. Die Auftragsunterlagen einschließlich Vordrucke für den Teilnahmeantrag stehen für einen uneingeschränkten und vollständigen direkten Zugang gebührenfrei zur Verfügung unter: https://www.dtvp.de/Center. Bewerber haben die Vergabeunterlagen unverzüglich auf Vollständigkeit der Unterlagen sowie auf Unklarheiten zu überprüfen. Enthalten die Vergabeunterlagen nach Auffassung des Bewerbers Unklarheiten, so hat er unverzüglich und vor Abgabe des Teilnahmeantrags darauf hinzuweisen. Die Bewerber werden aufgefordert, im Interesse einer schnellen Beseitigung von Unklarheiten, frühzeitig und vorab ihre Fragen zu übermitteln. Es wird ausdrücklich darauf hingewiesen, dass die Kommunikation in diesem Vergabeverfahren über das elektronische Vergabeportal "Deutsches Vergabeportal" (https://www.dtvp.de/Center) erfolgt. Bewerber haben Verstöße gegen Vergabevorschriften zu rügen. Es gelten die Bestimmungen in § 160 Abs. 3 GWB. Soweit Ihrer Rüge nicht abgeholfen wird, sind Sie insbesondere verpflichtet, innerhalb von 15 Kalendertagen nach Eingang dieser Mitteilung einen Nachprüfungsantrag bei der zuständigen Vergabekammer einzureichen. Ansonsten ist der Antrag gemäß § 160 Abs. 3 GWB unzulässig.
Bekanntmachungs-ID: CXP4Y6J6KBH
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Münster
Postleitzahl: 48128
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Bieter haben Verstöße gegen Vergabevorschriften unter Beachtung der Regelungen in § 160 Abs. 3 GWB zu rügen. Ein Nachprüfungsantrag ist nach § 160 Abs. 3 GWB unzulässig, soweit
1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt,
2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.